Berufsunfähigkeitsversicherung und die Teilzeitklausel
- Teilzeitklausel – Fairer BU-Schutz im Leistungsfall
- Konkrete Formulierungsbeispiele der Teilzeitklausel
- Vergleich verschiedener Anbieter
Update: aktualisiert 06.07.2026
Wer in Teilzeit arbeitet, hat dafür meist gute Gründe – Kindererziehung, pflegebedürftige Eltern oder schlicht der Wunsch, nicht das ganze Leben dem Job unterzuordnen. Was dabei aber schnell übersehen wird: Die Berufsunfähigkeitsversicherung wurde oft noch zu Vollzeit-Bedingungen abgeschlossen. Und im Leistungsfall kann genau das zum Problem werden.
Denn ob jemand berufsunfähig ist, bemisst sich am zuletzt ausgeübten Beruf – und der sieht bei 20 Wochenstunden anders aus als bei 40. Ohne entsprechende Regelung kann das im Ernstfall zu Nachteilen führen, mit denen kaum jemand rechnet.
Die Teilzeitklausel schafft hier Abhilfe. In diesem Ratgeber schauen wir uns an, wie sie genau funktioniert, wer sie wirklich braucht und wie unterschiedlich die Versicherer sie umsetzen. Verglichen werden unter anderem LV 1871, die Bayerische, Baloise (Basler), Allianz, Nürnberger, Alte Leipziger, Hannoversche, Volkswohl Bund und HDI.
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Die Teilzeitklausel ist eine vertragliche Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Teilzeitkräfte im Leistungsfall nicht schlechter stellt als Vollzeitbeschäftigte.
Herkömmliche BU‑Verträge berechnen die Berufsunfähigkeit oft auf Basis der aktuellen Wochenarbeitszeit – ein zentrales Problem der BU bei Teilzeit. Arbeitet man beispielsweise nur 20 Stunden pro Woche, müsste man ohne Teilzeitklausel unter 10 Stunden arbeitsfähig sein, was eine wesentlich höhere Hürde ist als bei Vollzeitbeschäftigten (z. B. 4 Stunden von 8 Stunden).
Die Klausel gleicht diesen Nachteil aus, indem sie entweder auf die frühere Vollzeittätigkeit oder auf eine fiktive 40‑Stunden-Woche zurückgreift, um deinen tatsächlichen Leistungsverlust fair zu bewerten.
Ein wesentlicher Grund, warum eine Teilzeitklausel so relevant ist, liegt in der Tatsache, dass Teilzeitkräfte ohne diese Regelung oft deutlich schlechter bewertet werden.
Ist dein Lebensplan also auf Flexibilität ausgelegt, solltest du genau prüfen, ob deine BU den vollen Schutz für deine Situation bietet.
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Wenn du nicht ausschließen kannst, in Zukunft weniger Stunden zu arbeiten – selbst wenn du aktuell Vollzeit tätig bist – ist eine Teilzeitklausel empfehlenswert. Oft ist sie im Tarif bereits enthalten; manchmal jedoch nur eingeschränkt.
Wer von Anfang an in Teilzeit tätig ist, muss darauf achten, dass der Tarif auch diesen Status zum Leistungsfall berücksichtigt. Bei manchen Tarifen (z. B. LV 1871 BU, Baloise BU, die Bayerische BU) gilt der Schutz unabhängig vom Zeitpunkt des Wechsels, während andere Anbieter nur einen Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit absichern.
Die meisten BU-Produkte definieren „Teilzeit“ anhand einer Wochenstundenanzahl (häufig unter 30 Stunden bei angestellten Arbeitnehmern). Für die Leistungsermittlung wird dann oftmals ein Rückbezug auf die früher ausgeübte Vollzeittätigkeit genommen oder auf eine fiktive Vollzeit (40‑Stunden-Woche) hochgerechnet. Dadurch wird sichergestellt, dass dein BU-Grad nicht allein aufgrund der reduzierten aktuellen Arbeitszeit zu hoch ansetzt – und du im Leistungsfall eine adäquate BU-Rente erhältst.
Wie unterschiedlich Versicherer den Umgang mit Teilzeit regeln, zeigt sich erst im konkreten Bedingungswortlaut. Die folgenden Formulierungsbeispiele veranschaulichen die gängigsten Varianten der Klausel – von der befristeten Rückbezugsklausel bis zum vollständigen Verzicht auf eine Teilzeitregelung.
