Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Depression
- BU möglich – trotz psychischer Vorgeschichte
- Eine Depression verhindert nicht generell einen BU-Vertrag
- Warum eine anonyme Risikovoranfrage wichtig ist
Update: aktualisiert 30.07.2026
Eine schwere seelische Krise, Burn-out oder der erste Verdacht auf Depression. Da drängt sich die Frage auf: Kann ich überhaupt noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen – trotz Depression?
Wir von my-finanzheld.de möchten dir den nötigen Durchblick verschaffen und aufzeigen, wie ein BU-Abschluss auch mit einer Depression oder ähnlichen psychischen Vorerkrankungen gelingen kann.
Beratung auf Augenhöhe
Anonyme Risikovoranfrage
Kostenlos & ohne Verkaufsdruck

Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Auslösern für eine Berufsunfähigkeit
Zeitnah handeln: Möglichst abschließen, bevor die Beschwerden ernst werden – oder zumindest nach einer stabilen Zeit (z. B. 6–12 Monate beschwerdefrei).
Bereits diagnostiziert – oft Einschränkungen wie Ausschlussklauseln oder Beitragszuschläge
Laufende Therapie: Abwarten, bis du nachweislich stabil bist (6–12 Monate oder länger), um bessere Annahmekonditionen zu erhalten
Vereinfachte Prüfungen gibt es für Azubis, Studenten oder bestimmte Berufsgruppen
Entscheidende Tipps: Gesundheitsunterlagen gut aufbereiten, anonyme Risikovoranfrage, besser Teilschutz als gar kein Schutz, Fachanwalt im Leistungsfall
Verschiedene Krankenkassen-Reports zeigen, dass Depressionen zusammen mit Burn-out oder Angststörungen inzwischen fast 40 % aller Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsfälle ausmachen. Damit haben sie viele andere Diagnosen (z. B. Rückenleiden oder Herz-Kreislauf) überholt.
Aus diesem Grund betrachten Versicherer Depression besonders kritisch, da das Leistungsrisiko vergleichsweise hoch ist. Wer bereits mit psychischen Beschwerden in Behandlung war, muss auf dem Weg zur BU-Police also große Hürden überwinden.
Laut DAK-, AOK- oder BARMER-Statistiken führen Depression, Angststörungen und Anpassungsstörungen zu besonders langen Auszeiten. Panikattacken können z. B. mehrere Wochen Krankschreibung nach sich ziehen.
Burn-out wird zwar in den Akten oft als „Depressive Episode“ oder „Belastungsstörung“ geführt, verursacht aber ebenfalls überdurchschnittlich viele Fehltage.
Sobald eine psychische Erkrankung in der Krankenakte steht, wissen Versicherer, dass das Risiko für eine frühzeitige BU steigt. Entsprechend schwierig kann es sein, eine Zusage zu bekommen.
Falls du schon mal wegen Depressionen, Burn-out oder ähnlichen Themen in Behandlung warst, kann sich die Versicherbarkeit deutlich erschweren. Einige Gesellschaften
lehnen ab, wenn die Therapie noch läuft,
bieten maximal einen Schutz ohne Psyche (Ausschlussklausel),
oder verlangen einen deftigen Beitragszuschlag.
Manche Anbieter (z. B. Alte Leipziger mit ihrer Psyche-Klausel) ermöglichen zumindest einen Teilschutz, während du später (nach einer Stabilitätsphase) prüfen lassen kannst, ob die Klausel entfällt.
Abwarten, bis du nachweislich stabil bist (6–12 Monate oder länger), um dann einen „normalen“ BU-Vertrag anzustreben.

unabhängige Experten-Beratung
kostenlos & unverbindlich
mit vielen Spezial-Tipps
Depression ist nicht gleich Depression – und genau das macht für Versicherer einen Unterschied. Mediziner unterscheiden zwischen leichten, mittelgradigen und schweren depressiven Episoden. Diese Einstufung – meist nach ICD-10 – hat direkten Einfluss auf die BU-Risikoprüfung.
