Berufsunfähigkeitsversicherung bei F-Diagnosen
- BU trotz F-Diagnose – Abschluss oft möglich
- Annahmerichtlinien bei psychischen Vorerkrankungen
- Mit der richtigen Strategie zum BU-Schutz
Update: aktualisiert 30.07.2026
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, um deine finanzielle Zukunft langfristig abzusichern.
Wenn du allerdings bereits mit einer psychischen Erkrankung zu kämpfen hattest – sei es eine Depression, Angst- oder Anpassungsstörung oder auch eine Suchterkrankung –, fragst du dich vielleicht: „Kann ich überhaupt noch eine BU abschließen?“
Die gute Nachricht ist: Eine sogenannte F-Diagnose bedeutet nicht automatisch das Aus für deinen BU-Schutz.
In diesem Ratgeber erklären wir dir, wie du trotz psychischer Vorerkrankungen deine Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung maximierst. Du erfährst, wie Versicherer konkret auf F-Diagnosen reagieren, welche Strategien dir helfen, deinen gewünschten Schutz doch noch zu bekommen, und welche Alternativen sinnvoll sind, wenn es mit der BU nicht sofort klappt.
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F-Diagnosen sind alle Diagnosen des internationalen Diagnoseklassifikationssystems ICD-10 Kapitel V (F00–F99), welches "Psychische und Verhaltensstörungen" zusammenfasst.
Sie umfassen alle Erkrankungen, die in der seelischen und kognitiven Sphäre liegen – von leichten, zeitlich begrenzten Anpassungsstörungen, Schizophrenien, Depressionen bis zu chronischen Demenzerkrankungen. Auch Suchterkrankungen (z.B. Alkohol oder Drogen) fallen darunter.
Folgende Erkrankungen zählen zu den F-Diagnosen:
| ICD-10-Code | Psychische Störung/Erkrankung | Beispiele / Erläuterung |
|---|---|---|
| F00–F09 | Organische psychische Störungen | Demenz, Alzheimer, vaskuläre Demenz, Hirnschädigungen |
| F10–F19 | Substanzbezogene Störungen | Alkohol-, Drogen-, Medikamentenabhängigkeit |
| F20–F29 | Schizophrenie und wahnhafte Störungen | Schizophrenie, Wahnvorstellungen, paranoide Psychosen |
| F30–F39 | Affektive Störungen | Depression, bipolare affektive Störung |
| F40–F48 | Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen | Angststörung, Panikattacken, PTBS, Anpassungsstörung |
| F50–F59 | Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Faktoren | Essstörungen (Anorexie, Bulimie), Schlafstörungen |
| F60–F69 | Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen | Borderline, narzisstische Persönlichkeitsstörung, Impulsstörungen |
| F70–F79 | Intelligenzminderungen | Geistige Behinderung (leicht, mittel, schwer) |
| F80–F89 | Entwicklungsstörungen | Autismus, Sprachentwicklungsstörungen, Legasthenie |
| F90–F98 | Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit/Jugend | ADHS, Tic-Störungen, Enuresis, Bindungsstörungen |
| F99 | Nicht näher bezeichnete psychische Störungen | Unspezifische psychische Störungen ohne klare Zuordnung |
Psychische Erkrankungen sind inzwischen die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit in Deutschland. Rund ein Drittel aller BU-Leistungsfälle gehen auf psychische Störungen zurück – deutlich mehr als bei jeder anderen Erkrankungsgruppe. Besonders häufig sind Menschen unter 50 Jahren betroffen.
Diese Entwicklung hat mehrere Gründe: Psychische Leiden wie Depressionen, Belastungsstörungen oder Angstzustände treten zunehmend auf und führen immer häufiger zu langfristigen Fehlzeiten. Zudem neigen psychische Erkrankungen oft zu einem wiederkehrenden Verlauf, wodurch das Risiko wiederholter Berufsunfähigkeitsphasen erhöht wird.
