Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Ausschluss in der BU – Chancen & Risiken
- Risikoreiche Krankheiten, Hobbys und Berufe
- So vermeidest du Leistungsausschlüsse in der BU
Update: aktualisiert 22.06.2026
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt dich vor den finanziellen Folgen, wenn du wegen Krankheit oder Unfall deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Doch gerade bei Vorerkrankungen, riskanten Berufen oder Hobbys setzen viele Versicherer sogenannte Ausschlussklauseln (Leistungsausschluss) ein. Das bedeutet, dass bestimmte Risiken vom Schutz ausgeschlossen sind und für diese im BU-Fall keine Leistung gezahlt wird.
In diesem Ratgeber erklären wir dir, was eine Ausschlussklausel genau ist, welche Vor- und Nachteile sie hat und wie du Ausschlüsse erkennst, vermeidest oder auch wieder loswirst. Du erfährst, welche Krankheiten, Berufe und Freizeitaktivitäten besonders häufig ausgeschlossen werden und ob es Alternativen zur BU mit Ausschluss gibt. Am Ende kannst du besser einschätzen, wie du den für dich passenden BU-Schutz findest – auch wenn deine Gesundheit oder dein Lebensstil als Risiko gilt.
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Eine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Vertragsregelung, die bestimmte risikoreiche Vorerkrankungen, Berufe oder Hobbys vom Versicherungsschutz ausschließt. Das bedeutet: Wenn du aufgrund einer ausgeschlossenen Ursache berufsunfähig wirst, zahlt die Versicherung keine Leistung für diesen Fall.
Ausschlüsse entstehen, wenn der Versicherer bei der Risiko- und Gesundheitsprüfung Risiken erkennt, die er nicht vollständig übernehmen will. So kann der Vertrag trotzdem zustande kommen, anstatt abgelehnt zu werden. Du bekommst also für alle anderen, nicht ausgeschlossenen Ursachen vollen BU-Schutz.
Warst du vor Jahren wegen eines Bandscheibenvorfalls in Behandlung, kann die Versicherung die gesamte Wirbelsäule oder nur die betroffene Stelle vom Schutz ausschließen. Wirst du später wegen einer anderen Krankheit berufsunfähig, erhältst du eine BU-Rente. Erleidest du aber erneut einen Bandscheibenvorfall oder eine andere Rückenerkrankung, die die berufsunfähig macht, erhälst du keine BU-Rente.
Eine Ausschlussklausel ist eine häufige Praxis in der BU-Versicherung und betrifft etwa 11 % der Anträge. Die meisten Kunden werden ohne Einschränkung angenommen, wenige Anträge werden komplett abgelehnt.
Wichtig: Ausschlussklauseln sind keine „Abzocke“, sondern ein Instrument, um auch Personen mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken einen BU-Schutz zu ermöglichen. Dennoch sollte jeder Ausschluss genau geprüft und abgewogen werden, da er den Leistungsumfang einschränkt.
Bei Antragstellung musst du eine Risikoprüfung durchlaufen, bei der du u.a. Gesundheitsfragen beantworten musst. Auf Basis dessen entscheiden BU-Versicherer, ob und zu welchen Bedingungen sie dich in den Versicherungsschutz aufnehmen.
Manchmal ist dieses Risiko so hoch, dass es für das Versicherungskollektiv nicht tragbar wäre, dich zu normalen Konditionen aufzunehmen. Um dir trotzdem einen Vertrag anzubieten, nutzt der Versicherer Ausschlussklauseln: Er schließt die besonders riskanten Ursachen vom Schutz aus.
Damit kannst du also trotz gesundheitlicher Einschränkungen oder Lebensstilrisiken eine BU abschließen. Gleichzeitig schützt sich die Versicherung damit vor hohen Kosten im Leistungsfall.
Alternativ kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen – das heißt, du zahlst mehr Beitrag, hast aber vollen Schutz. Oder er lehnt den Antrag ab, wenn das Risiko zu groß ist.
