Berufsunfähigkeitsversicherung und Rente
- Deine BU-Rente – was passiert beim Renteneintritt?
- Private BU-Rente wird nicht angerechnet
- Steuerlast hängt vom Vertrag ab
Update: aktualisiert 23.06.2026
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat, stellt sich spätestens vor dem Ruhestand zentrale Fragen: Wie lange zahlt die BU-Versicherung? Wird die Rente bei Rentenbeginn eingestellt? Und was passiert steuerlich?
Dieser Ratgeber zeigt dir, wie sich BU-Rente, gesetzliche Rente und Erwerbsminderungsrente zueinander verhalten – und was du beachten musst, um Versorgungslücken, Doppelbesteuerung oder unnötige Kündigungen zu vermeiden.
Ob steuerliche Besonderheiten, Kombiprodukte mit Altersvorsorge oder der richtige Kündigungszeitpunkt – wir liefern dir klare Antworten, Rechenbeispiele und Praxistipps.
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Wie lange die BU zahlt, hängt vor allem vom vereinbarten Endalter im Vertrag ab – in der Regel bis zum 67. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Altersrente deine Einkommensabsicherung und die BU-Rente endet automatisch.
Im Vertrag deiner BU-Versicherung ist ein konkretes Endalter festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt erlischt dein Anspruch auf BU-Rente, selbst wenn du weiterhin berufsunfähig bist. Wer seine BU nur bis 60 oder 62 abgeschlossen hat, muss die Lücke bis zur Altersrente aus eigener Tasche überbrücken.
Wenn du früher in Rente gehst (z. B. mit 63), zahlt die BU trotzdem weiter – bis zum vertraglichen Endalter. Eine automatische Anpassung an den Rentenbeginn erfolgt nicht.
Klare Antwort: Nein. Private BU-Renten werden nicht auf die gesetzliche Altersrente oder die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Du kannst beide Leistungen parallel beziehen, ohne dass eine die andere kürzt.
Erhältst du zusätzlich Grundsicherung oder Sozialhilfe, wird die BU-Rente allerdings als Einkommen gewertet. In diesem Fall reduziert sie die staatlichen Leistungen.
Die BU-Rente zählt auch nicht als Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente. Du musst also keine Kürzung der EM-Rente befürchten.

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BU-Renten zählen steuerlich zu den sonstigen Einkünften. Wie viel du versteuern musst, hängt von der Vertragsart ab:
Bei klassischen BU-Versicherungen wird nur ein Teil der Rente (Ertragsanteil) besteuert. Bei geförderten Produkten wie Rürup oder betrieblicher Altersvorsorge (bAV) ist die Rente meist voll steuerpflichtig.
Hinzu kommt: In manchen Fällen sind auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Das schmälert die Nettoauszahlung.
Angenommen, du erhältst eine klassische BU-Rente (Schicht 3) in Höhe von 1.800 € monatlich. Du bist 45 Jahre alt, als die Rente einsetzt, und sie soll bis 67 gezahlt werden – also 22 Jahre lang.
Laut Tabelle zur Ertragsanteilsbesteuerung beträgt der steuerpflichtige Anteil bei 22 Jahren Laufzeit etwa 20 %.
Berechnung:
Viele BU-Leistungsbezieher zahlen effektiv keine Steuern auf ihre Rente, insbesondere bei klassischen SBU-Verträgen.
Wenn du mehr zu konkreten Zahlen und Rechenbeispielen wissen willst, empfehlen wir dir unseren Spezialratgeber zur Besteuerung der BU-Rente.
Einige Versicherer bieten Kombiprodukte an, bei denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rente verknüpft ist. Wird man berufsunfähig, zahlt die Versicherung dann nicht nur eine BU-Rente, sondern übernimmt auch die Beiträge zur Altersvorsorge.
Das klingt attraktiv, bringt aber auch Nachteile: Kombiverträge sind weniger flexibel. Wer die Altersvorsorge kündigt oder beitragsfrei stellt, verliert häufig auch den BU-Schutz. Zudem ist die BU-Rente aus solchen Verträgen meist steuerlich höher belastet.
In der Praxis ist es oft sinnvoller, die beiden Bereiche getrennt zu halten: eine eigenständige BU-Versicherung und eine unabhängige Altersvorsorge. Das verschafft dir mehr Freiheit und Sicherheit.
Die BU zu kündigen kann dann sinnvoll sein, wenn du finanziell vollkommen abgesichert bist und keine Einkommensausfälle mehr ausgleichen musst. Das kann etwa bei sehr hohem Vermögen oder einem vorgezogenen Ruhestand der Fall sein.
In den meisten Fällen ist eine Kündigung jedoch nicht empfehlenswert. Denn gerade in den Jahren vor dem Rentenbeginn steigt das Risiko für eine Berufsunfähigkeit deutlich an. Gleichzeitig hast du in dieser Phase den Versicherungsschutz am günstigsten, da viele Beiträge bereits geleistet wurden.
Frau M. war bis 62 Jahre als leitende Angestellte tätig. Dann wird bei ihr eine schwerwiegende Erkrankung diagnostiziert – sie wird berufsunfähig. Ihr BU-Vertrag läuft noch bis 67, die gesetzliche Rente beginnt ebenfalls mit 67. Eine EM-Rente erhält sie nicht, da sie theoretisch noch am allgemeinen Arbeitsmarkt einsatzfähig wäre.
