BU in Schwangerschaft und Elternzeit
- BU-Schutz während Schwangerschaft & Elternzeit
- Optimale Familienabsicherung – wann ist der beste Zeitpunkt?
- Flexible Lösungen für die Elternzeit
Update: aktualisiert 06.07.2026
Eine Schwangerschaft bedeutet nicht nur Freude, sondern auch Verantwortung – besonders finanziell. Bei aller Vorfreude auf den Nachwuchs wird das Thema der eigenen finanziellen Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit häufig unterschätzt oder sogar ganz übersehen.
Doch gerade in dieser Lebensphase ist es entscheidend, an die Folgen einer möglichen Berufsunfähigkeit zu denken. Krankheiten oder Unfälle machen nämlich auch vor Schwangerschaft oder Elternzeit keinen Halt. Genau hier setzt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an und sorgt dafür, dass du und deine Familie im Ernstfall finanziell abgesichert seid.
Dieser Ratgeber erklärt dir, warum eine BU jetzt besonders sinnvoll ist, worauf du bei Abschluss und Anpassungachten solltest und wie du deinen Schutz flexibel an deine aktuelle Lebenssituation anpasst.
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Auch während Schwangerschaft oder Elternzeit kannst du durch eine Krankheit oder einen Unfall so stark eingeschränkt werden, dass du deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Ob du in dieser Zeit arbeitest oder nicht, spielt dabei keine Rolle – der Verlust deiner Arbeitskraft kann jederzeit eintreten und hat gravierende finanzielle Auswirkungen.
Typische Risiken in dieser Lebensphase können sein:
Gerade in dieser Phase bist du körperlich und psychisch stark gefordert. Dein Körper leistet Höchstarbeit, dein Alltag verändert sich grundlegend – umso wichtiger ist ein finanzielles Sicherheitsnetz.
Bei BU-Abschluss gilt grundsätzlich: Je früher, desto besser. Denn so hast du meist einen besseren Gesundheitszustand und kannst eine BU zu günstigeren Konditionen abschließen. Das gilt auch in Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit.
Konkret bedeutet das, der beste Zeitpunkt für den BU-Abschluss ist noch vor der Schwangerschaft. Der zweitbeste Zeitpunkt ist während deiner Schwangerschaft, aber bevor du in Mutterschutz bzw. Elternzeit gehst.
Wer hingegen wartet und gar erst nach seiner Elternzeit eine BU abschließen will, trägt ein höheres Risiko. Zum einen kann es passieren, dass du genau in dieser Phase berufsunfähig wirst und dann keine Absicherung hast. Zum anderen wirst du natürlich älter, entwickelst unter Umständen Vorerkrankungen – beides kann zu höheren Beiträgen und/oder Hindernissen im Vertragsabschluss führen.
Jedoch bringt jeder Zeitpunkt Vor- und Nachteile mit sich. Diese sollten immer individuell abgewogen werden.
| Zeitpunkt | Vorteile | Nachteile / Besonderheiten |
|---|---|---|
| Vor Schwangerschaft | - günstigere Beiträge - besserer Gesundheitszustand - keine Schwangerschaftsrisiken - Einstufung im aktuellen Beruf |
- frühe finanzielle Belastung - mögliche Überversicherung falls du später in Teilzeit arbeitest - ggf. weniger Flexibilität (prüfe auf Nachversicherungsgarantien) |
| Während Schwangerschaft | - grundsätzlich versicherbar – Schwangerschaft ist keine Vorerkrankung - bei normalem Verlauf regulärer Abschluss möglich - vor Mutterschutz: Einstufung nach aktuellem Beruf |
- Gesundheitsprüfung erschwert – Schwangerschaft muss angegeben werden - bei Risikoschwangerschaft droht Rückstellung oder Ablehnung - Beitrag ggf. höher als vor Schwangerschaft |
| Während Elternzeit | - Abschluss weiterhin möglich, benötigt aber oft bestehenden Arbeitsvertrag & Rückkehrabsicht - einige Versicherer stufen in vorherigen Beruf ein |
- Berufsgruppeneinstufung oft ungünstig; viele Versicherer stufen Elternzeitler als Hausfrau/-mann - BU-Rente begrenzt, oft max. 1.000–1.500€ - Abschluss nur mit laufendem Arbeitsvertrag & geplantem Wiedereinstieg |
| Nach der Elternzeit | - wieder volle Einstufung im ursprünglichen Beruf - eventuelle Gesundheitsrisiken aus Schwangerschaft vorbei oder behandelbar |
- größeres Zeitfenster ohne BU-Schutz - höheres Risiko - höheres Eintrittsalter - neue Gesundheitsrisiken durch Schwangerschaft (z.B. Depression, Bluthochdruck, Diabetes) |

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Ja, eine bestehende Schwangerschaft ist kein Hindernis für einen BU-Abschluss – sie gilt versicherungstechnisch nicht als Krankheit. Deshalb ist eine BU zu normalen Bedingungen möglich.
