Abstrakte & konkrete Verweisung in der BU-Versicherung

    •  Abstrakte vs. konkrete Verweisung
    •  Versicherung kann dich in einen anderen Job verweisen
    •  Warum ein Verzicht wichtig ist
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Update: aktualisiert 18.05.2026

Stell dir vor, du kannst deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, doch deine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – mit der Begründung, du könntest ja theoretisch noch irgendeinen anderen Job machen.

Genau das kann passieren, wenn in deinem BU-Vertrag die sogenannte "abstrakte Verweisung" erlaubt ist.

In diesem Ratgeber erfährst du, was es mit der abstrakten Verweisung auf sich hat, worin der Unterschied zur konkreten Verweisung liegt und warum ein Verzicht auf diese Klausel so wichtig ist.

Das Wichtigste in Kürze

​ Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel in manchen BU-Verträgen, die es dem Versicherer erlaubt, im Leistungsfall auf einen anderen – rein theoretisch möglichen – Beruf zu verweisen

​ Die konkrete Verweisung hingegen greift nur, wenn du bereits einen neuen, vergleichbaren Beruf "konkret" ausübst

​ Verzicht ist heute Standard: Die meisten modernen BU-Tarife verzichten mittlerweile auf die abstrakte Verweisung

​ Alttarife prüfen: Hast du noch einen älteren Vertrag mit einer abstrakten Verweisungsklausel? Dann solltest du prüfen, ob ein Wechsel möglich ist

Was ist eine abstrakte Verweisung?

Mit der abstrakten Verweisung ist eine Vertragsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung gemeint, die es dem Versicherer erlaubt, deinen Anspruch zu verweigern, wenn du deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst.

Dabei wird allein darauf abgestellt, ob du theoretisch noch eine andere Tätigkeit ausüben könntest, die deiner Ausbildung und bisherigen Lebensstellung entspricht.

Diese alternative Tätigkeit muss nicht tatsächlich ausgeübt werden – allein die Möglichkeit genügt.

So entsteht das Risiko, dass dir im Leistungsfall die BU-Rente verweigert wird, selbst wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst und auch sonst keiner vergleichbaren Tätigkeit nachgehst.

Die abstrakte Verweisung ist damit ein zentrales Merkmal, das darüber entscheidet ab wann deine BU zahlt und sollte deshalb nicht außer Acht gelassen werden.

Was bedeutet die konkrete Verweisung?

Bei der konkreten Verweisung wird im Unterschied zur abstrakten Verweisung ausschließlich auf einen tatsächlich ausgeübten neuen Beruf abgestellt. In diesem Fall darf der Versicherer die Leistung erst dann einstellen, wenn du einen gleichwertigen neuen Job begonnen hast.

Das bedeutet: Du musst den neuen Beruf tatsächlich ausüben, damit der Versicherer sich auf die konkrete Verweisung berufen kann.

Anders als bei der abstrakten Verweisung zählt hier nicht eine theoretische Möglichkeit, sondern eine real bestehende Tätigkeit.

 

Praktische Beispiele für den Unterschied:

Stell dir vor, ein Landschaftsgärtner erleidet einen Bandscheibenvorfall.
Ohne Verzicht auf die abstrakte Verweisung könnte der Versicherer argumentieren, dass er theoretisch in einem Gartencenter als Verkäufer arbeiten könnte – selbst wenn er diesen Job gar nicht aufnehmen kann oder möchte.

 

Im Gegensatz dazu:

Ein Maurer, der nach einem Rückenleiden eine Umschulung zum Bauzeichner macht und diesen Beruf ausübt, arbeitet tatsächlich in einem gleichwertigen neuen Beruf.

In diesem Fall greift die konkrete Verweisung – sofern der Vertrag dies vorsieht – und der Versicherer kann die Leistung einstellen, wenn alle Kriterien erfüllt sind.

Praxisfall Umschulung

Gerade Umschulungen führen in der Praxis häufig zu Abgrenzungsfragen: Läuft die BU-Rente weiter oder darf der Versicherer auf den neuen Beruf verweisen? Entscheidend ist dafür vor allem, ob die neue Tätigkeit deiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

BU und Umschulung

Die konkrete Verweisung ist im Gegensatz zur abstrakten Verweisung Standard in den meisten Verträgen, was auch in Ordnung ist - denn eine BU-Rente brauchst du ja nun wirklich nicht mehr, sobald du in einem gleichwertigen Beruf Fuß gefasst hast.

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Warum ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung wichtig?

Um im Falle einer nachgewiesenen Berufsunfähigkeit nicht leer auszugehen, gehört der Verzicht auf die abstrakte Verweisung zu den wichtigsten Qualitätsmerkmalen einer BU-Versicherung - das erfüllen heutzutage auch eigentlich alle guten BU-Anbieter!

Ohne diesen Verzicht könnte der Versicherer die BU-Rente selbst bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit verweigern,weil er argumentiert, dass der Versicherte theoretisch einen anderen, gleichwertigen Beruf ausüben könnte.

Diese Klausel birgt also ein erhebliches Risiko: Deine finanzielle Absicherung steht auf dem Spiel, und es kann zu langwierigen Streitigkeiten über die Zumutbarkeit eines Alternativjobs kommen – was nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld kostet.

Ein BU-Tarif ohne abstrakte Verweisung sichert dir zu, dass allein dein zuletzt ausgeübter Beruf berücksichtigt wird. Sobald nachgewiesen ist, dass du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, steht dir die vereinbarte Rente ohne Umwege zu.