Typische Symptome wie depressive Verstimmung und Antriebslosigkeit führen im Arbeitsalltag häufig zu sinkender Produktivität, erhöhter Fehlerquote und zunehmenden Krankmeldungen. Angstzustände und Panikattacken können Präsentationen oder Meetings unmöglich machen, während Schlafstörungen und chronische Erschöpfung selbst Routineaufgaben erschweren. Sozialer Rückzug sorgt zudem oft für Konflikte im Team und verstärkte Isolation am Arbeitsplatz.
Auch im BU-Leistungsfall ist die Beurteilung einer psychischen Berufsunfähigkeit oft komplex. Da Symptome wie Erschöpfung, depressive Verstimmung oder Konzentrationsprobleme weniger objektiv messbar sind, erfordern sie umfangreiche medizinische und psychologische Gutachten.

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Ja, ein BU-Vertragsabaschluss ist trotz F-Diagnose grundsätzlich möglich, allerdings oft nur mit Einschränkungen oder Auflagen. Eine BU zu normalen Konditionen ist fast immer ausgeschlossen. Speziell bei psychischen Vorerkrankungen kommt es am häufigsten zu einem Leistungsausschluss für die Psyche.
In der Praxis gilt, dass Versicherer jeden Antrag individuell prüfen. Es gibt aber gewisse Kriterien, die einen Vertragsabschluss wahrscheinlicher machen, dazu gehört:
Eine laufende Psychotherapie gilt als KO-Kriterium im BU-Abschluss und führt in der Regel zur direkten Ablehnung des BU-Antrags. Versicherer werten eine laufende Behandlung als Hinweis auf ein akutes Risiko, welches eine Berufsunfähigkeit wahrscheinlicher macht. Deshalb wird ein Antrag dann meist sofort abgelehnt – manche Versicherer können jedoch auch die Entscheidung verschieben.
Während einer laufenden Therapie solltest du keinen offiziellen BU-Antrag stellen. Bestenfalls kann man im Vorfeld eine anonyme Risikovoranfrage machen – die Chancen auf ein Angebot sind jedoch gering.
Wurde eine Therapie gerade erst abgeschlossen, benötigen viele Gesellschaften eine Wartezeit von 2–3 Jahren ohne Rückfall, bevor sie einen BU-Schutz anbieten.
Liegt deine Therapie weiter zurück (z. B. > 5 Jahre) und bist du voll stabil, verhalten sich Versicherer oft wie bei einem Gesunden. Oft musst du deine Erkrankung dann auch nicht mehr angeben, da sie außerhalb des Fragezeitraums liegt. Dann kannst du in vielen Fällen eine normale Police ohne Einschränkungen erhalten.
Mahr dazu in unserem Ratgeber:
Psychische Vorerkrankungen beeinflussen die Annahmepolitik der Versicherer erheblich. Je nach Krankheitsgeschichte gibt es theoretisch fünf mögliche Reaktionen des BU-Versicherers auf einen Antrag mit F-Diagnose:
Eine normale Annahme bedeutet, dass du deinen BU-Schutz ohne Einschränkungen erhältst. Dies kommt bei F-Diagnosen jedoch nur selten vor und setzt voraus, dass deine Erkrankung einmalig, kurz und weit zurückliegend war.
Beispiel: Du hattest vor über 7 Jahren eine leichte Anpassungsstörung nach dem Tod eines Angehörigen, die in wenigen Monaten ausgeheilt ist, und bist seither vollständig stabil. Einige große BU-Versicherer (z. B. Allianz, Alte Leipziger, LV 1871, Volkswohl Bund, die Bayerische) zeigen sich in solchen Fällen großzügig und akzeptieren jemanden auch ohne Einschränkungen.
Dennoch bleibt das die Ausnahme – bei F-Diagnosen ist eine normale Annahme selten und stets eine Einzelfallentscheidung, die zudem eine ausführliche Dokumentation benötigt.
Ein Risikozuschlag ist ein erhöhter Beitrag, den du zahlst, weil der Versicherer ein erhöhtes Risiko sieht. Die psychische Vorerkrankung wäre dann mitversichert, aber du zahlst z.B. 20 % mehr Beitrag.
