Wie wichtig ist eine Infektionsklausel in der BU?
- Was gilt im Falle eines Beschäftigungsverbotes?
- Für wen die Infektionsklausel wirklich nützlich ist
- Auf die richtige Formulierung kommt es an
Update: aktualisiert 30.06.2026
Bei my-finanzheld.de sorgen wir dafür, dass du im Ernstfall auf deine Berufsunfähigkeitsversicherung vertrauen kannst – indem wir jede Klausel sorgfältig und präzise prüfen.
Vielleicht hast du das ja auch schon erlebt, wenn in deinem Umfeld plötzlich ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde, obwohl keine eigentliche Erkrankung vorlag. Genau in solchen Fällen spielt die Infektionsklausel eine wichtige Rolle.
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Stellt sicher, dass du eine BU-Leistung erhältst, wenn du wegen eines behördlichen Tätigkeitsverbotes nicht arbeiten darfst
Besonders relevant für: Ärzte, Pflegekräfte, Gastronomie und Pädagogen
Gesetzliche Entschädigung greift meist nur kurz
Oftmals wird eine Mindestdauer von 6 Monaten verlangt, damit die Klausel greift
Teilweises Tätigkeitsverbot sollte Vertragsbestandteil sein
Die Infektionsklausel ist eine spezielle Vertragsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sorgt dafür, dass ein behördliches Tätigkeitsverbot aufgrund ansteckender Krankheiten wie eine "klassische" Berufsunfähigkeit behandelt wird. So erhältst du eine monatliche BU-Rente, obwohl du körperlich noch arbeitsfähig wärst. Das ist wichtig, wenn du keine Symptome hast, aber trotzdem nicht arbeiten darfst.
Vor allem Ärzte, Zahnärzte und Pflegeberufe haben aufgrund des engen Patientenkontakts ein erhöhtes Risiko, sich mit meldepflichtigen Krankheiten (Hepatitis, HIV, Tuberkolose etc.) anzustecken, die wiederum ein behördliches Tätigkeitsverbot nach sich ziehen.
Das gleiche gilt für Köche oder Lebensmittelverarbeiter, wenn ein hochansteckender Keim im Umlauf ist.
Auch Lehrer und Erzieher sind nah an anderen Menschen und können bei hochansteckenden Krankheiten rasch von einem Beschäftigungsverbot betroffen sein. Warum diese Berufsgruppe bei der Tarifauswahl besonders genau auf Infektionsklausel, Teilzeitregelung und Verzicht auf abstrakte Verweisung achten sollte, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur BU für Erzieher.
Entsprechend bieten einige BU-Versicherer die Infektionsklausel nicht nur für Mediziner, sondern für alle Berufe an.
Die Infektionsklausel kann schon in der Ausbildungs- und Berufsstartphase ein wichtiges Thema sein. Was bei Abschluss, Gesundheitsfragen und Tarifwahl außerdem wichtig ist, erfährst du in unserem Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizinstudenten.
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Gesetzlich regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG), dass du bei einem Tätigkeitsverbot anfangs eine Entschädigung vom Staat erhältst.
Sie deckt in den ersten 6 Wochen dein volles Netto und danach etwa 67%. Allerdings ist diese Leistung zeitlich begrenzt, und zwar auf maximal 10 weitere Wochen. Danach bleibst du in der Regel ohne Unterstützung.
Damit deine Infektionsklausel greift, muss ein behördliches Verbot vorliegen, das meist mindestens 6 Monate dauert. In vielen Tarifen gilt nur ein vollständiges Verbot. Doch bessere Verträge zahlen bereits bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot. Achte auf eine klare Formulierung in den Bedingungen.
Ärzte gelten oft als Paradebeispiel. Häufig dürfen sie wegen Ansteckungsgefahr bestimmte Arbeiten nicht verrichten – z.B. keine Operationen. Wenn das OP-Verbot 80% deiner bisherigen Tätigkeit ausmacht, bist du faktisch berufsunfähig. Eine gute Klausel zahlt dann, obwohl du theoretisch noch Patienten beraten könntest.
Worauf es neben einer Infektionsklausel für Ärzte noch ankommt und wie du den besten Anbieter findest erfährst du in unserem ausführlichen Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Mediziner
Wenn du zahnärztlich tätig bist, lohnt sich ein Blick in unseren Ratgeber zur BU für Zahnärzte. Dort gehen wir stärker auf die berufsspezifischen Anforderungen der Zahnmedizin ein.
Manche Experten halten sie für einen "Marketing-Gag". Das liegt zum Einen daran, dass echte Leistungsfälle eher selten sind und zum Anderen, dass das Versicherungsvertragsgesetz (§172 VV) die BU im allgemeinen als einen Zustand infolge von Krankheit oder Körperverletzung sieht, ohne dabei zu verlangen, dass die Einschränkung unmittelbar körperlich sein muss.
Im Extremfall kann sie dennoch eine sinnvolle Ergänzung sein – schon allein, weil die Auszahlung mit dieser Klausel meist deutlich schneller erfolgt.
