Berufsunfähigkeitsversicherung: Auszahlung der BU-Rente
- BU-Rente: Wann zahlt die Versicherung aus?
- Auszahlung der BU: So läuft sie wirklich ab
- BU-Rente brutto oder netto – was kommt an?
Update: aktualisiert 14.07.2026
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen hast, gehst du davon aus, dass du im Ernstfall finanziell abgesichert bist. Doch was passiert eigentlich genau, wenn du berufsunfähig wirst? Ab wann zahlt die BU? Wie läuft die Auszahlung ab? Und mit welchen Abzügen musst du rechnen?
In diesem Ratgeber erfährst du, wann und wie deine BU-Versicherung zahlt, worauf du achten musst, und warum viele Sorgen unbegründet sind.
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BU-Leistung: Deine BU-Rente wird monatlich ausgezahlt, sobald dein Leistungsanspruch anerkannt wurde
Auszahlung erfolgt brutto: Es gibt keine direkten Abzüge durch den Versicherer
Rückwirkende Leistung: Viele Tarife leisten auch rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit
Leistungsdauer: Die BU-Rente wird bis zum vertraglich vereinbarten Endalter gezahlt (z.B. bis 67 Jahre)
Mögliche Abzüge: Kranken- & Pflegeversicherung sowie Steuer, je nach Vertragstyp
Nachprüfung durch Versicherer: Ist jederzeit möglich, meist etwa alle 2 Jahre
Hohe Leistungsquote: In rund 80% der Fälle zahlen Versicherer bei berechtigtem Leistungsfall
Die BU-Rente wird dann fällig, wenn du mindestens 50 % berufsunfähig bist – bezogen auf deinen zuletzt ausgeübten Beruf – und dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Ab wann die BU zahlt, hängt zudem davon ab, wann dein Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkennt – erst dann beginnt die Zahlung.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Praxis meist zwischen 3 und 6 Monaten. In dieser Zeit prüft der Versicherer deine medizinischen Unterlagen und den Grad der Einschränkung. Einige Verträge enthalten eine sogenannte Karenzzeit (z. B. 6 oder 12 Monate), in der zwar bereits Berufsunfähigkeit vorliegt, aber noch keine Zahlung erfolgt. Diese Option wird gewählt, um Beiträge zu sparen, kann aber im Ernstfall zur finanziellen Belastung führen.
Mit einer AU-Klausel kann die Auszahlung früher beginnen – oft schon, wenn nach 3 Monaten Krankschreibung absehbar ist, dass du weitere 3 Monate ausfällst.
Viele moderne BU-Verträge sehen eine rückwirkende Zahlung ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit vor. Das bedeutet: Auch wenn dein Antrag erst Wochen oder Monate nach Beginn der BU anerkannt wird, bekommst du die ausstehenden Monatsrenten nachträglich ausgezahlt – vorausgesetzt, dein Leistungsanspruch war durchgehend gegeben und du hast alle Unterlagen rechtzeitig eingereicht.
Wichtig: Diese Regelung muss im Vertrag enthalten sein. Prüfe daher, ob eine rückwirkende Leistung ausdrücklich zugesichert wird, auch wenn die Anerkennung erst später erfolgt.

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Die Auszahlung der BU-Rente erfolgt monatlich und in der Regel per Überweisung auf dein Konto. Der Versicherer zahlt die vereinbarte Bruttorente, ohne direkt Steuer- oder Sozialabzüge abzuziehen.
Die Rente ist damit nicht an dein letztes Einkommen gekoppelt, sondern entspricht dem bei Vertragsabschluss gewählten Rentenbetrag. Dieser bleibt konstant, außer du hast eine Beitragsdynamik vereinbart, die eine jährliche Erhöhung vorsieht.
Die monatliche Rente ist dabei nur der Kern der BU-Leistungen – je nach Tarif zählen etwa auch Soforthilfen bei schweren Erkrankungen oder eine Wiedereingliederungshilfe dazu.
Auch wenn der Versicherer dir die Rente brutto überweist, heißt das nicht, dass keine Kosten auf dich zukommen. Je nach Vertragskonstellation musst du Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen und ggf. auch Steuern abführen.
Unser Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern erklärt dir im Detail, wie du deine BU steuerlich optimal nutzt, wie die Rente eingeordnet wird und welche GKV-Abgaben auf dich zukommen können.
In vielen Fällen musst du die Beiträge selbst an deine Krankenkasse überweisen, zum Beispiel per Dauerauftrag.
Bei gesetzlich freiwillig Versicherten musst du volle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen (ca. 18–20 % deiner BU-Rente).
Bei privat Versicherten zahlst du weiterhin den vollen PKV-Beitrag selbst, da der Arbeitgeberanteil entfällt.
Bei Pflichtversicherten (z. B. durch EM-Rente) ist die BU-Rente nicht beitragspflichtig.
Bei einer reinen privaten BU (SBU) wird nur der Ertragsanteil versteuert. Dieser ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem Alter beim Beginn der Rentenzahlung – nicht nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Liegt deine gesamte Rente unter dem Grundfreibetrag, zahlst du gar keine Steuer.
Bei betrieblichen oder Rürup-Kombiverträgen (1. oder 2. Schicht) ist die BU-Rente meist voll steuerpflichtig, da du in der Ansparphase bereits steuerlich gefördert wurdest. Dafür kannst du dort oft Beiträge steuerlich absetzen.
Bei 1.500 € BU-Rente, freiwilliger GKV und 30 Jahren beim BU-Eintritt bleiben nach Abzügen etwa 1.150 € netto übrig.
Die BU-Rente wird so lange gezahlt, wie deine Berufsunfähigkeit besteht, jedoch maximal bis zum vertraglich vereinbarten Endalter (z. B. 60, 63 oder 67 Jahre). Danach endet die Leistung automatisch.
Hinweis: Während du BU-Rente erhältst, musst du in der Regel keine Beiträge mehr zahlen. Die meisten Tarife sehen im Leistungsfall eine automatische Beitragsbefreiung vor.
Viele Versicherte haben alte Verträge, die nur bis 60 oder 63 laufen. Das kann zu einer Versorgungslücke vor der Altersrente führen. Plane deine Vertragslaufzeit daher unbedingt bis zum gesetzlichen Rentenbeginn!
Weitere Informationen hierzu findest du in unserem Ratgeber zur BU-Laufzeit bis 60 Jahre
Die Rente endet außerdem, wenn
du wieder gesund bist und deinen Beruf zu über 50 % ausüben kannst
du eine konkrete Verweisungstätigkeit dauerhaft aufgenommen hast
du verstorben bist
oder der Versicherer im Rahmen einer Nachprüfung feststellt, dass keine BU mehr vorliegt