In der Praxis kommt aber ein Risikozuschlag bei psychischen Erkrankungen selten vor, denn Versicherer ziehen stattdessen meist einen Ausschluss vor, da sie das Risiko so besser kontrollieren können. Ein Zuschlag wird stattdessen eher bei körperlichen Risiken genutzt.
Bei leichten, gut ausgeheilten psychischen Leiden ist ein kleiner Zuschlag jedoch möglich, falls der Versicherer damit das Restrisiko abdecken will, ohne die Leistung auszuschließen.
Der häufigste Weg bei F-Diagnosen ist der Ausschluss psychischer Erkrankungen.
Dein Vertrag wird akzeptiert, doch psychische Ursachen sind vom Schutz ausgenommen. Das heißt: Solltest du später aufgrund der Psyche berufsunfähig werden, zahlt der Versicherer keine Rente. Alle anderen Ursachen – Unfall, Herzinfarkt, Krebs – bleiben aber voll versichert.
Das ist das Mittel der Wahl vieler Versicherer, besonders HDI, Swiss Life oder ALte Leipziger arbeiten mit solchen Ausschlüssen – besonders wenn die F-Diagnose noch relativ frisch ist, länger andauerte oder mehrfach auftrat.
Viele Gesellschaften erlauben jedoch eine spätere Überprüfung der Ausschlussklausel. Heißt: Bist du seit einigen Jahren beschwerdefrei und stabil, kann der Ausschluss wieder gestrichen werden. Dann bestünde voller BU-Schutz.
Bei einer Rückstellung verschiebt der Versicherer die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt. Dies geschieht, wenn deine psychische Erkrankung sehr aktuell oder du gerade noch in Therapie bist bzw. gerade erst beendet hast.
Versicherer möchten zunächst sehen, wie sich deine Gesundheit in den nächsten 1–3 Jahren weiterentwickelt. Nach Ablauf der Frist kannst du eine BU erneut beantragen und danach fällt die endgültige Entscheidung. Hast du dann einen stabilen Gesundheitszustand sollte einer Annahme, evtl. mit einer gewissen Einschränkung, nichts mehr im Wege stehen.
Aber Vorsicht: Während der Rückstellfrist hast du keinen Schutz. Wirst du in dieser Zeit berufsunfähig, erhälst du keine Leistung. Achte also unbedingt darauf, dass du dich anderweitig absicherst, damit du im Ernstfall nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerätst.
Im schlechtesten Fall lehnt der Versicherer den Antrag komplett ab. Das heißt, er bietet weder BU-Schutz noch Alternativen an.
Gründe für Ablehnung: Schwere oder chronische psychische Erkrankungen, insbesondere wenn die Therapie noch läuft oder wiederholt notwendig war, oder wenn zusätzlich weitere psychische Leiden vorliegen
Beispiel: Jemand mit längerer, rezidivierender Depression und aktuellen Beschwerden wird i. d. R. abgelehnt. Auch akute stationäre Aufenthalte in Psychiatrie oder Kombinationen wie Depression und Suchterkrankung führen fast sicher zur Ablehnung. Hier scheuen Versicherer das kaum kalkulierbare Risiko.
Beim BU-Antrag müssen umfangreiche Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bei F-Diagnosen sind vor allem die Fragen nach psychischen Erkrankungen und Therapien relevant, die üblicherweise für die letzten 3–5 Jahre gelten. Manche Tarife (z. B. Gothaer BU) beschränken sich sogar auf 3 Jahre für ambulante Psychotherapie.
Versicherer formulieren diese Fragen unterschiedlich, aber zunächst handelt es sich vor allem um allgemeinere Fragen, wie z.B:
Beantwortest du eine solche Frage positiv, musst du weitere Detailfragen zu deiner Erkrankung beantworten. Meist werden dann Fragen zur exakten Diagnose, Ursache bzw. Anlass der Behandlung, Verlauf, Dauer & Art der Therapie, Medikation und aktuellem Status gestellt.
