Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Was zahlt die Versicherung wirklich?
- BU-Ausschlüsse: Wann gibt's keine Rente?
- Woran du einen guten Vertrag erkennst
Update: aktualisiert 30.07.2026
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste Absicherung deiner Arbeitskraft. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Doch nicht jeder Fall ist automatisch abgedeckt – und auch nicht jede Zusatzleistung gehört zum Standard.
Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Leistungen die BU tatsächlich bietet, welche Ausschlüsse gelten und worauf du beim Abschluss besonders achten solltest.
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Der Kern der BU ist die monatliche Rente. Sie ersetzt dein Einkommen, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Entscheidend ist dein zuletzt in gesunden Tagen ausgeübter Beruf.
Die Höhe der BU-Rente solltest du so wählen, dass sie mindestens 60 Prozent deines Nettoeinkommens abdeckt. Neben der Rente übernimmt die BU-Versicherung auch die Beitragszahlung, sobald dein Leistungsfall anerkannt ist. Viele Tarife zahlen außerdem bis zu drei Jahre rückwirkend.
Zusätzlich können je nach Tarif weitere Leistungen enthalten sein, zum Beispiel Soforthilfen bei schweren Erkrankungen, Reha-Zuschüsse für Umschulung oder Wiedereingliederung oder ein Pflege-Bonus bei festgestelltem Pflegegrad. Manche Anbieter bieten auch Assistance-Leistungen wie Telemedizin oder psychosoziale Betreuung. Diese Leistungen sind nicht bei allen Tarifen Standard, können aber im Ernstfall eine wertvolle Ergänzung sein.

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Nicht jeder Fall ist durch die BU abgesichert. Versicherer schließen bestimmte Risiken bewusst aus. Typische Ausschlüsse in der BU sind vorsätzliche Handlungen, Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse sowie gefährliche Hobbys, wenn sie nicht ausdrücklich mitversichert sind. Zudem können auch bestehende Vorerkrankungen zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen führen, wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag mitversichert sind.
Darüber hinaus gibt es klare vertragliche Grenzen: Die BU zahlt nur bis zum vereinbarten Endalter – meist 65 oder 67 Jahre.
Außerdem musst du im Leistungsfall mitwirken, Arztberichte vorlegen und an Untersuchungen teilnehmen. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Kürzungen oder den Verlust der Rente.
Ein weiterer Stolperstein ist die Verletzung der Anzeigepflicht: Wer bei Vertragsabschluss Krankheiten verschweigt oder unvollständig angibt, verliert unter Umständen den Schutz.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt nicht in jedem Fall ein. Typische Ausschlüsse und Grenzen sind:
Die Vertragsbedingungen entscheiden, ob dein Schutz greift. Neben den inhaltlichen Klauseln gibt es praktische Tipps für den Abschluss:
Einen Marktüberblick und Leistungsvergleich zu den Einmalzahlungen findest du hier:
| Anbieter (Tarif) | Einmalzahlung | Wiedereingliederungshilfe | Reha-Maßnahmen | Pflege-Bonus | Assistance-Leistungen |
|---|---|---|---|---|---|
| Hannoversche Premium Exklusiv | 3 Monatsrenten (Unfall-Bonus) | Umschulung & Coaching bis 12 Monatsrenten / 15.000 € | Reha-Kostenübernahme bis 6.000 € | – | Psychologen-Hotline; Online-Schadenportal |
| Allianz BU Premium | 6 Monatsrenten (Soforthilfe-Option) | 100 % bis 6 Monatsrenten / 6.000 €; mit Reha-Plus bis 20 000 € | 100 % bis 6 Monatsrenten / 6.000 € | Pflegerente in Höhe der versicherten BU-Rente, maximal 2.000 € monatlich (Pflege-Plus-Baustein) | Weltweiter Schutz; Beitragsstundung |