Welche Versicherer verzichten auf die abstrakte Verweisung?

Heutzutage verzichten fast alle namhaften Versicherer in ihren BU-Tarifen auf die abstrakte Verweisung. Das bedeutet, dass bei einem Neuantrag in der Regel nur dein zuletzt ausgeübter Beruf berücksichtigt wird.

Einige wenige Anbieter halten an dieser Klausel in älteren oder sehr günstigen Einsteiger-Tarifen fest – die tauchen aber (genau aus diesem Grund) in den gängigen Empfehlungen auch nicht auf!

Wir raten dir daher, vor Abschluss genau in die Vertragsbedingungen zu schauen oder deinen Berater (gerne auch uns 😉) zu fragen – schließlich soll der Schutz im Ernstfall greifen.

Beispiel für eine gute Formulierung mit Verzicht auf die abstrakte Verweisung von der Gothaer BU-Versicherung

Gibt es Versicherer, die auch auf die konkrete Verweisung verzichten?

Zwar ist die konkrete Verweisung Standard (und auch sinnvoll), aber es gibt auch Ausnahmen. So verzichtet beispielsweise die HDI BU seit Kurzem vollständig auf die konkrete Verweisung.

Das bedeutet für dich:
Auch wenn du nach Eintritt der Berufsunfähigkeit einen neuen, gleichwertigen Beruf aufnimmst, wird die BU-Rente weitergezahlt.

Das ist zwar dann schön für den einzelnen Versicherten, wenn er trotz Ausübung einer neuen beruflichen Tätigkeit weiterhin die BU-Rente beziehen darf – widerspricht aber dann eigentlich dem Sinn und Zweck der BU-Absicherung.

Möglicherweise wirkt sich der Verzicht auf diese Klausel mittel- bis langfristig auch negativ auf die Tarifkalkulation aus.

Beispiele aus der Praxis

Zum Abschluss zwei Praxisbeispiele, die den Unterschied mit und ohne abstrakte Verweisung verdeutlichen:

Fallbeispiel ohne Verzicht auf abstrakte Verweisung

Stell dir vor, du arbeitest als Außendienstmitarbeiter und musst aufgrund chronischer Rückenschmerzen deinen Beruf aufgeben, weil du keine langen Strecken mehr mit dem Auto fahren kannst.

Hat dein Vertrag noch die abstrakte Verweisung, könnte der Versicherer darauf verweisen, du könntest theoretisch einen Bürojob übernehmen – und verweigert so die BU-Rente.

Das Ergebnis

Du erhältst keine Rente, obwohl du deinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kannst und auch keine sonstige Tätigkeit ausübst.

Fallbeispiel mit Verzicht auf abstrakte Verweisung

Im Gegensatz dazu steht das Beispiel einer Grundschullehrerin, die aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr vor der Klasse stehen kann.
Hat sie einen BU-Vertrag ohne abstrakte Verweisung, zählt allein, dass sie ihren Beruf als Lehrerin nicht mehr ausüben kann.

Das Ergebnis

Der Versicherer zahlt die vereinbarte BU-Rente, ohne auf theoretische Alternativjobs (z.B. in der Schulverwaltung) zu verweisen – so ist dein Schutz im Ernstfall gewährleistet.

fazitLogo

Helden-Fazit

Die abstrakte Verweisung mag trocken klingen, ist aber im Leistungsfall von enormer Bedeutung. Glücklicherweise verzichten heute fast alle Versicherer darauf, da diese Klausel für den Kunden unfair ist.

Achte beim Abschluss deiner BU darauf, dass kein abstraktes Verweisungsrecht enthalten ist – im Zweifelsfall sollte ein ausdrücklicher Verzicht formuliert sein. So erhältst du im Ernstfall die vereinbarten Leistungen, ohne dass alternative Berufe zur Leistungsreduktion herangezogen werden.

Falls dein alter BU-Vertrag noch diese Klausel enthält, solltest du über einen Wechsel in einen aktuellen Tarif nachdenken – schließlich soll deine Versicherung zahlen, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.

MY.FINANZHELD
Helden-Tipp

Achte beim Abschluss deiner BU-Versicherung stets darauf, dass der Vertrag ohne abstrakte Verweisung auskommt. So stellst du sicher, dass du im Ernstfall die finanzielle Unterstützung erhältst, die dir zusteht.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet "abstrakte Verweisung" in der BU-Versicherung?

Das ist eine Klausel, bei der der Versicherer deinen Leistungsanspruch ablehnen kann, weil du theoretisch noch einen anderen, vergleichbaren Beruf ausüben könntest – selbst wenn du diesen nie tatsächlich ausübst.

Worin liegt der Unterschied zur konkreten Verweisung?

Bei der konkreten Verweisung wird nur auf einen tatsächlich ausgeübten neuen Beruf verwiesen. Nur wenn du diesen Job bereits begonnen hast, darf der Versicherer die BU-Leistung einstellen.

Warum ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung so wichtig?

Weil er dir garantiert, dass im Leistungsfall nur dein zuletzt ausgeübter Beruf zählt. So bekommst du die BU-Rente, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst – ohne auf alternative Tätigkeiten verwiesen zu werden.

Gibt es Versicherer, die auch auf die konkrete Verweisung verzichten?

Ja, ein Beispiel ist die HDI, die seit 01/2024 komplett auf die konkrete Verweisung verzichtet. Das ist jedoch eher die Ausnahme als die Regel.

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