Diese Details ermöglichen es deinem Versicherer, dein Risiko genauer einzuschätzen. Achte deshalb auf möglichst präzise und transparente Beantwortung.
Die Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Auch wenn es verlockend scheint, eine längst überstandene Depression nicht zu erwähnen – das wäre ein großer Fehler.
Du bist gesetzlich verpflichtet, alle bekannten gesundheitlichen Tatsachen, nach denen im Antrag gefragt wird, wahrheitsgemäß offenzulegen. Das gilt insbesondere für psychische Diagnosen wie Depressionen oder Anpassungsstörungen. Solltest du eine solche Vorerkrankung verschweigen und der Versicherer erfährt später – z. B. im Leistungsfall – doch davon, hat das schwerwiegende Konsequenzen.
Der Versicherer kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung rückwirkend kündigen bzw. anfechten. Im Klartext: Die Police wird dann von Anfang an unwirksam, und du verlierst deinen Versicherungsschutz– selbst wenn die BU eintritt. Auch bereits gezahlte Renten könnte der Versicherer zurückfordern.
Praxis-Tipp: Fordere vor Antragstellung deine Patientenakte oder Patientenquittung bei deinem Arzt bzw. Krankenkasse an. So stellst du sicher, dass du nichts übersiehst und vermeidest böse Überraschungen.
Um deine Chancen auf BU-Schutz trotz F-Diagnose zu verbessern, können ärztliche Atteste und ggf. persönliche Stellungnahmen sehr hilfreich sein.
Ein ärztliches Attest kann deine Stabilität und Beschwerdefreiheit schwarz auf weiß belegen. Dadurch wird das Risiko für den Versicherer deutlich kalkulierbarer. Ein gutes Attest sollte daher folgende Punkte enthalten:
Am besten stellt dieses Attest der Psychiater/Psychotherapeut aus, der dich behandelt hat. Er kennt den Verlauf am genauesten. Falls das nicht möglich ist, kann auch der Hausarzt ein Attest schreiben – vorausgesetzt, er ist umfassend über die Vorgeschichte informiert.
Neben dem Attest können weitere Unterlagen deine Glaubwürdigkeit untermauern:
Zusätzlich zum Attest kann auch eine persönliche Erklärung sinnvoll sein, in dem du mit eigenen Worten die Situation schilderst. Zum Beispiel kannst du erklären: „Ich habe infolge eines Burnouts 2019 eine Therapie gemacht, daraus gelernt und meine Work-Life-Balance angepasst. Seit Abschluss der Therapie 2020 bin ich wieder voll belastbar. Ich habe auch präventiv Maßnahmen ergriffen (z. B. regelmäßiger Sport, Coaching), um Rückfälle zu vermeiden.“
Solche Informationen zeigen Engagement und Verantwortungsbewusstsein. Zwar zählen am Ende vor allem objektive Arztangaben, aber ein persönliches Schreiben kann Zusatzinfos liefern, etwa wie du dein Leben umgestellt hast, um gesund zu bleiben. Wichtig ist, nichts zu beschönigen oder widersprüchliche Aussagen zum ärztlichen Attest zu machen. Bleib sachlich und wahrheitsgetreu.
Wer eine psychische Vorerkrankung hat, sollte besonders strategisch an den BU-Abschluss herangehen. Folgende Ansätze haben sich bewährt:
Stelle nicht sofort einen offiziellen Antrag, sondern nutze eine anonyme Risikovoranfrage. Dabei reicht ein Makler deine Gesundheitsdaten ohne Namensnennung bei mehreren Versicherern ein. Du erhälst so eine unverbindliche Einschätzung der möglichen Annahme – ohne dass ein negativer Eintrag in deiner Versicherungshistorie entsteht. Zudem kannst du einfach mehrere Ergebnisse vergleichen, um den besten Versicherer für dich zu finden.
Wir unterstützen dich gerne bei einer solchen Voranfrage und bereiten die nötigen Unterlagen gemeinsam mit dir vor. Erfahrungsgemäß lässt sich so auch bei F-Diagnosen ein passender BU-Tarif finden.