| HDI EGO Top | 6 Monatsrenten (Sofortkapital) | Wiedereingliederung (Reha-Begleitung) bis 12.000 € | stationäre & ambulante Reha bis 12.000 € | 3 Monatsrenten bei Pflegegrad ≥ 2 | Cash-Back; Alltags-Assistance |
| Alte Leipziger SecurAL BV 10 | 12 Monatsrenten (Jahresrente) | Umschulung, Coaching & Einarbeitung bis 8.000 € | – | – | Reha-Management; Umschulungskosten |
| LV 1871 Golden BU | – | - | Reha-Kostenübernahme bis 10.000 € | – | Gesundheits-Coaching; Karriere-Garantie |
| Baloise BU nach Maß | bis zu 36 Monatsrenten (Cash+) | 100 % bis 15.000 € | 100 % bis 15.000 € | – | Digitale Services |
| Gothaer Premium SBU | 6 Monatsrenten (Sofortkapital) | Umschulung & Ergonomie bis 10.000 € | Reha bis 10.000 € | – | Digitale Antragstellung; Ergonomie-Beratung; Psychologen-Hotline |
| Nürnberger BU Top | 4 Monatsrenten (Soforthilfe) | Projekt-Reha & Coaching pauschal bis 7.500 € | – | – | Psychologen-Hotline; Berufskunde-Gutachten |
| Volkswohl Bund SBU Aktiv | 3 Monatsrenten (Sofortgeld) | Nachbetreuung & Re-Integration bis 8.000 € | – | – | Online-Dashboard; Beitragsrückgewähr bei Tod |
| Die Bayerische Protect | 6 Monatsrenten (Sofortzahlung) | Reha-Management bis 12.000 € | Reha-Management bis 12.000 € | Monatliche Extra-Rente ab Pflegegrad 3 | DU-Klausel für Beamte; Funktionsanalyse (standardisierte Tests zur objektiven Ermittlung deiner verbliebenen beruflichen Fähigkeiten) |
* Alle Werte basieren auf den Standard-AVB (Stand April 2025). Optional buchbare Bausteine (in der Tabelle hervorgehoben) sind – sofern gewünscht – gegen Mehrbeitrag wählbar und erweitern den Grundschutz um zusätzliche Leistungen.
Auch wenn die BU-Rente eine wichtige finanzielle Absicherung ist, solltest du wissen, dass die Zahlungen aus einer privaten (selbstständigen) BU-Versicherung steuerpflichtig sind. Grundlage ist dabei der sogenannte Ertragsanteil.
Die Höhe dieses Ertragsanteils richtet sich nach der Restlaufzeit deiner Rente – also danach, wie viele Jahre zwischen dem Beginn der Rentenzahlung und dem vereinbarten Endalter liegen. Je länger die BU-Rente ab Leistungsbeginn noch gezahlt werden kann, desto höher fällt der steuerpflichtige Anteil aus.
Das bedeutet: Nur dieser Ertragsanteil deiner BU-Rente muss in der Steuererklärung angegeben und mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Der Rest bleibt steuerfrei. In der Praxis fällt dadurch oft gar keine Steuer an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen inklusive Ertragsanteil unter dem Grundfreibetrag bleibt.
Wichtig zu wissen: Diese günstige Ertragsanteilsbesteuerung gilt nur für private BU-Renten. Stammt deine BU-Rente aus einer Basisrente (Rürup) oder einer betrieblichen Altersversorgung, wird sie deutlich höher besteuert.
Alle Details zur Besteuerung – inklusive Ertragsanteilstabelle und weiteren Rechenbeispielen – findest du in unserem Ratgeber BU und Steuern
Damit die Auszahlung der BU-Rente tatsächlich erfolgt, musst du im Ernstfall einen Leistungsantrag stellen.
Zunächst informierst du deinen Versicherer über den Eintritt des Leistungsfalls. Danach erhältst du die entsprechenden Antragsunterlagen. Sie bestehen in der Regel aus einem Hauptformular, einer ausführlichen Tätigkeitsbeschreibung und verschiedenen ärztlichen Berichten. Alle Angaben sollten präzise, vollständig und widerspruchsfrei sein.
