Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankung – So klappt’s trotzdem !
- BU-Versicherung trotz Vorerkrankung: So geht’s!
- So wirken sich Vorerkrankungen auf deinen BU-Schutz aus
- Alles Wichtige zu Gesundheitsprüfung & Antragstellung
Update: aktualisiert 22.05.2026
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BU mit Vorerkrankung: Der Abschluss einer BU ist oft möglich
Psychische Erkrankungen: BU-Abschluss ist schwierig, aber oft möglich
Zuschlag, Ausschluss & Ablehnung: Versicherungen reagieren unterschiedlich auf Vorerkrankungen
Gesundheitsprüfung: Eine gründliche Aufbereitung der Krankheit zahlt sich aus
Ehrlich währt am längsten: Das Verschweigen von Krankheiten gefährdet deinen Versicherungsschutz
Patientenakte anfordern: Es lohnt sich die Patientenakte vor Antragstellung zu prüfen
Ja, das ist oft möglich. Das ist auch sinnvoll, denn tatsächlich haben die meisten Antragsteller Vorerkrankungen. Kaum jemand ist völlig frei von gesundheitlichen Einschränkungen, und Versicherungen wissen dies ganz genau.
Deshalb prüfen Versicherungen BU-Anträge immer individuell – die Annahme hängt daher immer von Art, Schwere und Dauer der Erkrankung ab. Auf Basis dessen entscheiden Versicherer, ob sie einen Antrag normal annehmen, ihn mit Einschränkungen akzeptieren oder ihn ablehnen.
Genau deshalb solltest du dich bei Vorerkrankungen nicht allein auf Testsieger oder Rankings verlassen. Auch ein sehr gut bewerteter Tarif im BU-Test von Stiftung Warentest kann für dich ungeeignet sein, wenn der Versicherer deine Vorerkrankung nur mit Ausschluss, Zuschlag oder gar nicht annimmt. Entscheidend ist daher immer die individuelle Risikoprüfung – idealerweise über eine anonyme Risikovoranfrage.
Die gute Nachricht ist, fast 80 % aller BU-Anträge werden ohne Einschränkungen angenommen. Nur ca. 3 % werden komplett abgelehnt. Wie die siehst, stehen die Chancen eine BU zu bekommen, gar nicht mal schlecht. (Quelle: Morgen und Morgen, 2025)
Wichtig zu wissen: Versicherungen fragen nur einen bestimmten Zeitraum ab – meistens die letzten 5 bis 10 Jahre. Einige Versicherer reduzieren den Abfragezeitraum sogar auf 3 Jahre. Das heißt für dich: Alle Erkrankungen, die außerhalb dieses Zeitfensters liegen müssen nicht mehr angegeben werden.
Um dein individuelles Risiko einzuschätzen, machen Versicherungen eine sog. Gesundheitsprüfung. Dabei musst du eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten. Das kann erstmal abschrecken, wenn du bereits Vorerkrankungen hast.
Du wirst aber nicht darum herumkommen, denn eine BU ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht!
Damit würden Versicherungen ein zu hohes Risiko eingehen. Man stelle sich vor eine Versicherung verzichte gänzlich auf eine Prüfung. Die Folge wären viele schwerkranke Versicherte, die allesamt eine Leistung beziehen würden. Um solch hohe Kosten decken zu können, würden die Beiträge aller enorm ansteigen.
Allerdings bieten einige Versicherer eine BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen an, beispielsweise im Rahmen von Sonderaktionen oder für bestimmte (Berufs-)gruppen wie z.B. Schüler, Studierende oder Berufseinsteiger. Bekannte Anbieter mit vereinfachten Gesundheitsfragen sind unter anderem Alte Leipziger, Baloise, Gothaer, LV1871, HDI, Nürnberger und Allianz (bei speziellen Aktionen).
Solche Tarife ermöglichen eine einfachere Annahme, erfordern aber dennoch eine ehrliche und vollständige Beantwortung der reduzierten Fragen.
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Man könnte jetzt vielleicht auf die Idee kommen, die Vorerkrankung einfach zu verschweigen, um eine BU mit normalen Bedingungen zu bekommen. Das ist sicherlich verlockend, birgt aber Gefahren.
Denn: Laut §19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gilt eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Du bist damit verpflichtet, alle relevanten Vorerkrankungen wahrheitsgemäß zu melden.
Stellt sich nämlich später heraus, dass du eine Erkrankung bewusst verschwiegen hast, drohen dir im Leistungsfall schwere Konsequenzen – bis hin zur Leistungsverweigerung oder Vertragsrücktritt.
Dann wären alle bis dahin gezahlten Beiträge umsonst.
Natürlich könnte es passieren, dass man unbeabsichtigt etwas verschweigt, weil man die Krankheit wirklich vergessen hat oder sie für belanglos hielt. Wenn aber die Versicherung im Leistungsfall nachprüft, ist es schwer damit zu argumentieren. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Gerade deswegen ist es so enorm wichtig, bei der Gesundheitsprüfung sehr gewissenhaft vorzugehen!
