Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten
- Dienstunfähig als Polizist – was dann?
- DU-Versicherung Polizei im Vergleich
- Schutz bei spezieller Polizeidienstunfähigkeit
Update: aktualisiert 07.07.2026
Als Polizist riskierst du im Einsatz täglich deine Gesundheit – doch was passiert, wenn du plötzlich nicht mehr dienstfähig bist? Anders als viele denken, bist du vor allem in den ersten Berufsjahren oft nur unzureichend abgesichert.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel) schützt dich genau in diesem Fall – und ist für viele Polizeibeamte existenziell wichtig. In diesem Ratgeber zeigen wir dir, wie DU- und BU-Versicherung bei der Polizei funktionieren, für wen sie sinnvoll sind und welche Tarife wirklich passen.
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Ein Polizeibeamter gilt als dienstunfähig, wenn er die gesundheitlichen Anforderungen des Polizeidienstes nicht mehr erfüllt und diese voraussichtlich nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums wiedererlangt. Diese Feststellung trifft der Dienstherr (Bund oder Bundesland) auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens.
Konkret regelt § 4 Abs. 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes (BPolBG):
„Der Polizeivollzugsbeamte ist dienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb zweier Jahre wiedererlangt (Polizeidienstunfähigkeit), es sei denn, die auszuübende Funktion erfordert bei Beamten auf Lebenszeit diese besonderen gesundheitlichen Anforderungen auf Dauer nicht mehr uneingeschränkt.“
Das bedeutet, dass für Polizisten gesonderte Regeln zur Dienstunfähigkeit gelten. Im allgemeinen Beamtenrecht bedeutet Dienstunfähigkeit, dass ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist seine Dienstpflichten zu erfüllen. Das gilt als erfüllt, wenn er innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienstleist konnte und auch im nächsten halben Jahr nicht wieder voll dienstfähig wird.
Polizeidienstunfähigkeit dagegen kann bereits dann vorliegen, wenn ein Polizeibeamter die besonderen körperlichen und/oder psychischen Anforderungen des Berufs nicht mehr erfüllen kann und diese nicht innerhalb von 1–2 Jahren wiedererlangt. Dabei genügt es oft schon, wenn du z. B. nicht mehr im Schichtdienst arbeiten darfst, deine Schusswaffentauglichkeit verlierst oder psychisch nicht mehr belastbar bist.
Ein Polizist verliert aufgrund eines Unfalls die volle Funktionsfähigkeit seiner Schusshand und kann seine Dienstwaffe nicht mehr ordnungsgemäß einsetzen und der Dienstherr kann ihn auf keine andere Stelle (z.B. in einer Verwaltungsposition) einsetzen, wird er wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Gilt für alle Beamten und ist im Beamtenrecht definiert. Sie liegt vor, wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft seinen Dienstpflichten nicht mehr nachkommen kann. Dafür muss ein Beamter innerhalb von 6 Monate mehr als 3 Monate krankgeschrieben sein und es ist nicht erwartbar, dass sich dieser Zustand in den kommenden 6 Monaten bessert. In diesem Fall wird ein Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt und bekommt ein frühzeitiges Ruhegehalt.
Gilt für bestimmte Berufsgruppen mit besonderen Anforderungen. Dazu zählen insbesondere Polizei, Justizvollzug und Feuerwehr. Ein Polizeibeamter gilt bereits als dienstunfähig wenn er die körperlichen und psychischen Anforderungen des Polizeidienstes nicht mehr erfüllt – selbst wenn er theoretisch noch in einer anderen Beamtenfunktion noch arbeitsfähig wäre. Sie ist im jeweilige Polizeibeamtengesetz des Bundes bzw. der Länder geregelt und beinhaltet einen Prognosezeitraum von 1–2 Jahren. Damit greift sie früher und hat niedrigere Hürden als eine allgemeine DU.
Polizeibeamte stehen im Dienst unter hoher körperlicher und psychischer Belastung und das spiegelt sich auch in den Ursachen für eine Dienstunfähigkeit wider. Aktuelle Auswertungen zeigen: Psychische Erkrankungen sind mit rund 34 % die häufigste Ursache. Dazu zählen vor allem Depressionen, Burn-out oder posttraumatische Belastungsstörungen, die aus belastenden Einsätzen resultieren können.