Aber auch als werdende Mutter musst du die üblichen Gesundheitsfragen beantworten und wirst nicht drum herum kommen deine Schwangerschaft anzugeben. So fragen viele Versicherer nach ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen der letzten Jahre – hierbei müssen natürlich auch Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen angegeben werden. In der Regel stellen sie dann gezielte Nachfragen, z.B. zur Schwangerschaftswoche, Verlauf oder Komplikationen.
Bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf ohne besondere Komplikationen spricht nichts gegen den Abschluss einer BU zu normalen Konditionen.
Anders gestaltet es sich bei Risikoschwangerschaften (z.B. aufgrund von Vorerkrankungen, Zwillingen, Schwangerschaftsdiabetes oder Bluthochdruck). Hier sind Versicherer besonders vorsichtig, da das Risiko einer Berufsunfähigkeit schwer einzuschätzen ist. Häufig wird der Antrag zurückgestellt – du kannst dann erst nach der Geburt erneut den Antrag stellen.
Auch wenn Versicherer nicht immer direkt nach einer Schwangerschaft fragen, ergibt sie sich meist indirekt aus deinen Angaben zu Vorsorgeuntersuchungen. Verschweigen solltest du sie keinesfalls: Kommt später heraus, dass du eine Schwangerschaft absichtlich nicht angegeben hast, kann der Versicherer den Vertrag anfechten oder kündigen – der BU-Schutz wäre verloren.
Gerade Schwangerschaftskomplikationen wie Schwangerschaftsdiabetes, Bluthochdruck oder psychische Erkrankungen (z.B. Wochenbettdepression) können eine Berufsunfähigkeit auslösen. Deshalb gilt: Sei transparent und offen, denn nur so bleibt dein BU-Vertrag im Ernstfall zuverlässig und bietet den Schutz, den du brauchst.
Die Elternzeit bringt besondere Herausforderungen für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit sich, insbesondere wenn es um die Frage geht, wie dein Beruf von der Versicherungsgesellschaft eingestuft wird.
Viele Versicherer stufen Antragsteller in Elternzeit automatisch als Hausfrau oder Hausmann ein. Diese Einstufung gilt als besonders risikobehaftet und führt in der Praxis zu höheren Beiträgen und gleichzeitig zu einer geringeren versicherbaren BU-Rente.
Nur wenige Versicherer – wie LV 1871 BU, Nürnberger BU oder Alte Leipziger BU – berücksichtigen während der Elternzeit noch deinen vorherigen Beruf. Voraussetzung ist meist ein Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis und ein konkreter Rückkehrplan.
Die maximale BU-Rente wird in der Elternzeit allerdings auch hier oft auf etwa 1.000 bis 1.500 € begrenzt. Erst bei beruflichem Wiedereinstieg kannst du diese - je nach Anbieter - dank einer Nachversicherungsgarantie problemlos erhöhen, meist ohne erneute Gesundheitsprüfung. Achte deshalb darauf, dass sie in deinem Tarif enthalten ist.