Wir führen keine Voranfrage durch, wenn absehbar ist, dass sie keine vorteilhaften Ergebnisse bringen wird. Durch unsere Erfahrung können oft schon im Vorfeld relativ gut beurteilen, ob eine Antragstellung Erfolg verspricht oder nicht.
So läuft die anonyme Risikovoranfrage bei uns ab:
Manchmal bieten Versicherungen sog. BU-Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen an. Das kann für Menschen mit F-Diagnose ein echter Vorteil sein.
Solche Aktionen sind jedoch meist zeitlich begrenzt und an bestimmte Bedingungen geknüpft:
bestimmtes Eintrittsalter (z.B. junge Leute bis 30)
begrenzte Rentenhöhe (z.B. nur bis 1.500€)
bestimmte Berufsgruppen (z.B. ITler, Schüler, Studenten)
in Kombination mit anderen Tarifen (z.B. einer Basis-Rente)
bei Immobilienerwerb (z.B. innerhalb der letzten 6 Monate)
im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
für kleine BU-Verträge (z.B. bis 300€)
Bei solchen Sonderaktionen werden die Gesundheitsfragen und Abfragezeiträume (oft stark) verkürzt. In manchen Fällen wird die Psyche sogar gar nicht abgefragt. Im besten Fall kannst du so ohne Einschränkungen eine BU abschließen.
Da diese Angebote ständig wechseln, frag gerne bei uns nach. Unser Team hat einen guten Marktüberblick und kann die beste BU-Aktion für dich finden.
Die „Verjährung“ von psychischen Diagnosen nach drei bis fünf Jahren kann helfen, eine Vorerkrankung nicht mehr angeben zu müssen. Liegt deine letzte Behandlung oder Therapie länger zurück als der abgefragte Zeitraum, entfällt die Pflicht zur Offenlegung. Dies ist besonders sinnvoll, wenn deine F-Diagnose bereits erfolgreich behandelt wurde und du seit längerer Zeit stabil bist.
Ein strategisches Abwarten kann so deine Chancen deutlich verbessern, z.B. wenn deine Therapie vor 3 Jahren abgeschlossen wurde und du seit dem keine psychischen Beschwerden mehr aufweist. In so einem Fall müsstest du nur 2 Jahre warten bis du die Erkrankungen nicht mehr angeben musst.
Allerdings solltest du bei dieser Strategie vorsichtig sein: Während der Wartezeit besteht keine Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Falls in diesem Zeitraum erneut gesundheitliche Probleme auftreten, bist du nicht geschützt und erhältst möglicherweise auch zukünftig nur eingeschränkten Versicherungsschutz.
Wenn dein Arbeitgeber oder Berufsverband eine BU-Gruppenversicherung anbietet, kann es sich lohnen die Gesundheitsfragen dort zu prüfen. Gruppenverträge haben oft erleichterte Annahme oder vereinfachte Fragen.
Manchmal gibt es für Mitarbeiter die Möglichkeit, ohne Gesundheitsprüfung bis zu einer gewissen Rente versichert zu werden (sogenannte Garantierenten bei Betriebs-BU). Dort käme deine F-Diagnose evtl. gar nicht zum Tragen.
Ja, wenn du eine BU-Versicherung ohne Ausschlussklausel für Psyche abgeschlossen hast, leistet sie selbstverständlich auch, wenn du wegen einer psychischen Erkrankung berufsunfähig wirst. F-Diagnosen gehören sogar zu den am häufigsten anerkannten Krankheiten in der BU.
Sie leistet sobald du voraussichtlich für mindestens 6 Monate zu 50 % deinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kannst – ob durch Depression, Burn-out oder eine körperliche Krankheit die Ursache ist, spielt keine Rolle, solange keine entsprechende Ausschlussklausel vereinbart wurde.
Natürlich prüfen Versicherer genau, ob tatsächlich eine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt. Bei psychischen Erkrankungen kann das beispielsweise durch Facharztgutachten, Berichte des behandelnden Psychiaters/Psychologen und evtl. sozialmedizinische Gutachten erfolgen.
