Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen trotz Krebs
- Krebs ausgeheilt – dann könnte eine BU möglich sein
- Tipps zu Antragstellung & Gesundheitsfragen
- Warum eine anonyme Risikovoranfrage wichtig ist
Update: aktualisiert 30.07.2026
Du hast bereits einmal erlebt, wie sich dein Leben plötzlich verändert, wenn eine Krankheit alles infrage stellt. Vielleicht liegt die Krebserkrankung schon einige Jahre zurück, und heute stehst du gesund und voller Zuversicht mitten im Leben.
Dennoch beschäftigt dich der Gedanke, was passiert, wenn du erneut krank wirst und du plötzlich nicht mehr arbeiten kannst. Wie geht es dann finanziell weiter?
In solchen Fällen springt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ein und sichert dich finanziell ab. Aber kann man eine BU auch nach bereits überstandener Krebserkrankung abschließen? Und zu welchen Bedingungen?
In diesem Ratgeber möchten wir dir zeigen, wie du trotz einer früheren Krebserkrankung deine finanzielle Zukunft absichern kannst und worauf du bei einer BU besonders achten solltest. Denn du verdienst es, dich sicher zu fühlen und optimistisch in deine Zukunft zu blicken – unabhängig davon, was du bereits durchgestanden hast.
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Krebs als Ursache: Krebserkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit
BU-Abschluss trotz Krebs: Im Einzelfall kann eine BU auch nach einer Krebsdiagnose abgeschlossen werden
Vorvertragliche Anzeigepflicht: Besonders für Krebspatienten wichtig – falsche Angaben gefährden Versicherungsschutz
Anonyme Risikovoranfrage: So gehen wir vor
Krebs gilt als eine der häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit. Im Vergleich mit psychischen Erkrankungen oder Problemen des Bewegungsapparats (z.B. Bandscheibenvorfall) liegt er zwar etwas dahinter, ist aber mit einem Anteil von etwa 17% dennoch ein sehr ernst zu nehmender Faktor.
Bedenkt man zudem, dass jedes Jahr rund 500.000 Menschen neu an Krebs erkranken und es gut jeden zweiten einmal im Leben trifft, ist Krebs noch immer zurecht eine gefürchtete Krankheit.
Männer und Frauen sind beinahe gleichermaßen betroffen, wobei die Wahrscheinlichkeit einer Krebserkrankung mit zunehmendem Alter steigt. Doch auch im jüngerem Alter kann man bereits betroffen sein, z.B. bei Brustkrebs oder Leukämie.
Krebs geht je nach Schwere der Krankheit mit intensiven langwierigen Therapien wie Chemotherapie, Bestrahlung oder Antihormontherapie einher. Diese Behandlungen führen nicht selten zu starker Erschöpfung oder dauerhaften Einschränkungen, sodass ein geregelter Arbeitstag unmöglich werden kann und Krebspatienten zumindest zeitweise berufsunfähig werden.
Viele Formen von Krebs können auch zu Folgeerkrankungen wie z.B. chronischer Erschöpfung, Schmerzen, Schlafstörungen, Ängsten oder Bewegungseinschränkungen führen. Das ist ein weiterer Grund warum viele Krebspatienten früher oder später berufsunfähig werden – das über Monate oder gar Jahre.
Krebs ist ein Sammelbegriff für bösartige Tumore, bei denen sich entartete Zellen unkontrolliert teilen und gesundes Gewebe zerstören. Diese Zellen können sich über die Blutbahn oder das Lymphsystem im ganzen Körper ausbreiten und Metastasen bilden, die wiederum Organe schädigen können.
Im erwerbsfähigen Alter treten manche Tumorerkrankungen besonders häufig auf und führen nicht selten zu langen Ausfallzeiten. Das liegt daran, dass Operationen und begleitende Therapien wie Chemotherapie oder Bestrahlung körperlich sehr belastend sein können.
