BU-Versicherung: Gesundheits- und Risikoprüfung
- Transparente Gesundheitsprüfung
- BU trotz Vorerkrankungen
- Lösungen für riskante Hobbys
Update: aktualisiert 05.05.2026
Die Gesundheits- und Risikoprüfung ist für viele der größte Stolperstein auf dem Weg zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die Sorge ist groß, aufgrund von Vorerkrankungen, psychischen Belastungen oder sogar Freizeitaktivitäten abgelehnt zu werden. Doch ein gesundheitliches Problem oder ein riskantes Hobby bedeutet nicht automatisch das Aus für deinen Versicherungsschutz.
Auf dieser Übersichtsseite haben wir alle wichtigen Informationen, Ratgeber und Lösungsansätze rund um die Risiko- und Gesundheitsprüfung für dich gebündelt. Finde heraus, wie du auch mit Vorerkrankungen den passenden Schutz erhältst.
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Grundlagen zur Gesundheits- & Risikoprüfung
BU bei psychischen & neurologischen Diagnosen
BU bei körperlichen Beschwerden & chronischen Krankheiten
Versicherungen arbeiten nach dem Prinzip der Solidargemeinschaft. Um die Beiträge für alle Versicherten stabil kalkulieren zu können, muss der Versicherer im Vorfeld einschätzen, wie hoch das Risiko ist, dass eine Person berufsunfähig wird.
Dabei geht es nicht darum, nach kerngesunden "Mustermenschen" zu suchen. Vielmehr geht es um eine faire Einstufung. Bewertet werden in der Regel:
Gesundheitszustand: Körperliche und psychische Vorerkrankungen
Beruf: Die körperliche und mentale Beanspruchung im Arbeitsalltag
Freizeitverhalten: Gefährliche Hobbys (z. B. Tauchen, Kampfsport, Motorsport)
Einige Themen tauchen in der Praxis besonders oft auf, weil sie entweder weit verbreitet sind oder von Versicherern sensibel bewertet werden. Dazu gehören vor allem:
Psychische Vorerkrankungen
Rücken- und Gelenkbeschwerden
Chronische Erkrankungen
Frühere schwere Erkrankungen (z.B. Krebs)
Allgemeine Risikofaktoren (z.B. Übergewicht oder Bluthochdruck)
Freizeitrisiken & gefährliche Hobbys
Rauchverhalten
Auslandsaufenthalte (v.a. in Risikogebieten)
Gerade bei diesen Themen ist es wichtig, nicht nur die Diagnose zu betrachten, sondern auch Fragen wie: Wie lange ist das her? Wurde es behandelt? Gab es Rückfälle? Bestehen noch Beschwerden? Gibt es laufende Kontrollen?
Genau daraus ergibt sich oft, ob ein Vertrag normal möglich ist, ob Zuschläge verlangt werden oder ob Ausschlüsse im Raum stehen.
Wenn du deinen Antrag stellst gibt es im Wesentlichen vier mögliche Szenarien, wie der Versicherer reagiert:
| Entscheidung des Versicherers | Bedeutung für deinen Versicherungsschutz |
|---|---|
| Normale Annahme | Du erhältst den Vertrag zu normalen Konditionen ohne Einschränkungen |
| Risikozuschlag | Du erhältst vollen Schutz, zahlst aber einen prozentualen Aufschlag auf den monatlichen Beitrag |
| Ausschlussklausel | Bestimmte Erkrankungen (z.B. die Wirbelsäule) werden vom Schutz ausgenommen. Wirst du wegen etwas anderem berufsunfähig, zahlt die BU |
| Zurückstellung / Ablehnung | Der Antrag wird abgelehnt oder für einen bestimmten Zeitraum zurückgestellt (z.B. wenn eine Behandlung gerade erst läuft) |
Damit du deinen Versicherungsschutz im Leistungsfall nicht gefährdest, solltest du diese Punkte unbedingt beachten:
Vollständige Ehrlichkeit (Anzeigepflicht): Verschweige keine Diagnosen. Auch vermeintliche "Kleinigkeiten", nach denen explizit gefragt wird, müssen angegeben werden.
Krankenakte anfordern: Verlass dich nicht auf deinGedächtnis. Fordere einen Auszug deiner Patientenakte bei deiner Krankenkasse und deinen behandelnden Ärzten an (sog. Patientenquittung).
Anonyme Risikovoranfrage nutzen: Stelle bei Vorerkrankungen niemals direkt einen Antrag. Nutze die anonyme Risikovoranfrage über einen Makler, um zu prüfen, welcher Versicherer dich zu welchen Konditionen annehmen würde – ohne Gefahr eines Eintrags in die Wagnisdatei (HIS).