Für dich ist wichtig zu wissen: Ausschlussklauseln sind ein übliches Mittel, um den Zugang zur BU trotz Vorerkrankungen zu ermöglichen. Sie sind in etwa jedem 10. Antrag enthalten. In vielen Fällen ist es besser, einen Ausschluss zu akzeptieren als gar keine BU zu bekommen.
Gleichzeitig lohnt es sich, verschiedene Versicherer zu vergleichen und auch mit einem erfahrenen Makler zu arbeiten, um möglichst eine Annahme ohne oder mit minimalen Ausschlüssen zu erhalten.

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Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchtest, ist es wichtig zu wissen, welche Ausschlussgründe am häufigsten vorkommen. Versicherer schließen bestimmte Risiken bewusst aus, um ihr finanzielles Risiko kalkulierbar zu halten. Die häufigsten Ausschlussgründe lassen sich in drei große Bereiche einteilen: Vorerkrankungen, risikoreiche Hobbys und gefährliche Berufe.
Der häufigste Grund für Ausschlussklauseln sind bestehende oder frühere Krankheiten. Versicherer prüfen im Rahmen der Gesundheitsprüfung, ob bestimmte Erkrankungen vorliegen, die das Risiko einer Berufsunfähigkeit erhöhen. Typische Ausschlussdiagnosen sind:
Rücken- und Wirbelsäulenerkrankungen: Zum Beispiel Bandscheibenvorfälle oder chronische Rückenschmerzen. Häufig wird die gesamte Wirbelsäule oder der konkret betroffene Bereich vom BU-Schutz ausgeschlossen. Das bedeutet, bei Berufsunfähigkeit aufgrund von Rückenproblemen zahlt die Versicherung nicht .
Psychische Erkrankungen: Diese gehören zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Viele Versicherer schließen alle psychischen Erkrankungen aus, wenn bereits eine psychische Vorerkrankung besteht oder Psychotherapien durchgeführt wurden. Ein solcher Ausschluss kann den BU-Schutz stark einschränken, da psychische Leiden mittlerweile rund ein Drittel alle BU Fälle ausmachen, insbesondere bei jungen Leuten.
Chronische und schwere Krankheiten: Dazu zählen z.B. Diabetes, Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Manche Versicherer lehnen Anträge bei solchen Diagnosen komplett ab, andere schließen sie aus oder verlangen Zuschläge.
Nicht jede Vorerkrankung führt automatisch zu einem Ausschluss. Die Entscheidung hängt immer vom individuellen Gesundheitszustand, der Schwere und Dauer der Erkrankung sowie vom Versicherer ab. In vielen Fällen wird versucht, durch Ausschluss oder Zuschlag dennoch einen Vertrag anzubieten, anstatt ihn komplett abzulehnen.
Wenn du wissen möchtest, wie BU-Versicherungen bestimmte Vorerkrankungen bewerten und wie du in vielen Fällen dennoch zu einer BU kommst, erfährst du in unserem Ratgeber:
Gefährliche Hobbys sind ein weiterer häufiger Grund für Ausschlussklauseln. Versicherer betrachten solche Hobbys als besonders hohes Unfall- oder Gesundheitsrisiko, die eine Berufsunfähigkeit auslösen können. Typische Beispiele sind:
Grundsätzlich gilt: Je extremer und regelmäßiger das Hobby ausgeübt wird, desto wahrscheinlicher ist ein Ausschluss oder ein Zuschlag. Auch ein Wettkampfcharakter führt eher zu Einschränkungen, als ein reine Freizeitaktivität.
Unser Tipp: Wer ein riskantes Hobby ausübt, sollte dies in der Gesundheitsprüfung offenlegen und gegebenenfalls eine anonyme Risikovoranfrage nutzen, um die beste Annahme zu finden.
