Berufsunfähigkeitsversicherung & Steuern
- BU-Rente versteuern? So reduzierst du deine Steuerlast!
- Ertragsanteil erklärt – so bleibt deine BU steuerfrei
- Sonstige Abzüge bei BU: Kranken-, Pflege- & Rentenlücke im Blick
Update: aktualisiert 12.08.2026
Wie du deine BU steuerlich optimal nutzt – von Absetzbarkeit bis Versteuerung der Rente.
Was bleibt mir eigentlich übrig, wenn ich wirklich berufsunfähig werde? Diese Frage stellen sich viele – und zwar völlig zurecht. Denn nicht nur das ob, sondern vor allem das wie der Auszahlung der BU-Rente spielt eine große Rolle.
Vielleicht hast du auch schon gehört, dass man BU-Renten versteuern muss. Aber wie hoch ist die Steuer wirklich? Welche Unterschiede gibt es bei privaten und staatlich geförderten BU-Verträgen? Und kann man die Beiträge zur BU eigentlich von der Steuer absetzen?
In diesem Ratgeber findest du alle Antworten – mit konkreten Zahlen, Beispielen und Brutto-Netto-Rechnungen für 2024 und 2025.
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Alle BU-Renten sind einkommensteuerpflichtig, der Ertragsanteil variiert je nach Vertrag zwischen 0-100%. Entscheidend ist, ob es sich bei deinem Vertrag um eine selbstständige BU (SBU) oder eine BUZ handelt und in welcher „Schicht“ des Drei‑Schichten‑Modells er konkret angesiedelt ist:
Im Drei-Schichten-Modell beeinflusst deine Vertragsform, wie viel Steuervorteil du hast.
Bei der BU mit Rente zählen 100 % der Beiträge als Sonderausgaben, Höchstbetrag 27.565 €/55.130 €.
✅ Steuervorteil in der Einzahlphase
Die Beiträge zur BU sind voll steuerlich absetzbar, wenn sie als Zusatzbaustein in einen Rürup-Vertrag integriert sind und der BU-Anteil unter 50 % des Gesamtbeitrags liegt.
💡 Achtung: Im Leistungsfall wird die BU-Rente zu 85–100 % besteuert. Das ist der „Preis“ für die Steuerersparnis vorab.
Bis zu 604 € monatlich sind steuer- und sozialabgabenfrei.
✅ Brutto statt Netto zahlen
Wenn der BU-Schutz im Rahmen einer Direktversicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen wird, kannst du Beiträge direkt vom Bruttolohn abziehen – ohne Steuer- und Sozialabgaben.
💡 Aber: Die spätere BU-Rente wird zu 100 % versteuert und ist oft voll GKV-pflichtig – das schmälert die Nettoleistung.
In der Einzahlphase kaum, im Leistungsfall oft komplett steuerfrei dank Grundfreibetrag.
Die Beiträge sind theoretisch als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar. In der Praxis verpufft das aber oft, weil Kranken- und Pflegeversicherung den Abzugsrahmen (1.900 €/2.800 €) ausschöpfen.
💡 Fazit: Die SBU bietet dir steuerlich nicht die beste Förderung, aber im Leistungsfall die beste Nettoleistung.
| Schicht | Beiträge steuerlich absetzbar? | Maximalbetrag (2025) | Besteuerung im Leistungsfall |
|---|---|---|---|
| Schicht 1 | ✅ Ja, zu 100 % | 27.565 €/55.130 € (ledig/verh.) | 85–100 % steuerpflichtig |
| Schicht 2 | ✅ Ja, steuerfrei vom Bruttolohn | bis 604 €/Monat (steuerfrei) | 100 % steuerpflichtig + GKV |
| Schicht 3 | ⚠️ Kaum wirksam | 1.900 €/2.800 € (theoretisch) | nur Ertragsanteil steuerpflichtig |

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Was bei der Auszahlung der BU-Rente tatsächlich auf deinem Konto ankommt, hängt auch von Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ab. Bei 2.000 Euro BU-Rente bleiben je nach Modell zwischen 1.447 und 1.596 Euro netto übrig.
Der Grundfreibetrag ist der steuerfreie Teil deines Einkommens. Nur was darüber liegt, wird tatsächlich versteuert.
Liegt dein steuerpflichtiges Einkommen – inklusive BU-Rente – unterhalb dieser Grenze, zahlst du keine Einkommensteuer.
🔎 Tipp: Die meisten privaten BU-Renten (SBU) liegen unter dieser Schwelle – so bleibt oft die gesamte Rente steuerfrei.
Achtung Progressionsvorbehalt: Kommt zusätzliches Einkommen hinzu, wirkt sich das nicht nur auf deine Gesamtsteuerlast aus, sondern hebt auch den Grenzsteuersatz auf den steuerpflichtigen Teil deiner BU-Rente an.
