Berufsunfähig durch Burnout – Tipps zum Leistungsfall
- BU-Leistungsfall wegen Burnout
- Alle Infos zu Leistungsantrag & Nachweisen
- Was passiert, wenn die BU nicht zahlt?
Update: aktualisiert 30.07.2026
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Burnout als BU-Ursache: Burnout zählt zu den häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit
Leistung bei Burnout: Die BU zahlt eine BU-Rente bei Berufsunfähigkeit durch Burnout
Nachweise: Ärztliche Gutachten, Klinikberichte & eigene Stellungnahmen können Berufsunfähigkeit bestätigen
BU zahlt nicht: Mögliche Gründe & wie du dagegen vorgehen kannst
Psychische Erkrankungen wie Burnout und Depression sind heute die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Laut aktuellen Studien machen psychische Erkrankungen rund 34,5% aller BU-Fälle aus – damit liegt Burnout klar vor Erkrankungen des Bewegungsapparates (20,1%) wie Rückenproblemen oder Krebserkrankungen (17,35%).
Psychische Erkrankungen dominieren diese Statistik erst seit etwa 15-20 Jahren – davor haben sie nur rund 20% der Fälle ausgemacht. Damit zeigt sich deutlich wie stark solche Erkrankungen zugenommen haben.
So fühlen sich mittlerweile 2/3 aller Arbeitnehmer von Burnout bedroht, insbesondere in sozialen und helfenden Berufen. Aber Burnout kann jeden treffen – vom Handwerker bis hin zur Führungskraft. Umso wichtiger ist die richtige finanzielle Absicherung, falls man längere Zeit nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist da die beste Wahl.
Burnout (engl. "Ausgebrannt-sein") beschreibt einen Zustand tiefer emotionaler, mentaler und körperlicher Erschöpfung, der meist als Folge von langanhaltendem Stress, oft im beruflichen Kontext, auftritt. Es wird charakterisiert durch ein Gefühl der Überforderung, anhaltender Müdigkeit und geht oft auch mit körperlichen Symptomen, wie Kopfschmerzen oder Magen-Darm-Problemen einher.
Die WHO definiert Burnout als ein rein arbeitsbezogenes Phänomen – jedoch lange Zeit nicht als eigenständige Krankheit. Erst in der internationalen Klassifikation der Krankheiten ICD-11 wird Burnout explizit als Syndromaufgenommen.
Es wird dabei im Wesentlichen durch 3 Dimensionen gekennzeichnet:
Gefühl der Erschöpfung
zunehmende distanzierte oder negative Haltung gegenüber dem Beruf
gepaart mit einem verringertes Leistungsvermögen
Burnout entsteht in der Regel durch eine Kombination aus hohen beruflichen Anforderungen, unzureichender Unterstützung bzw. Wertschätzung und einem Mangel an Kontrolle über die eigene Arbeitssituation.
Dabei zeichnet sich ein Burnout-Syndrom durch eine Vielzahl an physischen, emotionalen und kognitiven Symptomen, wie anhaltende Müdigkeit, Schlafstörungen, Magen-Darm-Probleme, Reizbarkeit oder Konzentrazionsstörungen aus.

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Kurz gesagt: Ja, moderne BU-Versicherungen leisten auch bei Burnout und anderen psychischen Erkrankungen – sofern die allgemeinen Kriterien für die Leistungen der BU-Versicherung erfüllt sind. Das heißt es muss eine eindeutige Berufsunfähigkeit aufgrund eines Burnouts vorliegen.
Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund der Erkrankung zu mindestens 50% dauerhaft nicht mehr ausüben kannst.
In der Regel sind bei der BU keine Krankheiten pauschal ausgeschlossen, sofern es sich um einen normalen Vertrag ohne Ausschlussklauseln handelt. Das bedeutet die Ursache deiner Berufsunfähigkeit spielt für den Versicherer keine Rolle, sie muss nur gesundheitlich bedingt sein.
Burnout und andere psychische Erkrankungen zählen für die Versicherungen zu den anerkannten Krankheiten in der BU, genauso wie auch beispielsweise ein Bandscheibenvorfall oder Krebs. Das war aber nicht immer selbstverständlich.