An zweiter Stelle stehen Erkrankungen des Bewegungsapparats wie Rücken- und Gelenkprobleme (ca. 20 %), die durch das Tragen schwerer Ausrüstung und körperlichen Einsatz im Streifendienst begünstigt werden. Krebserkrankungen folgen mit etwa 17 % als dritthäufigste Ursache, gefolgt von Unfallverletzungen (rund 8 %) und Herz-Kreislauf-Erkrankungen (ca. 7 %).
Diese Zahlen machen deutlich: Dienstunfähigkeit bei der Polizei betrifft nicht nur ältere Beamte, sondern ist häufig das Ergebnis des anspruchsvollen Berufsalltags. Ein umfassender Schutz, z. B. über eine Dienstunfähigkeitsversicherung, ist daher essenziell – auch für junge Polizeianwärter.
Für Polizeibeamte ist die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) eine speziell angepasste Form der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit Dienstunfähigkeitsklausel. Sie wurde entwickelt, um die besonderen Bedingungen und Risiken im Beamtenverhältnis, insbesondere bei der Polizei, abzudecken.
Eine DU-Versicherung sichert dich finanziell ab, wenn du wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wirst. Anders als eine klassische BU-Versicherung, die auf eine 50%-ige Einschränkung deiner Berufsfähigkeit abhebt, leitet die DU-Versicherung ihre Leistung aus der Entscheidung des Dienstherrn ab.
Das bedeutet: Sobald der Dienstherr dich offiziell wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, zahlt die Versicherung deine vereinbarte Rente aus – ohne dass du noch weitere medizinische Nachweise oder eine eigene BU-Prüfung erbringen musst. Auch die reguläre 50%-Hürde muss noch nicht erreicht worden sein.
Diese Rentenzahlung ist immer zusätzlich zu etwaigen staatlichen Versorgungsbezügen, wie der Beamtenpension. Sie dient dazu Versorgungslücken auszugleichen, damit du auch im Falle einer Dienstunfähigkeit deinen gewohnten Lebensstandard halten kannst.
Ausgezahlt wird die BU-Rente grundsätzlich solange die Dienstunfähigkeit besteht bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende (z.B. bis zum Pensionsalter).

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Ja, eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Polizeibeamte nicht nur sinnvoll, sondern in den meisten Fällen sogar existenziell wichtig. Der Grund liegt darin, dass gerade Polizisten deutlich früher als andere Beamte Gefahr laufen, aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst ausscheiden zu müssen – und dann oft erhebliche finanzielle Lückendrohen.
Das gilt insbesondere für junge Polizisten in Ausbildung oder auf Probe. Aber auch Beamte auf Lebenszeit profitieren von der Absicherung.
Besonders kritisch ist die Absicherungssituation bei jungen Beamten: Polizeianwärter (Beamte auf Widerruf) und Beamte auf Probe haben im Fall einer Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf staatliche Pension. Müssen sie gesundheitlich den Dienst quittieren, werden sie entlassen und stehen finanziell praktisch mit leeren Händen da.
Es erfolgt lediglich eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Problem: Das hilft oft wenig, da junge Beamte meist noch nicht die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erreicht haben, die notwendig wäre, um überhaupt eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.
Die Folge ist ein massiver finanzieller Einschnitt bis hin zum völligen Verlust der wirtschaftlichen Existenz. Deshalb ist es wichtig, so früh wie möglich eine DU-Versicherung abzuschließen, am besten bereits zu Beginn der Ausbildung.
Auch Beamte auf Lebenszeit sind nicht automatisch ausreichend abgesichert. Ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht erst, wenn sie mindestens fünf Jahre Dienstzeit erreicht haben. Vor Ablauf dieser Wartezeit haben Lebenszeitbeamte keinen Anspruch auf reguläres Ruhegehalt.
Nach Erreichen der fünf Dienstjahre beginnt der Anspruch auf Ruhegehalt. Dieses bemisst sich mit einem Ruhegehaltssatz von etwa 1,79375 % des letzten Bruttogehalts pro vollem Dienstjahr. Mit jedem weiteren Dienstjahr steigt dieser Satz an, bis er nach 40 Dienstjahren den Höchstsatz von 71,75 % erreicht. Unabhängig von der Dienstzeit gilt jedoch stets eine gesetzliche Mindestversorgung von 35 % des letzten Bruttogehalts, die sicherstellt, dass die Pension nicht unter dieses Niveau fällt.