Damit es spätestens bei Leistungsfall nicht zu Problemen mit der Versicherung kommt, empfehlen wir dir, dass du unbedingt vor Antragstellung deine Patientenakte anforderst.
So hast du alle Diagnosen der letzten Jahre im Blick. Weiterer Vorteil: Solltest du falsche oder dir unbekannte Diagnosen in deiner Akte finden, hast du genug Zeit um sie mit deinem Arzt abzuklären und ggf. berichtigen zu lassen (das kommt leider gar nicht so selten vor, dass Ärzte unzutreffende "Abrechnungsdiagnosen" verwenden, damit bestimmte Leistungen von den Krankenkassen erstattet werden).
Neben der Patientenakte können auch Patientenquittungen der GKV oder der kassenärztlichen Vereinigung sinnvoll sein.
Nachdem du deinen Antrag gestellt und die Gesundheitsfragen beantwortet hast, prüft die Versicherung dein Risiko. Hast du eine oder mehrere Vorerkrankungen angegeben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Versicherer auf diese reagieren: Sie können deinen Antrag zu normalen Bedingungen akzeptieren, ihn mit einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss versehen, ihn auf einen späteren Termin zurückstellen oder komplett ablehnen.
Unterschiedliche Versicherungen haben unterschiedliche Bewertungskriterien. So kann es durchaus vorkommen, dass eine Versicherung einen Antrag ablehnt, während eine andere ihn mit einem Zuschlag annimmt. Es lohnt sich daher genau zu prüfen!
Wird deine Krankheit als ein leicht bis mäßig erhöhtes Risiko gesehen, kann deine Versicherungsgesellschaft einen Risikozuschlag verlangen. Das bedeutet, dass sich dein monatlicher Beitrag um einen bestimmten Prozentsatz erhöht.Die genaue Höhe hängt von individuellen Faktoren ab – diese können sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden.
Der Vorteil ist, dass du den vollen Versicherungsschutz erhältst und deine Krankheit mitversichert ist. Wenn sich dein Gesundheitszustand bessert oder deine Krankheit ausgeheilt ist, solltest du prüfen, ob dein Beitrag reduziert werden kann.
Bei einem Leistungsausschluss werden bestimmte Körperteile oder Krankheiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wenn du z.B. bereits Rückenprobleme hast, könnte ein Leistungsausschluss für deine Wirbelsäule erfolgen. Heißt: Wirst du aufgrund von Rückenproblemen einmal berufsunfähig, erhält du keine BU-Rente.
Dies ist natürlich nicht ideal. Aber ein teilweiser Schutz ist immer noch besser als gar keiner. Sollte ein BU-Abschluss aufgrund deiner Vorerkrankung nur mit einer Ausschluss-Klausel möglich sein, empfehlen wir dir zu prüfen, ob der Ausschluss wieder aufgehoben werden kann, sobald deine Behandlung abgeschlossen ist oder du längere Zeit beschwerdefrei/genesen bist.
Manchmal schieben Versicherer die Entscheidung auf einen späteren Termin, wenn sich das Risiko noch nicht genau einschätzen lässt. Dies kann z.B. bei einer laufenden Behandlung oder Psychotherapie sein.
Nach Ablauf der Rückstellungsfrist kannst du dann erneut eine BU beantragen. Wenn du komplett ausgeheilt bist, kannst du die BU i.d.R. zu normalen Bedingungen abschließen.
Wird deine Vorerkrankung als ein zu großes Risiko für die Versicherung gesehen, kann es auch zu einer Ablehnung kommen. Das ist bei besonders schweren oder chronischen Erkrankungen der Fall. Auch Diabetes, Autoimmunerkrankungen (wie z.B. MS) oder psychische Erkrankungen sowie Abhängigkeiten werden abgelehnt.
Meist unproblematisch
genauer zu prüfen
Meist Ablehnung
Psychische Krankheiten, wie Depressionen, Angststörungen oder Burnout, sind heute die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Versicherer reagieren daher besonders vorsichtig auf psychische Diagnosen – zumal sie auch ein schwer kalkulierbares Risiko darstellen. Sie können nämlich oft wiederkehren oder sich indirekt auch auf die körperliche Gesundheit auswirken.
Deshalb lehnen so gut wie alle Versicherungsgesellschaften jemanden ab, der sich aktuell in einer Psychotherapie befindet. Um trotz Psychotherapie eine BU abschließen zu können, muss die Erkrankung
Dennoch ist eine Annahme mit einer psychischen Erkrankung nicht von vornherein ausgeschlossen. Wie auch bei anderen Erkrankung hängt die Bewertung stark vom Einzelfall ab. So werden mehrere Aspekte betrachtet:
Um trotz Psychotherapie eine BU abschließen zu können, sind Dauer, Schweregrad und Ursache einer Erkrankung oder Behandlung entscheidend. So macht es beispielsweise einen Unterschied ob jemand seit vielen Jahren eine schwere Depression hat oder aufgrund eines Trauerfalls einige Sitzungen beim Psychologen wahrnimmt.
