BU-Versicherung für Zahnärzte – Dein umfassender Ratgeber
- BU für Zahnärzte: Jetzt vorsorgen
- Tarife für Zahnärzte im Vergleich 2025
- Clever absichern: 2-Vertrags-Strategie
Update: aktualisiert 01.07.2026
Als Zahnarzt oder Zahnärztin trägst du viel Verantwortung. Deine Arbeitskraft ist deine wirtschaftliche Grundlage. Doch was, wenn du durch Krankheit oder Unfall deinen Beruf nicht mehr wie gewohnt ausüben kannst? Genau hier setzt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an. Sie sichert dein Einkommen ab – und damit deine Existenz.
In diesem Ratgeber erfährst du, warum eine BU für Zahnärzte unverzichtbar ist, welche Besonderheiten du kennen musst und welche Tarife sich besonders lohnen.
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Ja, definitiv! Als Zahnarzt bist du auf deine händische Feinmotorik, dein Sehvermögen und deine Konzentrationsfähigkeit angewiesen. Fällt eines davon weg, bist du womöglich nicht mehr in der Lage, Patienten zu behandeln – und verlierst damit deine wirtschaftliche Basis.
Ein angestellter Zahnarzt mit 6.000 € Bruttoeinkommen verliert durch Berufsunfähigkeit schnell 3.600–4.000 € monatliches Einkommen. Ohne BU-Versicherung muss er auf Ersparnisse oder Angehörige zurückgreifen.
Das Versorgungswerk zahlt erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit. Voraussetzung ist meist die Rückgabe der Approbation. Teilweise Einschränkungen reichen nicht aus. Zudem ist die Rente gedeckelt und nicht inflationsgeschützt.
Nur 0,4–0,8 % der Mitglieder erhalten überhaupt Leistungen. Für dich bedeutet das: Selbst bei erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen gehst du leer aus, wenn du theoretisch noch gutachterlich oder beratend tätig sein könntest.
Im Gegensatz dazu zahlt eine private BU bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit – ganz ohne Approbationsverzicht – und bietet eine flexible Absicherung, die sich an deiner Lebens- und Einkommenssituation orientiert.
Auch Verbraucherzentralen und öffentlich-rechtliche Verbrauchermagazine wie der NDR empfehlen daher ausdrücklich den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Verweise auf Verbraucherschützer
Du bist berufsunfähig, wenn du deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu 50 % oder mehr nicht mehr ausüben kannst – z. B. durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall. Entscheidend ist dabei deine konkrete Tätigkeit im gesunden Zustand – also z. B. als praktizierender Zahnarzt mit operativer Behandlung und Patientenversorgung.
Beispiel: Ein Zahnarzt entwickelt durch einen Nervenschaden in der rechten Hand ein dauerhaftes Zittern (Tremor). Obwohl er körperlich grundsätzlich noch arbeiten könnte, ist eine präzise Behandlung am Patienten nicht mehr möglich. Eine BU-Police mit Verzicht auf abstrakte Verweisung zahlt in diesem Fall – unabhängig davon, ob er theoretisch als Gutachter tätig sein könnte.

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In der folgenden Tabelle siehst du die wichtigsten Unterschiede zwischen einer BU-Rente vom Versorgungswerk und einer privaten BU-Absicherung. Dadurch wird schnell klar, dass eine private BU eine sinnvolle Wahl ist.