Beispielhaft eine gut formulierte Infektionsklausel der Alten Leipziger BU:
Wir haben die 15 wichtigsten BU-Versicherer mit Infektionsklausel für dich unter die Lupe genommen und in folgender Tabelle zusammengestellt:
| Versicherer | Berufsgruppen | Grad des Tätigkeitsverbots | Rechtsstand | Prognosezeitraum | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|---|
| LV 1871 | Alle Berufe (Fokus: Medizin & Pflege) | Ab 50 % | §§ 31, 42 IfSG; Anerkennung von Hygieneplänen | 6 Monate | Leistet auch bei ""prägenden Teiltätigkeiten"" (z.B. OP-Verbot für Chirurgen) |
| Alte Leipziger | Alle Berufe | Ab 50 % | §§ 31, 42 IfSG; jeweils geltendes Recht | 6 Monate | Sonderregelung für Human- oder Zahnmediziner (auch Studenten) oder Pflegeberufe: Verbot Patienten zu behandeln ausreichend |
| Allianz | Alle Berufe | Ab 50 % | § 31 IfSG; aktueller Rechtsstand | 6 Monate | Integriert in ""Körper Schutz Police"" und Standard-BU; weltweiter Schutz |
| Swiss Life (KlinikRente) | Med. Personal, Pflege, Klinikangestellte | Ab 50 % | § 31 IfSG & klinikinterne Hygienepläne | 6 Monate | Spezielle Definitionen für invasive Eingriffe und Patientenkontakt |
| Helvetia Baloise | Alle Berufe (bes. Ärzte, Medizinstudenten, Pflegekräfte) | Ab 50 % | § 31 IfSG; Verweis auf geltendes Recht | 6 Monate | Verzicht auf Umorganisationsprüfung bei Ärzten; keine Anrechnung von Versorgungswerken |
| HDI | Alle Berufe (Marktstandard für Heilberufe) | Ab 50 % | § 31 IfSG, Hygieneplan | 6 Monate | Vereinfachte Gesundheitsprüfung für junge Mediziner (bis 2.500 € Rente) |
| BarmeniaGothaer | Alle Berufe | Ab 50 % | §§ 31, 42 IfSG | 6 Monate | Krisenairbag"" für psychische Folgen von Berufsverboten; Verzicht auf Versorgungswerk-Anrechnung; schnellere Anerkennung bei Berufen mit Patientenkontakt |
| Volkswohl Bund | Alle Berufe | Ab 50 % | § 31 IfSG | 6 Monate | Rückwirkende Leistung ohne zeitliche Begrenzung ab Beginn des Verbots |
| Die Bayerische | Alle Berufe | Ab 50 % | § 31 IfSG oder Gutachten von Facharzt für Hygiene / Umweltmedizin | 6 Monate | Modulares System; Infektionsklausel in höheren Tariflinien (""Prestige"") integriert |
| Hannoversche | Alle Berufe | Ab 50 % | § 31 IfSG | 6 Monate | Fokus auf Online-Abschluss; vereinfachte Prüfung für junge Leute bis 35 Jahre |
| Canada Life | Alle Berufe | Ab 50 % (Update 2024/25) | § 31 IfSG | 6 Monate | Sehr hohe Nachversicherungsgarantien (bis 10.000 €) bei Praxisgründung/-übernahme |
| R+V | Alle Berufe (bes. Heilwesen) | Ab 50 % | § 31 IfSG | 6 Monate | Agiert oft im Konsortium (KlinikRente); solide Bedingungen für den öffentlichen Dienst |
| Signal Iduna | Alle Berufe (Fokus: Beamte/Ärzte) | Ab 50 % | § 31 IfSG & Hygienepläne (ab 2025) | 6 Monate | Enge Verzahnung mit Dienstunfähigkeit (DU) für verbeamtete Mediziner |
| Deutsche Ärzteversicherung | Ausschließlich Mediziner/Heilberufe | Ab 40 % (Sonderstellung) | § 31 IfSG | 6 Monate | Niedrigste Hürde im Markt; sehr hohe Transparenz bei Leistungsquoten |
| Nürnberger | Alle Berufe (Fokus: MINT/Medizin) | Ab 50 % bzw. ab 25 % im DU-Tarif | § 31 IfSG | 6 Monate | Erhöhte finanzielle Angemessenheit für Studenten (bis 2.000 € Rente) |
Eine Infektionsklausel schafft zusätzliche Sicherheit, besonders in Berufen mit engem Personenkontakt. Sie ist oft im BU-Vertrag enthalten, ohne Mehrbeitrag. Allerdings solltest du sie nicht zum einzigen Kriterium machen. Wichtiger sind solide BU-Bedingungen, damit du in allen anderen Fällen ebenfalls gut abgesichert bist.
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Ja, wenn ein behördliches Tätigkeitsverbot für mindestens 6 Monate ausgesprochen wird. Bloße Quarantäne für 2 Wochen reicht meist nicht.Ja, wenn ein behördliches Tätigkeitsverbot für mindestens 6 Monate ausgesprochen wird. Bloße Quarantäne für 2 Wochen reicht meist nicht.
Solange es anhält und dein Vertrag die Bedingungen erfüllt. Endet das Verbot, kann auch deine BU-Rente enden.
Dann ist entscheidend, ob deine Infektionsklausel ein teilweises Verbot einschließt. Gute Tarife leisten schon, wenn z.B. 50% deiner Aufgaben wegfallen.
Meist nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung. Deshalb raten wir, beim Abschluss bereits auf eine ausreichende Infektionsklausel zu achten.
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