Wie wichtig ist eine Infektionsklausel in der BU?

    •  Was gilt im Falle eines Beschäftigungsverbotes?
    •  Für wen die Infektionsklausel wirklich nützlich ist
    •  Auf die richtige Formulierung kommt es an
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Update: aktualisiert 30.06.2026

Bei my-finanzheld.de sorgen wir dafür, dass du im Ernstfall auf deine Berufsunfähigkeitsversicherung vertrauen kannst – indem wir jede Klausel sorgfältig und präzise prüfen.

Vielleicht hast du das ja auch schon erlebt, wenn in deinem Umfeld plötzlich ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde, obwohl keine eigentliche Erkrankung vorlag. Genau in solchen Fällen spielt die Infektionsklausel eine wichtige Rolle.

Das Wichtigste in Kürze

​ Stellt sicher, dass du eine BU-Leistung erhältst, wenn du wegen eines behördlichen Tätigkeitsverbotes nicht arbeiten darfst

​ Besonders relevant für: Ärzte, Pflegekräfte, Gastronomie und Pädagogen

​ Gesetzliche Entschädigung greift meist nur kurz

​ Oftmals wird eine Mindestdauer von 6 Monaten verlangt, damit die Klausel greift

​ Teilweises Tätigkeitsverbot sollte Vertragsbestandteil sein

Was ist eine Infektionsklausel überhaupt?

Die Infektionsklausel ist eine spezielle Vertragsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sorgt dafür, dass ein behördliches Tätigkeitsverbot aufgrund ansteckender Krankheiten wie eine "klassische" Berufsunfähigkeit behandelt wird. So erhältst du eine monatliche BU-Rente, obwohl du körperlich noch arbeitsfähig wärst. Das ist wichtig, wenn du keine Symptome hast, aber trotzdem nicht arbeiten darfst.

Für wen ist die Infektionsklausel sinnvoll?

Vor allem Ärzte, Zahnärzte und Pflegeberufe haben aufgrund des engen Patientenkontakts ein erhöhtes Risiko, sich mit meldepflichtigen Krankheiten (Hepatitis, HIV, Tuberkolose etc.) anzustecken, die wiederum ein behördliches Tätigkeitsverbot nach sich ziehen.

Das gleiche gilt für Köche oder Lebensmittelverarbeiter, wenn ein hochansteckender Keim im Umlauf ist.

Auch Lehrer und Erzieher sind nah an anderen Menschen und können bei hochansteckenden Krankheiten rasch von einem Beschäftigungsverbot betroffen sein. Warum diese Berufsgruppe bei der Tarifauswahl besonders genau auf Infektionsklausel, Teilzeitregelung und Verzicht auf abstrakte Verweisung achten sollte, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur BU für Erzieher.

Entsprechend bieten einige BU-Versicherer die Infektionsklausel nicht nur für Mediziner, sondern für alle Berufe an.

Gut zu wissen für angehende Ärzte

Die Infektionsklausel kann schon in der Ausbildungs- und Berufsstartphase ein wichtiges Thema sein. Was bei Abschluss, Gesundheitsfragen und Tarifwahl außerdem wichtig ist, erfährst du in unserem Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizinstudenten.

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Welche gesetzlichen Leistungen gibt es bei Tätigkeitsverboten?

Gesetzlich regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG), dass du bei einem Tätigkeitsverbot anfangs eine Entschädigung vom Staat erhältst.

Sie deckt in den ersten 6 Wochen dein volles Netto und danach etwa 67%. Allerdings ist diese Leistung zeitlich begrenzt, und zwar auf maximal 10 weitere Wochen. Danach bleibst du in der Regel ohne Unterstützung.

Voraussetzungen für eine BU-Leistung bei Tätigkeitsverbot

Damit deine Infektionsklausel greift, muss ein behördliches Verbot vorliegen, das meist mindestens 6 Monate dauert. In vielen Tarifen gilt nur ein vollständiges Verbot. Doch bessere Verträge zahlen bereits bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot. Achte auf eine klare Formulierung in den Bedingungen.