Schnell kann es passieren, dass ein geregeltes Berufsleben nicht mehr möglich ist. Um dir einen kurzen Überblick zu geben, hier eine Auflistung jener Krebsarten, die im Alltag besonders häufig thematisiert werden und zu einer Berufsunfähigkeit führen:

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Nach einer Krebserkrankung ist der Abschluss einer BU äußerst schwierig – aber nicht komplett unmöglich.
Die meisten Versicherungen sehen Krebs als ein zu großes Risiko, vor allem, weil auch die Gefahr einer erneuten Erkrankung besonders hoch ist. Daher lehnen sie solche Anträge meist direkt ab.
Aber: Versicherer prüfen Vorerkrankungen wie Krebs immer individuell. Es kann also trotzdem möglich sein, eine BU nach einer Krebserkrankung noch abzuschließen, sofern du bestimmte Voraussetzungen erfüllst.
Denn, Krebs ist nicht gleich Krebs. Bei der Bewertung deines Risikos kommt es immer auf verschiedene individuelle Faktoren an:
welche Art Krebserkrankung
Schweregrad der Erkrankung
Dauer und Verlauf der Erkrankung
wie lange zurückliegend
Ein Antrag für eine BU-Versicherung macht erst Sinn, wenn du als geheilt oder zumindest dauerhaft tumorfrei giltst und deine letzte Behandlung schon einige Zeit zurückliegt.
In der Praxis verlangen viele Gesellschaften, dass seit Ende deiner Krebstherapie mindestens 2-5 Jahre vergangen sind und sich in den Nachsorgeuntersuchungen keine Auffälligkeiten gezeigt haben. Wenn diese Fristen noch nicht abgelaufen sind, kommt es oft zu einer Ablehnung oder zumindest einer längeren Wartezeit.
Versicherer gehen hier sehr sorgfältig vor und verlangen ausführliche Auskünfte über deine Krebserkrankung. Dazu prüfen sie Arztberichte, OP-Unterlagen und Nachweise deiner Nachsorgetermine, um das Rückfallrisiko möglichst genau einzuschätzen.
Fällt die Prüfung positiv aus, kannst du ein Angebot mit Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss für spätere Krebserkrankungen erhalten. Es kann aber auch passieren, dass dir gar kein Schutz angeboten wird, wenn der Tumor sehr aggressiv war oder noch zu kurze Zeit in Remission ist.
Jede Berufsunfähigkeitsversicherung setzt auf eine Gesundheitsprüfung, um dein individuelles Risiko abzuschätzen. Bei Vorerkrankungen wie Krebs schauen die Versicherer ganz genau hin.
Du musst alle Fragen, die den Zeitraum und die Schwere deiner Erkrankung betreffen, wahrheitsgemäß beantworten. Die meisten Gesellschaften fragen Krebs unbefristet ab, das heißt, dass selbst ein 15 Jahre zurückliegender Fall angegeben werden muss, wenn du einmal bösartige Tumorzellen hattest.
Typische Fragen zu Krebserkrankungen können in etwa so aussehen:
Stelle dich auf eine sehr detaillierte Befragung ein und hole dir dazu alle wichtigen Unterlagen, wie z.B. Patientenakten oder Arztberichte, die deine Krebserkrankung umfänglich dokumentieren. So bist du für alle Fragen gewappnet und kannst sie lückenlos beantworten.
Eine kleine Ungenauigkeit könnte später dazu führen, dass dein Versicherungsschutz erlischt, wenn herauskommt, dass du einen wichtigen Befund oder eine Operation vergessen hast zu erwähnen. Stichwort: vorvertragliche Anzeigepflicht (siehe unten).
Die großen Versicherer prüfen Vorerkrankungen wie Krebs immer sehr genau und entscheiden auf Basis einer Vielzahl von Faktoren. Ein einheitliches Vorgehen, das für alle Gesellschaften gleichermaßen gilt, gibt es jedoch nicht. Viele haben interne Leitlinien, in denen die verschiedenen Krebsformen jeweils anders bewertet werden.