Der Versicherer prüft anschließend deine Unterlagen. Häufig werden ergänzende Arztberichte oder Gutachten angefordert, um die gesundheitliche Situation zu bestätigen. Je genauer du deine Einschränkungen schilderst und mit Belegen untermauerst, desto schneller kann die Entscheidung fallen.
Schon kleine Fehler – etwa eine zu vage Tätigkeitsbeschreibung oder fehlende Befunde – können zu Nachfragen und Verzögerungen führen. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Ablehnung. Daher ist es sinnvoll, den Antrag gut vorzubereiten und sich frühzeitig beraten zu lassen. Was du tun kannst, wenn die BU nicht zahlt, erklären wir dir in einem eigenen Ratgeber. Grundsätzlich gilt: Bereite den Antrag gut vor und lass dich frühzeitig beraten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für deine Arbeitskraft. Sie zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf krankheitsbedingt oder nach einem Unfall dauerhaft nicht mehr ausüben kannst.
Doch die BU leistet nicht in jedem Fall. Ausschlüsse, vertragliche Grenzen, steuerliche Abzüge oder eine zu niedrige Rentenhöhe können schnell zum Problem werden. Deshalb solltest du beim Abschluss genau hinschauen und dich von einem unabhängigen Experten beraten lassen.
Mit der richtigen Tarifauswahl, einer passenden Rentenhöhe und sinnvollen Zusatzoptionen stellst du sicher, dass du im Ernstfall wirklich abgesichert bist.

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Die mit Abstand häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Burnout. Sie machen rund ein Drittel aller Leistungsfälle aus. Dahinter folgen Krebserkrankungen, Leiden des Bewegungsapparats wie Rücken- und Gelenkprobleme sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Welche Diagnosen im Leistungsfall anerkannt werden und worauf es dabei ankommt, liest du im Ratgeber zu den anerkannten Krankheiten in der BU.
Wichtig zu wissen: Berufsunfähigkeit trifft keineswegs nur körperlich arbeitende Menschen – gerade psychische Erkrankungen betreffen Büroberufe genauso, weshalb eine BU-Absicherung für praktisch jede Berufsgruppe relevant ist.
Ja, psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Burnout sind sogar die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit und machen rund ein Drittel aller Leistungsfälle aus. Entscheidend ist, dass du deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst.
Eine Besonderheit gibt es beim Burnout: Es ist keine eigenständige medizinische Diagnose, sondern wird meist als Erschöpfungssyndrom oder in Verbindung mit einer Depression eingestuft. Für den Leistungsanspruch kommt es daher auf die konkrete ärztliche Diagnose und eine lückenlose Dokumentation der Behandlung an. Wichtig ist zudem, dass dein Vertrag keine Ausschlussklauseln für psychische Erkrankungen enthält, was bei manchen älteren oder vereinfachten Tarifen der Fall sein kann.
Alle Details zu Voraussetzungen, Nachweisen und typischen Stolperfallen findest du in unserem Ratgeber zur Leistung der BU bei Burnout.
Als Faustregel gelten 60 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens aber 1.500 bis 2.000 Euro monatlich. Die Rente sollte deine laufenden Fixkosten wie Miete, Lebenshaltung, Versicherungen und Kredite decken – und idealerweise auch weiterhin Spielraum für die Altersvorsorge lassen, denn im BU-Fall entfallen deine Rentenbeiträge. Bedenke außerdem, dass die BU-Rente teilweise steuer- und sozialversicherungspflichtig sein kann. Eine Nachversicherungsgarantie im Vertrag ist sinnvoll, damit du die Rente bei Gehaltssprüngen, Heirat oder Nachwuchs ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen kannst.
