Berufsunfähigkeitsversicherung und die Teilzeitklausel

    •  Teilzeitklausel – Fairer BU-Schutz im Leistungsfall
    •  Konkrete Formulierungsbeispiele der Teilzeitklausel
    •  Vergleich verschiedener Anbieter
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Update: aktualisiert 06.07.2026

Wer in Teilzeit arbeitet, hat dafür meist gute Gründe – Kindererziehung, pflegebedürftige Eltern oder schlicht der Wunsch, nicht das ganze Leben dem Job unterzuordnen. Was dabei aber schnell übersehen wird: Die Berufsunfähigkeitsversicherung wurde oft noch zu Vollzeit-Bedingungen abgeschlossen. Und im Leistungsfall kann genau das zum Problem werden.

Denn ob jemand berufsunfähig ist, bemisst sich am zuletzt ausgeübten Beruf – und der sieht bei 20 Wochenstunden anders aus als bei 40. Ohne entsprechende Regelung kann das im Ernstfall zu Nachteilen führen, mit denen kaum jemand rechnet.

Die Teilzeitklausel schafft hier Abhilfe. In diesem Ratgeber schauen wir uns an, wie sie genau funktioniert, wer sie wirklich braucht und wie unterschiedlich die Versicherer sie umsetzen. Verglichen werden unter anderem LV 1871, die Bayerische, Baloise (Basler), Allianz, Nürnberger, Alte Leipziger, Hannoversche, Volkswohl Bund und HDI.

Das Wichtigste in Kürze

  • Teilzeitklausel: Sichert zu, dass deine BU‑Rente auch dann greift, wenn du weniger als deine bisherige Arbeitszeit leisten kannst
  • Wichtig für: (werdende) Eltern, pflegende Angehörige und alle, die flexibel ihre Arbeitszeit anpassen
  • Ohne Teilzeitklausel riskierst du, im Leistungsfall benachteiligt zu werden, da die Berechnung der Berufsunfähigkeit rein rechnerisch auf deiner aktuellen (reduzierten) Stundenanzahl basiert
  • Viele Versicherer bieten die Klausel an, jedoch mit sehr unterschiedlichen Bedingungen
  • Eine vereinfachte Gesundheitsprüfung oder Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung können zusätzliche Vorteile sein

Was ist die Teilzeitklausel?

Die Teilzeitklausel ist eine vertragliche Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Teilzeitkräfte im Leistungsfall nicht schlechter stellt als Vollzeitbeschäftigte.

Herkömmliche BU‑Verträge berechnen die Berufsunfähigkeit oft auf Basis der aktuellen Wochenarbeitszeit – ein zentrales Problem der BU bei Teilzeit. Arbeitet man beispielsweise nur 20 Stunden pro Woche, müsste man ohne Teilzeitklausel unter 10 Stunden arbeitsfähig sein, was eine wesentlich höhere Hürde ist als bei Vollzeitbeschäftigten (z. B. 4 Stunden von 8 Stunden).

Die Klausel gleicht diesen Nachteil aus, indem sie entweder auf die frühere Vollzeittätigkeit oder auf eine fiktive 40‑Stunden-Woche zurückgreift, um deinen tatsächlichen Leistungsverlust fair zu bewerten.

Warum ist die Teilzeitklausel so wichtig und für wen?

Ein wesentlicher Grund, warum eine Teilzeitklausel so relevant ist, liegt in der Tatsache, dass Teilzeitkräfte ohne diese Regelung oft deutlich schlechter bewertet werden.

  • (Werdende) Eltern: In Zeiten von Elternzeit und Kinderbetreuung kann es sein, dass deine Arbeitsstunden reduziert werden. Eine gute Teilzeitklausel stellt sicher, dass du auch dann den gleichen BU‑Schutz behältst. Was du außerdem zur BU während Schwangerschaft und Elternzeit wissen solltest, liest du in unserem Ratgeber.
  • Pflegende Angehörige: Wer Pflegeaufgaben übernimmt, ist häufig gezwungen, in Teilzeit zu arbeiten – und soll im Leistungsfall nicht benachteiligt werden.
  • Flexible Arbeitsmodelle: Auch wenn du aus persönlichen Gründen (z. B. Sabbatical, Work‑Life‑Balance) in Teilzeit tätig bist, darf dein Leistungsanspruch nicht durch einen rein rechnerisch höheren Sollwert gefährdet sein.