In der Regel gibt es drei Möglichkeiten, wie die meisten BU-Anbieter reagieren:
Liegt die Krebserkrankung noch nicht lange zurück, war das Krankheitsbild besonders schwerwiegend (z. B. inoperable oder metastasierende Tumore) oder gibt es Hinweise auf ein hohes Rückfallrisiko, entscheiden sich viele Versicherer dafür, den Antrag abzulehnen.
Aus Sicht der Gesellschaft ist das Risiko zu hoch, kurz nach Vertragsschluss tatsächlich leisten zu müssen.
Ist der Krebs bereits einige Jahre erfolgreich behandelt und stabile Nachsorgebefunde liegen vor, kommt es in manchen Fällen zu einer Annahme mit einem sogenannten Risikozuschlag. Die monatlichen Beiträge steigen damit deutlich gegenüber einem Vertrag ohne Vorerkrankung, da der Versicherer das Rest-Risiko abfedern möchte.
Je nach Krebsart, Rückfallhäufigkeit und individueller Krankheitsgeschichte können diese Zuschläge sehr unterschiedlich ausfallen. In der Praxis sind Risikozuschläge bei Krebserkrankungen oft sehr hoch. Zuschläge von 50-200% sind keine Seltenheit.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Leistungsausschluss, der konkret Krebserkrankungen oder ihre Folgeschäden vom Versicherungsschutz ausschließt. Dann greift die BU-Versicherung zwar bei anderen Gesundheitsproblemen (etwa psychischen Erkrankungen oder Rückenleiden), nicht aber im Falle einer erneuten Tumorerkrankung.
Das ist natürlich nur ein halber Schutz, da du als ehemaliger Krebspatient besonders auch diese Erkrankung mit einschließen willst. Da du aber dennoch auch aufgrund anderer Ursachen berufsunfähig werden kannst, ist eine Ausschlussklausel besser als gar kein BU-Schutz.
Unsere Praxiserfahrung zeigt, dass es gewisse Tendenzen gibt, wie Versicherer mit einer Vorerkrankung wie Krebsumgehen. Aber jeder Fall ist individuell, so dass folgende Beispiele nur als Orientierung gesehen werden sollten.
Die Alte Leipziger BU setzt bei vielen Krebsvorerkrankungen auf eine tumorfreie Zeit von mind. 3 Jahren, es sei denn die Erkrankung war höhergradig (z.B. Stadium 3 oder 4). Dann kommt es oft zur Ablehnung. Wurde dein Krebs noch in einem frühen Stadium entdeckt, wurde die Therapie erfolgreich abgeschlossen oder hast du eine langjährige tumorfreie Nachsorge, kann ein BU-Vertrag mit einem Risikozuschlag von 50-100% verlangt werden. Leistungsausschlüsse sind eher die Ausnahme.
Mit ähnlichen Zeitfenstern arbeitet die HDI BU – du musst i.d.R. mindestens 3 Jahre tumorfrei sein. Ausnahmen gelten nur bei sehr leichten Krebsverläufen. Ansonsten arbeiten sie vor allem mit Risikozuschlägen von etwa 75-150% oder Leistungsausschlüssen für Krebs und deren Folgeerkrankungen. Nach einer längeren tumorfreien Zeit können diese Ausschlüsse erneut geprüft und unter Umständen gelockert werden.
Canada Life BU stuft deine Krebserkrankung je nach Tumorart, Stadium und Zeit seit der letzten Behandlung ein – diese Einstufung reicht von sofortiger Ablehnung bis hin zu einem Zuschlag von XY%. Bei leichteren Krebsformen akzeptiert sie BU-Anträge bereits mit einem moderaten Zuschlag von 50-75%. Je schwerer die Krankheit war, desto eher kommt es direkt zu einer Ablehnung.
Die Baloise BU arbeitet nach einem ähnlichen Prinzip und stuft Krebserkrankungen genau ein. Je nach Art und Schwere der Erkrankung wird mit Zuschlägen bis Ablehnungen gearbeitet. In einigen Fällen gab es aber durchaus zeitlich befristete Ausschlüsse, bei denen nach 5 tumorfreien Jahren eine Nachprüfung erfolgt und der Ausschluss entfallen kann.