Es kann etwas aufwändiger sein, die BU zu beweisen, da keine objektiven Messwerte wie z.B. Röntgenbilder existieren. Aber sofern du beim Antrag alles sauber angegeben und ausführliche Nachweise lieferst, steht einer Auszahlung der BU-Rente nichts im Wege.
Wenn es trotz aller Maßnahmen nicht gelingt, eine BU-Versicherung zu bekommen (oder nur mit inakzeptablen Ausschlüssen), solltest du auf Alternativprodukte ausweichen, um zumindest einen Basisschutz zu haben. Die gängigsten Alternativen sind:
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn man bestimmte grundlegende Fähigkeiten dauerhaft verliert. Dazu zählen z. B. Sehen, Sprechen, Hören, Gehen, Gebrauch der Hände, aber auch geistige Fähigkeiten wie Denken oder sich orientieren (je nach Tarif unterschiedlich definiert). Der Katalog umfasst meist nur körperliche Funktionen. Psychische Erkrankungen sind daher nicht direkt versichert – es sei denn, sie führen indirekt zum Verlust einer Grundfähigkeit.
Allerdings haben mittlerweile viele Versicherer Zusatzbausteine für Psyche entwickelt. Mit so einem Zusatz leistet die GF-Versicherung, wenn man aufgrund einer bestimmten schweren psychischen Erkrankung voll erwerbsunfähig wird. Praktisch heißt das: Wenn z. B. eine schwere Depression oder Schizophrenie dazu führt, dass man gar keiner Arbeit mehr nachgehen kann (ähnlich Kriterium der vollen Erwerbsminderung, <3 Stunden arbeitsfähig), dann zahlt auch die GF-Versicherung eine Rente. Das dürfte aber nur im Extremfall passieren.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn du dauerhaft keine Erwerbstätigkeit (>3 Stunden täglich) mehr ausüben kannst. Dies entspricht der Definition der vollen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Unterschied zur BU: Es kommt nicht auf den zuletzt ausgeübten Beruf an, sondern auf jede Tätigkeit. Die Schwelle ist also viel höher – man muss praktisch komplett arbeitsunfähig für jeglichen Job sein. Im Vergleich greift eine BU schon deutlich früher
Für psychische Erkrankungen heißt das: Eine EU-Versicherung leistet nur, wenn die psychischen Beschwerden so schwer und chronisch sind, dass gar keine Erwerbsfähigkeit mehr besteht. Das wäre z. B. bei einer andauernden schweren Schizophrenie oder schwersten therapieresistenten Depressionen der Fall – also in wirklich gravierenden Fällen. Milderer Burn-out oder Angststörungen würden meist nicht genügen, solange man theoretisch noch irgendeinen (ggf. einfachen) Job machen könnte.
Die Dread-Disease-Versicherung zahlt eine Kapitalsumme aus, wenn eine der im Vertrag definierten schweren Krankheiten diagnostiziert wird. Typische versicherte Krankheiten sind z. B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenversagen, Multiple Sklerose usw. Einige Tarife decken auch schwere neurologische/organische Erkrankungenwie Morbus Parkinson oder fortgeschrittene Demenz (Alzheimer) ab.
Psychische Erkrankungen wie Depression sind jedoch nicht Bestandteil solcher Policen. Allenfalls eine dauerhafte geistige Behinderung infolge einer Krankheit (z. B. Hirnschaden) könnte erfasst sein, aber klassische F-Diagnosen sind meist nicht inkludiert.
Für Personen mit F-Diagnose ist eine Dread-Disease dennoch interessant, weil sie oft problemlos abschließbar ist: Die Gesundheitsfragen fokussieren sich auf die versicherten Krankheiten (also eher Krebs, Herz etc.). Eine überstandene Depression stört hier meist nicht – sie könnte aber ausgeschlossen werden. Jedoch wärst du gegen andere Risiken versichert.
Allerdings: Solltest du später wegen einer psychischen Erkrankung berufsunfähig werden, hilft die Dread-Disease-Versicherung nicht, da sie nur bei bestimmten Diagnosen zahlt. Sie kann aber dennoch eine sinnvolle Ergänzung darstellen.