Beispiel:
„Geht die versicherte Person innerhalb von 12 Monaten nach Reduzierung ihrer Arbeitszeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen teilweise oder vollständig aus dem Berufsleben, so bemisst sich ihr Grad der Berufsunfähigkeit auf Basis der vorherigen (höheren) Stundenzahl. Nach Ablauf von 12 Monaten wird die aktuelle Teilzeittätigkeit zugrunde gelegt.“
Charakteristik:
Beispiel:
„Reduziert die versicherte Person während der Vertragslaufzeit ihre Arbeitszeit dauerhaft oder vorübergehend, so wird zur Feststellung des Berufsunfähigkeitsgrades die Arbeitszeit und Aufgabenverteilung vor der Reduzierung berücksichtigt. Eine Hochrechnung auf Vollzeit erfolgt, sofern die versicherte Person nachweist, dass sie ohne die Erkrankung weiterhin mehr Stunden hätte leisten können. Ein späterer Wiederanstieg der Arbeitszeit führt zu keiner Verschlechterung der Einstufung.“
Charakteristik:
Beispiel:
„Verringert die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit aufgrund von Elternzeit, Kindererziehung oder der Pflege eines nahen Angehörigen auf maximal 50 % der bisherigen Arbeitszeit, findet bei der Beurteilung einer Berufsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten nach dieser Reduzierung die bisherige Vollzeitstelle Berücksichtigung. Danach erfolgt die Prüfung ausschließlich auf Basis der aktuellen Teilzeittätigkeit.“
Charakteristik:
Beispiel:
„Bei der Reduzierung von Vollzeit oder Teilzeit in eine Tätigkeit im Bereich Erziehung, Pflege oder Haushalt wird diese Tätigkeit als vollwertiger Beruf anerkannt. Wird die versicherte Person in der Ausübung der Haushaltsführung erheblich eingeschränkt, so wird der BU-Grad anhand der Gesamtbelastung (Erwerbstätigkeit plus Haushalt) überprüft. Eine reine Senkung der Wochenstundenzahl führt nicht zu einer schlechteren Einstufung.“
Charakteristik:
Beispiel:
„Es erfolgt keine besondere Berücksichtigung einer Reduzierung der Arbeitszeit. Maßgeblich ist stets die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Ein Wechsel in Teilzeit führt nicht zu einem Rückbezug auf eine frühere Vollzeitstelle.“
Charakteristik:
Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Informationen zu den Teilzeitklauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen. Dabei handelt es sich lediglich um eine Orientierungshilfe, die nicht alle auf dem Markt verfügbaren Versicherer abdeckt, sondern exemplarisch ausgewählte Anbieter darstellt.
Die Tabelle zeigt, ob und wie die jeweilige Klausel auch für bereits in Teilzeit Beschäftigte gilt und gibt eine grobe Bewertung der Regelungen – eine Grundlage, um den für dich optimalen Tarif leichter einschätzen zu können.
| Versicherer | Gilt auch bei bereits bestehender Teilzeit? | Ausgestaltung | Bewertung |
|---|---|---|---|
| LV 1871 | Ja | Teilzeit unter 30 Stunden; zusätzlich werden Tätigkeiten im Rahmen von Kinder- und Angehörigenversorgung berücksichtigt | Sehr gut – umfassend und fair |
| Die Bayerische | Ja | Teilzeit unter 30 Stunden; berücksichtigt Erwerbstätigkeit, Hausfrauen-/Hausmännertätigkeit und Pflege von Angehörigen | Sehr gut – familienfreundlich |
| Baloise (Basler) | Ja | Flexible Definition, mehrere Teilzeitjobs sowie Haushalt und Pflege werden zusammengezählt; keine starre Stundengrenze für Angestellte | Sehr gut – flexibel und umfassend |
| Canada Life | Ja | Teilzeitklausel greift unabhängig davon, ob du bereits in Teilzeit versichert bist oder erst später in Teilzeit wechselst. Neben der Erwerbstätigkeit fließen auch haushalts- und pflegebezogene Tätigkeiten in die Leistungsprüfung ein. Es gibt keine Zeitbegrenzung, die den Rückbezug auf frühere Vollzeitwerte einschränkt. | Gut – umfassend und ohne zeitliche Begrenzung |