Nicht versichert sind Berufsunfähigkeiten, die vorsätzlich selbst herbeigeführt wurden, sowie Folgen von Kriegsereignissen oder aktiver Teilnahme an inneren Unruhen. Auch Vorerkrankungen und besonders gefährliche Hobbys können ausgeschlossen sein oder einen Risikozuschlag kosten – hier lohnt der genaue Blick in die Bedingungen. Besonders wichtig: Falsche oder unvollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen im Antrag können den Versicherer berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten und die Leistung zu verweigern (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht). Außerdem endet die Leistungspflicht mit dem vereinbarten Endalter, und im Leistungsfall musst du mitwirken, etwa durch ärztliche Unterlagen und Untersuchungen.
Ja, wird der Leistungsantrag erst später gestellt, zahlen die meisten Versicherer rückwirkend ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit – in der Regel bis zu drei Jahre. Das ist wichtig, weil zwischen Erkrankung und Antragstellung oft Monate vergehen, etwa weil zunächst eine Genesung erhofft wurde. Achte im Vertrag auf einen Verzicht auf die sogenannte zeitlich begrenzte Meldefrist: Gute Tarife zahlen auch bei verspäteter Meldung rückwirkend, schwächere erst ab dem Meldemonat. Im Zweifel solltest du den Leistungsantrag lieber früher stellen als zu spät.
Die private BU-Rente ist als abgekürzte Leibrente nur mit dem sogenannten Ertragsanteil steuerpflichtig. Dessen Höhe richtet sich nach der Restlaufzeit der Rente, also der Zeit vom Leistungsbeginn bis zum vereinbarten Endalter. Nur dieser Anteil wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Ist die BU-Rente dein einziges Einkommen, bleibt sie dadurch oft komplett steuerfrei, weil der steuerpflichtige Teil unter dem Grundfreibetrag liegt. Anders sieht es bei BU-Renten aus Rürup- oder Betriebsrentenverträgen aus, die deutlich höher besteuert werden.
Je früher, desto besser – idealerweise schon als Schüler, Azubi oder Student. In jungen Jahren sind die Beiträge besonders günstig und die Gesundheitsfragen lassen sich meist problemlos beantworten, weil noch keine Vorerkrankungen bestehen. Mit jedem Jahr steigt das Risiko, dass Diagnosen wie Rückenbeschwerden oder psychotherapeutische Behandlungen zu Ausschlüssen, Zuschlägen oder sogar einer Ablehnung führen. Der einmal gesicherte Gesundheitszustand und Beitrag bleiben dir über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten.
Ja, viele Versicherer bieten eine zinslose Beitragsstundung an, solange die Leistungsprüfung läuft. Du musst also keine Beiträge zahlen, während über deinen Antrag entschieden wird. Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt, entfällt die Beitragspflicht ohnehin rückwirkend; wird sie abgelehnt, musst du die gestundeten Beiträge je nach Tarif nachzahlen oder sie werden erlassen. Einige Tarife bieten zusätzlich eine Soforthilfe oder Teilzahlungen bei eindeutigen Diagnosen wie schwerem Krebs. Da sich die Regelungen stark unterscheiden, lohnt der Blick in die Bedingungen – und im Leistungsfall die aktive Nachfrage beim Versicherer.
Vertraglich läuft die BU-Rente maximal bis zum vereinbarten Endalter, meist 65 oder 67 Jahre – wie lange die BU zahlt hängt also von deinem Vertrag ab.
Tatsächlich beziehen Versicherte ihre Rente im Durchschnitt etwa fünf bis sieben Jahre, da viele nach erfolgreicher Behandlung oder Reha in den Beruf zurückkehren. Der Versicherer prüft dazu im Rahmen von Nachprüfungen regelmäßig, ob die Berufsunfähigkeit noch besteht.
Wichtig für die Wahl des Endalters: Es sollte möglichst bis zum regulären Renteneintritt reichen. Endet die BU-Rente früher, entsteht eine Versorgungslücke bis zur Altersrente.
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