Zu beachten ist, dass Zulagen wie die Polizeizulage, Schichtdienstzuschläge oder andere Sonderzahlungen häufig nicht in die Berechnung des Ruhegehalts einfließen. Dadurch kann die tatsächliche Versorgungslücke gegenüber dem letzten Einkommen größer ausfallen.
Fazit: Egal ob du Anwärter, Beamter auf Probe oder Lebenszeitbeamter bist – ohne eine private Dienstunfähigkeitsversicherung drohen erhebliche finanzielle Einbußen, die deinen gewohnten Lebensstandard gefährden können. In der Praxis liegt das durchschnittliche Ruhegehalt bei ca. 65 % des letzten Einkommens.
Versorgungsansprüche bei Dienstunfähigkeit (Polizei) – je nach Status:
| Status | Maßnahme des Dienstherrn | Versorgung durch Dienstherrn |
|---|---|---|
| Beamter auf Widerruf (Polizeianwärter) | Entlassung | Kein Ruhegehalt. Nachversicherung in gesetzlicher Rentenversicherung Bei Dienstunfall: evtl. Unterhaltsbeitrag |
| Beamter auf Probe | Entlassung (falls keine anderweitige Verwendung) | Kein Ruhegehalt. Nachversicherung in gesetzlicher Rentenversicherung Bei Dienstunfall: Unfallruhegehalt (individuelle Berechnung, mind. 66 2/3% des letzten Gehalts) |
| Beamter auf Lebenszeit (unter 5 Dienstjahre) | Entlassung (falls keine anderweitige Verwendung) | Kein Ruhegehalt. Nachversicherung in gesetzlicher Rentenversicherung Bei Dienstunfall: Unfallruhegehalt (individuelle Berechnung, mind. 66 2/3% des letzten Gehalts) |
| Beamter auf Lebenszeit (mind. 5 Dienstjahre) | Versetzung in den Ruhestand | Ruhegehalt nach Dienstzeit: ca. 1,79375% des letzten Grundgehalts pro vollem Dienstjahr. Mindestversorgung: 35% des letzten Grundgehalts oder 65% der Endstufe A4. Maximal 71,75% nach 40 Jahren. |
Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung solltest du als Polizist besonders genau hinschauen. Nicht jeder Tarif bietet den Schutz, der auf deinen speziellen Beruf und deine Lebenssituation zugeschnitten ist. Einige Vertragsmerkmale sind entscheidend, damit du im Ernstfall optimal abgesichert bist.
Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel ist das Herzstück einer verlässlichen DU-Versicherung für Polizisten. Sie stellt sicher, dass der Versicherer deine monatliche Rente ohne zusätzliche Prüfung zahlt, sobald der Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit offiziell in den Ruhestand versetzt. Das heißt, die Feststellung durch den Dienstherrn wird 1:1 anerkannt, und du musst nicht noch einmal nachweisen, dass du berufsunfähig bist – wie es sonst bei klassischen Berufsunfähigkeitsversicherungen üblich ist.
Diese Klausel ist besonders wichtig, weil sie den Leistungsprozess vereinfacht und dir Sicherheit gibt. Wichtig ist, dass diese Klausel für jeden Beamtenstatus gilt – also nicht nur für Beamte auf Lebenszeit, sondern auch für Anwärter und Beamte auf Probe. Ohne eine echte DU-Klausel kann es im Ernstfall zu langwierigen und belastenden Streitigkeiten mit dem Versicherer kommen.
Der Polizeiberuf bringt spezielle Risiken mit sich. Daher ist es essenziell, dass dein Versicherungsvertrag eine spezielle Polizeidienstunfähigkeitsklausel enthält. Diese sorgt dafür, dass du nicht nur bei allgemeiner Dienstunfähigkeit, sondern auch schon dann Leistung erhältst, wenn du die besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr erfüllen kannst.
Das bedeutet konkret, dass die Versicherung auch zahlt, wenn du zum Beispiel aufgrund von körperlichen Einschränkungen nicht mehr am Streifendienst teilnehmen oder keine Schusswaffe mehr tragen darfst, selbst wenn du formal noch in anderen Verwaltungsbereichen einsetzbar bist.