Die Bayerische BU zeigt sich bei bestimmten Krebsarten (z.B. Hautkrebs in frühen Stadien) relativ offen – ein Risikozuschlag kommt häufiger als eine Ablehnung. Bei den meisten Krebsarten, v. a. im fortgeschrittenem Stadium, ist eine tumorfreie Zeit von 2-3 Jahren nötig. Je nach Schwere können auch explizite Ausschlüsse für bestimmte Bereiche vereinbart werden.
Anders bei der LV1871 BU. Die Versicherung handhabt Krebserkrankungen generell streng, lehnt sie aber auch nicht automatisch ab. Gerade junge Antragsteller und lange Nachsorgezeiten ohne Befund haben gute Chancen auf eine Annahme mit Risikozuschlag. Bei der Gesundheitsprüfung werden aber ausführliche onkologische Berichte und vollständige histologische Ergebnisse verlangt.
Auch wenn es verlockend ist, verschweige deine Krebserkrankung auf keinen Fall! Denn es gilt eine vorvertragliche Anzeigepflicht (VVG §19).
Sie besagt, dass du im Antrag alle Gesundheitsfragen korrekt beantworten musst. Wenn ein Versicherer feststellt, dass du wichtige Angaben verschwiegen oder bewusst falsch dargestellt hast, kann er im schlimmsten Fall den Vertrag anfechten und dir die Leistung verweigern.
Das gilt in besonderem Maße für schwerwiegende Diagnosen wie Krebs, weil deren Folgen die Annahmeentscheidung stark beeinflussen.
Bei vielen BU-Gesellschaften sind die Fragen zu Tumorerkrankungen so formuliert, dass du sie nicht zeitlich begrenzen kannst. Es kann also nicht reichen zu sagen, dein Krebs läge schon zehn Jahre zurück und sei deshalb nicht mehr relevant.
Es ist besser, alles ausführlich anzugeben. Das mag die Prämie erhöhen oder zu einem Ausschluss führen, aber du behältst im Leistungsfall immerhin Rechtssicherheit. Denn, wenn du einmal Leistungen brauchst, droht dir keine böse Überraschung.
Eine anonyme Risikovoranfrage ist eine unverbindliche und diskrete Möglichkeit, vor Abschluss einer BU herauszufinden, wie hoch das persönliche Risiko aus Sicht der Versicherer eingeschätzt wird.
Du stellst dabei noch keinen offiziellen Antrag, sondern lässt durch einen Makler verschiedene Gesellschaften anfragen, ohne dass dein Name und deine vollständigen Daten sofort an den Versicherer weitergeleitet werden.
Gerade bei einer Vorerkrankung wie Krebs empfiehlt sich eine Voranfrage, weil sie das Risiko einer Ablehnung reduziert. Zudem landest du so nicht in der HIS-Datei – dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft.
Hier werden deine Daten und auch Ablehnungsgründe gespeichert. Alle Versicherungen können theoretisch darauf zugreifen, was eine Annahme bei einer anderen Versicherung erschweren kann.
Als erfahrene Versicherungsmakler unterstützen wir dich gerne dabei einen passenden Tarif für dich zu finden. Durch unser langjähriges Know-How und enge Beziehungen zu verschiedenen Versicherungen können wir gezielte Risikovoranfragen durchführen. Dazu ist aber deine Mithilfe erforderlich.
Wir führen keine Voranfrage durch, wenn absehbar ist, dass sie keine vorteilhaften Ergebnisse bringen wird. Durch unsere Erfahrung können oft schon im Vorfeld relativ gut beurteilen, ob eine Antragstellung Erfolg verspricht oder nicht.
Formular ausfüllen: Zuerst trägst du deine persönlichen Daten, beruflichen Informationen, deinen Gesundheitszustand und deine Versicherungswünsche in ein Formular ein.
