Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
- BU kündigen oder behalten?
- Konsequenzen einer BU-Kündigung
- Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln – aber richtig!
Update: aktualisiert 02.07.2026
Vielleicht hast du auch schon mal mit dem Gedanken gespielt, deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu kündigen. Die Beiträge scheinen zu hoch, du brauchst das Geld dringend – oder dein Vertrag wirkt nicht mehr zeitgemäß. Doch Vorsicht: Eine Kündigung ist nicht nur schnell erklärt, sie kann auch langfristige Folgen haben.
In diesem Ratgeber erfährst du, wann eine Kündigung sinnvoll sein kann, welche Alternativen es gibt und wie du dabei richtig vorgehst. Wir zeigen dir auch, wie du dich beim BU-Abschluss bereits auf spätere Lebensveränderungen vorbereiten kannst – damit es gar nicht erst so weit kommt.
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Es gibt Situationen, in denen die Kündigung deiner BU nachvollziehbar sein kann, z.B.:
Welche Frist du einhalten musst, hängt von der Zahlungsweise und dem Versicherungsjahr deines Vertrags ab. Bei monatlicher Zahlung genügt häufig eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Bei jährlicher Zahlweise sind meist drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres vorgesehen. Wichtig: Das Versicherungsjahr beginnt oft mit dem Vertragsstart – nicht zwingend am 1. Januar.
Ein Sonderkündigungsrecht hast du unter anderem dann, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht oder die Überschussbeteiligung reduziert. In diesem Fall kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilungkündigen.
Bei BUZ-Verträgen solltest du zudem unbedingt darauf achten, ob du nur den BU-Baustein oder die gesamte Police kündigen willst – und das im Schreiben klar formulieren.

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Gehe so vor, wenn du deine BU kündigen möchtest:
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Betreff: Kündigung meiner Berufsunfähigkeitsversicherung, Versicherungsnummer: [####]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der oben genannten Versicherungsnummer zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und das Wirksamkeitsdatum der Kündigung schriftlich.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
[Unterschrift (bei Postversand)]
[Dein Name]
Bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt du bei einer Kündigung kein Geld zurückerstattet.
Denn bei der BU handelt es sich um eine Risikoversicherung. Das bedeutet die Beiträge sichern ausschließlich das Risiko ab – es wird kein Kapital angespart. Daher bekommst du bei einer Kündigung in der Regel nichts zurück.
Anders sieht es aus, wenn deine BU als Zusatzbaustein (BUZ) an eine Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt ist. Dann kann ein Teil der Beiträge – nämlich der Sparanteil der Hauptversicherung – ausgezahlt werden. Der Teil, der für den BU-Schutz aufgewendet wurde, ist aber auch hier verloren.
Was viele unterschätzen: Mit der Kündigung verlierst du nicht nur den bestehenden Schutz, sondern auch die Möglichkeit, dich später noch einmal zu vergleichbaren Konditionen zu versichern.
Vielleicht hast du inzwischen eine neue Diagnose erhalten, leidest an Rückenschmerzen oder psychischen Beschwerden – Dinge, die im neuen Antrag offengelegt werden müssen. Mehr dazu in unserem Ratgeber BU mit Vorerkrankungen.
Auch alle Fristen beginnen neu zu laufen: Bei einem Neuvertrag kann der Versicherer innerhalb der ersten fünf Jahre vom Vertrag zurücktreten oder ihn bei arglistiger Täuschung sogar anfechten – ganz gleich, ob du absichtlich oder versehentlich etwas vergessen hast. Hinzu kommt: Je älter du bist, desto höher wird der Beitrag. Wenn der neue Vertrag nicht zustande kommt, hast du unter Umständen gar keinen Schutz mehr.
Wenn du aktuell finanziell unter Druck stehst, etwa wegen Arbeitslosigkeit, oder mit deinem Vertrag unzufrieden bist, musst du ihn nicht sofort kündigen. Viele Versicherer bieten flexible Optionen:
Beitragsfreistellung: Du zahlst keine Beiträge mehr, behältst aber einen Anspruch auf eine reduzierte BU-Rente im Leistungsfall.