Infektionsklausel für Ärzte

Ärzte gelten oft als Paradebeispiel. Häufig dürfen sie wegen Ansteckungsgefahr bestimmte Arbeiten nicht verrichten – z.B. keine Operationen. Wenn das OP-Verbot 80% deiner bisherigen Tätigkeit ausmacht, bist du faktisch berufsunfähig. Eine gute Klausel zahlt dann, obwohl du theoretisch noch Patienten beraten könntest.

Unser Tipp

Worauf es neben einer Infektionsklausel für Ärzte noch ankommt und wie du den besten Anbieter findest erfährst du in unserem ausführlichen Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Mediziner

Wenn du zahnärztlich tätig bist, lohnt sich ein Blick in unseren Ratgeber zur BU für Zahnärzte. Dort gehen wir stärker auf die berufsspezifischen Anforderungen der Zahnmedizin ein.

Bietet die Infektionsklausel tatsächlich einen Mehrwert?

Manche Experten halten sie für einen "Marketing-Gag". Das liegt zum Einen daran, dass echte Leistungsfälle eher selten sind und zum Anderen, dass das Versicherungsvertragsgesetz (§172 VV) die BU im allgemeinen als einen Zustand infolge von Krankheit oder Körperverletzung sieht, ohne dabei zu verlangen, dass die Einschränkung unmittelbar körperlich sein muss.

Im Extremfall kann sie dennoch eine sinnvolle Ergänzung sein – schon allein, weil die Auszahlung mit dieser Klausel meist deutlich schneller erfolgt.

Helden-Tipp

Wir von my-finanzheld.de sind überzeugt: Lieber eine Klausel haben, die du niemals brauchst, als umgekehrt - zumal sie heute meist ohne Aufpreis mitversichert ist.

MY-FINANZHELD

Beispiele für gut formulierte Infektionsklauseln

  • Teilweises Tätigkeitsverbot wird wie volle BU behandelt (z.B. ab 50% deiner bisherigen Aufgaben).
  • Kein Verweis auf andere Tätigkeiten, die du noch ausüben könntest (Verzicht auf abstrakte Verweisung).
  • Behördliche und interne Verbote gelten (z.B. Krankenhaus-Hygieneplan). Achte auf einen Passus, der diese Punkte klar regelt. Nur so bekommst du zuverlässigen Schutz.

Beispielhaft eine gut formulierte Infektionsklausel der Alten Leipziger BU:

Marktvergleich: Infektionsklauseln in der BU (Stand 2025/26)

Wir haben die 15 wichtigsten BU-Versicherer mit Infektionsklausel für dich unter die Lupe genommen und in folgender Tabelle zusammengestellt:

Versicherer Berufsgruppen Grad des Tätigkeitsverbots Rechtsstand Prognosezeitraum Besonderheiten
LV 1871 Alle Berufe (Fokus: Medizin & Pflege) Ab 50 % §§ 31, 42 IfSG; Anerkennung von Hygieneplänen 6 Monate Leistet auch bei ""prägenden Teiltätigkeiten"" (z.B. OP-Verbot für Chirurgen)
Alte Leipziger Alle Berufe Ab 50 % §§ 31, 42 IfSG; jeweils geltendes Recht 6 Monate Sonderregelung für Human- oder Zahnmediziner (auch Studenten) oder Pflegeberufe: Verbot Patienten zu behandeln ausreichend
Allianz Alle Berufe Ab 50 % § 31 IfSG; aktueller Rechtsstand 6 Monate Integriert in ""Körper Schutz Police"" und Standard-BU; weltweiter Schutz
Swiss Life (KlinikRente) Med. Personal, Pflege, Klinikangestellte Ab 50 % § 31 IfSG & klinikinterne Hygienepläne 6 Monate Spezielle Definitionen für invasive Eingriffe und Patientenkontakt
Helvetia Baloise Alle Berufe (bes. Ärzte, Medizinstudenten, Pflegekräfte) Ab 50 % § 31 IfSG; Verweis auf geltendes Recht 6 Monate Verzicht auf Umorganisationsprüfung bei Ärzten; keine Anrechnung von Versorgungswerken
HDI Alle Berufe (Marktstandard für Heilberufe) Ab 50 % § 31 IfSG, Hygieneplan 6 Monate Vereinfachte Gesundheitsprüfung für junge Mediziner (bis 2.500 € Rente)
BarmeniaGothaer Alle Berufe Ab 50 % §§ 31, 42 IfSG 6 Monate Krisenairbag"" für psychische Folgen von Berufsverboten; Verzicht auf Versorgungswerk-Anrechnung; schnellere Anerkennung bei Berufen mit Patientenkontakt
Volkswohl Bund Alle Berufe Ab 50 % § 31 IfSG 6 Monate Rückwirkende Leistung ohne zeitliche Begrenzung ab Beginn des Verbots
Die Bayerische Alle Berufe Ab 50 % § 31 IfSG oder Gutachten von Facharzt für Hygiene / Umweltmedizin 6 Monate Modulares System; Infektionsklausel in höheren Tariflinien (""Prestige"") integriert
Hannoversche Alle Berufe Ab 50 % § 31 IfSG 6 Monate Fokus auf Online-Abschluss; vereinfachte Prüfung für junge Leute bis 35 Jahre
Canada Life Alle Berufe Ab 50 % (Update 2024/25) § 31 IfSG 6 Monate Sehr hohe Nachversicherungsgarantien (bis 10.000 €) bei Praxisgründung/-übernahme
R+V Alle Berufe (bes. Heilwesen) Ab 50 % § 31 IfSG 6 Monate Agiert oft im Konsortium (KlinikRente); solide Bedingungen für den öffentlichen Dienst
Signal Iduna Alle Berufe (Fokus: Beamte/Ärzte) Ab 50 % § 31 IfSG & Hygienepläne (ab 2025) 6 Monate Enge Verzahnung mit Dienstunfähigkeit (DU) für verbeamtete Mediziner
Deutsche Ärzteversicherung Ausschließlich Mediziner/Heilberufe Ab 40 % (Sonderstellung) § 31 IfSG 6 Monate Niedrigste Hürde im Markt; sehr hohe Transparenz bei Leistungsquoten
Nürnberger Alle Berufe (Fokus: MINT/Medizin) Ab 50 % bzw. ab 25 % im DU-Tarif § 31 IfSG 6 Monate Erhöhte finanzielle Angemessenheit für Studenten (bis 2.000 € Rente)
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Helden-Fazit

Eine Infektionsklausel schafft zusätzliche Sicherheit, besonders in Berufen mit engem Personenkontakt. Sie ist oft im BU-Vertrag enthalten, ohne Mehrbeitrag. Allerdings solltest du sie nicht zum einzigen Kriterium machen. Wichtiger sind solide BU-Bedingungen, damit du in allen anderen Fällen ebenfalls gut abgesichert bist.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Leistet die Infektionsklausel auch bei Corona?

Ja, wenn ein behördliches Tätigkeitsverbot für mindestens 6 Monate ausgesprochen wird. Bloße Quarantäne für 2 Wochen reicht meist nicht.Ja, wenn ein behördliches Tätigkeitsverbot für mindestens 6 Monate ausgesprochen wird. Bloße Quarantäne für 2 Wochen reicht meist nicht.

2. Wie lange zahlt die BU bei einem Tätigkeitsverbot?

Solange es anhält und dein Vertrag die Bedingungen erfüllt. Endet das Verbot, kann auch deine BU-Rente enden.

3. Was ist, wenn nur ein Teil meiner Arbeit verboten ist?

Dann ist entscheidend, ob deine Infektionsklausel ein teilweises Verbot einschließt. Gute Tarife leisten schon, wenn z.B. 50% deiner Aufgaben wegfallen.

4. Kann ich die Klausel nachträglich einschließen lassen?

Meist nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung. Deshalb raten wir, beim Abschluss bereits auf eine ausreichende Infektionsklausel zu achten.

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