Erste Einschätzung: Wir überprüfen deinen Fall und teilen dir unserere Einschätzung mit. Ggf. benötigen wir dann weitere Unterlagen, wie z.B. ärztliche Befunde.
Anonyme Anfrage: Mit den gesammelten Informationen stellen wir eine anonymisierte Risikovoranfrage bei ca. 3-5 Versicherungsgesellschaften, mit denen wir zusammenarbeiten und wo wir gute Chancen für dich sehen.
Ergebnisbesprechung: Nach Eingang der Rückmeldungen besprechen wir gemeinsam deine BU-Optionen und wählen das optimale Angebot aus.
Antragstellung: Wenn alle Annahmebedingungen für dich passen, stellen wir den offiziellen BU-Antrag an die gewählte Versicherung.
Für manche Menschen steht schnell fest, dass keine BU-Versicherung mit Krebs zustande kommt. Das kann an zu hohen Beiträgen liegen oder an Ablehnungen, weil deine gesundheitliche Lage den Versicherer zu skeptisch macht. In so einem Fall ist es ratsam, über Alternativen nachzudenken, damit du nicht völlig schutzlos bleibst.
Einige Möglichkeiten möchten wir hier kurz vorstellen. Bedenke aber, dass keine der Alternativen den umfangreichen Schutz einer BU vollständig abdeckt.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Oft die erfolgsversprechendste Option für Menschen mit einer Krebshistorie. Viele Gruppenverträge bieten vereinfachte Gesundheitsfragen oder eine bloße Diesntobliegenheitserklärung an. Jedoch ist der Schutz an das aktuelle Arbeitsverhältnis gekoppelt. Bei einem Jobwechsel kann es schwierig werden den Vertrag zu gleichen Konditionen und ohne neue Prüfung fortzuführen.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Sie zahlt, wenn du gar nicht mehr in der Lage bist, irgendeinen Beruf auszuüben. Die Hürden sind höher als bei der BU, doch oft wirst du mit einer Krebs-Historie hier eher akzeptiert. Die Leistungshürden sind jedoch deutlich höher als bei einer BU.
Grundfähigkeitsversicherung: Sie sichert Grundfähigkeiten wie Sehen oder den Gebrauch der Hände ab und zahlt eine Rente wenn eine dieser Fähigkeiten krankheitsbedingt ausfällt. Dafür muss auch keine Berufsunfähigkeit vorliegen. Vorerkrankungen werden eher akzeptiert, da das Risiko anders kalkuliert wird. Dennoch kann eine früherer Krebsdiagnose die Annahme erschweren.
Dread-Disease-Versicherung: Diese Versicherungen zahlt bei Diagnose einer schweren Krankheit eine einmalige Kapitalsumme aus. Für Personen, die bereits Krebs hatten, ist sie jedoch nur eingeschränkt sinnvoll. Denn ein erneutes Auftreten von Krebs wird bei Neuabschluss in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie kann aber dennoch helfen, um sich gegen andere schwere Krankheiten abzusichern.
Multi-Risk-Versicherung: Das ist eine Mischung aus Grundfähigkeits-, Dread-Disease-, Pflege- und Unfallversicherung. Sie leistet, wenn du deinen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kannst. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Policen: aus der Sparte der Unfallversicherungen und der Lebensversicherungen. Sie unterscheiden sich in ihren einzelnen Bestandteilen und Leistungen, ist aber oft günstiger und leichter zugänglich als eine BU.
Achtung: Eine Krebsversicherung zahlt dir eine zuvor vereinbarte Summe, wenn du an Krebs erkrankst – je nach Art und Stadium. Wenn du jedoch bereits Krebs hattest, ist der Abschluss einer solchen Versicherung nicht mehr möglich!
Ja, die BU zahlt wenn du aufgrund einer Krebserkrankung oder ihren Folgen berufsunfähig wirst. Das bedeutet, dass du für mind. 6 Monate weniger als 50% deines Berufs ausüben kannst. Krebs gehört sogar zu den am häufigsten anerkannten Krankheiten in der BU.