In der noch nicht allzu weit entfernten Vergangenheit taten sich Versicherer mit psychischen Ursachen oft schwer. Noch vor gut 15–20 Jahren gab es vereinzelt Vertragsklauseln, die „nervöse Störungen“ ausschlossen oder es kam vor, dass Versicherer bei Burnout-Fällen die Zahlung verweigerten mit dem Argument, die Einschränkungen seien nicht objektiv genug.
Ein bekanntes Beispiel ist ein Fall vor dem Landgericht München I (Az. 25 O 19798/03), bei dem die BU-Versicherung einem Versicherten mit Burnout-Syndrom die Rente verweigerte. 2013 entschied das Gericht in diesem Musterurteil jedoch zugunsten des Kunden und bestätigte erstmals, dass ein Burnout-Syndrom sehr wohl zur BU führen kann und der Versicherer zahlen muss
Spätestens seit diesem Urteil und mit dem steigenden Bewusstsein für psychische Gesundheit haben alle namhaften BU-Versicherer psychisch bedingte Berufsunfähigkeit anerkannt. In der Praxis gehen heute fast die Hälfte aller BU-Rentenzahlungen an Personen mit psychischen Erkrankungen – ein Indiz dafür, dass Versicherer hier leisten.
Auch die medizinische Anerkennung von Burnout als offizielle Diagnose hat dazu beigetragen, dass Versicherungen mittlerweile verlässlich leisten. Burnout wurde 2019 von der WHO in den Katalog ICD-11 aufgenommen und ab 2021 offiziell als „Arbeitsphänomen“ anerkannt.
Doch auch schon vor dieser offiziellen Anerkennung wurden Burnout-ähnliche Zustände meist unter Diagnosen wie Depression (ICD F32/F33) oder Erschöpfungssyndrom erfasst, sodass ein medizinischer Grund für die BU-Leistung benannt werden konnte.
Damit auch du an deine BU-Leistung nach einem Burnout kommst, ist entscheidend, dass die Berufsunfähigkeit vom Arzt attestiert wird und den vertraglichen Kriterien entspricht (dazu mehr im nächsten Punkt). Die Versicherer verlangen, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung von voraussichtlich mind. 6 Monaten vorliegt und du dadurch zu mindestens 50 % in deiner Berufsausübung eingeschränkt ist.
Ist dies bei einem Burnout der Fall – was bei schweren Ausprägungen oft zutrifft – besteht grundsätzlich ein Leistungsanspruch.
Wenn du bereits vor Abschluss deiner BU-Versicherung einmal an Burnout, Depression oder einer anderen psychischen Störung erkrankt warst, kann der Versicherer eine Ausschlussklausel für derartige Erkrankungen vereinbaren. Hat dein Vertrag eine solche Klausel, zahlt die Versicherung nicht bei einer Berufsunfähigkeit durch Burnout.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung knüpft ihre Leistung an eine konkrete Definition von Berufsunfähigkeit. Gesetzlich ist der Begriff in § 172 VVG so beschrieben:
„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
In der Praxis heißt das, dass grundsätzlich 3 Kriterien erfüllt sein müssen:
50%-Kriterium: Du kannst deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu weniger als 50% der üblichen Tätigkeit oder Arbeitszeit ausüben.
Prognosedauer: Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mind. 6 Monate bestehen.
Dauerhaftigkeit: Es handelt sich nicht nur um eine kurze vorübergehende Arbeitsunfähigkeit.
Die Feststellung einer Berufsunfähigkeit nach einem Burnout macht der behandelnde Arzt (Hausarzt, Psychiater oder Psychotherapeut). Dafür stellt er ein ausführliches Attest/Gutachten aus, das die Diagnose (z. B. Burnout-Syndrom mit schwerer depressiver Episode) und die prognostizierte Arbeitsunfähigkeit beschreibt.
Darin sollte angegeben sein, dass du mindestens ein halbes Jahr nicht in der Lage sein wirst, deinen Beruf auszuüben. Oft bestätigen auch Reha-Kliniken oder Amtsärzte im Rahmen einer medizinischen Reha oder Begutachtung diese Einschätzung.