Manche Versicherungen, wie z.B. die Alte Leipziger BU bieten sog. Psyche-Ausschlussklauseln. Psychische Erkrankungen werden somit vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das ist suboptimal, ist aber unter Umständen besser als gar keinen Schutz zu haben. Deshalb sollte immer geprüft werden, ob eine solche Klausel nach einigen beschwerdefreien Jahren wieder entfernt werden kann.
Letztlich spielt auch der Abfragezeitraum eine Rolle. Liegt die psychische Erkrankung länger zurück als abgefragt wird, muss sie nicht mehr angegeben werden. Unter Umständen kann es sich deshalb für dich lohnen einige Jahre zu warten, wenn du aktuell in Behandlung bist.
Wie du siehst, kannst du oft trotz Vorerkrankung eine BU abschließen. Damit das klappt, musst du strategisch vorgehen:
Falls der Abschluss einer BU aufgrund deiner Vorerkrankung nicht infrage kommt oder die Aufnahmebedingungen zu schlecht sind, solltest du dich nach Alternativen zur BU umschauen. Einige Optionen möchten wir dir hier kurz vorstellen:
Auch mit Vorerkrankungen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich – und oft sogar einfacher als gedacht. Denn kaum jemand beantragt eine BU ganz ohne gesundheitliche Vorgeschichte und Versicherer sind darauf eingestellt.
Entscheidend ist dabei vor allem deine Ehrlichkeit bei den Gesundheitsangaben. Denn nur wenn du alle Fragen wahrheitsgetreu beantwortest, hast du später keine unangenehmen Überraschungen im Leistungsfall zu erwarten.
Eine gründliche Vorbereitung – zum Beispiel durch das rechtzeitige Anfordern und Prüfen deiner Patientenakte – erhöht deine Chancen auf einen reibungslosen Abschluss zusätzlich. Auch die Wahl des richtigen Versicherers ist wichtig, denn jeder bewertet Risiken etwas anders.
Gerade wenn du Vorerkrankungen hast, lohnt es sich deshalb, verschiedene BU Anbieter zu vergleichen oder eine anonyme Risikovoranfrage zu nutzen. Um den optimalen Schutz zu finden und dabei Fehler zu vermeiden, ist Expertenunterstützung empfehlenswert – wir unterstützen dich dabei gerne!
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Ja, es ist ratsam alles anzugeben, was in den Abfragezeitraum fällt – solange danach gefragt wird. Das gilt auch, wenn es sich um Kleinigkeiten handelt. Belanglose Probleme werden auch von der Versicherung im Regelfall nicht bewertet.
Du musst nur Erkrankungen melden, die in den Abfragezeitraum fallen. Dieser liegt meist bei 5 Jahren. Einige Versicherungen haben jedoch auch größere (bis 10 Jahre) oder kürzere Zeiträume (2–3 Jahre).
Nein. Es zählt nur der Gesundheitszustand bei Antragsstellung.
In der Regel fragen Versicherungen nicht direkt nach familiären Erkrankungen. Allerdings können bestehende genetische Erkrankungen, die bereits bei dir diagnostiziert wurden, relevant sein und müssen angegeben werden. Familienkrankheiten allein, ohne eigene Diagnose, spielen hingegen meist keine Rolle.
Es kommt darauf an welche Medikamente du einnimmst, warum und wie häufig du das tust. Wenn du z.B. hier und da mal eine Kopfschmerztablette einnimmst, wirst du keine Probleme mit deinem Antrag haben. Anders kann es aussehen, wenn du starke Migräne hast und deshalb Tabletten nehmen musst.
Versicherungen prüfen die Gesundheitsfragen erst wieder, wenn du Leistungen beantragst. Dann werden deine Angaben mit deinen medizinischen Unterlagen abgeglichen.
Ja, du kannst jederzeit erneut einen Antrag bei einer anderen Versicherung stellen. Es empfiehlt sich jedoch, vor einem erneuten Antrag eine anonyme Risikovoranfrage durchzuführen, um die Erfolgsaussichten zu verbessern.
Leider hast dann keinen Anspruch auf eine BU-Rente, da du während der Rückstellungsfrist noch nicht versichert bist.
Wird dein BU-Leistungsantrag abgelehnt, solltest du zunächst genau prüfen, warum die Ablehnung erfolgte. Du kannst Einspruch einlegen oder rechtlichen Beistand suchen. Im Zweifelsfall hilft die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts oder eines unabhängigen Ombudsmanns, um die Entscheidung überprüfen zu lassen.
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