Viele suchen gezielt nach einer BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen oder sogar nach einer BU, die komplett auf Gesundheitsfragen verzichtet, weil sie sich davon einen leichteren Zugang versprechen. Das kann im Einzelfall sinnvoll sein, ist aber nicht automatisch die beste Lösung.
Vereinfachte Aktionen können hilfreich sein, wenn die Voraussetzungen wirklich passen. Allerdings gelten oft enge Zielgruppen, begrenzte Rentenhöhen oder bestimmte Rahmenbedingungen. Noch wichtiger: Weniger Fragen bedeuten nicht automatisch, dass alles versichert werden kann. Auch hier müssen die Angaben sauber und vollständig sein.
Für viele ist eine sauber vorbereitete Antragstellung mit anonymer Risikovoranfrage am Ende die bessere Lösung als vorschnell einen vermeintlich einfachen Weg zu wählen.
Die BU Gesundheits- und Risikoprüfung ist für viele der wichtigste und zugleich sensibelste Teil auf dem Weg zur passenden Berufsunfähigkeitsversicherung. Gerade bei Vorerkrankungen, psychischen Diagnosen, chronischen Beschwerden oder gefährlichen Hobbys kommt es auf Details an. Pauschale Aussagen helfen hier selten weiter.
Wichtig ist eine sorgfältige Aufbereitung deiner Gesundheitsdaten und das Wissen, welche Versicherer bei welchen Krankheitsbildern kulanter entscheiden. Ziehe dafür am besten professionelle Hilfe durch einen unabhängigen Versicherungsmakler hinzu. Wir unterstützen dich dabei gerne.

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In der Regel fragen Versicherer nach ambulanten und stationären Behandlungen, Diagnosen, Beschwerden, Medikamenten, Psychotherapien, Operationen und weiteren gesundheitlichen Risiken innerhalb bestimmter Zeiträume. Zusätzlich können auch Angaben zu Beruf, Hobbys, Körpergröße, Gewicht oder Raucherstatus relevant sein.
Die meisten BU-Versicherer fragen nach ambulanten Behandlungen der letzten 3 bis 5 Jahre. Bei stationären Krankenhausaufenthalten, Operationen oder psychotherapeutischen Behandlungen wird in der Regel 5 bis 10 Jahre rückwirkend gefragt.
Ja, oft schon. Vorerkrankungen führen nicht automatisch zur Ablehnung. Je nach Art, Schwere, Verlauf und Zeitpunkt sind normale Annahmen, Zuschläge, Ausschlüsse oder alternative Wege möglich. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.
Du musst genau das angeben, wonach gefragt wird. Wenn nach allen Arztbesuchen der letzten 5 Jahre gefragt wird, gehört streng genommen auch die Krankschreibung wegen einer Erkältung dazu. Meistens sind solche Bagatellerkrankungen für die Risikoprüfung aber völlig irrelevant und führen zu keinem Nachteil.
Das gilt als Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten oder kündigen. Du stehst dann ohne Rente und ohne die eingezahlten Beiträge da.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Zuschlag verteuert den Vertrag, lässt den Schutz aber uneingeschränkt bestehen. Eine Ausschlussklausel kann günstiger sein, nimmt dafür aber bestimmte Ursachen oder Bereiche vom Versicherungsschutz aus. Welche Lösung besser ist, hängt von der individuellen Situation ab.
Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn eine Erkrankung (z.B. ein ausgeheilter Bandscheibenvorfall) nachweislich über einen langen Zeitraum (z.B. 5 Jahre) keine Beschwerden mehr verursacht hat und nicht mehr behandelt wurde, kann man eine Überprüfung und Streichung der Klausel beim Versicherer beantragen.
Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist quasi die "Schufa der Versicherungen". Wenn ein BU-Antrag wegen Vorerkrankungen abgelehnt oder nur mit Erschwerungen angenommen wird, kann der Versicherer dies dort eintragen. Andere Versicherer sehen diesen Eintrag, was spätere Anträge erschwert. Daher sollte vorab immer eine anonymeRisikovoranfrage gestellt werden.
Nein, zumindest keine vollwertige BU. Solche Angebote gibt es nur in Ausnahmefällen und in bestimmten Konstellationen, die stark eingeschränkt sind. Häufig gelten Begrenzungen bei Zielgruppe, Rentenhöhe oder Leistungsumfang. Für viele ist eine reguläre Lösung mit sauber vorbereiteten Angaben langfristig sinnvoller.
Nein. Sie können hilfreich sein, wenn die Aktion wirklich zur eigenen Situation passt. Gleichzeitig sind solche Angebote oft an Bedingungen geknüpft und nicht automatisch besser als eine reguläre BU. Entscheidend ist, welche Lösung im Einzelfall tragfähig ist.
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