Sobald die Einschränkung im Job 50 % oder mehr beträgt und für ausreichend lange Zeit andauert, giltst du aus Sicht der BU-Versicherung als berufsunfähig.
Bei Burnout ist eine genaue Bemessung oft schwierig, denn psychische Leiden lassen sich nicht einfach in Zahlen ausdrücken. Deshalb kommt es darauf an, dass den Schilderungen und Befunden deines Arztes klar entnommen werden kann, dass eine erhebliche gesundheitliche Einschränkung vorliegt.
Wenn eine Berufsunfähigkeit durch einen Burnout besteht, solltest du zügig den BU-Leistungsantrag stellen – nach Möglichkeit sobald sich eine mind. 6-monatige Berufsunfähigkeit abzeichnet. Nach Antragstellung kann es nämlich mehrere Monate dauern, bis dein Leistungsantrag geprüft wird.
In dieser Zeit erhälst du noch keine BU-Rente und je nach dem ob du andere Absicherungen hast, die in dieser Zeit greifen, kann es bereits zu großen finanziellen Einbußen kommen. Warte also nicht zu lange, bevor du deinen Antrag stellst!
Der Ablauf einer Antragstellung für eine BU-Rente sieht typischerweise so aus:
Melde deiner BU-Versicherung den Leistungsfall. Oft gibt es dafür ein Online-Formular oder eine telefonische Hotline. Spätestens wenn dein Arzt längerfristige Arbeitsunfähigkeit attestiert und alle wichtigen Kriterien erfüllt sind, solltest du den Anspruch anmelden.
Der Versicherer schickt dir umfangreiche Formulare zur Leistungsbeantragung. Darin musst du u. a. genaue Angaben zu deinem Beruf (Tätigkeitsbeschreibung), zur Krankheitsgeschichte und den behandelnden Ärzten machen. Fülle unbedingt alles wahrheitsgemäß und vollständig aus – hier ist Sorgfalt wichtig, um Rückfragen zu vermeiden.
Lege sämtliche relevanten Unterlagen bei, die deine Erkrankung und Einschränkung belegen. Dazu zählen z. B. Atteste, Krankenakten oder Klinikberichte (siehe unten). Je besser die Dokumentation, desto schneller und reibungsloser verläuft die Prüfung.
Die Versicherung prüft deinen Antrag. Dazu wird sie auch deine Ärzte kontaktieren und ggf. Berichte anfordern. In fast allen Fällen genügen die vorhandenen Arztunterlagen – nur in etwa 4 % der Fälle beauftragen Versicherer ein zusätzliches unabhängiges Gutachten, z.B. bei komplizierten psychischen Fällen. Das erfolgt dann durch einen neutralen Facharzt, der dich untersucht. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen bis wenige Monate. Im Durchschnitt vergingen 2022 etwa 99 Tage vom Antrag bis zur Entscheidungsmitteilung, wobei viel Zeit für das Einholen medizinischer Beurteilungen draufgeht. Sobald alle Unterlagen vorliegen, benötigt der Versicherer aber meist nur ca. 9 Tage für die Entscheidung.
Im Idealfall wird die BU-Rente bewilligt – das ist bei rund 80 % aller BU-Anträge der Fall. Dann erhältst du eine schriftliche Leistungszusage und kurz darauf die erste Rentenzahlung rückwirkend ab Eintritt der BU (oft ab dem 7. Monat der Erkrankung, da die ersten 6 Monate Wartezeit üblich sind). Die Auszahlung der BU-Rente erfolgt nun monatlich. Sollte der Antrag abgelehnt werden, erhältst du ebenfalls einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
Ein gründlicher Nachweis der Erkrankung ist gerade bei Burnout entscheidend, da diese für Versicherer oft schwerer zu bewerten sind als körperliche Beschwerden – ein ärztliches Attest über deine Berufsunfähigkeit alleine reicht nicht aus. Daher solltest du folgende Unterlagen sammeln und sie deinem BU-Leistungsantrag beifügen:
Ärztliche Atteste und Berichte: Insbesondere vom Facharzt, wie Psychiater, Psychotherapeut oder Neruologe. Ein ausführliches Attest sollte Diagnose(n), Symptomschilderung, Behandlungsverlauf und eine klare Aussage zur Berufunfähigkeit, ihrem Ausmaß und ihrer voraussichtlichen Dauer enthalten. Atteste vom Hausarzt können auch hilfreich sein, aber Facharztberichte erhöhen die Glaubwürdigkeit der Angaben.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankschreibungen): Bewahre alle Krankmeldungen, die mit dem Burnout in Zusammenhang stehen, auf und reiche sie gemeinsam mit den Leistungsantrag ein. Sie zeigen, seit wann und wie lange du bereits wegen Burnout arbeitsunfähig bist.