Weitere Aspekte, die wichtig sind für einen guten BU-Schutz sind:
Die Tabelle gibt dir eine Übersicht, wie ausgewählte Versicherungen die Elternzeit einordnen:
| Versicherer | Einstufung während Elternzeit | Max. BU-Rente | Rückstufung in zuletzt ausgeübten Beruf |
|---|---|---|---|
| Allianz | Beruf vor Elternzeit wird berücksichtigt (sofern vor weniger als 3 Jahren zuletzt ausgeübt) | In den ersten 3 Jahren gemäß des zuletzt ausgeübten Berufs, danach bis 1.500€ | Ja, es besteht Rechtsanspruch auf Besserstufung der Berufsgruppe bei Wiederaufnahme |
| Alte Leipziger | Beruf vor Elternzeit, mit Arbeitsvertrag | bis 1.500€ | Möglichkeit der Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung |
| BarmeniaGothaer | Beruf vor Elternzeit oder Hausfrau/-mann (wenn keine Rückkehrabsicht) | Höhe abhängig vom Beruf; bei Hausfrauen/-männer bis 1.500€ | Berufliche Besserstellung kann geprüft werden (in ersten 5 Versicherungsjahren ohne erneute Risikoprüfung) |
| Die Bayerische | Beruf vor Elternzeit wird berücksichtigt, mit Arbeitsvertrag & Antragstellung vor Beginn der Elternzei; ansonsten Hausfrau/-mann | bis 1.500€ (ohne nähre Einkommensangaben, höhere Renten werden geprüft); als Hausfrau/-mann bis 1.000€ | Kann geprüft werden, aber kein Anspruch auf Besserstufungsmöglichkeit |
| HDI | Beruf vor Elternzeit (bei Wiedereintritt innerhalb 15 Monaten) oder Hausfrau/-mann | bis 1.000€ | Bei Rückkehr innerhalb von 5 Jahren ohne Gesundheitsprüfung möglich |
| Helvetia Baloise | Beruf vor Elternzeit, mit Arbeitsvertrag oder Hausfrau/-mann (ohne Beschäftigungsverhältnis) | Höhe gemäß des zuletzt ausgeübten Berufs; als Hausfrau/-mann bis 1.500€ | Besserstellung wird individuell geprüft |
| LV 1871 | Individuelle Prüfung: entweder Beruf vor Elternzeit (bei Wiederaufnahme innerhalb von 12 Monaten), ansonsten grundsätzlich als Hausfrau-/mann | bis 1.500€ bzw. 1.100€ (bei Einstufung als Hausfrau/-mann) | Ja, Erhöhung nach Elternzeit ohne Gesundheitsprüfung (aber kein Rechtsanspruch) |
| Nürnberger | Beruf vor Elternzeit, wenn bestehender Arbeitsvertrag vorhanden & Elternzeit befristet ist (max. 3 Jahre) | Höhe auf Grundlage des Verdients vor Elternzeit; als Hausfrau/-mann bis 1.000€ | Günstigerprüfung bei Berufswechsel immer möglich |
| Swiss Life | Beruf vor Elternzeit (solange im Mutterschutz), ansonsten als Hausfrau/-mann | im Mutterschutz Höhe gemäß letzten Berufs; als Hausfrau/-mann bis 1.000€ | Prüfung einer Besserstellung, aber kein Rechtsanspruch |
| Volkswohl Bund | Beruf vor Elternzeit bei Rückkehrabsicht möglich, ansonsten Hausfrau/-mann | Höhe gemäß des zuletzt ausgeübten Berufes; als Hausfrau/-mann bis 1.500€ | Berufswechselprüfung möglich; innerhalb der ersten 5 Versicherungsjahre ohne neue Gesundheitsprüfung |
In der Praxis ist es sinnvoll, dass zuerst das Elternteil mit dem höheren Einkommen oder der größeren finanziellen Verantwortung abgesichert ist. Doch auch das betreuende Elternteil sollte nicht vergessen werden, denn Erkrankungen nach der Geburt oder Unfälle im Haushalt können ebenfalls zur Berufsunfähigkeit führen und zusätzliche Kosten verursachen.
Ideal ist daher, beide Elternteile abzusichern oder zumindest für den betreuenden Elternteil eine Basisabsicherung abzuschließen. Gerne beraten wir dich dazu individuell – für den Schutz deiner gesamten Familie.
Wenn du bereits eine BU hast und in Elternzeit gehst, fragst du dich womöglich, wie du diese weiter finanzieren kannst. Denn das Elterngeld macht max. 2/3 des bisherigen Einkommens aus. Verbunden mit den höheren Kosten, die ein neues Kind mit sich bringt, kann dein finanzieller Spielraum enger werden.