Versorgungswerk |
private BU |
|
|---|---|---|
Leistungsvoraussetzungen |
❌ 100% (vollständige Berufsaufgabe & Rückgabe der Approbation) |
​ 50% |
Wartezeit |
❌ bis zu 5 Jahre |
​ keine |
BU-Rentenhöhe garantiert |
❌ Nein, durchschnittlich 2.000 € (abhängig vom Einkommen/gezahlten Beiträgen) |
​ ja, frei wählbar |
Prognosezeitraum |
❌ je nach Versorgungswerk 6-36 Monate dauerhafte BU erforderlich |
​ 6 Monate |
„abstrakte Verweisung“ auf andere Tätigkeiten |
❌ ja, innerhalb ärztlicher Tätigkeiten |
​ i.d.R. vertraglich ausgeschlossen |
Weitere Berufstätigkeit möglich |
❌ nein (Rückgabe Approbation/Zulassung) |
​ ja (bis 80% Einkommen) |
Risiko- und Gesundheitsfragen |
​ nein |
❌ ja |
Beitrag |
​ in den Beiträgen für das Versorgungswerk enthalten |
❌ je nach Absicherung & Eintrittsalter (je früher, desto günstiger) |
Befristung BU-Rente |
❌ möglich |
​ bei „guten“ Tarifen ausgeschlossen |
medizinische Mitwirkungspflichten |
❌ zumutbare Handlungen oder Reha |
​ nur gefahrlose Maßnahmen mit sicherer Erfolgsaussicht ohne Schmerzen, keine OP |
Infektionsklausel |
❌ nein (keine BU-Rente bei Tätigkeitsverbot) |
​ ja |
Versteuerung |
❌ Ertragsanteilbesteuerung – jährlich steigend bis auf 100% im Jahr 2058 |
❌ Ertragsanteilbesteuerung – jährlich steigend bis auf 100% im Jahr 2058 |
verbindliche Regelungen |
❌ nein, Satzung kann jederzeit geändert werden |
​ ja, Vertrag ist für die gesamte Laufzeit verbindlich |
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Vorteile eines frühen Abschlusses:
Du bist meist gesund und bekommst Top-Konditionen
Erste Diagnosen (z. B. Rücken, Stress) führen später zu Zuschlägen oder Ausschlüssen
Viele Anbieter bieten dir Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Wenn du mehr zu diesem Thema wissen möchtest: Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Starter-Tarife für Zahnmedizin-Studenten: Einige Versicherer bieten eine sogenannte Starter-BU oder Einsteiger-Tarife:
Günstige Beiträge für 5 Jahre
Danach automatische Umstellung auf volle Absicherung
Teilweise ohne erneute Gesundheitsprüfung
🔎 Tipp: Wenn du dir den vollen Schutz heute schon leisten kannst, wähle direkt einen vollwertigen Tarif. So sparst du dir spätere Unsicherheiten und bürokratische Umstellungen.
Selbstständige Zahnärzte sollten besonders auf eine gute Umorganisationsklausel achten. Andernfalls kann die Versicherung verlangen, dass du deine Praxis umstrukturierst, anstatt BU-Leistungen zu zahlen – etwa durch Delegation an Mitarbeiter oder Änderung der Praxisorganisation.
Angestellte Zahnärzte sind zwar weniger von der Umorganisation betroffen, doch auch sie sollten auf gute Regelungen zu Teilzeit oder Spezialisierung achten. Denn eine abstrakte Verweisung auf theoretisch andere Tätigkeiten ist nicht immer ausgeschlossen.
Auch wenn sich die Hauptursachen für Berufsunfähigkeit bei Zahnärzten nicht grundlegend von anderen akademischen Berufen unterscheiden, gibt es deutliche Unterschiede in der Gewichtung: Orthopädische Beschwerden und psychische Erkrankungen treten durch die besonderen Anforderungen des Praxisalltags häufiger auf. Infektionen mit Tätigkeitsverbot sind ein zahnärztespezifischer Risikofaktor.
Orthopädische Beschwerden (z. B. Bandscheiben, Schultern, Nacken)
Psychische Erkrankungen (Burn-out, Depression)
Infektionskrankheiten, die zu einem behördlichen Tätigkeitsverbot führen
Eine gute Infektionsklausel kann hier entscheidend sein: Ohne sie zahlt die BU nicht, wenn du zwar gesund bist, aber dennoch nicht arbeiten darfst (z. B. bei Hepatitis oder HIV).
🦷 Tipp: Achte auf eine Klausel, die auch bei bloßem Tätigkeitsverbot greift – nicht erst bei schwerer Symptomatik.