Klinik- und Rehaberichte: Warst du mal in einer psychosomatischen (Tages-)Klinik oder in einer Reha, können such Entlassungsberichte ein wertvoller Nachweis sein. Sie enthalten detaillierte Befunde und oft auch eine Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit.
Therapie-Nachweise: Bestätigungen über laufende oder abgeschlossene Psychotherapie-Sitzungen, Teilnahme an Burnout-Programmen oder Selbsthilfegruppen können ebenfalls die Ernsthaftigkeit deiner Erkrankung untermauern.
Befunde über somatische Begleiterscheinungen: Auch Berichte über somatische Befunde, die mit deinem Burnout im Zusammenhang stehen, sind hilfreich. Hast du z.B. stressbedingte Herz-Rhythmus-Störungen können Röntgenbilder oder MRT-Berichte sinnvoll sein.
Im Zweifel gilt: Reiche lieber zu viele Nachweise ein als zu wenige. Jede Bescheinigung, die deine Symptome und Einschränkungen ausführlich dokumentiert, erhöht deine Chancen eine BU-Leistung zu erhalten.
Achte zudem darauf, jegliche Rückfragen deines Versicherers zügig zu beantworten und fehlende Dokumente nachzureichen. Viel zu oft scheitert ein Leistungsantrag, weil Antragsteller nicht reagieren oder frühzeitig abbrechen.
Das ist zwar selten der Fall, aber es kann vorkommen dass dein Leistungsantrag abgelehnt wird und die BU nicht zahlt. Sollte das passieren, ist das zunächst kein Grund zur Panik.
Versuche als erstes den Ablehungsgrund zu verstehen. Hast du deine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt und eine psychische Erkrankung verschwiegen? In solchen Fällen ist es das gute Recht der Versicherung deinen Antrag abzulehnen und eine Anfechtung deinerseits dürfte schwierig werden.
Auch eine Ausschlussklausel für psychische Erkrankungen in deinem Vertrag sorgt dafür, dass die Versicherung nicht leistet. Hiergegen kannst du nachträglich nicht vorgehen.
Fehlt aber eine entscheidende Diagnose oder sieht die Versicherung noch keine ausreichende oder nur eine befristete Berufsunfähigkeit, kannst du problemlos in eine Nachprüfung gehen. Bitte deine Versicherung um Überprüfung der Daten und schicke zusätzliche Informationen mit, wie z.B. ärztliche Stellungnahmen.
Dafür solltest du zuerst schriftlich Widerspruch bei deiner Versicherung einlegen bzw. um eine Überprüfung deiner Daten bitten. Am besten legst du direkt selbst neue Nachweise vor, wie z.B. ein erneutes fachärztliches Gutachten, das eine Berufsunfähigkeit eindeutiger bestätigt. So lassen sich in vielen Fällen Zweifel aus dem Weg räumen und du kommst an deine Leistung – sofern du klar auf die Ablehnungsgründe eingehst.
Oft kann auch die Versicherung selbst ein medizinisches Gutachten anfordern, in dem ein Gutachter deine Voraussetzungen überprüft. Wichtig: Sei bei deinem Gutachtertermin offen und schildere deine Beschwerden detailliert, ohne zu übertreiben oder sie schön zu färben.