Deshalb stehen dir je nach Tarif verschiedene Optionen zur Verfügung, wie du deine BU vorübergehend anpassen kannst. Jede bringt gewisse Vor- und Nachteile mit sich.
Bei der Beitragsstundung kannst du deine monatlichen BU-Beiträge für einen bestimmten Zeitraum aussetzen. Der Versicherungsschutz bleibt dabei vollständig erhalten. Die gestundeten Beiträge müssen später – meist zinsfrei – nachgezahlt werden.
Einige Versicherer wie die LV 1871 bieten Eltern eine Stundung von bis zu 36 Monaten an. Die meisten Gesellschaften hingegen ermöglichen Pausen von 6 bis 24 Monaten.
Bei einer Beitragsfreistellung zahlst du für deine BU-Police vorübergehend keine Beiträge mehr. Allerdings wird dein Versicherungsschutz auf das sogenannte beitragsfreie Niveau reduziert – also stark gekürzt. Wie hoch die beitragsfreie BU-Rente ausfällt, hängt davon ab, wie lange du bereits Beiträge gezahlt hast und in welcher Höhe. Insbesondere in den ersten Versicherungsjahren liegt dieser Betrag oft deutlich unter 100 Euro im Monat – oder fällt ganz weg.
Eine weitere Möglichkeit ist die temporäre Reduzierung der versicherten BU-Rente – und damit auch des Beitrags. Viele Versicherer bieten dir an, die BU-Rente z. B. auf 500 oder 1.000 € pro Monat herabzusetzen. Dadurch sinkt der Beitrag spürbar.
Sobald sich deine finanzielle Situation verbessert – etwa mit dem Wiedereinstieg in den Beruf – kannst du die Rente über eine Nachversicherungsgarantie wieder aufstocken. Anbieter wie die Alte Leipziger, Nürnberger oder die Bayerische sind in diesem Punkt besonders flexibel.
Viele BU-Verträge enthalten eine sogenannte Beitragsdynamik (und ggf. eine zusätzliche Leistungsdynamik): Deine BU-Rente steigt jährlich automatisch um einen festen Prozentsatz (z. B. 3 %), um die Inflation auszugleichen. Damit steigt aber auch der Beitrag jedes Jahr.
Während der Elternzeit kannst du diese jährliche Erhöhung aussetzen. Das spart Kosten und verhindert eine schleichende Verteuerung während einer ohnehin angespannten Finanzlage. Wichtig: Die meisten Anbieter erlauben nur eine begrenzte Zahl an Ablehnungen, bevor die Dynamik dauerhaft entfällt. Es gibt mittlerweile aber durchaus Versicherer, die unbegrenzte Widersprüche ermöglichen, z.B. Alte Leipziger BU, Hannoversche BU, Nürnberger BU(bis 55 Jahre), Allianz BU, LV 1871 BU und HDI BU.
Ein Anbieterwechsel während der Elternzeit klingt verlockend – etwa um bessere Konditionen oder günstigere Beiträge zu bekommen. In der Praxis ist das jedoch schwierig. Denn ein Wechsel bedeutet, dass du einen neuen Antrag stellen musst – inklusive Gesundheitsprüfung.
Zudem wirst du in der Elternzeit oft nur noch als Hausfrau oder Hausmann eingestuft – mit entsprechend schlechteren Konditionen. Nur wenige Versicherer bieten kundenfreundliche Regeln zur Einstufung während der Elternzeit, und die findet man eher innerhalb bestehender Verträge.
Die einfachste – und gleichzeitig sicherste – Option ist, deine Berufsunfähigkeitsversicherung ganz normal weiterlaufen zu lassen. Das heißt: Du zahlst deine Beiträge unverändert weiter und behältst den vollen Schutz ohne Einschränkungen. Für viele Eltern ist das zwar mit einer finanziellen Herausforderung verbunden, aber gleichzeitig auch der beste Weg, eine Lücke in der Absicherung zu vermeiden.