| Hannoversche | Ja | Bietet eine flexible Hochrechnung, die auch bei bereits bestehender Teilzeit greift, wenn die versicherte Person beispielsweise durch familiäre oder pflegerische Verpflichtungen bedingt weniger Stunden arbeitet; häufig mit einer zeitlichen Begrenzung (z. B. 12 Monate) für den Rückbezug auf frühere Vollzeitwerte | Gut – Flexibel, aber teilweise zeitlich begrenzt |
| Allianz | Eher nein (gilt primär bei Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit) | Teilzeitklausel greift nur bei Reduzierung der Arbeitszeit aufgrund von Kindererziehung oder Pflege; Grundlage ist der frühere Vollzeitjob | Eingeschränkt – nur für bestimmte Fälle |
| Nürnberger | Nein (setzt Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit voraus) | Bei einem Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit wird für einen Zeitraum (bis zu 10 Jahre) der frühere Stundenumfang zugrunde gelegt; danach normale Teilzeitbewertung | Mittel – temporär, nicht für dauerhafte Teilzeit geeignet |
| Alte Leipziger | Ja | Betrachtet die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit inkl. aller Mischtätigkeiten (Beruf, Haushalt, Pflege); keine künstliche Hochrechnung | Mittel – realitätsnah, aber ohne „Bonus“ für reine Teilzeit |
| HDI | Ja | HDI nutzt eine Kombination aus Hochrechnung und Bewertung der aktuellen Arbeitszeit; er bezieht auch frühere Vollzeittätigkeiten mit ein, unterliegt aber gewissen Einschränkungen bei der Einbeziehung von Haushaltspflichten | Mittel bis gut – Fair, jedoch in Einzelfällen differierend |
| Volkswohl Bund | Eher nein | Teilzeit wird streng auf Basis der aktuell ausgeübten Arbeit bewertet – ein Rückbezug auf frühere Vollzeitwerte erfolgt nicht, was zu einer restriktiven Leistungsberechnung führt | Eingeschränkt – Teilzeitkräfte werden benachteiligt |
Diese Tipps sollen dir dabei helfen, den für dich idealen BU-Tarif zu finden und sicherzustellen, dass du im Leistungsfall nicht benachteiligt wirst.
Die Teilzeitklausel stellt in der heutigen Arbeitswelt einen essenziellen Baustein dar, um im Leistungsfall nicht benachteiligt zu werden.
Versicherer wie z. B. die LV 1871, die Bayerische oder die Baloise bieten umfassende Klauseln, die auch bereits bestehende Teilzeitbeschäftigungen abdecken – während Anbieter wie z. B. die Allianz und der Volkswohl Bund restriktiver agieren.
Eine gute Teilzeitklausel trägt dazu bei, dass sich der Leistungsfall nicht in eine „Teilzeitfalle“ verwandelt, in der du trotz signifikanter Einschränkungen keinen BU-Schutz erhältst.
Wenn du unsicher bist, welcher Tarif am besten zu deinem Lebensmodell passt, stehen wir von my-finanzheld.de dir gerne beratend zur Seite, um den für dich optimalen BU-Tarif zu finden.
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Nein, einige BU‑Tarife enthalten standardmäßig keine oder nur eine eingeschränkte Teilzeitregelung. Es ist ratsam, die AVB genau zu prüfen oder eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Normalerweise nein. Die Teilzeitklausel ist eine vertragliche Bedingung und verursacht in der Regel keinen separaten Beitragszuschlag.
Das hängt vom Anbieter ab. Bei Tarifen wie denen von LV 1871, Die Bayerische, Baloise, Hannoversche, HDI und Alte Leipziger greift der Schutz auch für bereits bestehende Teilzeitbeschäftigungen. Bei der Allianz und Volkswohl Bund hingegen wird der Vorteil meist nur beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit gewährt.
Prüfe, ob ein Tarifwechsel oder eine Nachversicherung möglich ist – und informiere dich, ob dein Versicherer dir nachträglich besseren Schutz bieten kann. Ein unabhängiges Beratungsgespräch kann hier sinnvoll sein.
Einige Versicherer behandeln Elternzeit ähnlich wie eine befristete Teilzeittätigkeit. Achte aber genau darauf, ob deine BU-Bedingungen das explizit erwähnen oder eine Mindeststundenzahl vorgeben.
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