Ist eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel in der BU sinnvoll?
- AU-Klausel in der BU / was ist das?
- Unterschied Arbeitsunfähigkeit zu Berufsunfähigkeit
- Wie sinnvoll ist die AU-Klausel?
Update: aktualisiert 09.07.2026
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Frühe Leistung: Die AU-Klausel ist ein Zusatz zur BU, der eine befristete Rente zahlt, wenn du mindestens sechs Monate krankgeschrieben bist
Einfacher Nachweis: Du erhältst die Leistung schneller und unkomplizierter als bei einer normalen BU – meist genügt als Nachweis schon der „gelbe Schein“
Begrenzte Dauer: Die AU-Rente wird je nach Tarif für maximal 18 bis 36 Monate gezahlt
Zusatzkosten: Die AU-Klausel erhöht den BU-Beitrag um ca. 5–10 %
Für wen sinnvoll: Besonders zu empfehlen ist die Klausel für Selbstständige, Privatversicherte und Personen mit hohen laufenden Kosten oder geringen finanziellen Rücklagen
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn du vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst, deinen Beruf aber nach Genesung voraussichtlich wieder ausüben wirst. Berufsunfähigkeit hingegen bedeutet, dass du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft oder für einen sehr langen Zeitraum nicht mehr ausüben kannst.
Während eine Arbeitsunfähigkeit meist eine kurzfristige Unterbrechung der Berufstätigkeit darstellt, kann eine Berufsunfähigkeit einen kompletten beruflichen Einschnitt bedeuten – bis hin zum dauerhaften Berufsausstieg und dem Bezug von Leistungen zur Existenzsicherung (z. B. Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente).
Ohne private Absicherung gibt es in Deutschland bei längerem Krankheitsausfall folgende gesetzliche Leistungen:
Lohnfortzahlung: Dein Arbeitgeber zahlt für 6 Wochen 100 % dein Gehalt weiter.
Krankengeld: Ab der 7. Woche zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, und zwar etwa 70 % des Bruttogehalts (max. 90 % des Nettos). Diese Leistung gibt es für höchstens 78 Wochen (inklusive der 6 Wochen Lohnfortzahlung). Wie sich Krankengeld und Berufsunfähigkeitsversicherung voneinander unterscheiden und wann welche Absicherung greift, erklären wir im Ratgeber BU & Krankengeld.
Erwerbsminderungsrente: Nach Auslaufen des Krankengeldes (spätestens nach 78 Wochen) bleibt oft nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente – und die fällt gering aus (durchschnittlich etwa 900 bis 1.200 € pro Monat).
Privatversicherte: Personen ohne gesetzliche Krankenkasse (häufig Selbstständige oder Gutverdiener in privater Krankenversicherung) haben keinen Anspruch auf Krankengeld ab Woche 7, sofern sie nicht privat vorgesorgt haben. Für sie ist es besonders wichtig, anderweitig für Einkommensersatz zu sorgen (z. B. durch Krankentagegeldversicherung oder eine BU mit AU-Klausel).

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Die Arbeitsunfähigkeits-Klausel (AU-Klausel) ist eine ergänzende Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Während die BU erst zahlt, wenn eine dauerhafte Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % ärztlich festgestellt wurde, greift die AU-Klausel schon deutlich früher – nämlich dann, wenn du länger als sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben bist.
Die AU-Klausel ist vor allem in Situationen wertvoll, in denen unklar ist, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder der BU-Leistungsantrag viel Zeit in Anspruch nimmt.
Typische Beispiele dafür sind:
Burn-out oder psychische Erkrankungen: Werden oft nicht sofort als BU anerkannt, auch wenn eine lange Auszeit nötig ist.
Schwere Verletzungen: Du bist zwar nicht dauerhaft berufsunfähig, kannst aber dennoch monatelang nicht arbeiten.
Langwierige Genesung (z. B. Long Covid): Die Prognose ist unsicher, und eine BU-Feststellung kann schwierig oder erst später möglich sein.