Eine psychische Vorgeschichte mit F-Daignose ist kein automatisches Aus für eine BU.
Mit den richtigen Strategien, ehrlichen Angaben und guter Vorbereitung findest du meist einen passenden Schutz – wenn auch mit Einschränkungen.
Nutze anonyme Risikovoranfragen, Sonderaktionen oder Gruppenlösungen.
Und wenn gar nichts geht, wähle eine Alternative wie Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits[shy]versicherung als Plan B. Wir beraten dich gerne zu deinen Möglichkeiten.

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Ein Burn-out wird häufig als Anpassungsstörung (ICD-10 F43.2) oder depressive Episode (F32) kodiert. Entscheidend für den BU-Antrag sind Dauer, Therapieerfolg und Stabilität nach Abschluss der Behandlung. Viele Versicherer reagieren zunächst mit einem zeitlich begrenzten Ausschluss oder einer Rückstellung.
Ja, bei vielen Versicherern besteht diese Möglichkeit. Voraussetzung ist meist, dass du mehrere Jahre (typischerweise 3–5 Jahre) nach Abschluss der Police symptomfrei geblieben bist und dies ärztlich nachweisen kannst.
In Schüler- oder Studententarifen gelten oft vereinfachte Gesundheitsfragen. Allerdings prüfen Versicherer auch hier F-Diagnosen kritisch. Gerade bei jungen Menschen wird die Entwicklung genau beobachtet. Dennoch hast du in Sonderaktionen oder Tarifen für Schüler und Studenten oft bessere Chancen auf eine Annahme.
Grundsätzlich können fast alle Versicherer Ausschlüsse festlegen. Jedoch gibt es einzelne Anbieter, die je nach Einzelfall etwas kulanter entscheiden und seltener pauschal ausschließen, sondern individuelle Lösungen anbieten.
Ja, unbedingt. Durch parallele Risikovoranfragen erhältst du ohne Nachteile eine klare Übersicht, welche Gesellschaft dich zu den besten Bedingungen annimmt. Nutze dafür aber unbedingt eine anonyme Voranfrage, damit du keinen negativen Eintrag erhältst.
Nicht zwingend. Wenn deine Erkrankung lange zurückliegt und vollständig ausgeheilt ist, kannst du ggf. eine BU auch zu normalen Konditionen bekommen. Ausschlaggebend ist dabei stets deine aktuelle Situation sowie der Zeitraum seit der letzten Behandlung.
Einige Versicherer wie HDI oder Swiss Life sind oft strenger bei psychischen Vorerkrankungen und neigen stärker zu Ausschlüssen. Anbieter wie Alte Leipziger, LV 1871 oder Allianz sind in der Regel etwas offener und prüfen individueller, wodurch oft günstigere Annahmen möglich sind. Aber es kommt dennoch immer auf den Einzelfall und deine individuelle Situation an.
Psychische Diagnosen sind bei Beamten ähnlich problematisch. Dienstunfähigkeitsversicherungen prüfen ebenfalls sehr genau und setzen oft Leistungsausschlüsse. Dennoch gibt es speziell bei DU-Versicherungen teilweise großzügigere Regelungen, da hier die Dienstfähigkeit anders bewertet wird als bei einer normalen BU.
Im Leistungsfall fordert der Versicherer Krankenakten, Arztberichte und Behandlungsunterlagen an. Dabei kommen verschwiegene Diagnosen fast immer ans Licht. Die Folge sind Anfechtung und Verlust des Versicherungsschutzes. Daher ist Ehrlichkeit entscheidend.
Grundsätzlich kaum. Eine laufende Psychotherapie signalisiert den Versicherern ein aktuelles Risiko. Einige wenige Anbieter akzeptieren eventuell kurzfristige Beratungen oder Coaching ohne Therapiecharakter. Jedoch ist eine laufende psychotherapeutische Behandlung nahezu immer ein K.o.-Kriterium.
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