Eine leichte Episode (F32.0) verläuft meist ohne Medikamente, oft mit kurzer Gesprächstherapie, und gilt als weniger kritisch – insbesondere, wenn die Behandlung länger zurückliegt und du stabil bist.
Mittelgradige Depressionen (F32.1) führen häufiger zu längerer Therapie oder Medikation. Hier rechnen Versicherer oft mit einem höheren Rückfallrisiko und bieten eher nur Verträge mit Zuschlag oder Psyche-Ausschluss an.
Schwere Episoden (F32.3 oder F32.3 bei wiederholtem Verlauf) mit Klinikaufenthalten oder Suizidgedanken werden als Hochrisiko eingestuft – in solchen Fällen wird häufig abgelehnt oder ein sehr eingeschränkter Vertrag angeboten.
Auch Burn-out, Anpassungsstörungen oder chronische Erschöpfung zählen aus Sicht der Versicherer dazu. Ausschlaggebend ist dabei immer das Gesamtbild: Art der Behandlung, Dauer, Stabilität und Verlauf.
Auch die Art des behandelnden Therapeuten gibt Versicherern Hinweise auf den Schweregrad der Erkrankung. Wurde die Therapie ausschließlich bei einem Psychologen oder Psychotherapeuten durchgeführt und ohne Medikamente behandelt, wird dies häufig als eher leichter Verlauf gewertet. Bei einer Behandlung durch einen Psychiater mit begleitender Medikation hingegen gehen viele Versicherer von einer komplexeren oder schwerwiegenderen Erkrankung aus.
Wenn du diese Unterschiede kennst, kannst du dich gezielt vorbereiten. Eine anonyme Risikovoranfrage hilft dir dabei, ohne Risiko vorab einzuschätzen, welcher Versicherer dich zu welchen Bedingungen nehmen würde – und vermeidet unnötige Ablehnungen im offiziellen Verfahren.
Die meisten Versicherer schauen 5 Jahre rückwirkend. Für stationäre oder gravierende Diagnosen sind es manchmal sogar 10 Jahre. Manche (z. B. Gothaer) begnügen sich nur mit 3 Jahren. Das kann ein entscheidender Vorteil sein, wenn die letzte Behandlung deiner depressiven Episode länger her ist.
Generell: Liegt eine Vorerkrankung außerhalb des abgefragten Zeitraums, musst du sie nicht angeben. Innerhalb der Frist: unbedingt melden – sonst droht im Leistungsfall die Vertragsanfechtung.
Ein wenig Wartezeit kann sich lohnen. Hast du deine Therapie gerade erst beendet, sind die meisten Versicherer noch skeptisch wegen möglicher Rückfälle.
Besser: 6–12 Monate Symptomfreiheit, bei schweren Verläufen auch 2–3 Jahre.
Voraussetzung: Eine ausführliche Stellungnahme vom behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten, die bestätigt, dass keine weitere Behandlung notwendig ist.
Klappt es trotzdem nicht ohne Einschränkung? Dann kann ein Vertrag mit Psyche-Ausschluss wenigstens andere Risiken abdecken. Später lässt sich die Klausel (selten, aber nicht unmöglich) erneut prüfen.
Achte auf den Abfragezeitraum des Versicherers. Bei manchen Gesellschaften wirst du 3–5 Jahre rückwirkend gefragt, andere begnügen sich nur mit 3 Jahren. Wenn deine Therapie außerhalb dieser Frist liegt, kannst du dir die Angabe meist sparen.
Gerade in bestimmten Berufsgruppen oder Studienfächern kann man mit den vereinfachten Gesundheitsfragen Glück haben, denn dort schauen die Versicherer nur auf die letzten 3 Jahre deiner psychischen Vorerkrankungen.
Manche Gesellschaften fragen generell nur noch 3 Jahre (z. B. Canada Life, BarmeniaGothaer) nach psychischen Behandlungen – dieser Trend zu verkürzten Abfragezeiträumen eröffnet dir bessere Chancen auf eine BU ohne Ausschlussklausel. Sprich uns gerne an, wir helfen dir herauszufinden, welcher Versicherer am besten zu deiner Situation passt.