Um den steuerpflichtigen Anteil deiner BU-Rente zu ermitteln, nutzt man in Deutschland zwei unterschiedliche Tabellentypen:
Ertragsanteil-Tabelle (private Renten & SBU)
Beispielwerte:
| Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil |
|---|---|
| 35 Jahre | 23 % |
| 45 Jahre | 15 % |
| 60 Jahre | 18 % |
Besteuerungsanteil-Tabelle (Basis-/Rürup & gesetzliche Renten)
Beispielwerte:
| Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil |
|---|---|
| 2024 | 84 % |
| 2025 | 85 % |
| 2026 | 86 % |
Für alle Altersstufen und Rentenbeginnjahre findest du die offiziellen, vollständigen Tabellen hier:
Hinweis: Für die Richtigkeit der Steuerberechnungen übernehmen wir keine Gewähr. Für eine detaillierte und verbindliche Auskunft empfehlen wir eine individuelle steuerliche Beratung durch einen Steuerberater.
Diese Beispielrechnung setzt voraus, dass keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen und die Steuerprogression unberücksichtigt bleibt. Sobald zusätzliches Einkommen (z. B. aus Vermietung, Kapitalerträgen oder einem Nebenjob) hinzukommt, kann der Grundfreibetrag überschritten werden. Dann fällt Einkommensteuer an, und mit zunehmendem Gesamteinkommen steigt durch die Progression auch dein effektiver Steuersatz.
Wie hoch sind meine Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungs-Abzüge auf die BU-Rente? Gesetzlich Versicherte zahlen 2025 19,6–20,2 % KV/PV-Beiträge auf ihre BU-Rente.
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist und keine gesetzliche Rente beziehst, wirst du in der Regel freiwillig versichert:
Deine BU-Rente ist dann beitragspflichtig. Du zahlst dann sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung. Gleichzeitig ruhen im Leistungsfall deine Beitragszahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherung (Eigen- und Arbeitgeberanteil entfallen). Dadurch fehlt dir für jedes ausgefallene Beitragsjahr ein Entgeltpunkt (bis 30.06.2025: 39,32 €; ab 01.07.2025: 40,79 €) – deine spätere Altersrente fällt entsprechend niedriger aus.
>> mehr zur Verbindung von BU und Altersrente erfährst du in unserem Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung & Rente
Um die während der BU-Phase entgangenen Entgeltpunkte auszugleichen, kannst du freiwillige Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung leisten oder ergänzend eine private Rentenversicherung (z. B. Rürup-Rente) abschließen. Auch Riester-Verträge oder fondsgebundene Altersvorsorgeprodukte bieten sich an, um deine späteren Rentenansprüche zu stärken.
Für das Jahr 2025 gelten folgende Beitragssätze:
Das ergibt einen Gesamtbeitrag von rund 19,6 % bis 20,2 % auf deine BU-Rente, sofern du freiwillig gesetzlich versichert bist.
📉 Prognose: Beitragssätze steigen weiter. Laut aktuellen Prognosen (z. B. Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband) sind in den kommenden Jahren weitere Anhebungen des Zusatzbeitrags zu erwarten. Grund sind u. a. steigende Gesundheitskosten und eine alternde Bevölkerung.
Angenommene BU-Rente: 2.000 € monatlich
Gesamtabzüge: 404 € → Netto: 1.596 €
Wenn du privat versichert bist, zahlst du deine Beiträge unabhängig von der BU-Rente direkt an die PKV – je nach Tarif meist zwischen 300 € und 600 € monatlich. Ein Arbeitgeberzuschuss entfällt im Leistungsfall.
In der Steuererklärung müssen sowohl deine BU-Beiträge als auch die Rentenzahlungen korrekt erfasst werden. Beiträge werden je nach Vertragsart in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen, Renten in der Anlage R – im Folgenden siehst du, welche Zeilen für Rürup-BU, bAV und private BU relevant sind.
Hast du eine selbständige BU (SBU), dann trägst du die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand unter „Weitere Vorsorgeaufwendungen“ (Zeitle 45/46) ein.
Bei einer BU im Rahmen einer Basisrente (Rürup) gibst du den gesamten Beitrag (inklusive BU) in der gleichen Anlage unter den Altersvorsorgeaufwendungen (z. B. Zeile 4-13) an.
Die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind bereits im Arbeitgeberprozess steuerfrei verbucht und erfordern deshalb keine gesonderte Eintragung.
Die BU-Rente (Renten-Zahlung) selbst kommt immer in Anlage R, Zeile 7 – unabhängig von der Schicht.