Ohne diese Klausel besteht die Gefahr, dass du trotz Versetzung aus dem Vollzugsdienst leer ausgehst, weil die klassische DU-Definition eine vollständige Dienstunfähigkeit fordert. Die spezielle Polizeiklausel ist deshalb ein unverzichtbarer Baustein für Polizisten, um auch die typischen Berufsbilder abzusichern.
Die Polizeidienstunfähigkeitsklausel ist häufig auf einen bestimmten Zeitraum ausgerichtet, z.B. leistet die Versicherung wenn innerhalb von 72 Monaten (6 Jahren) keine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit zu erwarten ist.
Nicht jeder Polizist wird sofort vollständig dienstunfähig. Häufig liegt zunächst eine Teildienstunfähigkeit oder begrenzte Dienstfähigkeit vor, bei der du deinen Dienst nur noch eingeschränkt ausüben kannst.
Einige Dienstunfähigkeitsversicherungen bieten deshalb die Möglichkeit, schon bei teilweiser Dienstunfähigkeit eine anteilige Leistung zu erhalten. Das kann beispielsweise bedeuten, dass du bei 25 % eingeschränkter Dienstfähigkeit auch 25 % der vereinbarten Rente bekommst.
Das ist besonders wichtig, um finanzielle Engpässe zu vermeiden, wenn du zwar noch dienstfähig bist, aber nicht mehr in vollem Umfang arbeiten kannst – was gerade im Polizeidienst aufgrund der physischen und psychischen Belastungen häufig vorkommt.
Wenn du eine DU-Versicherung abschließt, solltest du deshalb genau prüfen, ob und wie Teildienstunfähigkeit versichert ist, und welche Mindestgrenzen für die Leistung gelten.
Die Nachversicherungsgarantie ist ein zentraler Baustein einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten. Sie ermöglicht es dir, die Höhe deiner BU- oder DU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn sich dein Lebensstandard durch bestimmte Ereignisse verändert.
Typische Anlässe sind zum Beispiel eine Beförderung mit Gehaltssteigerung, Heirat, die Geburt eines Kindes oder der Kauf einer Immobilie. Gerade bei Polizisten, die im Laufe ihrer Karriere häufig in höhere Besoldungsgruppen aufsteigen, ist diese Option besonders wichtig.
Einige Versicherer bieten darüber hinaus in den ersten Vertragsjahren auch anlassunabhängige Nachversicherungsmöglichkeiten an. Das bedeutet, du kannst die Rentenhöhe einmal oder mehrmals automatisch erhöhen, ohne dass ein konkreter Anlass nachgewiesen werden muss. Das ist ein großer Vorteil, um deine Absicherung flexibel und ohne Gesundheitsrisiko ansteigen zu lassen.
Ohne Nachversicherungsgarantie müsstest du bei Änderungen deines Lebensstandards deinen Versicherungsschutz durch einen komplett neuen Antrag mit erneuter Gesundheitsprüfung anpassen – was oft mit erheblichen Risiken und Einschränkungen verbunden ist.
Damit deine Dienstunfähigkeitsversicherung auch langfristig deinen finanziellen Bedürfnissen entspricht, sind Beitrags- und Leistungsdynamik wichtige Vertragsbestandteile.
Die Beitragsdynamik in der BU sorgt dafür, dass deine monatlichen Versicherungsbeiträge regelmäßig – meist jährlich – um einen festen Prozentsatz steigen. Das klingt zunächst nach Mehrkosten, doch dieser Anstieg schützt dich davor, dass die Inflation die Kaufkraft deiner zukünftigen Rentenleistung schmälert. So kannst du sicher sein, dass deine Absicherung auch in 10, 20 oder 30 Jahren noch ausreichend ist.
Die BU Leistungsdynamik ergänzt dies, indem sie sicherstellt, dass auch die ausgezahlte Rentenhöhe im Leistungsfallregelmäßig erhöht wird. Dadurch verliert deine Rente im Fall der Dienstunfähigkeit nicht an Wert, sondern wächst z. B. jährlich um 1 bis 3 Prozent.
Gerade für Polizisten, deren Dienstzeit und Versorgung oft mehrere Jahrzehnte umfassen kann, ist eine Dynamik essenziell, um auch langfristig finanziell geschützt zu sein.