In solchen Fällen überbrückt die AU-Klausel die finanzielle Lücke, bis klar ist, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit besteht.
Die AU-Klausel und die BU-Versicherung unterscheiden sich in mehreren wichtigen Punkten – insbesondere in der Wartezeit bis zur Leistung, den erforderlichen Nachweisen und der Dauer der Zahlungen:
Beginn der Leistung: Die AU-Klausel zahlt bereits nach 6 Monaten Krankschreibung. Eine BU-Versicherung erfordert hingegen erst eine umfangreiche Prüfung; eine BU-Rente wird frühestens nach mehreren Monaten und nur gezahlt, wenn eine mindestens 50 %ige Einschränkung der Berufsfähigkeit festgestellt wurde. Dieser Prüfungsprozess kann sich lange hinziehen.
Nachweispflichten: Bei der AU-Klausel reicht in vielen Tarifen ein einfacher ärztlicher Krankenschein („gelber Schein“) aus, um die Rente zu erhalten. Die BU-Versicherung dagegen verlangt ausführliche medizinische Gutachten und Belege, um sicherzustellen, dass wirklich eine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt.
Leistungsdauer: Die AU-Rente wird – je nach Tarif – für 18 bis 36 Monate gezahlt. Sollte danach weiterhin Berufsunfähigkeit bestehen, muss dann eine BU-Rente beantragt werden. Die BU-Versicherung zahlt hingegen (sofern bewilligt) bis zum Renteneintrittsalter, solange die gesundheitliche Einschränkung fortbesteht.
Höhe der Rente: In der Regel zahlen beide Versicherungen die vertraglich vereinbarte Monatsrente (z. B. 1.500 € pro Monat). Der entscheidende Unterschied liegt also nicht in der Höhe, sondern in der Zugänglichkeit der Leistung (also wie schnell und unter welchen Voraussetzungen du sie erhältst).
Eine AU-Klausel bietet zahlreiche Vorteile, die im Krankheitsfall für eine schnellere und unkompliziertere finanzielle Absicherung sorgen:
Schnelle Überbrückung: Während eine BU-Rente oft erst nach umfangreicher Prüfung und Verzögerung ausgezahlt wird, beginnt die AU-Rente in vielen Tarifen bereits nach 6 Monaten Krankschreibung (je nach Vertrag auch schon früher, sofern feststeht, dass die Krankmeldung für mindestens 6 Monate gilt). Du bekommst also deutlich früher finanzielle Unterstützung.
Einfacher Nachweis: In den meisten Fällen genügt ein ärztlicher „gelber Schein“ als Nachweis für die AU-Leistung. Aufwendige Gutachten und langwierige Prüfungen entfallen, was den Leistungsprozess erheblich beschleunigt.
Sicherheit bei BU-Verzögerung oder -Ablehnung: Die AU-Klausel bietet eine zusätzliche Sicherheit, falls sich die BU-Prüfung verzögert oder eine BU-Leistung abgelehnt wird. Du hast finanzielle Unterstützung, selbst wenn der BU-Prozess länger dauert oder du die strengen Kriterien für die BU-Rente nicht vollständig erfüllst.
Lange Leistungsdauer: Je nach Tarif zahlt die AU-Klausel bis zu 36 Monate lang eine Rente. Damit hast du auch bei sehr langen Krankheitsphasen (z. B. über mehrere Jahre) eine verlässliche Einkommensquelle, bevor ggf. die BU-Rente einspringen muss.
Besonders hilfreich bei einer BU für Selbstständige: Selbstständige und privat Krankenversicherte erhalten oft kein gesetzliches Krankengeld. Für sie kann die Klausel den Einkommensausfall effektiv abfedern und finanzielle Engpässe vermeiden.