Falls du vorerst nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ausschlussklausel für die Psyche bekommst, ist das immer noch besser, als gar keine BU zu haben. Du kannst die Police später ersetzen oder in seltenen Fällen sogar eine Nachprüfung für den Ausschluss beantragen, wenn du langfristig stabil bist.
Gerade bei psychischen Vorerkrankungen raten wir dir: Kein Alleingang. Mit einer professionellen Beratung – gerne über uns – steigen deine Chancen auf eine erfolgreiche Annahme deutlich.
Deine erste Aufgabe besteht dabei darin, deine Diagnosen genauer aufzuarbeiten und verständlich zu erklären – sowohl für uns als Vermittler als auch für die Risikoprüfer beim Versicherer. Je besser du deine Krankengeschichte aufbereitest, desto reibungsloser läuft am Ende der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie.
Ganz klar: Nein, verschweigen darfst du nichts, was im abgefragten Zeitraum liegt. Wenn du z. B. im Antrag gefragt wirst, ob in den letzten 5 Jahren eine psychische Behandlung erfolgt ist, und deine Therapie liegt innerhalb dieser Frist, musst du das unbedingt angeben.
Tust du es nicht, kann der Versicherer den Vertrag nachträglich anfechten oder kündigen – sogar noch Jahre nach Abschluss. Im schlimmsten Fall verlierst du dann im Leistungsfall den gesamten Versicherungsschutz.
Aber: Du musst auch nicht mehr preisgeben als nötig. Liegt deine Therapie außerhalb der Abfragefrist – zum Beispiel 6, 7 oder 10 Jahre zurück – gehört sie nicht mehr in den Antrag. Dann darfst (und sollst) du sie auch weglassen. Viele machen den Fehler, freiwillig mehr zu erzählen, als gefragt wird – und machen sich dadurch angreifbar.
Lies die Gesundheitsfragen ganz genau. Halte dich strikt an das, was abgefragt wird – nicht mehr, nicht weniger. So schützt du dich vor späteren Problemen und sicherst dir die bestmögliche Ausgangsposition.
Grund: Jeder Versicherer geht anders mit Gesundheitsfragen und Vorerkrankungen um. Wirst du offiziell abgelehnt, musst du das bei späteren Anträgen eventuell angeben. Eine anonyme Voranfrage verhindert diese Problemspirale.
Du erfährst vorab, ob eine Annahme ohne größere Einschränkungen möglich ist
Keine Spuren in deiner Akte, falls ein Versicherer Nein sagt
Am Ende wählst du das passendste Angebot aus
Wichtig: Wir benötigen für die Voranfrage alle wesentlichen Infos. Lücken oder fehlende Arztberichte nützen nichts. Und wir werden keine Voranfrage starten, wenn vorher schon klar ist, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Bei einigen Sonderaktionen oder betriebsbezogenen BU-Angeboten (bAV) sind die Gesundheitsfragen deutlich vereinfacht:
Meist wird nur 3 Jahre rückwirkend gefragt und es gibt weniger Detailpunkte. Wenn deine Therapie zum Beispiel schon 4 Jahre zurückliegt, musst du sie in solchen Fällen nicht mehr erwähnen.
Allerdings sind diese Aktionen in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft, zum Beispiel:
Altersbeschränkungen (z. B. für junge Leute bis 30)
Eingeschränkte BU-Rentenhöhe (z. B. nur bis 1.500 oder 2.000 €)
Gilt nur für bestimmte Berufszweige (z. B. IT-Fachleute)
Spezielle Schüler-BU (z. B. Gymnasiasten)
Speziell für Studenten (nur bestimmte Studiengänge)
Kopplung an Kombitarife (z. B. Basis-Rente + BU)
Immobilienerwerb (wenn gerade ein Hauskauf stattgefunden hat)
„Kleine“ BU-Verträge zur Beitragsbefreiung (z. B. bis 300 €)
Ausführlichere Infos zu solchen Aktionen findest du in unserem Artikel:
BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Wenn du Fragen hast oder nicht sicher bist, wie du vorgehen sollst – melde dich gerne. Wir durchforsten den Markt, vergleichen die Versicherer und finden die beste Aktion für deine Bedürfnisse.