In ELSTER findest du dafür passende Eingabefelder. Die genaue Einordnung ist meist selbsterklärend
Wann wird die Kombi-BU zur Netto-Falle? In der Ansparphase steckt Steuervorteil – im Leistungsfall drohen aber bis zu 100 % Versteuerung und hohe GKV-Abzüge.
Kombi-Produkte wie BUZ in Rürup oder bAV klingen auf den ersten Blick verlockend. In der Ansparphase profitierst du von einem echten steuerlichen Vorteil: Deine Beiträge können direkt von der Steuer abgesetzt oder steuerfrei über den Bruttolohn gezahlt werden.
Doch im Leistungsfall zeigt sich die Kehrseite: Die BU-Rente wird dann fast vollständig versteuert. Bei einer bAV sogar zu 100 %, bei einer Rürup-BU – je nach Rentenbeginnjahr – mit bis zu 100 % Besteuerung ab 2040.
Was viele dabei nicht bedenken: Durch die höhere Steuerlast und mögliche GKV-Abgaben kann die Nettoleistung deutlich unter dem liegen, was ursprünglich geplant war. Im schlimmsten Fall wird die steuerlich geförderte BU zu einer Netto-Falle – besonders wenn man den abgesicherten Betrag zu niedrig gewählt hat.
Ein weiterer Nachteil: Kombi-Produkte sind oft unflexibel. Möchtest du später nur den BU-Schutz kündigen oder ändern, betrifft das häufig auch die Altersvorsorge-Komponente. Das kann zu Nachteilen führen oder ist vertraglich gar nicht möglich.
Unsere Empfehlung: Trenne die BU möglichst von deiner Altersvorsorge. Nur so behältst du steuerlich wie vertraglich die volle Kontrolle und sicherst dir im Ernstfall eine höhere Nettoleistung.
Die private BU (Schicht 3) ist steuerlich am attraktivsten – im Leistungsfall fällt meist kein Cent Steuer an. Da du hier aus deinem Nettogehalt einzahlst, fällt im Leistungsfall nur der meist winzige Ertragsanteil an. Oft bleibt die Rente sogar komplett steuerfrei.
Dagegen werden Rürup-BU-Leistungen zu 85 % und bAV-BU (über den Arbeitgeber) zu 100 % versteuert. Wenn du also maximale Nettoleistung im Ernstfall möchtest, ist die private BU im Drei-Schichten-Modell die erste Wahl.
Gleichzeitig lohnt es sich, freiwillige Rentenbeiträge oder ergänzende Vorsorge (z. B. Rürup, Riester, fondsgebundene Rentenversicherung) einzuplanen, um fehlende Entgeltpunkte auszugleichen und deine spätere Altersrente abzusichern.

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Ja, grundsätzlich ist jede BU-Rente steuerpflichtig – aber nicht in voller Höhe. Bei einer privaten BU musst du nur den sogenannten Ertragsanteil versteuern. Dieser ist oft so gering, dass keine Steuer anfällt. Bei Rürup- oder bAV-Verträgen wird ein deutlich größerer Teil der BU-Rente versteuert – im Extremfall bis zu 100 %.
Kurz gesagt:
Bei privater BU mit GKV-Abzug (ca. 404 €/Monat) und einem Ertragsanteil von 460–720 € (meist unter dem Grundfreibetrag) bleiben netto rund 1.550–1.600 €.
Bei Rürup/BAV sind 85–100 % der Rente steuerpflichtig zuzüglich GKV-Abzüge → netto meist 1.300–1.400 €.
(PKV-Abzüge variieren je nach Tarif zwischen 300–600 €.)
Nur eingeschränkt. Bei einer selbständigen BU (SBU) zählt der Beitrag zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen – wird aber meist nicht steuerlich wirksam, weil die Krankenversicherung den Höchstbetrag ausschöpft. Nur bei Rürup- oder bAV-Kombis kannst du den BU-Anteil steuerlich voll geltend machen.
In ELSTER sind die Felder entsprechend beschriftet und leicht zu finden.
Wenn du gesetzlich versichert bist und keine gesetzliche Rente beziehst, wirst du freiwilliges Mitglied der GKV – dann sind auf die BU-Rente volle Beiträge zu zahlen (ca. 18–20 %). Privatversicherte zahlen ihre Beiträge ohnehin selbst weiter.
Im BU-Fall ruhen Eigen- und Arbeitgeber-Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wodurch dir pro ausgefallenem Jahr ein Entgeltpunkt (bis 30.06.2025: 39,32 €; ab 01.07.2025: 40,79 €) fehlt. Ein Ausgleich über freiwillige Beiträge, private Rentenversicherung (z.B. Rürup) oder Riester-/fondsgebundene Modelle behebt die Lücke.
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