In der Elternzeit sinkt häufig das Einkommen – die Versuchung, monatliche Ausgaben wie deine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kürzen, ist daher groß. Eine Kündigung der BU ist jedoch die denkbar schlechteste Wahl, denn du verlierst unmittelbar den kompletten Schutz deiner Absicherung. Entscheidest du dich später, wieder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, musst du dich erneut einer Gesundheitsprüfung stellen und zahlst aufgrund des höheren Eintrittsalters teils deutlich höhere Beiträge. Im schlimmsten Fall erhältst du aufgrund neuer Vorerkrankungen oder Schwangerschaftskomplikationen gar keinen Versicherungsschutz mehr.
Auch eine Beitragsfreistellung ist kritisch zu sehen, denn die versicherte Leistung wird auf ein Minimum reduziert, das dir im Ernstfall kaum noch hilft. Statt einer Kündigung oder Beitragsfreistellung empfehlen wir daher flexible Alternativen wie die Beitragsstundung oder eine temporäre Reduzierung der versicherten Rente. Bei beiden Varianten bleibt dein Schutz erhalten, während du kurzfristig finanziell entlastet wirst.
Viele Eltern kehren nach der Babypause nicht sofort in eine Vollzeitstelle zurück, sondern arbeiten zunächst mit reduzierter Stundenzahl. Genau dann solltest du prüfen, ob deine BU bei Teilzeit weiterhin zur beruflichen Situation passt. Andernfalls lauert die sogenannte Teilzeitfalle: Bei einer späteren Leistungsprüfung beurteilt der Versicherer deine Berufsunfähigkeit daran, ob du den zuletzt ausgeübten Beruf zu weniger als 50 Prozent verrichten kannst.
Reduzierst du dein Arbeitspensum von 40 auf 20 Stunden, musst du bei einer Erkrankung also nachweisen, dass du höchstens 10 Stunden pro Woche einsetzbar bist. Diese Hürde ist deutlich schwerer zu erreichen als bei Vollzeitkräften – du brauchst praktisch den doppelten gesundheitlichen Verlust, um die 50-Prozent-Grenze zu reißen.
Zwar haben Gerichte wie das OLG Saarbrücken und das LG Offenburg entschieden, dass bei einer vorübergehenden Teilzeit aufgrund der Kinderbetreuung weiterhin der frühere Vollzeitberuf für die BU-Beurteilung maßgeblich bleibt. Doch darauf solltest du dich nicht verlassen – denn im Ernstfall kostet ein solcher Rechtsstreit viel Zeit und Geld.
Deutlich sicherer bist du mit einer sogenannten Teilzeitklausel (oder Lebensstellungsklausel) im Vertrag. Versicherer wie LV 1871 BU, Bayerische BU, Baloise BU (Basler) oder Nürnberger BU legen hier ausdrücklich fest, dass bei Elternzeit oder familienbedingter Teilzeit der letzte Vollzeitberuf herangezogen wird – und zwar immer zu deinem Vorteil.
Plane deshalb deinen Wiedereinstieg frühzeitig und achte schon bei Vertragsabschluss auf eine entsprechende Klausel.
Tritt während Schwangerschaft oder Elternzeit eine Berufsunfähigkeit ein, bewertet der Versicherer deine Situation normalerweise nach deinem letzten Beruf vor der Elternzeit. Selbst wenn du aktuell Hausfrau oder Hausmann bist, genügt es, wenn du deinen vorherigen Job nicht mehr zur Hälfte ausüben kannst, um die volle BU-Rente zu erhalten.
Vollständige medizinische Unterlagen und eine genaue Tätigkeitsbeschreibung sind entscheidend, damit der Versicherer deine Einschränkungen klar nachvollziehen kann. Wenn du deine BU vor der Schwangerschaft abgeschlossen hast, sind auch Komplikationen wie Geburtsverletzungen oder Wochenbettdepressionen abgesichert. Entscheidest du dich erst während der Schwangerschaft für eine BU, lege alle Vorsorgebefunde offen, um spätere Streitigkeiten auszuschließen.
Ohne private BU erhältst du nach Mutterschutz oder Elternzeit lediglich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente – mit durchschnittlich 1.000 € meist nur ein Bruchteil deines letzten Einkommens. Eine private BU sichert hingegen die finanzielle Stabilität deiner gesamten Familie.