Kein sofortiger BU-Antrag (bei guten Tarifen): Hochwertige BU-Tarife mit AU-Klausel verzichten darauf, dass du parallel zur AU-Leistung schon einen BU-Antrag stellen musst. Du kannst die AU-Rente unabhängig erhalten, ohne sofort eine dauerhafte Berufsunfähigkeit nachweisen zu müssen. Dadurch bleibt dir die Entscheidung überlassen, ob und wann du einen BU-Leistungsantrag stellst.
Hier ein Beispiel: Burn-out und lange Krankschreibung
Ein angestellter IT-Manager erleidet ein Burn-out und ist über sechs Monate krankgeschrieben. Je nach Vertrag greift die AU-Klausel nach 4 Monaten (z. B. 4+2-Regelung), sodass er ab diesem Zeitpunkt eine rückwirkende monatliche Rente aus seiner BU-Versicherung erhält.
Sofern sich sein Zustand nach einiger Zeit verbessert, und er z. B. nach zehn Monaten in Teilzeit in den Job zurückkehrt, hätte er ohne AU-Klausel keine Leistung bekommen, da er schließlich wieder arbeiten konnte.
Sollte er jedoch nicht mehr in seinen Beruf zurückkehren können und wird später eine Berufsunfähigkeit festgestellt, wandelt sich die bereits erhaltene AU-Leistung automatisch in eine BU-Rente um. Dadurch hätte er erneut Anspruch auf die vereinbarte AU-Leistung, je nach Vertrag bspw. für 24 Monate.
Durch diese Vorteile kann die AU-Klausel eine wertvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Sie sorgt für schnelle, unkomplizierte Absicherung und schließt finanzielle Lücken, bevor eine BU-Rente greifen würde.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert den Verlust deiner Arbeitskraft ab – allerdings leistet sie, wie gezeigt, erst nach Monaten und nach einer umfangreichen Prüfung. Die Frage ist also, wie man die finanzielle Lücke bis dahinüberbrücken kann.
Hier kommen zwei Optionen ins Spiel: die Arbeitsunfähigkeitsklausel innerhalb der BU oder eine separate Krankentagegeldversicherung (KTG). Beide haben ihre Vor- und Nachteile und können sogar kombiniert werden.
AU-Klausel: Ihr großer Vorteil ist der leichtere Zugang zur Leistung. Es reicht bereits eine ärztliche Krankschreibung, um Zahlungen zu erhalten – du musst also nicht sofort eine Berufsunfähigkeit nachweisen. Das vereinfacht und beschleunigt den Prozess erheblich.
Allerdings hat die AU-Klausel auch Schwächen: Die Auszahlung erfolgt meist erst rückwirkend nach sechs Monaten Krankheitszeit. Das heißt, in den ersten sechs Monaten gehst du finanziell zunächst leer aus (einige Versicherer bieten mittlerweile etwas flexiblere Lösungen und leisten ausnahmsweise früher, sofern ärztlich absehbar ist, dass die Krankheit mindestens 6 Monate dauern wird).
Zudem führt die AU-Klausel zu höheren BU-Beiträgen und bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen, ohne dass du sie flexibel kündigen kannst (eine seltene Ausnahme ist z. B. Volkswohl Bund, wo unter bestimmten Umständen ein späteres Heraus- und sogar wieder Hineinnehmen möglich ist).
Krankentagegeld (KTG): Eine KTG-Versicherung ist darauf ausgelegt, bereits nach wenigen Wochen Einkommensausfälle auszugleichen – in der Regel ab der 7. Woche (dem 43. Tag) der Arbeitsunfähigkeit. Sie ist besonders für Arbeitnehmer sinnvoll, da das gesetzliche Krankengeld oft nicht reicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Genau deshalb kann Krankentagegeld als Ergänzung zur BU sinnvoll sein. Es schließt die Einkommenslücke in der Krankheitsphase, während die BU erst bei längerfristiger Berufsunfähigkeit greift.
Ein großer Pluspunkt des KTG ist die Flexibilität: Wenn du finanziell stabiler wirst oder genug Rücklagen aufbaust, kannst du das Krankentagegeld jederzeit anpassen oder kündigen.