Beitragsstundung: Zahlpause für einen begrenzten Zeitraum, während dein voller Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Reduzierung der BU-Rente: Verringerung der versicherten Rentenhöhe, um den Beitrag dauerhaft zu senken.
Laufzeitverkürzung: Verkürzung der Versicherungsdauer (z. B. bis 60 statt 67), was den Beitrag mindert. Diese Option empfehlen wir aber nur in Ausnahmefällen.
Interner Tarifwechsel: Wechsel in einen neueren oder günstigeren Tarif beim gleichen Versicherer meist ohne neue Gesundheitsprüfung.
Vertragsverkauf (nur bei BUZ mit Rückkaufswert): Verkauf der BU-Zusatzversicherung gegen Auszahlung des Rückkaufswerts, um Kapital freizusetzen.
Manchmal ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter sinnvoll – etwa wenn dein Vertrag veraltete Bedingungen enthält oder du in eine günstigere Berufsgruppe wechseln kannst. Doch Vorsicht: Ein BU-Wechsel birgt Risiken und sollte gut vorbereitet sein.
Lass zunächst anonym prüfen, ob dich andere Versicherer zu guten Konditionen annehmen würden. Das erledigt im Idealfall ein spezialisierter Makler für dich. Erst wenn du eine verbindliche Annahmeerklärung in der Hand hast, solltest du den alten Vertrag kündigen.
Plane eine kurze Überschneidung ein, um nicht unversichert zu sein. Der neue Vertrag sollte mindestens so leistungsstark sein wie der alte. Idealerweise sollte er mit einer Laufzeit bis 67, Verzicht auf abstrakte Verweisung, Nachversicherungsgarantie und Dynamik ausgestattet sein.
Eine Rücknahme ist nur möglich, solange die Kündigung noch nicht wirksam geworden ist – also bevor der Vertrag beendet wurde. In diesem Fall kannst du den Versicherer kontaktieren und um eine schriftliche Bestätigung der Rücknahme bitten. Ist der Vertrag jedoch bereits beendet, bleibt dir nur ein Neuabschluss – mit allen Risiken einer neuen Gesundheitsprüfung.
Ja, in den meisten Fällen ist eine Beitragsfreistellung die bessere Lösung. Du kannst den Vertrag ruhen lassen, musst keine Beiträge zahlen und behältst zumindest einen Basis-Schutz. Das Risiko, später gar keine Versicherung mehr zu bekommen, wird so vermieden. Besonders praktisch: Einige Versicherer erlauben eine spätere Wiederaufnahme ohne neue Gesundheitsprüfung, sofern die Pause nicht zu lang war.
Viele moderne BU-Tarife bieten heute spezielle Pausenmodelle an – etwa für Elternzeit, Weiterbildung oder Sabbaticals. Bei der Gothaer BU nennt sich das zum Beispiel Work-Life-Balance: Damit kannst du den Vertrag bei längeren Auszeiten (z. B. Studium, Pflegezeit, berufliche Pause) beitragsfrei stellen, ohne deinen Schutz zu verlieren. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist keine neue Gesundheitsprüfung nötig.
Auch andere Versicherer wie die LV 1871 BU, die Volkswohl Bund BU oder HDI BU bieten zeitlich begrenzte Beitragsstundungen an – teilweise bis zu 36 Monate. Während dieser Zeit bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Die gestundeten Beiträge können später zinsfrei nachgezahlt oder durch eine geringfügige Anpassung der versicherten BU-Rente ausgeglichen werden.
| Merkmal | Kündigung | Beitragsfreistellung |
|---|---|---|
| BU-Schutz | vollständig beendet | eingeschränkt erhalten |
| Rückkehrmöglichkeit | nicht möglich | oft innerhalb von 6–12 Monaten möglich |
| Gesundheitsprüfung bei Rückkehr | nicht möglich – Neuvertrag nötig | meist keine nötig (je nach Versicherer) |
| Beitragsersparnis | vollständig | vollständig |
| Risiko bei späterer BU | kein Schutz | reduzierte BU-Rente |
| Reaktivierungskosten | nicht möglich | ggf. Nachzahlung oder angepasster Beitrag |
Ein guter BU-Vertrag verhindert nicht nur finanzielle Probleme im Leistungsfall – er schützt dich auch davor, den Vertrag später kündigen zu müssen. Schon bei der Auswahl deines Tarifs kannst du viel dafür tun, dass der Vertrag langfristig zu deinem Leben passt.
