Anerkannte Krankheiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Häufig anerkannte Krankheiten im Überblick
- So prüfen Versicherer deinen BU-Grad
- Checkliste für einen erfolgreichen Leistungsantrag
Update: aktualisiert 27.07.2026
Rund jeder vierte Berufstätige in Deutschland wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig.
Doch anders als viele denken, gibt es keine offizielle Liste an „anerkannten Krankheiten“, die automatisch zu einer BU-Rente führen. Entscheidend ist immer, wie stark eine Krankheit die konkrete Berufsausübung einschränkt.
In diesem Ratgeber erfährst du:
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Die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit basiert in Deutschland in erster Linie auf den vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen (Allgemeine Versicherungsbedingungen, AVB) und nicht auf einem festen Krankheitskatalog.
Maßgeblich ist die vereinbarte Definition der Berufsunfähigkeit, die sich häufig an § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) orientiert: Demnach gilt als berufsunfähig, wer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens sechs Monate seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
Die Beweislast liegt beim Versicherten, der durch ärztliche Unterlagen, Gutachten und eine genaue Tätigkeitsbeschreibung nachweisen muss, wie stark seine berufliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Arbeits- oder sozialrechtliche Regelungen, wie etwa die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sind rechtlich getrennt von der privaten BU-Versicherung zu betrachten.

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Die Statistik von Morgen & Morgen zeigt, dass vor allem psychische Erkrankungen, Beschwerden des Bewegungsapparats sowie Krebs zu einer Anerkennung der Berufsunfähigkeit führen. Diese Krankheitsgruppen machen zusammen über 70 % aller BU-Fälle aus.
| Krankheitsgruppe / Diagnose | Beispiele | Anerkennung in der BU |
|---|---|---|
| Psychische Erkrankungen | Depression, Burn-out, PTBS, Angststörungen, Schizophrenie | Oft berufsunabhängig anerkannt, wenn gut dokumentiert |
| Neurologische Erkrankungen | Multiple Sklerose, Parkinson, ALS, Epilepsie | Berufsunabhängig anerkannt – meist deutliche Einschränkungen |
| Krebserkrankungen | Brustkrebs, Leukämie, Lungenkrebs | Berufsunabhängig anerkannt, abhängig vom Verlauf und der Therapie |
| Erkrankungen des Bewegungsapparats | Bandscheibenvorfall, Arthrose, Rheuma | Häufig berufsabhängig – stärker anerkannt bei körperlich belastenden Berufen |
| Autoimmunerkrankungen | Lupus, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa | Anerkennung oft berufsunabhängig, wenn Symptome dauerhaft einschränken |
| Herz-/Kreislauferkrankungen | Herzinfarkt, Herzschwäche, schwere Bluthochdruckfolgen | Berufsunabhängig anerkannt, besonders bei körperlich fordernden Tätigkeiten |
| Lungenerkrankungen | COPD, Asthma, Lungenfibrose | Berufsabhängig – stark relevant bei Berufen mit körperlicher Anstrengung oder Staub-/Chemikalienexposition |
| Chronische Schmerzerkrankungen | Fibromyalgie, chronisches Fatigue-Syndrom | Anerkennung möglich, aber Nachweis oft schwierig – lückenlose Dokumentation nötig |
| Sinnesbeeinträchtigungen | Blindheit, Taubheit | Berufsunabhängig anerkannt, kann sofort BU bedeuten (z. B. Pilot, Musiker) |
| Schwere Unfallfolgen | Querschnittslähmung, Amputationen | Berufsunabhängig anerkannt, meist hohe BU-Grade |
Diese Tabelle ersetzt keine individuelle Prüfung. Entscheidend ist, wie stark deine Haupttätigkeiten betroffen sind und ob der Zustand mindestens sechs Monate andauert.
Manche Erkrankungen sind für Versicherer besonders prüfungsintensiv, weil sie schwer objektiv messbar sind. Typische Beispiele sind:
Eine BU-Leistung gibt es in der Regel, wenn du deine beruflichen Haupttätigkeiten voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst. Dabei wird nicht nur die Arbeitszeit betrachtet (z. B. 8 Stunden auf 4 Stunden reduziert), sondern auch, ob zentrale Aufgaben wegfallen.
Sobald sich abzeichnet, dass eine längerfristige Einschränkung vorliegt, solltest du den Versicherer rechtzeitig informieren. Wichtig sind:
So erhöhst du deine BU-Chancen im Leistungsfall:
Ob eine Krankheit als „anerkannt“ gilt, hängt nicht allein von der Diagnose ab, sondern davon, wie stark sie deinen Beruf beeinträchtigt. Mit klarer Dokumentation, gezielten ärztlichen Nachweisen und professioneller Unterstützung kannst du deine Chancen auf BU-Leistung deutlich erhöhen.
Informationen, wann und warum eine BU-Versicherung nicht leistet und was du dagegen tun kannst, findest du hier: Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

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Nein, jeder Fall wird individuell geprüft. Es gibt aber statistisch häufige Ursachen wie Depression, Rückenleiden oder Krebs.
Der Grad der Berufsunfähigkeit zeigt, wie stark deine Arbeitsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf eingeschränkt ist. In der Regel hast du Anspruch auf die volle BU-Rente, wenn dieser Grad mindestens 50 % beträgt. Einige Tarife zahlen auch Teilrenten ab niedrigeren Graden, etwa ab 25 %. Grundlage ist immer die konkrete Auswirkung auf deine beruflichen Haupttätigkeiten, nicht nur eine prozentuale Arbeitszeitverkürzung.
Ja, wenn die Einschränkungen dauerhaft sind und mindestens 50 % der Berufsfähigkeit entfällt.
Ja, aber es ist oft schwerer nachzuweisen. Lückenlose Dokumentation und Gutachten sind hier entscheidend.
Ja, eine Krankheit kann bei körperlichen Berufen schneller zur BU führen als bei überwiegend sitzenden Tätigkeiten.
Nur wenn der Versicherer zusätzliche Prüfung braucht. Die Kosten dafür trägt der Versicherer.
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