Allerdings gibt es auch hier Nachteile. Die Aufnahme in eine KTG-Versicherung erfordert eine Gesundheitsprüfung, und die Annahmekriterien können strenger sein als bei mancher BU. Außerdem steigen bei vielen Anbietern die Beiträge mit dem Alter, was langfristig zu höheren Kosten führen kann.
Kombination aus AU-Klausel und KTG: Die Kombination beider Optionen bietet den umfassendsten Schutz. Das Krankentagegeld deckt die ersten Wochen und Monate einer Krankheit ab und verhindert finanzielle Engpässe von Anfang an. Die AU-Klausel erleichtert anschließend den Übergang zur BU-Leistung, falls aus einer langen Krankheit doch eine dauerhafte Berufsunfähigkeit wird. Diese doppelte Absicherung ist jedoch mit höheren Gesamtkosten verbunden. Wichtig zu wissen: Entscheidet man sich für eine BU mit AU-Klausel, kann man diesen Zusatz in der Regel nicht einfach später entfernen, da er Bestandteil des BU-Vertrags ist. Ein KTG-Vertrag ist dagegen separat und deutlich flexibler handhabbar (kann individuell angepasst oder beendet werden).
Unterm Strich muss man die eigene Situation betrachten: Wer von Anfang an finanziell abgesichert sein will und es sich leisten kann, fährt mit BU + KTG + AU-Klausel am besten. Ist das Budget begrenzt, muss man abwägen, welche Lücke einem wichtiger ist zu schließen – die ersten Monate (KTG) oder der leichtere Zugang zur BU-Leistung (AU-Klausel). Oft wählen z. B. Arbeitnehmer eher ein KTG zur BU, während Selbstständige durch fehlendes Krankengeld beide Bausteine (KTG und AU-Klausel) in Erwägung ziehen sollten.
Privatversicherte haben – anders als gesetzlich Versicherte – keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld. Daher ist die Kombination von Krankentagegeldversicherung (KTG) und AU-Klausel für diese Personengruppe besonders wichtig:
Kein Krankengeld ab Woche 7: Ohne privates Krankentagegeld stehen Privatversicherte (z. B. viele Selbstständige) ab der 7. Woche Krankheit ohne Einkommen da.
AU-Klausel ersetzt kein Krankentagegeld: Die AU-Klausel greift erst nach sechs Monaten und kann das fehlende Krankengeld in den ersten Monaten nicht ersetzen. Sie dient eher als Ergänzung zur BU, nicht als Ersatz für ein frühzeitiges Krankentagegeld.
Anrechnung beachten: Einige private Krankenversicherer rechnen AU-Leistungen auf das Krankentagegeld an. Das heißt, wenn du beides abgeschlossen hast, könnten AU-Zahlungen von deinem Krankentagegeld abgezogen werden. Man sollte also die Vertragsdetails genau prüfen, um keine Nachteile zu haben.
Für Privatversicherte (und Selbstständige) gilt: Ohne KTG geht es eigentlich nicht, und die AU-Klausel ist ein zusätzliches Sicherheitsnetz für lange Krankheitsfälle.
Viele fragen sich, ob man durch die Kombination von Krankentagegeld und AU-Leistung im Krankheitsfall am Ende mehr Geld erhalten könnte als beim normalen Arbeitseinkommen.
Grundsätzlich sollen Versicherungen jedoch Einkommensverluste ausgleichen, nicht dazu führen, dass man finanziell besser gestellt ist als zuvor.
Tatsächlich setzen die meisten Krankentagegeld-Versicherer eine Obergrenze für ihre Leistungen fest. Das bedeutet, das Krankentagegeld plus eventuelle andere Ersatzleistungen (wie z. B. eine AU-Rente) erreichen höchstens das vorherige Nettoeinkommen. Eine Überversicherung – also Gewinn durch Versicherungsleistungen – soll so vermieden werden.