Wichtig ist dabei, die Dynamik so zu wählen, dass sie zu deinem Budget passt und die Beitragserhöhungen tragbar bleiben. Viele Versicherer bieten auch die Möglichkeit, die Dynamik nachträglich zu widersprechen – so kannst du Erhöhungen zumindest zeitweise aussetzen.
Die Vertragslaufzeit sollte mindestens bis zu deinem regulären Pensionsalter reichen. In den meisten Bundesländern liegt das Pensionsalter für Polizeivollzugsbeamte zwischen 60 und 62 Jahren, in einigen Fällen sind auch spätere Altersgrenzen möglich. BU-Verträge ermöglichen Laufzeiten grundsätzlich bis max. 67 Jahre. Eine so lange Laufzeit ist aber für die meisten Polizeibeamten nicht notwendig. Eine BU nur bis 60 kann völlig ausreichen.
Eine ausreichende Laufzeit ist wichtig, weil du sonst in den letzten Dienstjahren ohne Schutz dastehen könntest. Deshalb solltest du darauf achten, dass die DU-Versicherung bis zum Erreichen deines regulären Ruhestands endet.
Die Höhe der BU-Rente sollte so bemessen sein, dass sie – zusammen mit den Bezügen aus der Beamtenversorgung – deinen finanziellen Bedarf abdeckt und den Lebensstandard sichert.
Viele Versicherer setzen Höchstgrenzen für die versicherbare Rentenhöhe, die sich oft an der Besoldungsgruppe orientieren. Das bedeutet, je nach deiner Eingruppierung im Polizeidienst kannst du nur eine bestimmte maximale Rentensumme absichern. Das ist sinnvoll, um Überversicherungen zu vermeiden.
Plane daher sorgfältig, wie viel Rente du im Ernstfall benötigen wirst. Berücksichtige dabei laufende Kosten, Kredite, Familienversorgung und sonstige Verpflichtungen. Nutze die Nachversicherungsgarantie, um deine Rente im Laufe der Zeit bei Gehaltssteigerungen anpassen zu können.
Die Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten variieren stark und hängen von mehreren entscheidenden Faktoren ab. Diese beeinflussen, wie hoch die monatlichen Beiträge ausfallen.
In der Praxis bewegen sich die Beiträge für Polizisten meist zwischen etwa 40 und 120 Euro pro Monat (bei 1.000 € BU-Rente und einer Laufzeit bis 62). Ein junger Polizeianwärter, der beispielsweise mit 20 oder 25 Jahren eine DU-Rente von 1.000 bis 1.500 Euro absichert, zahlt im Durchschnitt am unteren Ende dieses Spektrums. Ältere Beamte mit höherer Besoldungsgruppe und höherer Rentenabsicherung zahlen entsprechend mehr.
| Anbieter | Echte DU-Klausel |
Polizeiklausel (72 Monate) |
Auch für Polizeianwärter |
Teil- DU enthalten |
Nachversicherungsgarantie | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Allianz | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 2-Phasen-Modell, stabile Finanzen |
| DBV (AXA) | Ja | Ja | Ja | optional möglich | Ja | Kooperation mit DPolG – Sonderkonditionen für Mitglieder, strenge Gesundheitsprüfung, aber vereinfachte Annahme bei risikoreichen Hobbys |
| Signal Iduna | Ja | Ja | Ja | optional möglich | Ja | Kooperation mit GdP – Rabatt für Mitglieder, Sonderaktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung für Polizisten |
| Die Bayerische | Ja | Ja | Ja | optional möglich | Ja | Dienstanfänger-Bonus, solide Finanzen |
| Nürnberger | Ja | optional möglich | Ja, mit optionalem Dienstanfänger-Schutz | optional möglich | Ja | Dienstanfänger-Schutz kann bei Entlassung wegen DU vor dem 30. Geburtstag 150 % der vereinbarten Rente leisten |
Allianz BU: Die Allianz überzeugt mit einem modernen 2-Phasen-Modell, das dir bereits in der Ausbildung optimalen Schutz bietet und nahtlos in den aktiven Dienst übergeht. Die echte DU-Klausel und die spezielle Polizeiklausel mit 72 Monaten Prognosezeit gewährleisten umfassenden Schutz. Zudem punktet die Allianz durch ihre hohe Finanzstärke und Zuverlässigkeit im Leistungsfall.