Um deine BU-Rente zu erhalten musst du sobald wie möglich Kontakt mit deiner Versicherung aufnehmen und einen Antrag auf Leistung stellen. Am besten sobald sich durch deine Krebserkrankung eine Berufsunfähigkeit abzeichnet.
Wir raten dir in einem solchen Fall, alle ärztlichen Dokumente über Diagnosen, Therapien und Nachsorge bereit zu halten, um den Leistungsantrag sorgfältig auszufüllen. Dann ist Geduld gefragt: Die Prüfung deiner Unterlagen kann mehrere Monate dauern.
Es sei denn du hast eine Krebsklausel (oder einen sog. Dread-Disease-Baustein) in deinem Vertrag. Hier reicht nämlich schon die Diagnose um eine vorübergehende BU-Rente von bis zu 18 Monatsrenten zu erhalten. Diese läuft dann bis deine Berufsunfähigkeit offiziell bestätigt wird. Versicherer, die eine solche Option bieten sind die Alte Leipziger, HDI oder Canada Life.
Mit einer AU-Klausel kannst du bereits bei längerer Krankschreibung – auch rückwirkend – deine BU-Rente erhalten. Das ist besonders praktisch, um mögliche Versorgungslücken zu überbrücken, während du auf eine offizielle Anerkennung deiner BU wartest.
In der Regel solltest du nach der Prüfung deinen Bescheid erhalten und die monatliche BU-Rente ausgezahlt bekommen. Falls der Versicherer deinen Antrag ablehnt, ist es sinnvoll, eine schriftliche Begründung zu verlangen und eventuell Widerspruch einzulegen.
Manchmal hapert es nur an fehlenden Nachweisen oder unklaren Angaben in den Formularen. Wenn du das klärst und zusätzliche Atteste vorlegst, steigt die Chance auf ein positives Ergebnis.
Viele Menschen unterschätzen, wie langwierig so eine Leistungsprüfung bei Berufsunfähigkeit sein kann. Hast du das Gefühl, dass es kompliziert wird, ist professionelle Hilfe durch einen Makler oder einen spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht oft eine enorme Erleichterung.
Eine Krebserkrankung verändert das Leben von Grund auf. Trotzdem musst du dich keineswegs damit abfinden, dass im schlimmsten Fall deine gesamte finanzielle Existenz wackelt. Wir raten dir, dich frühzeitig mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung zu befassen, da Krebs laut Statistik zu den häufigsten Ursachen einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit gehört.
Auch wenn du bereits eine Krebserkrankung hinter dir hast, gibt es mit etwas Geduld und guten Unterlagen häufig eine Chance, noch eine BU zu bekommen. Falls das nicht klappt, kommen Alternativen wie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeitsversicherung oder eine Dread-Disease-Versicherung in Betracht. Wichtig ist vor allem, dass du niemals die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt und alle Fragen ehrlich beantwortest, um im Ernstfall nicht ohne Schutz dazustehen.
Wenn du dir unsicher bist, welche Absicherungslösung optimal zu dir passt, unterstützen wir dich gern mit unserer Erfahrung und unseren Kontakten in die Versicherungswelt. Wir möchten, dass du dich auf deine Gesundheit konzentrieren kannst, statt dir ständig Sorgen ums Geld machen zu müssen.

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Das hängt vom konkreten Fall ab. Manche Versicherer verlangen mehrere Jahre völliger Beschwerdefreiheit und ein geringes Rückfallrisiko. Mitunter erhältst du nur Angebote mit Ausschlüssen oder Risikozuschlägen.
Nein, denn es gibt keine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen. Versicherer bieten nur in ganz seltenen Fällen eine solche BU an. Zudem sind ihre Leistungen dann stark eingeschränkt.