Die Kosten für eine BU-Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren, wie deinem Alter beim Abschluss, deinem Gesundheitszustand, der gewünschten BU-Rente sowie dem gewählten Tarif, ab. Als Zahnarzt profitierst du aufgrund deines akademischen Berufsbildes meist von günstigen Risikoklassen.
Für je 500 € BU-Rente zahlst du etwa 17–22 € monatlich (netto), wenn du unter 30 Jahre alt bist und keine Vorerkrankungen hast.
Folgende Tabelle zeigt, wie unterschiedlich die Kosten je nach Anbieter ausfallen können (Annahme: Zahnarzt, 28 Jahre. Alle Tarife beinhalten eine Beitragsdynamik von 3 %, eine AU-Klausel und laufen bis zum 67. Lebensjahr):
| Anbieter | BU-Rente | Nettobeitrag (mtl.) | Bruttobeitrag (mtl.) |
|---|---|---|---|
| Helvetia Baloise | 2.500 € | ca. 63 € | ca. 80 € |
| LV 1871 | 2.500 € | ca. 57 € | ca. 85 € |
| Hannoversche | 2.500 € | ca. 92 € | ca. 115 € |
| Allianz | 2.500 € | ca. 105 € | ca. 130 € |
| Volkswohl Bund | 2.500 € | ca. 75 € | ca. 105 € |
| Alte Leipziger | 2.500 € | ca. 68 € | ca. 95 € |
| Nürnberger | 2.500 € | ca. 71 € | ca. 98 € |
*Hinweis: Die tatsächlichen Beiträge können je nach Gesundheitszustand, Hobbys, Tarifgestaltung und weiteren individuellen Faktoren abweichen.
Diese Aufstellung zeigt: Je nach Anbieter und Tarifgestaltung variiert der Beitrag bei gleicher Rentenhöhe erheblich.
Ein Grund für die Preisunterschiede: Während Anbieter wie LV 1871 BU und Baloise BU besonders schlank kalkulieren und sich gezielt an akademische Zielgruppen richten, setzen Allianz BU und Hannoversche BU auf umfangreichere Leistungspakete, längere AU-Leistungszeiträume und eine konservativere Kalkulation mit größeren Sicherheitsmargen. Das führt zu höheren Beiträgen – bietet dafür aber auch ein besonders stabiles Leistungsversprechen.
Damit dein Tarif im Leistungsfall wirklich stark ist, solltest du bereits bei Vertragsabschluss auf folgende Punkte achten:
⏳ Früh starten lohnt sich: Je jünger und gesünder du beim Abschluss bist, desto günstiger die Beiträge und höher die Annahmechance.
Welche Tarife für Zahnärzte wirklich geeignet sind, hängt nicht nur vom Beitrag ab. Entscheidend sind vor allem eine saubere Infektionsklausel, gute Nachversicherungsmöglichkeiten, faire Regelungen bei Praxisgründung oder Selbstständigkeit und eine realistische Annahmepolitik bei Gesundheitsfragen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, welche BU Anbieter für Zahnärztinnen und Zahnärzte fachlich und vertraglich am besten passen.
| Gesellschaft | Infektionsklausel | Umorganisation | Nachversicherungsfrist | Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen | Besondere Merkmale |
|---|---|---|---|---|---|
| Alte Leipziger | Teil- & Voll-Leistung | ja (ab 3 MA) | unbegrenzt | ja | Bonus für junge Mediziner |
| HDI | Erweiterter Erregerkatalog | ja (ab 3 MA) | bis 5 Jahre | ja | Online-Tarifrechner für Ärzte |
| Condor | nur Voll-Verbot | ja (ab 10 MA) | 3 Jahre | nein | Hohe Transparenz bei Gesundheitsfragen |
| LV 1871 | inkl. MRSA, COVID-19 | ja (ab 5 MA) | unbegrenzt | ja | Flexible Tarifvarianten |
| Helvetia Baloise | Teil-Verbot, max. 6 Monate | ja (ab 10 MA) | 2 Jahre | nein | Option auf Pflege-BU-Zusatz |
| Allianz | nur bei vollständigem Tätigkeitsverbot | ja (ab 10 MA) | 2 Jahre | ja | Starke Dynamik, guter Kundenservice, eingeschränkte Infektionsdeckung |
| Nürnberger | inkl. COVID-19, Teil-Verbot, min. 6 Monate | ja (ab 10 MA) | unbegrenzt | ja | Günstige Beiträge bei jungem Einstieg, starke Erhöhungsmöglichkeiten |
| Swiss Life | auch bei Teil-Verbot | ja (ab 5 MA) | 5 Jahre | nein | Stabile Überschüsse, kundenfreundliche Leistungsprüfung |
| Continentale | Voll-Leistung bei behördlichem Verbot | ja (ab 3 MA) | 3 Jahre | nein | Gute Leistungen bei Arztberufen, modernes Antragsverfahren |
*Hinweis: MA = Mitarbeiteranzahl für Umorganisationsverzicht.