DBV (AXA) BU: Als einer der größten Beamtenversicherer bietet die DBV einen DU-Tarif mit echter Dienstunfähigkeitsklausel und einer sehr guten speziellen Polizeidienstunfähigkeitsklausel. Sie ist besonders bei der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) als Partner beliebt und bietet Policen mit vereinfachter Annahme bei risikoreichen Hobbys.
Signal Iduna BU: Die Signal Iduna besticht durch ihre enge Verbindung zur Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Mitgliedern attraktive Rabatte bietet. Der Tarif „Dienstunfähigkeit Exklusiv-Plus“ beinhaltet eine echte DU-Klausel und eine Polizeidienstunfähigkeitsklausel. Zwar ist hier meist eine Aufteilung in zwei Verträge empfohlen, was etwas aufwändiger ist, dafür ist der Schutz umfassend und tariflich sehr gut auf die Bedürfnisse von Polizisten abgestimmt.
Die Bayerische BU: Der Tarif „BU Protect Komfort“ der Bayerischen ist mit seiner echten DU-Klausel und der 72-Monate-Polizeiklausel ebenfalls gut auf den Polizeiberuf zugeschnitten. Besonders attraktiv ist der Dienstanfänger-Bonus, der jungen Polizisten in den ersten Dienstjahren eine erhöhte Rente sichert, um die fehlende Versorgung durch den Dienstherrn auszugleichen. Die Bayerische ist damit eine starke Alternative für Anwärter und Beamte auf Probe.
Nürnberger BU: Die Nürnberger wird für Polizisten ab 07/2026 deutlich interessanter, weil sie eine echte DU-Klausel mit optionaler Polizeidienstunfähigkeitsklausel anbietet. Die Polizeiklausel muss – wie Teil-DU und Dienstanfänger-Schutz – jedoch bewusst als Baustein eingeschlossen werden. Besonders für Polizeianwärter und junge Beamte kann der Dienstanfänger-Schutz relevant sein, da bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit vor dem 30. Geburtstag 150 % der vereinbarten Rente geleistet werden können. Damit ist die Nürnberger eine spannende zusätzliche Option, sollte aber weiterhin mit Allianz, DBV, Signal Iduna und der Bayerischen verglichen werden.
Als Polizist trägst du nicht nur Verantwortung im Dienst, sondern auch für deine finanzielle Zukunft. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist deshalb kein „Nice-to-have“, sondern essenziell – vor allem, wenn du durch Krankheit oder Unfall deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.
Gerade in den ersten Jahren bist du kaum abgesichert: Anwärter und Beamte auf Probe erhalten im Falle der Dienstunfähigkeit in der Regel keine Pension, sondern werden entlassen. Aber auch Lebenszeitbeamte müssen mit Versorgungslücken rechnen, die dein bisheriges Einkommen deutlich unterschreiten.
Eine gute DU-Versicherung schließt diese Lücken zuverlässig. Achte dabei auf eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, idealerweise ergänzt um eine spezielle Polizeiklausel. Je früher du abschließt, desto günstiger ist dein Schutz – und desto sicherer deine finanzielle Absicherung im Ernstfall.
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Dienstunfähigkeit ist eine beamtenrechtliche Definition, bei der der Dienstherr feststellt, dass du aus gesundheitlichen Gründen deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst – oft schon bei teilweiser Einschränkung im Polizeivollzugsdienst. Berufsunfähigkeit hingegen ist eine versicherungsrechtliche Definition, die auf mindestens 50 % Leistungsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf abstellt. Für Polizisten ist die DU-Klausel in der Versicherung besonders wichtig, da sie an die beamtenrechtliche Versetzung anknüpft und du deinen Anspruch damit eher geltend machen kannst.
DU-Tarife für Polizisten enthalten meist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel und eine spezielle Polizeidienstunfähigkeitsklausel, die die besonderen Risiken des Polizeiberufs abdecken. Außerdem sind Anwärter und Probezeiten besonders geschützt, was bei normalen BU-Tarifen oft nicht der Fall ist.