Solange du das tust und deine behandelnden Ärzte alles gut dokumentiert haben, sollte das Gutachten zu deinem Gunsten ausfallen. Habe also keine Angst vor einem Gutachten und bereite dich gut darauf vor.
Falls diese Schritte jedoch nicht ausreichen sollten und dein Versicherer stur bleibt, kannst du dich auch an einen Versicherungsombudsmann wenden. Dies ist eine kostenfreie Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft, die Streitfälle außergerichtlich prüft.
Dabei reichst du entweder online oder schriftlich eine Beschwerde ein – mit Schilderung des Falls und allen relevanten Unterlagen. Der Ombudsmann prüft den Fall und vermittelt einen Vergleich oder spricht eine Empfehlung aus.
Bei Streitwerten bis 10.000 € ist die Entscheidung des Ombudsmanns für den Versicherer bindend. Bei höheren Beträgen (was bei lebenslangen BU-Renten meist der Fall ist) hat seine Entscheidung Empfehlungscharakter – in der Praxis folgen viele Versicherer aber auch dann, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.
Eine weitere Möglichkeit wäre es einen spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht oder einen Versicherungsberater mit Spezialisierung auf BU-Leistungsfälle einzuschalten. Sie können dir helfen deine Ansprüche durchzusetzen – notfalls auch vor Gericht.
Spätestens wenn anwaltliche Unterstützung oder ein Gerichtsverfahren notwendig wird, können hohe Kosten entstehen – etwa für Anwalt, Gutachten, Gericht und im Zweifel auch die Gegenseite. Eine Rechtsschutzversicherung bei BU-Streitigkeiten kann dieses Kostenrisiko abfedern, wenn der passende Vertragsrechtsschutz enthalten ist und der Vertrag bereits vor dem Streit bestanden hat.
Wir empfehlen dir grundsätzlich bei Ablehnung deines Leistungsantrags möglichst früh Unterstützung in Boot zu holen. Das ist besonders bei Burnout wichtig, da du verständlicherweise nicht ausreichend Kraft hast, um dich auch noch mit deiner Versicherung zu streiten.
Wenn du deine BU bei uns abgeschlossen hast, kannst du dich selbstverständlich an uns wenden. Wir unterstützen dich gerne und empfehlen dir bei Bedarf kompetente Ansprechpartner.
Wie lange die BU leistet, richtet sich nach Vertragsbedingungen und Dauer der Berufsunfähigkeit. Das bedeutet, du erhälst die vereinbarte BU-Rente solange du aufgrund deines Burnouts berufsunfähig bist oder maximal bis zur vereinbarten Leistungsdauer. Das ist in den meisten Fällen das Renteneintrittsalter – sofern du keine kürzere Laufzeit bis z.B. 60 oder 65 gewählt hast.
Erleidest du beispielsweise mit 45 einen Burnout, wirst daraufhin dauerhaft berufsunfähig und hast eine BU mit einer Laufzeit bis 67, zahlt deine Versicherung dir bis zur gesetzlichen Rente – also 22 Jahre.
Solltest du aber vor Vertragsende wieder gesund werden und in deinen Beruf (oder einen gleichwertigen) zu mehr als 50% zurückkehren, endet auch die Zahlung deiner BU-Rente vorzeitig. Denn sobald keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt, stellt der Versicherer die Leistung ein.
Deshalb prüfen die meisten Versicherungen während der Leistungszahlung in regelmäßigen Abständen (oft alle 1-2 Jahre), ob du weiterhin berufsunfähig bist. Je nach Gesellschaft werden hierfür Fragebögen oder erneute ärztliche Untersuchungen durchgeführt.
In einigen Fällen kann es aber auch zu einer befristeten Anerkenntnis deiner Berufsunfähigkeit kommen. Das heißt die Versicherung erkennt sie nur für einen bestimmten Zeitraum an. Das muss aber immer gut begründet sein, z.B. weil noch Restzweifel bezüglich dem Ausmaß deiner Berufsunfähigkeit bestehen. In der Regel kannst du nach Ablauf einer solchen Frist erneut eine BU-Rente beantragen.