Eine zweite Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen ist eine clevere Strategie für gutverdienende Zahnärzte. Damit kannst du deine Berufsunfähigkeitsrente höher ansetzen, ohne dass die Gesundheitsprüfung übermäßig strenger wird. Statt einer großen Einzelpolice nutzt du zwei kleinere Verträge, um dein Risiko und deine Beitragslast optimal zu verteilen.
Warum zwei Verträge?
Geringere Gesundheitsfragen: Versicherer stellen bei kleineren BU-Renten oft weniger detaillierte Gesundheitsfragen.
Risikostreuung: Probleme bei einer Gesellschaft betreffen nur einen Teil deiner Absicherung.
Doppelte Nachversicherung: Du kannst beide Policen unabhängig anpassen, wenn sich dein Leben ändert (z. B. Praxisgründung, Einkommenserhöhung).
Bedarf ermitteln: Berechne deine gewünschte Gesamtrente, z. B. 5.000 € monatlich.
Aufteilung wählen: Teile den Gesamtbetrag auf zwei Policen auf – z. B. 2 × 2.500 €.
Gesellschaften auswählen: Wähle zwei unterschiedliche Anbieter, z. B. LV 1871 und Baloise.
Gesundheitsprüfung durchführen: Jeder Vertrag durchläuft eine eigene Risikoprüfung – oft weniger streng als bei einer großen Einzelabsicherung.
Beitrag vergleichen:
Vertrag A (z.B. LV 1871, 2.500 €): 57 €
Vertrag B (z.B. Baloise, 2.500 €): 63 €
Gesamt: 120 € statt z. B. 140–150 € bei einer Einzelpolice
Zukünftige Anpassung: Nutze bei Lebensereignissen zweimal die Nachversicherungsgarantie, um beide Verträge separat zu erhöhen – ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Praxisbeispiel: Dr. M., Zahnarzt mit eigener Praxis, entschied sich für zwei BU-Verträge bei LV 1871 und Baloise. Er profitierte nicht nur von einfacheren Gesundheitsfragen, sondern spart durch die Aufteilung rund 20 % Beitrag – bei gleicher Gesamtrente.
Der Markt bietet einige Versicherer, die Ihre Berufsunfähigkeitsversicherungen speziell auf die Bedürfnisse von Ärzten ausgerichtet haben.
In einer Studie aus dem Jahr 2020 hat das Deutsche Finanz-Service Institut (kurz DFSI) die Berufsunfähigkeits-Policen an Hand von rund 60 Leistungsmerkmalen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) analysiert.
Dabei wurden die BU-Tarife in fünf Berufsgruppen mit insgesamt 10 Berufsbildern, darunter auch für Allgemeinmediziner, unterschieden. Auch wenn für Zahnärzte keine gesonderten Bewertungen vorliegen, hat dies keinen Einfluss auf die Empfehlung dieser Gesellschaften.
Neben Preis-Leistung, das mit 50% die höchste Gewichtung hatte, wurde auch die Unternehmensqualität (20%), die Flexibilität (20%) und die Transparenz, sowie der Service (10%) der Versicherer bewertet.