Ja, sogar besonders dringend. Tarifbeschäftigte in Verwaltung, Technik oder Wachpolizei haben weder Dienstherrn noch Anspruch auf Ruhegehalt – bei Berufsunfähigkeit bleiben nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und die VBL-Zusatzversorgung, die das Einkommen bei weitem nicht ersetzen. Eine DU-Klausel brauchst du als Tarifbeschäftigter dagegen meist nicht. Worauf es stattdessen ankommt, liest du in unserem Ratgeber zur BU für Angestellte im öffentlichen Dienst.
Nein, Polizeianwärter (Beamte auf Widerruf) und Beamte auf Probe haben im Fall der Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf eine staatliche Pension oder Ruhegehalt. Sie werden in der Regel entlassen. Allerdings haben sie Anspruch auf die Zahlung der BU-Rente aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung, wenn sie eine solche abgeschlossen haben. Diese private Absicherung ist daher gerade für Anwärter besonders wichtig, um finanziell abgesichert zu sein.
Eine echte DU-Klausel verpflichtet den Versicherer, bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ohne weitere Prüfung die Rente zu zahlen. Der Nachweis der DU durch den Dienstherrn genügt. Achte darauf, dass die Klausel für alle Statusgruppen (Anwärter, Probe, Lebenszeit) gilt.
Ja. Die meisten DU-Versicherungen bieten eine Nachversicherungsgarantie, mit der du deine Rentenhöhe ohne erneute Gesundheitsprüfung an wichtige Lebensereignisse wie Beförderungen anpassen kannst.
Ja. Die Leistungsdynamik sorgt dafür, dass deine ausgezahlte Rente im Leistungsfall regelmäßig steigt und somit die Inflation berücksichtigt wird. Sie ist besonders wichtig, wenn du lange Rentenbezüge erwartest.
Die Beiträge variieren stark je nach Eintrittsalter, Besoldungsgruppe, Gesundheitszustand und gewünschter Rentenhöhe. Junge Polizisten zahlen häufig zwischen 40 und 70 Euro monatlich für eine solide Absicherung. Wichtig ist, dass die Rentenhöhe ausreicht, um zusammen mit der Pension deinen Lebensstandard zu sichern.
Die Allianz, DBV (AXA), Signal Iduna und die Bayerische gelten als Top-Anbieter mit speziell auf Polizisten zugeschnittenen DU-Tarifen. Sie bieten echte DU-Klauseln, spezielle Polizeiklauseln und umfassenden Schutz für Anwärter und Beamte.
Ja, aber das hängt von der Art und Schwere der Vorerkrankungen ab. Manchmal bieten Versicherer spezielle Tarife oder erleichterte Gesundheitsprüfungen für Polizeianwärter und Beamte an. Es lohnt sich, die Gesundheitsfragen sorgfältig und wahrheitsgemäß zu beantworten und bei Bedarf mit einem Experten individuelle Lösungen zu suchen.
Wenn du bereits eine DU-Versicherung abgeschlossen hast, bist du auch in der Ausbildungszeit abgesichert. Bei Dienstunfähigkeit zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente, unabhängig davon, ob du später verbeamtet wirst oder nicht.
Die Grundprinzipien sind bundesweit ähnlich, allerdings können sich Details wie Pensionsalter unterscheiden. Das wirkt sich auf die Vertragsgestaltung und Laufzeiten der DU-Versicherung aus. Ein auf Beamte spezialisierter Berater kann hier helfen, den passenden Tarif zu finden.
Bei einer echten DU-Klausel zahlt der Versicherer in der Regel schnell, nachdem die Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn offiziell bestätigt wurde. Eine Nachprüfung deiner Berufsunfähigkeit entfällt, was den Prozess beschleunigt. Dennoch kann die Bearbeitung des Antrags einige Wochen in Anspruch nehmen. In der Regel bekommst du die Leistung auch rückwirkend ausgezahlt.
Ja, viele DU-Versicherungen lassen sich gut mit Krankentagegeldversicherungen, Unfallversicherungen, Lebensversicherunge oder Pflegezusatzversicherungen kombinieren, um ein umfassendes Sicherheitsnetz aufzubauen. Dabei ist es oft sinnvoll, einzelne Verträge abzuschließen statt eines Kombiprodukts. So bleibst du flexibler und kannst jeden Vertrag gezielt an deine Bedürfnisse anpassen oder bei Bedarf ändern, ohne dass Änderungen an einem Produkt automatisch die anderen beeinflussen.
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