Die Krebsklausel ist Teil mancher BU-Tarife und gewährt eine zeitlich befristete Rente ab Diagnosestellung bis zur Bestätigung der Berufsunfähigkeit. Eine Dread-Disease-Police zahlt hingegen eine Einmalsumme, sobald eine schwerwiegende Krankheit wie Krebs festgestellt wird.
Solange die Behandlung nicht offiziell abgeschlossen ist oder deine Ärzte noch keine definitive Entwarnung gegeben haben, wird ein Versicherer in der Regel keinen BU-Vertrag abschließen. Eine Antragstellung ist zwar möglich, aber wahrscheinlich wird der Versicherer sie aufschieben oder komplett ablehnen, weil das Rückfall- oder Fortschreitungsrisiko noch als zu hoch gilt. Es kann sich lohnen, erst einmal alle Nachsorgeergebnisse abzuwarten, damit du später bessere Chancen auf eine Annahme (z. B. mit Risikozuschlag) hast.
Formal kannst du immer einen Antrag stellen, aber realistisch betrachtet wird er nahezu sicher abgelehnt. Die meisten Gesellschaften prüfen, ob eine Krebserkrankung bereits abgeschlossen und du vollständig arbeitsfähig bist bzw. eine ausreichende Phase der Tumorfreiheit hinter dir hast. Wenn du aktuell Chemotherapie bekommst, gelten diese Voraussetzungen nicht als erfüllt. In diesem Fall solltest du gemeinsam mit einem Experten klären, ob eine Absicherung erst nach Abschluss der Therapie infrage kommt.
Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, durch Verringerung der versicherten BU-Rente (oder Verkürzung der Laufzeit) den Gesamtbeitrag trotz Zuschlag in einem akzeptablen Rahmen zu halten. Dann fällt dein Leistungsschutz zwar geringer aus, aber du hast überhaupt eine Absicherung. Ob diese Option sinnvoll ist, hängt von deinen finanziellen Möglichkeiten und deinem Bedarf ab. Sprich am besten mit einem Makler darüber, um kein zu großes finanzielles Risiko einzugehen.
Manche Versicherer lassen sich auf sogenannte „Nachprüfungen“ ein, wenn du z. B. fünf oder mehr Jahre beschwerdefrei geblieben bist. Diese Vereinbarungen können im Antrag oder in den Bedingungen festgehalten werden. Ob und wie stark ein Risikozuschlag dann sinkt oder sogar entfällt, ist jedoch nicht garantiert. Es lohnt sich, diese Frage schon vor Vertragsabschluss zu klären, damit du weißt, welche Chance du in Zukunft hast, den Schutz zu verbessern.
In solchen Fällen steigt das Risiko aus Sicht des Versicherers weiter an. Wenn du einen Antrag stellst, werden sie sehr genau prüfen, welche Abstände zwischen den Erkrankungen liegen, wie erfolgreich die Therapien verliefen und ob bleibende Beeinträchtigungen vorliegen. Oft resultiert daraus entweder eine Ablehnung oder ein sehr hoher Zuschlag, teils kombiniert mit einem Leistungsausschluss. Eine anonyme Risikovoranfrage ist hier besonders hilfreich, um im Vorfeld zu klären, welcher Anbieter womöglich noch zur Annahme bereit ist.
Hat deine BU bereits bestanden und du hast alle Gesundheitsangaben korrekt gemacht, gibt es keinen Grund zur Sorge. Stellt sich ein erneutes Krebsleiden ein, darf der Versicherer nur dann die Leistung verweigern, wenn ein vorvertraglicher Ausschluss vereinbart wurde oder du bei Antragsstellung falsche Angaben gemacht hast. Ansonsten sollte dein bestehender Vertrag greifen, sobald alle Bedingungen für die Berufsunfähigkeit erfüllt sind.
Screenings, wie Mammografie oder Darmspiegelung, verringern zwar das individuelle Risiko für spätere Komplikationen, haben aber im BU-Antragsprozess keinen unmittelbaren Einfluss auf den Beitrag. Die Versicherer interessiert eher, ob bereits eine Diagnose gestellt wurde und wie schwerwiegend diese war.
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