Frühzeitig abschließen: Nämlich dann, wenn du relativ stabil bist. Nicht erst in einer akuten Krise
Vollständigkeit: Antworte ehrlich und nicht über die Fragen hinaus
Dokumentation: Arzt- oder Therapeutenberichte, die einen guten Verlauf bestätigen, helfen enorm
Anonyme Voranfrage: Vorher sondieren, wo du die besten Karten hast
Vereinfachte Aktionen checken: 3-Jahres-Fragen können sehr hilfreich sein
Beratung einholen: Ein erfahrener BU-Spezialist kennt die aktuellen Annahmerichtlinien
Kurz gesagt: Ja, wenn
du beim Antrag alle Fragen korrekt beantwortet hast und
keine spezielle Ausschlussklausel für psychische Erkrankungen existiert.
Psychische Erkrankungen zählen zu den am häufigsten anerkannten Krankheiten in der BU – viele tatsächliche Leistungsfälle beruhen auf Depressionen oder Burn-out. Hattest du bei Vertragsbeginn noch keine Diagnose und sämtliche Angaben stimmen, leistet die Versicherung später auch bei einer neu aufgetretenen Depression.
Aber: Im Ernstfall fordern Versicherer oft Gutachten und detaillierte Befunde. Gerade bei seelischen Leiden wird genauer hinterfragt.
Für Betroffene mit einer Depression (oder Burn-out) kann es manchmal schon eine Herausforderung sein, den umfangreichen BU-Leistungsantrag vollständig und konzentriert auszufüllen. Darüber hinaus stellen Versicherer im Bereich psychischer Erkrankungen besonders hohe Anforderungen an den ärztlichen Nachweis einer Berufsunfähigkeit. Ist der Leistungsantrag erfolgreich, steht der Auszahlung der BU-Rente nichts mehr im Weg.
Wichtig zu verstehen ist, dass die meisten Ablehnungen einer BU-Leistung darauf zurückgehen, dass entweder bei der Antragstellung Fehler unterlaufen oder die erforderlichen medizinischen Nachweise nicht aussagekräftig genug sind.
Wir raten dir daher dringend, schon beim Ausfüllen des BU-Leistungsantrags erfahrene Fachleute hinzuzuziehen – und solltest du dich mit dem Versicherer streiten müssen, ist ein spezialisierter Anwalt praktisch unverzichtbar.
Depressionen sind keineswegs ein K.-o.-Kriterium für deine Berufsunfähigkeitsversicherung, machen den Prozess aber komplizierter. Mit etwas Geduld, der richtigen Vorbereitung und passenden Aktionen gibt es vielfältige Optionen.
Lass dich nicht entmutigen, wenn du zunächst nur eine Police mit Ausschlussklausel oder hohem Risikozuschlag bekommst. Ein Teilschutz ist immer noch besser, als ohne BU dazustehen.
Scheue dich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – wir kennen den Markt und begleiten dich gerne Schritt für Schritt auf dem Weg zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Depression.

unabhängige Experten-Beratung
kostenlos & unverbindlich
mit vielen Spezial-Tipps
Oft reichen 6–12 Monate Stabilität bei leichteren Episoden. Bei schwereren Erkrankungen eher 2–3 Jahre symptomfreie Zeit.
Dann leistet die BU, sofern du den Antrag korrekt gestellt hast und keine Psyche-Ausschlussklausel besteht.
Nur wenn sie außerhalb des Abfragezeitraums liegen (meist 3–5 Jahre). Halte dich genau an die Fragen.
Nein, meist nur in Sonderaktionen für bestimmte Zielgruppen oder Zeiträume. Manche Versicherer (z. B. Gothaer, Hannoversche) haben allerdings kürzere Standardabfragen (3 Jahre).
Nein, denn eine vollwertige BU ohne Gesundheitsfragen gibt es grundsätzlich nicht.
unabhängige Experten-Beratung
kostenlos & unverbindlich
mit vielen Spezial-Tipps