- Beitragsstundung
- Pausenregelungen (z. B. Elternzeit, Sabbatical)
- Interner Tarifwechsel ohne neue Risikoprüfung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen, ist ein Schritt, den du nicht leichtfertig gehen solltest. Denn was viele unterschätzen: Die BU ist eine Versicherung, die man nicht einfach mal neu abschließt, wenn man sie doch wieder braucht. Gesundheitliche Veränderungen, neue Diagnosen oder höhere Beiträge machen einen Neuvertrag später oft unmöglich oder unbezahlbar.
Deshalb gilt:
Kündigen solltest du nur dann, wenn:
In allen anderen Fällen lohnt sich fast immer ein Blick auf die Alternativen:
Beitragsfreistellung, Vertragsanpassung, Stundung oder Tarifwechsel bieten dir oft einen sicheren Mittelweg, mit dem du deinen Schutz zumindest teilweise erhalten kannst.
Tipp:
Bevor du kündigst, lass deinen Vertrag von uns prüfen. So finden wir gemeinsam heraus, ob sich ein Wechsel wirklich lohnt – oder ob dein bestehender Vertrag vielleicht besser ist, als du denkst.
Denn: Ein verlorener BU-Vertrag lässt sich nicht einfach zurückholen. Aber ein gut geplanter bleibt dir im Zweifel ein Leben lang erhalten.

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Ja, aber nur zum Ende der Versicherungsperiode und mit korrekter Frist. Je nach Vertrag sind das meist 1 oder 3 Monate.
Eine BU mit Basisrente kannst du nicht einfach kündigen, da die Basisrente (Rürup-Rente) gesetzlich so geregelt ist, dass der Vertrag nicht kündbar und nicht auszahlbar ist.
Dir bleibt nur, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, die Beiträge zu reduzieren oder prüfen zu lassen, ob sich etwas umgestalten lässt. Wichtig ist dabei: Änderungen können sich sowohl auf deine BU-Absicherung als auch auf deine Altersvorsorge auswirken.
Ja, aber nur in sehr seltenen Fällen. Der Versicherer darf kündigen, wenn du z. B. beim Antrag falsche oder unvollständige Angaben gemacht hast – das nennt sich Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Auch bei arglistiger Täuschung kann die Versicherung den Vertrag rückwirkend aufheben. Eine reguläre Kündigung seitens des Versicherers während der Laufzeit ist bei der BU nicht vorgesehen – du genießt grundsätzlich Kündigungsschutz.
Ja, eine Kündigung ist möglich – aber meist nicht empfehlenswert. Viele Versicherer bieten für Elternzeit oder Sabbaticals flexible Modelle wie Beitragsstundung oder beitragsfreie Freistellung mit vollem oder reduziertem Schutz an.
Diese werden nicht zurückerstattet. Die Beiträge decken das Versicherungsrisiko ab. Nur bei Policen mit Sparanteil (z. B. BUZ) kann ein Teilbetrag ausgezahlt werden – aber nie der für den BU-Schutz.
Grundsätzlich ja. Aber achte darauf, ob du bis zum Rentenbeginn (z. B. mit 67) noch Lücken im Einkommen hättest. Eine Kündigung mit 60 kann riskant sein, wenn keine Absicherung für die Übergangszeit besteht.
Nur, wenn sie noch nicht wirksam geworden ist – und nur mit Zustimmung des Versicherers.
In den meisten Fällen ja. Du behältst einen reduzierten Schutz – ohne das Risiko, komplett unversichert zu sein.
Nur wenn du bessere Leistungen bekommst – z. B. längere Laufzeit, günstigere
Dann hast du keinen Schutz bei Berufsunfähigkeit. Deshalb gilt: Erst kündigen, wenn der neue Vertrag schriftlich bestätigt wurde.
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