Wie genau die AU-Leistung dabei betrachtet wird, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Nach allgemeiner Ansicht zählt die AU-Rente formal nicht als Krankentagegeld.
In vielen Fällen ist daher eine parallele Auszahlung von AU-Leistung und Krankentagegeld möglich, ohne das Nettoeinkommen zu überschreiten. Aber: Manche private Krankenversicherer beziehen eine vereinbarte AU-Rente in ihre Berechnung mit ein und könnten dann das Krankentagegeld entsprechend kürzen.
Klär das am besten vorab mit deinem Versicherer, um Überraschungen zu vermeiden.
Wichtig ist also, vor Abschluss einer AU-Klausel genau zu prüfen, wie deine Krankenversicherung mit diesem Zusatz umgeht. So lassen sich unerwartete Kürzungen verhindern und eine sinnvolle Absicherung sicherstellen.
Ein großer Pluspunkt guter AU-Klauseln ist die sogenannte „Gelbe-Schein-Regelung“. Das bedeutet, dass du für den Leistungsantrag keinen aufwendigen Nachweis einer dauerhaften Berufsunfähigkeit erbringen musst.
Stattdessen reicht es aus, wenn du lückenlos über einen Zeitraum von sechs Monaten mit einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“) krankgeschrieben bist.
Schnelle und einfache Leistungsprüfung: Der Versicherer muss keine zeitintensiven medizinischen Gutachten einholen. Die Prüfung der Anspruchsberechtigung geht schneller.
Kein sofortiger BU-Antrag nötig: Du bist nicht gezwungen, unmittelbar eine BU-Rente zu beantragen. Du kannst abwarten und später entscheiden, ob ein Antrag auf die BU-Leistung nötig ist (z. B. wenn klar wird, dass du dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst).
Flexibilität bei Genesung: Falls du nach einigen Monaten doch wieder arbeiten kannst, erhältst du für die Zeit der Krankschreibung trotzdem die vereinbarte Rente. Hast du dich erholt, kannst du deinen Beruf fortsetzen, ohne je im BU-Verfahren gewesen zu sein. Kommt es später doch zu einem Leistungsfall bleibt die Möglichkeit der Auszahlung der BU-Rente erhalten.
Beachte: Nicht alle Versicherer handhaben die Gelbe-Schein-Regelung gleich. Manche verlangen zusätzlich zur AU-Klausel-Leistungsbeantragung auch einen BU-Antrag – was die Auszahlung verzögern oder erschweren kann.
Es ist daher wichtig, einen Tarif mit guter AU-Klausel zu wählen, der auf einen parallelen BU-Antrag verzichtet. So stellst du sicher, dass im Ernstfall der Prozess reibungslos läuft und du zügig an dein Geld kommst.
Hier eine Vergleichstabelle verschiedener Versicherer und deren BU-Tarife mit AU-Klausel. Gegenübergestellt sind Leistungsdauer, geschätzte Mehrkosten (zusätzlicher Beitrag für den AU-Baustein - bezogen auf den Grundbeitrag der BU) sowie wichtige Bedingungen der AU-Klausel (z. B. ob ein einfacher „gelber Schein“ als Nachweis reicht):
|
Versicherer |
Leistungsdauer |
Mehrkosten (ca.) |
„Gelber Schein“ reicht? |
Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
|
Alte Leipziger |
24 Monate |
+3-4 % |
Ja |
Frühere Leistung durch 4+2-Regelung (4 Monate durchgehende AU, dauert mindestens noch 2 weitere Monate an) |
|
Condor |
36 Monate |
+6-7 % |
Ja |
Eine der längsten Leistungsdauern am Markt |
|
LV 1871 |
36 Monate |
+8,5 % |
Ja |