Auch Berufe mit hohem Unfall- oder Gesundheitsrisiko können in seltenen Fällen zu Ausschlüssen führen. In der Regel versuchen Versicherer, diese Risiken über höhere Beiträge (Risikozuschlag) abzudecken, aber bei sehr gefährlichen Berufen ist oft keine BU-Versicherung möglich oder es gibt Ausschlussklauseln. Beispiele für besonders riskante Berufe sind:
Bei Beamten, z.B. Polizisten, kann eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) vereinbart werden, die bei Dienstunfähigkeit leistet. Das ist wichtig, da DU und BU rechtlich unterschiedlich definiert sind.
Die Entscheidung, ob du eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ausschlussklausel annimmst, ist nicht leicht. Ausschlüsse bedeuten immer eine Leistungseinschränkung, aber gleichzeitig kann ein Vertrag mit Ausschluss besser sein als gar keine Absicherung.
Neben einem Leistungsausschluss, gibt es weitere Möglichkeiten wie ein Antrag behandelt wird, wenn eine normale Annahme nicht möglich ist:
In einigen Fällen kann dein Vertrag auch zurückgestellt werden. Das passiert beispielsweise bei psychischen Erkrankungen, die erst kürzlich diagnostiziert wurden oder für die du dich aktuell in Therapie befindest. In einem solchen Fall lässt sich das Risiko noch nicht konkret einschätzen und Versicherer verschieben die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt.
Einige Versicherer bieten dir die Möglichkeit, dass du nach einem bestimmten Zeitraum (häufig 1 bis 5 Jahre) eine Überprüfung des Ausschlusses beantragen kannst. Ein Beispiel dafür ist die sog. Psycheklausel der Alten Leipziger BU.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, hebt der Versicherer die Ausschlussklausel auf und du hast wieder vollen BU-Schutz, ohne Einschränkungen für die ehemals ausgeschlossene Ursache.
Auch wenn du ein risikoreiches Hobby aufgegeben hast und nicht mehr praktizierst, kann sich eine Überprüfung der Klausel lohnen.
Viele Top-Tarife bieten auch sogenannte Besserstellungsoptionen an. Sie ermöglichen bessere Konditionen, wenn du in einen weniger risikoreichen Beruf wechselst.
Auch ohne vertragliche Regelung kannst du später beim Versicherer eine Aufhebung des Ausschlusses beantragen. Viele Versicherer zeigen sich in solchen Fällen kulant, wenn du seit Jahren gesund bist und dies mit aktuellen Arztberichten belegst.
Allerdings besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass der Ausschluss entfernt wird. Es ist eine Kulanzentscheidung des Versicherers.
Eine weitere Möglichkeit ist, nach mehreren gesunden Jahren die BU bei einem anderen Anbieter neu abzuschließen – dann oft ohne den ursprünglichen Ausschluss.
Das birgt aber das Risiko, dass bei der neuen Gesundheitsprüfung andere Vorerkrankungen oder Umstände zum Tragen kommen. Auch dürfte der Vertrag bereits durch ein höheres Eintrittsalter teurer werden.
Damit sich ein Wechsel lohnt, solltest du folgende Dinge beachten:
Der beste Schutz vor späteren Ausschlussklauseln ist eine clevere und ehrliche Vorbereitung vor dem BU-Antrag. Ein zentraler Schritt ist die anonyme Risikovoranfrage. Diese kannst du über einen erfahrenen BU-Makler machen lassen.
Dabei werden deine Gesundheitsdaten sowie Angaben zu Alter, Beruf und Hobbys ohne Nennung deines Namens an ausgewählte Versicherer geschickt. Sie prüfen, ob und wie sie dich annehmen würden.
Das spart Zeit und vermeidet unnötige negative Einträge in der HIS-Datenbank, die bei offiziellen Anträgen entstehen können. Zudem kannst du so gezielt den Versicherer finden, der dir den besten Schutz bietet – vielleicht sogar ganz ohne Ausschluss.