Gerade in Schwangerschaft und Elternzeit trägst du Verantwortung – für dich und für deine Familie. Mit der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du diese Phase sorgloser genießen und bist auf den Ernstfall vorbereitet.
Warte nicht, bis es zu spät ist. Lass dich von uns beraten und finde den Tarif, der zu deiner Lebenssituation passt!

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Viele Anbieter erlauben dir eine Erhöhung der BU-Rente nach der Elternzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung – aber nur, wenn dein Vertrag eine sogenannte Nachversicherungsgarantie enthält. Prüfe dies unbedingt in deinen Vertragsbedingungen, denn ohne diese Option könnte eine erneute Gesundheitsprüfung nötig werden.
Wirst du während einer vereinbarten Beitragsstundung berufsunfähig, bist du bei den meisten Versicherern trotzdem voll abgesichert. Die ausstehenden Beiträge werden in diesem Fall oft erlassen oder verrechnet. Prüfe hierzu deinen Vertrag oder lass dich individuell beraten.
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Es kann aber sein, dass die Versicherung deinen Antrag zunächst zurückstellt oder Risikozuschläge verlangt. In jedem Fall solltest du ehrlich alle medizinischen Details angeben. Tipp: Nutze eine anonyme Risikovoranfrage, um deine Chancen vorab zu prüfen.
Direkt abschließen kannst du eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder nicht. Dafür gibt es aber spezielle Tarife bzw. BU-Optionen (meist fondsgebunden), die später ggf. in eine vollwertige BU umgewandelt werden können – oftmals ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Folgende Versicherer bieten etwa solche Optionen: Baloise, Universa ("Tabaluga"), Nürnberger ("Vermögensplan4Kids"), LV 1871 ("Mein Plan Kids"), Allianz (Kinderpolice), Alte Leipziger (Kinder Grundfähigkeitsversicherung).
Für Schüler können Eltern eine sog. Schüler-BU abschließen. Sie ist gleichwertig zur regulären BU, sichert aber bereits den Beruf "Schüler" ab. Das oft zu deutlich besseren Konditionen. Die meisten Tarife sind ab 10 bzw. 15 Jahren erhältlich, bei der LV 1871 sogar schon ab 6 Jahren.
Ja, hier lauert die sogenannte Teilzeitfalle. Wenn du nach der Elternzeit dauerhaft weniger Stunden arbeitest, wird deine Berufsunfähigkeit an dieser reduzierten Stundenzahl gemessen. Prüfe deinen Vertrag auf eine Teilzeit- oder Lebensstellungsklausel, die sicherstellt, dass die Beurteilung im Leistungsfall weiterhin nach deiner vorherigen Vollzeitstelle erfolgt. Wenn dein Tarif dies nicht enthält, könnte sich ein Wechsel zu einem besseren Tarif langfristig lohnen.
Ja, aber vermutlich nur als Hausfrau oder Hausmann mit entsprechend höheren Beiträgen und eingeschränkter Leistung. Wenn du hingegen konkrete Pläne für den beruflichen Wiedereinstieg vorweisen kannst, sind deine Chancen deutlich besser, weiterhin in deinem zuletzt ausgeübten Beruf eingestuft zu werden.
Meist ja, allerdings begrenzen viele Versicherer die Anzahl der Ablehnungen auf ein oder zwei aufeinanderfolgende Jahre. Bei häufigerem Ablehnen entfällt die Dynamik dauerhaft. Deshalb solltest du genau überlegen, wie oft du diese Option nutzt. Nach der Elternzeit solltest du die Dynamik wieder aktivieren, um den Versicherungsschutz langfristig der Inflation anzupassen.
Nein, nach Vertragsabschluss musst du keine Änderungen deines Gesundheitszustands melden. Nur bei Neuverträgen oder nachträglichen Erhöhungen musst du wahrheitsgemäße Angaben zu deiner Gesundheit machen.
Ja, wenn dein Vertrag eine Nachversicherungsgarantie beinhaltet, kannst du bei bestimmten Ereignissen (wie z.B. Geburt des Kindes oder Wiedereinstieg ins Berufsleben) problemlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Prüfe deine Vertragsbedingungen oder lass dich individuell beraten – wir von my-finanzheld.de helfen dir dabei.
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