Dank ihrer BU-Versicherung erhält sie 1.500 € monatliche BU-Rente, für insgesamt 5 Jahre – also 90.000 € abgesichert.
Ohne diesen Schutz müsste sie entweder von Ersparnissen leben oder vorzeitig in Rente gehen – mit dauerhaften Abschlägen auf ihre Altersrente.
Gerade in den letzten Jahren vor der Altersrente ist eine bestehende BU besonders wertvoll.
Wer die Prämie reduzieren will, sollte eher über eine Beitragsfreistellung oder Reduzierung der Rentenhöhe nachdenken. Und ganz wichtig: Einen alten Vertrag erst dann kündigen, wenn ein neuer Versicherungsschutz sicher abgeschlossen wurde.
Viele moderne BU-Tarife bieten dir die Möglichkeit, deine Rente auch später noch zu erhöhen, zum Beispiel bei Heirat, Gehaltserhöhung oder Geburt eines Kindes. Das geschieht oft ohne erneute Gesundheitsprüfung – über sogenannte Nachversicherungsgarantien.
Zusätzlich kannst du mit einer vereinbarten Dynamik deine Rente jedes Jahr automatisch steigern lassen. Das gleicht die Inflation aus und sorgt dafür, dass deine Absicherung langfristig mithält.
Ein weiterer Vorteil vieler moderner Tarife: Sollte sich das gesetzliche Renteneintrittsalter in Zukunft erhöhen, ermöglichen manche Versicherer eine Vertragsverlängerung ohne Gesundheitsprüfung – also eine automatische Anpassung des Endalters an die neue Regelaltersgrenze. Diese Option ist besonders wichtig, um auch bei künftigen Rentenreformen durchgehend abgesichert zu bleiben.
Ob und in welchem Umfang eine Erhöhung oder Verlängerung bei deinem Vertrag möglich ist, hängt vom Tarif ab. Ein Vergleich lohnt sich.
Wenn du BU wirst, zahlst du in der Regel keine Rentenbeiträge mehr. Das wirkt sich negativ auf deine spätere Altersrente aus. Die Beitragsjahre fehlen in deiner Rentenbiografie, was zu einer spürbaren Rentenlücke führen kann.
Erhältst du eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, wird dir eine sogenannte Zurechnungszeit angerechnet. Das mindert den Nachteil etwas, da die Rentenversicherung so tut, als hättest du bis zum regulären Renteneintritt weitergearbeitet. Allerdings basiert diese fiktive Rechnung auf deinem bisherigen Einkommen – wer also vorher nur wenige Beitragsjahre hatte, profitiert entsprechend weniger.
Wenn du ausschließlich eine private BU-Rente beziehst, solltest du prüfen, ob du freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse leisten kannst oder ob du privat für den Ruhestand vorsorgst, etwa über einen ETF-Sparplan oder eine flexible Rentenversicherung. Auch ein Teil deiner BU-Rente kann bewusst dafür eingeplant werden.
Die BU-Rente endet mit dem vertraglichen Endalter. Wer vorher berufsunfähig wird, kann über Jahre auf sie angewiesen sein – umso wichtiger, dass der Vertrag bis zur Rente läuft. Ein frühzeitiges Vertragsende, z. B. mit 60, kann im Ernstfall zu Versorgungslücken führen, die finanziell schwer aufzufangen sind.
Während der BU-Zeit sinken in der Regel die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung, weil keine Beiträge mehr gezahlt werden. Wer ausschließlich auf die BU-Rente setzt, muss das bei der Altersvorsorge mit einkalkulieren.
Auch steuerlich gibt es Unterschiede: Klassische BU-Verträge (Schicht 3) werden nur mit einem geringen Ertragsanteil besteuert. Bei geförderten Varianten wie Rürup oder bAV ist die BU-Rente dagegen meist voll steuerpflichtig – das schmälert die Nettoleistung im Leistungsfall.
Achte bei der Tarifwahl auf Optionen wie Nachversicherungsgarantien oder eine mögliche Verlängerung bei Anhebung des gesetzlichen Rentenalters. Diese Flexibilität kann im Fall gesetzlicher Änderungen entscheidend sein.

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Nein. Die Leistungen werden parallel und unabhängig voneinander ausgezahlt.
Ja. Je nach Vertragsart ist sie teilweise oder voll steuerpflichtig.
Die BU-Versicherung zahlt weiter bis zum vereinbarten Endalter, auch wenn du vorher in Rente gehst.
Nein. Mit Vertragsende, spätestens zum Renteneintritt, endet die Leistung.
Nur, wenn du finanziell voll abgesichert bist. In vielen Fällen lohnt sich das Durchhalten bis zum Ablauf.
Ein Vertragsende mit 60 kann zu einer Einkommenslücke führen, wenn du kurz vor der Rente berufsunfähig wirst. Gerade in den letzten Jahren steigt das Risiko deutlich – dann ohne Schutz dazustehen, kann teuer werden.b
Ja, das ist grundsätzlich erlaubt – auch im Rentenalter. Wichtig ist nur, dass dein Nebenjob nicht gegen die im Vertrag festgestellte Berufsunfähigkeit spricht.
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