Neben der anonymen Voranfrage ist es enorm wichtig, im späteren Antragsprozess ehrlich und vollständig über deine Gesundheit zu informieren.
Oft hilft es, wenn du dem Versicherer zusätzlich zu den standardmäßigen Gesundheitsfragen eine persönliche Stellungnahme beifügst. Erkläre beispielsweise, warum bestimmte Diagnosen in der Vergangenheit gestellt wurden, welche Auswirkungen dir Krankheit auf deinen (Berufs-) Alltag hat und warum diese heute keine Gefahr mehr für deine Berufsfähigkeit darstellen.
Auch ärztliche Atteste und Befunde unterstützen eine realistische Risikobewertung und können verhindern, dass der Versicherer vorschnell Risiken ausschließt.
Du bist gesetzlich verpflichtet, beim Antrag alle gesundheitsrelevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Das heißt: Verschweigst du Krankheiten oder Behandlungen, kann der Versicherer im Leistungsfall den Vertrag anfechten oder die Leistung verweigern – oft sogar noch Jahre nach Vertragsabschluss.
Darum gilt: Ehrlichkeit schützt dich langfristig und verhindert, dass du deinen BU-Schutz im Ernstfall verlierst.
Neben der anonymen Risikovoranfrage gibt es weitere Möglichkeiten, die dir helfen können Leistungsausschlüsse in der BU zu vermeiden:
Viele wünschen sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der keine Gesundheitsfragen gestellt werden, um Ausschlüsse oder Ablehnungen zu vermeiden. Doch wie realistisch und sinnvoll sind solche Angebote?
Eine echte BU-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung, die für jeden Antragsteller ohne Einschränkungen zugänglich ist, gibt es in Deutschland aktuell nicht.
Tarife, die mit „BU ohne Gesundheitsfragen“ werben, sind meist:
Der Grund: Ohne Gesundheitsprüfung müsste der Versicherer das Risiko aller Antragssteller strenger kalkulieren – auch schwer Vorerkrankter. Das macht entweder die Beiträge extrem teuer und das Produkt für die meisten Kunden unattraktiv, oder hätte verminderte Leistungen zur Folge.
Was es aber gibt, sind BU-Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Viele Anbieter ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen oder für bestimmte Zielgruppen einen verkürzten Fragenkatalog. Das kann ein echter Vorteil für Menschen mit Vorerkrankungen oder risikoreichen Hobbys sein.
Falls gar keine BU in Frage kommt oder die Bedingungen für dich nicht tragbar sind, bieten sich Alternativen zur BU an. Dazu zählen beispielsweise Grundfähigkeits-, Dread-Disease- oder Unfallversicherung.
Wichtig: Keine dieser Absicherungen ersetzt den umfangreichen Schutz einer BU vollständig! Sie können nur bestimmte Bereiche absichern. Besser als kein Schutz sind sie aber allemal.
Ausschlussklauseln sind zwar ein Kompromiss, aber kein Grund, auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu verzichten. Vielmehr solltest du genau hinschauen, was ausgeschlossen ist, und beurteilen, wie relevant diese Risiken für dich persönlich sind. Oft ist ein Vertrag mit Ausschluss besser als gar kein Schutz – besonders wenn Alternativen fehlen.
Ein entscheidender Tipp: Nutze die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage, um frühzeitig herauszufinden, bei welchen Versicherern du welche Bedingungen bekommst. Das spart Zeit und Ärger. Sei zudem offen und ehrlich bei der Gesundheitsprüfung und liefere ergänzende Informationen, um Ausschlüsse möglichst zu vermeiden oder eng zu fassen. Und wenn doch ein Ausschluss im Vertrag steht, solltest du den Vertrag regelmäßig prüfen lassen – deine Gesundheit kann sich ändern, und damit auch deine Absicherung.
Mit der richtigen Vorbereitung und Beratung findest du heute fast immer einen BU-Schutz, der zu dir passt – auch wenn du keine perfekte Gesundheit hast.