Hier ein kleiner Auszug der besten BU-Tarife für Ärzte und Zahnärzte:
Gesellschaft |
Tarif |
Gesamtbewertung |
|---|---|---|
PremiumBU (PBU) |
Hervorragend |
|
EGO Top |
Hervorragend |
|
SecurAL (BV10) |
Sehr gut |
|
SBU (OBUU) |
Sehr gut |
|
GoldenBU (SBU) |
Sehr gut |
|
SBU2910DP |
Sehr gut |
|
SBU (OBUU) |
Sehr gut |
Den vollständigen Test findest du hier: DFSI
Das dir wohl bekannteste Test-Institut "Stiftung Warentest" hat im Jahr 2021 zwar ebenfalls BU-Tarife getestet. Allerdings war dieser Test nicht speziell auf die medizinischen Berufe ausgelegt.
Wir empfehlen dir daher trotzdem einen individuellen Tarifvergleich, der auf deine speziellen Bedürfnisse angepasst ist.
Die Beiträge zur BU-Versicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und sind grundsätzlich steuerlich absetzbar – allerdings nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen.
Selbstständige Zahnärzte können bis zu 2.800 € geltend machen, Angestellte bis zu 1.900 €. Da diese Höchstbeträge oft schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind, ist die steuerliche Wirkung in der Praxis jedoch begrenzt.
💡 Achtung: Im Leistungsfall ist die BU-Rente mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Je nach Alter bei Rentenbeginn beträgt dieser z. B. bei 40 Jahren ca. 29 %.
Weitere Details findest du in unserem Ratgeber zur BU und Steuer
Ob angestellt oder selbstständig – als Zahnarzt solltest du dich frühzeitig absichern. Dein Beruf ist zu spezifisch und zu sensibel, um ohne Einkommensschutz dazustehen. Eine leistungsstarke BU-Police sichert dich gegen psychische Erkrankungen, orthopädische Beschwerden und Infektionsrisiken ab – und hilft dir, deine Praxis, dein Einkommen und deinen Lebensstandard zu erhalten.
Darüber hinaus lohnt sich der frühe Einstieg doppelt: Du sicherst dir günstige Gesundheitskonditionen und reduzierst dein finanzielles Risiko – gerade bei später hohen Einkommen.
Nutze jetzt den Tarifvergleich auf my-finanzheld.de oder lass dich unverbindlich beraten, damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst: deine Patienten.

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Am besten bereits während des Studiums oder direkt zu Beginn der Assistenzzeit. So sicherst du dir günstige Gesundheitskonditionen.
Sie zahlt, wenn du aufgrund einer meldepflichtigen Krankheit ein behördliches Berufsverbot erhältst, selbst wenn du keine Symptome hast.
Du musst deine Praxis nicht umstrukturieren (z. B. durch Personalverlagerung), um weiterhin zu arbeiten. Stattdessen erhältst du die BU-Rente.
60–80 % deines Nettoeinkommens sind sinnvoll. Als Zahnarzt mit später hohem Verdienst solltest du 4.000–5.000 € absichern.
Je nach Tarif ab etwa 85 € netto für 2.500 € Rente monatlich bei Eintritt mit 28 Jahren.
Gute Tarife bieten weltweiten Schutz. Prüfe jedoch die Vertragsdetails (z. B. Aufenthaltsdauer, Leistungsbedingungen).
Mehr Flexibilität, doppelte Nachversicherung, unabhängige Prüfung im Leistungsfall – besonders bei später steigenden Einkommenszielen sinnvoll.
Ab einem Absicherungsbedarf über 3.500 € Monatsrente, um höhere Summen ohne zusätzliche Prüfungen zu sichern.
Psychische Erkrankungen wie Burn-out sind eine der häufigsten BU-Ursachen. Gute Tarife leisten, sobald du deine Tätigkeit zu 50 % oder mehr nicht mehr ausüben kannst – auch bei psychischen Diagnosen.
Du benötigst in der Regel ein ärztliches Gutachten, das deine voraussichtlich mindestens sechsmonatige Berufsunfähigkeit bescheinigt. Bei einer AU-Klausel reicht oft eine längere Krankschreibung (z. B. 4+2-Regel).
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