Ermöglicht spätere Hinzufügung der AU-Klausel ohne neue Gesundheitsprüfung. Leistung schon nach 6 Wochen möglich, sofern AU voraussichtlich ≥ 6 Monate andauert. |
|
Die Bayerische |
36 Monate |
+11-12 % |
Ja |
Frühere Leistung durch 3+3-Regelung (3 Monate durchgehende AU, dauert mindestens noch 3 weitere Monate an) |
|
Swiss Life |
24 oder 36 Monate |
+7–10 % |
Ja |
Wahlweise 24 oder 36 Monate Leistungsdauer wählbar. Ermöglicht im Rahmen der Nachversicherung einen späteren Einschluss der AU-Klausel ohne neue Gesundheitsprüfung. Frühere Leistung durch 4+2-Regelung (4 Monate durchgehende AU, dauert mindestens noch 2 weitere Monate an)e andauert. |
|
Volkswohl Bund |
36 Monate |
+6 - 7 % |
Ja |
Kostenloser AU-Baustein für Schüler & Studenten in Ausbildung. Leistung schon nach 6 Wochen möglich, sofern AU voraussichtlich ≥ 6 Monate andauert. |
|
BarmeniaGothaer |
36 Monate |
+5 - 6 % |
Ja |
Frühere Leistung durch 4+2-Regelung (4 Monate durchgehende AU, dauert mindestens noch 2 weitere Monate an) |
|
Nürnberger |
36 Monate |
+6 - 7 % |
Ja |
Frühere Leistung durch 3+3-Regelung (3 Monate durchgehende AU, dauert mindestens noch 3 weitere Monate an) |
|
Helvetia Baloise |
36 Monate |
+6 - 7 % |
Ja |
Frühere Leistung durch 4+2-Regelung (4 Monate durchgehende AU, dauert mindestens noch 2 weitere Monate an) |
|
Hannoversche |
24 Monate |
+9 - 10 % |
Ja |
Frühere Leistung durch 3+3-Regelung (3 Monate durchgehende AU, dauert mindestens noch 3 weitere Monate an) |
|
AXA |
24 Monate |
+8 % |
❌ Nein |
BU-Antrag zwingend erforderlich. Leistung nach 6 Monaten ununterbrochener AU |
|
Allianz |
36 Monate |
+7 - 8 % |
Ja |
Leistung nach 6 Monaten ununterbrochener AU |
|
HDI |
36 Monate |
+6 - 7 % |
❌ Nein |
Erfordert Nachweis der BU neben der AU für die Auszahlung. |
|
ERGO |
18 Monate |
+15 % |
Ja |
Nur im Paket mit mehreren Leistungen neben dem AU-Baustein möglich |
Hinweis: Alle Angaben zu Mehrkosten sind Richtwerte in Prozent Aufschlag auf den BU-Beitrag. Die tatsächlichen Konditionen können je nach Tarif variieren.
Die Wahl der richtigen AU-Klausel kann im Ernstfall einen großen Unterschied machen. Besonders wichtig sind die Leistungsdauer, die Bedingungen für die Auszahlung und ob ein zusätzlicher BU-Antrag für die AU-Leistung erforderlich ist.
Generell sind Tarife am besten, die eine möglichst lange Leistungsdauer (bis zu 36 Monate) bieten und keinen gleichzeitigen BU-Antrag verlangen.
Besonders empfehlenswert in dieser Hinsicht sind z. B. Baloise BU, Condor, Gothaer BU, LV 1871 BU, Volkswohl Bund BU und die Bayerische BU, da sie lange Leistungsdauern ermöglichen und eine unkomplizierte Auszahlung ohne weitere BU-Prüfung bieten.
Aber auch einige weitere Anbieter haben faire Bedingungen – wenn auch mit etwas kürzerer Leistungsdauer. Nürnberger BU und Hannoversche BU bieten solide Tarife mit bis zu 24 Monaten AU-Leistung und ebenfalls kundenfreundlichen Abläufen.
Vorsicht ist hingegen geboten bei Tarifen von AXA und HDI. Diese Versicherer verlangen eine zusätzliche BU-Prüfung,bevor die AU-Leistung ausgezahlt wird. Das kann den Prozess deutlich verzögern oder sogar komplizieren, da man faktisch doch wieder eine Berufsunfähigkeit nachweisen muss, um die Zahlung zu bekommen.
Ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten nach Marktbeobachtungen häufig die Nürnberger BU, Alte Leipziger BU und der Volkswohl Bund, da sie vergleichsweise günstige Beiträge mit starken Vertragsbedingungen kombinieren.
Wer sich für eine BU mit AU-Klausel entscheidet, sollte also genau hinschauen: Wie lange wird die AU-Rente gezahlt und unter welchen Voraussetzungen? Gibt es Tarife, die auf den BU-Antrag verzichten? Durch diesen Vergleich lässt sich die beste Absicherung für den eigenen Bedarf finden.
Die AU-Klausel kann eine sinnvolle Ergänzung zur BU sein – besonders für Menschen ohne größere finanzielle Rücklagen oder Selbstständige und Privatversicherte ohne alternative Einkommenssicherung. Sie überbrückt die Zeit, in der du zwar krank, aber noch nicht offiziell berufsunfähig bist, und sorgt für finanzielle Entlastung.
Ein Vorteil ist die schnellere Leistungsgewährung, da in guten Tarifen bereits nach drei Monaten Krankschreibung eine Zahlung erfolgt – ohne zusätzlichen BU-Antrag. Allerdings wird die AU-Leistung nicht zusätzlich zur BU-Rente gezahlt, sondern in diese überführt, falls später eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
Die AU-Klausel kostet jedoch extra und ist nicht für jeden notwendig. Wer bereits ein hohes Krankentagegeld hat oder finanziell abgesichert ist, kann darauf verzichten. Wichtiger ist eine ausreichende Absicherungshöhe, sinnvolle Dynamiken und umfassende Nachversicherungsgarantien in der BU.
Je nach Gesundheitszustand kann eine Krankentagegeldversicherung die sinnvollere Alternative sein. Sie greift bereits ab der sechsten Woche der Krankschreibung und sichert das Einkommen unabhängig von einer Berufsunfähigkeitsprüfung ab.
Zudem ersetzt die AU-Klausel nicht den regulären BU-Antrag, falls eine dauerhafte Berufsunfähigkeit eintritt.

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Du erhältst die erste Zahlung, nachdem du 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben warst. In vielen Tarifen wird die Rente dann rückwirkend ab dem ersten Krankheitstag ausgezahlt.Manche Verträgen sehen eine frühere Leistung vor, sofern durch einen Facharzt festgestellt wird, dass die Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate betragen wird.
Bei manchen Versicherern ja – oft aber nur zu bestimmten Anlässen, etwa bei Berufsstart, Heirat oder Jobwechsel, und meist nur, wenn damals beim BU-Abschluss darauf verzichtet wurde. Einige Tarife (z. B. von LV 1871) erlauben eine nachträgliche Hinzufügung ohne neue Gesundheitsprüfung.
In der Regel erhöht die AU-Klausel den Beitrag deiner BU um etwa 5–10 %. Die genaue Höhe des Aufschlags hängt vom Versicherer und Tarif ab.
Jein! Grundsätzlich ist es zwar möglich, aber nicht immer uneingeschränkt erlaubt! Achte darauf, dass die Gesamtsumme aus Krankentagegeld und AU-Leistung dein Nettoeinkommen nicht übersteigt. Viele Versicherer setzen hier Obergrenzen, um eine Überversicherung zu vermeiden.
Ja. Einige Versicherer bieten längere Leistungsdauern (bis 36 Monate) und verzichten auf einen zusätzlichen BU-Antrag – das ist ideal für den Kunden. Beispiele sind Condor, LV 1871, Die Bayerische oder Volkswohl Bund. Andere Anbieter verlangen eine BU-Prüfung (z. B. AXA und HDI), was weniger vorteilhaft ist. Informiere dich also genau und vergleiche die Angebote, bevor du dich entscheidest.
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