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Eine Ausschlussklausel im BU-Vertrag schließt bestimmte Krankheiten, Berufe oder Freizeitaktivitäten vom Versicherungsschutz aus. Wenn die BU wegen einer dieser ausgeschlossenen Ursachen eintritt, zahlt die Versicherung keine Leistung.
Vor allem Rücken- und Wirbelsäulenerkrankungen, psychische Leiden sowie schwere chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Krebs können zu Ausschlussklauseln führen. Dabei schließt der Versicherer entweder die ganze Krankheitsgruppe oder spezifische Diagnosen aus.
Der Versicherer leistet nicht, wenn die BU durch einen ausgeschlossenen Grund verursacht wurde. Tritt die Berufsunfähigkeit jedoch aus anderen Ursachen ein, wird die volle Leistung gezahlt.
Ja. Viele Versicherer bieten vertraglich an eine Aufhebung des Ausschlusses nach einer längeren beschwerdefreien Zeit zu ermöglichen. Alternativ kannst du mit aktuellen Gesundheitsnachweisen um Kulanz bitten oder bei einem anderen Versicherer neu abschließen.
Du bist gesetzlich verpflichtet, alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Unvollständige oder falsche Angaben können im Leistungsfall zur Verweigerung der Leistung oder Vertragskündigung führen – auch Jahre nach Vertragsabschluss.
Ein Makler übermittelt anonym deine Gesundheitsdaten an mehrere Versicherer, die dir unverbindlich eine Einschätzung geben. So erfährst du, welche Anbieter dich wie annehmen – ohne negativen Eintrag in der Datenbank.
Eine echte BU ohne Gesundheitsprüfung gibt es für die breite Masse nicht. Tarife, die keine Gesundheitsfragen stellen, sind oft eingeschränkt, sehr teuer und bieten meist nur geringe Renten oder Leistungen mit Einschränkungen.
Ein Zuschlag ist besser, wenn du vollen BU-Schutz möchtest und bereit bist, dafür einen höheren Beitrag zu zahlen. Beim Ausschluss hast du zwar meist einen günstigeren Beitrag, aber keine Leistung bei den ausgeschlossenen Risiken.
Psychische Erkrankungen sind eine der häufigsten Ausschlussursachen. Viele Versicherer schließen alle psychischen und psychosomatischen Erkrankungen aus, wenn Vorerkrankungen oder Therapien bekannt sind. Das kann den Schutz erheblich einschränken.
Was es bei psychischen Erkrankungen in der BU zu beachten gibt, erfährst du in unserem Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie
Gefährliche Hobbys wie Fallschirmspringen, Motorsport, Kampfsport, Bergsteigen, Tauchen oder bestimmte Reitsportarten werden oft ausgeschlossen oder mit Risikozuschlägen versehen, da sie das Unfallrisiko deutlich erhöhen.
Sehr risikoreiche Berufe wie Profisportler, Stuntmen oder Soldaten im Kampfeinsatz werden häufig abgelehnt oder vom Schutz ausgeschlossen. Für andere Berufe mit höherem Risiko gibt es meist Zuschläge, aber selten einen Ausschluss.
Neue Hobbys müssen in der Regel nicht gemeldet werden und sind automatisch mitversichert, sofern keine Nachmeldeklausel vereinbart wurde. Allerdings kann sich die Risikolage ändern, was bei einer Nachversicherung relevant werden kann, sofern nicht auf eine erneute Risikoprüfung verzichtet wird.
Manche Ausschlussklauseln sind eng definiert und nur für sehr konkrete Diagnosen gültig. Du kannst versuchen, die Klausel enger fassen zu lassen, damit nur die tatsächlich risikobehafteten Fälle ausgeschlossen sind.
Nutze eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern über einen erfahrenen Makler. So findest du die Angebote mit den besten Bedingungen, geringsten Ausschlüssen oder günstigsten Zuschlägen.
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