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Eine Nachprüfung in der BU bedeutet, dass der Versicherer kann überprüfen, ob eine Berufsunfähigkeit weiterhin besteht – meist nach 6 bis 12 Monaten, dann in unregelmäßigen Abständen. Dafür nutzt er Fragebögen, Arztberichte oder Gutachten.
Du musst an der Nachprüfung mitwirken. Wenn du das verweigerst oder verzögerst, kann die BU-Rente eingestellt werden.
Umgekehrt gilt: Der Versicherer trägt die Beweislast, wenn er die Zahlung beenden will.
Der Versicherer kann die Leistung verweigern, wenn
die 50 %-Grenze nicht erreicht wird
du falsche Angaben bei Vertragsabschluss gemacht hast (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht!)
die Ursache der BU durch eine Ausschlussklausel (z. B. bestimmte Sportarten) gedeckt ist
eine abstrakte oder konkrete Verweisung zulässig ist (abhängig vom Vertrag)
oder du nicht kooperierst (z. B. keine Unterlagen einreichst)
Ausführlicher findest du diese Informationen im Spezialratgeber:
👉 Die BU zahlt nicht – was kann ich tun?
Wird die BU-Leistung abgelehnt, geht es schnell um viel Geld. Ein Widerspruch, anwaltliche Unterstützung oder ein Gutachten können teuer werden – vor allem, wenn der Streit mit dem Versicherer länger dauert. Eine Rechtsschutzversicherung für BU-Streitigkeiten kann dieses Kostenrisiko abfedern, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurde und der passende Vertragsrechtsschutz enthalten ist.
Die Auszahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Praxis klar geregelt, auch wenn es auf den ersten Blick kompliziert erscheint. Sobald du die Voraussetzungen erfüllst und dein Leistungsantrag bewilligt wird, zahlt der Versicherer monatlich die vereinbarte BU-Rente. In vielen Fällen sogar rückwirkend – und in über 80 % der Anträge wird tatsächlich geleistet.
Wichtig ist, dass du bei Antragstellung sorgfältig arbeitest, keine Angaben verschweigst und dich im Leistungsfall gut vorbereitest. Wer seine Rechte kennt, kann seine Ansprüche meist erfolgreich durchsetzen. Auch Zusatzklauseln wie die AU-Leistung können helfen, schneller an dein Geld zu kommen.
Wenn du noch unsicher bist, ob dein Vertrag im Ernstfall wirklich schützt, oder ob du heute besser vorsorgen solltest, unterstützen wir dich gerne.
Wir helfen dir, deinen bestehenden Vertrag zu prüfen oder einen neuen, leistungsstarken Schutz zu finden.

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Nach Anerkennung des Leistungsfalls meist zum nächsten Monatsersten. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei etwa 3 bis 6 Monaten, abhängig vom Versicherer und vom Umfang der Unterlagen. Bei rückwirkender Anerkennung erfolgt eine Nachzahlung.
Du bekommst den vollen Rentenbetrag überwiesen. Steuer und Krankenkasse zahlst du ggf. separat.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird nicht auf die BU-Rente angerechnet. Du kannst beide Leistungen parallel beziehen. So lässt sich die oft geringe EM-Rente sinnvoll ergänzen.
Der Versicherer kann überprüfen, ob die BU weiterhin besteht. Du musst mitwirken, z. B. mit Arztberichten.
Bis zur Genesung oder dem vertraglich vereinbarten Endalter, meist 67 Jahre.
Lass dich von einer Ablehnung nicht entmutigen. In vielen Fällen lohnt sich ein Widerspruch – idealerweise unterstützt durch einen spezialisierten Anwalt oder Versicherungsberater. Prüfe genau, ob alle Unterlagen vollständig waren und ob die Ablehnung nachvollziehbar begründet wurde.
In der Anlage R unter "Sonstige Leibrenten".
Nein, bei einer klassischen selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) gibt es bei einer Kündigung kein Geld zurück. Sie ist eine reine Risikoversicherung ohne Sparanteil, es existiert also kein Rückkaufswert. Anders kann es aussehen, wenn dein BU-Schutz mit einem Sparvertrag kombiniert ist, etwa als Zusatzbaustein (BUZ) einer Lebens- oder Rentenversicherung.
Wann es bei Kündigung, Rückkauf oder am Laufzeitende doch eine Auszahlung gibt und welche Alternativen dein eingezahltes Geld retten, erfährst du in unserem Ratgeber BU auszahlen lassen ohne Leistungsfall.
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