Deine Berufsunfähigkeitsversicherung kann dir im Falle einer Berufsunfähigkeit nach einem Burnout die dringend benötigte finanzielle Entlastung bieten – vorausgesetzt, du kennst die richtigen Schritte.
Wichtig ist, dass du deine Diagnose frühzeitig dokumentieren lässt und deine Berufsunfähigkeit klar darstellst und medizinisch eindeutig belegst. Selbst wenn es anfangs zu Unklarheiten oder Verzögerungen kommen sollte: Bleib dran und nutze alle dir zur Verfügung stehenden Optionen.

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Nein, ein laufendes Arbeitsverhältnis schließt die Beantragung einer BU-Rente nicht aus. Es gibt keine Pflicht, erst kündigen zu müssen. Wichtig ist nur, dass du deinen Beruf nur noch zu weniger als 50% ausüben kannst.
Grundsätzlich, ja. Aber du solltest deinen Leistungsfall schnellstmöglich melden, sobald dein Arzt eine längerfristige Berufsunfähigkeit absehen kann. Ob und in welchem Umfang rückwirkende Zahlungen erfolgen, hängt vom jeweiligen Vertrag und den Bedingungen des Versicherers ab.
Ja, du kannst einer Vertrauensperson (z. B. Ehepartner, volljähriges Kind) per Vollmacht erlauben, den Schriftverkehr mit der Versicherung zu übernehmen oder Formulare mitzuunterzeichnen. Wichtig ist nur, dass alle erforderlichen ärztlichen Unterlagen vorliegen und du ggf. persönlich ärztlichen Untersuchungen zustimmst.
Es gibt keine generelle Pflicht den Arbeitgeber einzubeziehen. In den meisten Fällen werden zuerst dein ärztliches Gutachten und deine eigene Tätigkeitsbeschreibung herangezogen. Eine Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn dies in den Versicherungsbedingungen vorgesehen ist und du dem zustimmst.
Meist kannst du erneut ärztlich prüfen lassen, ob weiterhin eine Berufsunfähigkeit im bisherigen Ausmaß vorliegt. Viele Versicherer sehen es sogar positiv, wenn du eine Wiedereingliederung versuchst, und setzen die Rente fort, solange die 50 %-Einschränkung besteht. Wie genau deine Versicherung das handhabt, kannst du in deinen Vertragsbedingungen nachlesen. Manche Versicherer haben auch spezielle Teilzeitklauseln.
Prinzipiell erwarten Versicherer, dass du zumutbare Maßnahmen mitträgst, die zur Besserung deiner gesundheitlichen Situation beitragen könnten. Wenn du Angebote grundlos ablehnst, kann das unter Umständen deinen Leistungsanspruch beeinträchtigen. Allerdings darfst du zu keiner Behandlung gezwungen werden.
Ja, die meisten Versicherungen behalten sich das Recht vor, den Gesundheitszustand in bestimmten Abständen überprüfen zu lassen. Dies dient dazu festzustellen, ob die Berufsunfähigkeit weiterhin vorliegt. Vor allem bei psychischen Erkrankungen wie Burnout kann sich die Situation im Laufe der Zeit verbessern oder verschlechtern.
Nein, sofern deine Versicherung auf abstrakte Verweisungen verzichtet. Das ist aber mittlerweile bei allen neueren BU-Verträgen Standard. Deine Versicherung kann dich dann nicht an irgendeine Tätigkeit verweisen, die du theoretisch ausüben könntest. Wenn du aber aus freien Stücken einen neuen Beruf ausübst, der deiner bisherigen Lebensstellung und Qualifikation entspricht, kann die Versicherung ihre Leistung einstellen.
Nicht unbedingt. Es kommt darauf an, was genau im Vertrag steht und ob eine Ausschlussklausel für psychische Erkrankungen vereinbart wurde. Wenn der Versicherer die Vorerkrankungen akzeptiert und keine Ausschlüsse dafür formuliert hat, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. Nur wenn im Vertrag ausdrücklich steht, dass psychische Erkrankungen ausgeschlossen sind, gibt es bei Burnout keine Leistung.
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