Ist dein Lebensplan also auf Flexibilität ausgelegt, solltest du genau prüfen, ob deine BU den vollen Schutz für deine Situation bietet.

Du benötigst eine wirklich kompetente Beratung zum Thema BU?

unabhängige Experten-Beratung

kostenlos & unverbindlich

mit vielen Spezial-Tipps

Kontakt aufnehmen

Wann eine Teilzeitklausel notwendig - und wann nicht?

Wenn du nicht ausschließen kannst, in Zukunft weniger Stunden zu arbeiten – selbst wenn du aktuell Vollzeit tätig bist – ist eine Teilzeitklausel empfehlenswert. Oft ist sie im Tarif bereits enthalten; manchmal jedoch nur eingeschränkt.

Wer von Anfang an in Teilzeit tätig ist, muss darauf achten, dass der Tarif auch diesen Status zum Leistungsfall berücksichtigt. Bei manchen Tarifen (z. B. LV  1871 BU, Baloise BU, die Bayerische BU) gilt der Schutz unabhängig vom Zeitpunkt des Wechsels, während andere Anbieter nur einen Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit absichern.

Funktionsweise der Teilzeitklausel

Die meisten BU-Produkte definieren „Teilzeit“ anhand einer Wochenstundenanzahl (häufig unter 30 Stunden bei angestellten Arbeitnehmern). Für die Leistungsermittlung wird dann oftmals ein Rückbezug auf die früher ausgeübte Vollzeittätigkeit genommen oder auf eine fiktive Vollzeit (40‑Stunden-Woche) hochgerechnet. Dadurch wird sichergestellt, dass dein BU-Grad nicht allein aufgrund der reduzierten aktuellen Arbeitszeit zu hoch ansetzt – und du im Leistungsfall eine adäquate BU-Rente erhältst.

Was musst du bei Abschluss beachten?

  • Prüfe, ob sie zeitlich befristet oder dauerhaft wirkt: geht der Schutz nach 12 Monaten verloren, bringt dir die Klausel auf Dauer vielleicht wenig.
  • Achte darauf, ob Haushaltsarbeit/Pflege mitberücksichtigt wird: wer Kinder hat oder Angehörige pflegt, sollte das unbedingt miteinbeziehen.
  • Viele Versicherer knüpfen die Klausel an bestimmte Voraussetzungen (etwa Arbeitsteilreduzierung nur aus familiären Gründen). Lies das Kleingedruckte sorgfältig.
  • Keine Schlechterstellung: Gute Verträge verbieten dir nicht, nach einer Teilzeitphase wieder auf Vollzeit zurückzugehen – oder umgekehrt. Achte darauf, dass du nicht jedes Mal eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen musst.
  • Wenn du bereits in Teilzeit arbeitest, kann die Wirkung eingeschränkt sein. Sprich das bei Vertragsabschluss an.
  • Tarifwechsel: Hast du einen alten BU-vertrag ohne Teilzeitklausel und planst die Arbeitszeit zu reduzieren, könnte ein Tarifwechsel sinnvoll sein – vorher checken, ob dein Gesundheitszustand das erlaubt.
  • Nachversicherungsgarantie: Kannst du deine BU-Rente ohne erneute Prüfung erhöhen, wenn dein Leben sich ändert (Geburt, Hauskauf etc.)?

Konkrete Formulierungsbeispiele und Analyse

Wie unterschiedlich Versicherer den Umgang mit Teilzeit regeln, zeigt sich erst im konkreten Bedingungswortlaut. Die folgenden Formulierungsbeispiele veranschaulichen die gängigsten Varianten der Klausel – von der befristeten Rückbezugsklausel bis zum vollständigen Verzicht auf eine Teilzeitregelung.

Befristete Rückbezugsklausel

Beispiel:

„Geht die versicherte Person innerhalb von 12 Monaten nach Reduzierung ihrer Arbeitszeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen teilweise oder vollständig aus dem Berufsleben, so bemisst sich ihr Grad der Berufsunfähigkeit auf Basis der vorherigen (höheren) Stundenzahl. Nach Ablauf von 12 Monaten wird die aktuelle Teilzeittätigkeit zugrunde gelegt.“

Charakteristik:

  • Gilt für einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten nach einer Arbeitszeitreduktion
  • Vorteil: Direkt nach einer Reduktion kann noch die frühere Vollzeittätigkeit als Maßstab herangezogen werden
  • Nachteil: Bei langfristiger Teilzeitarbeit verfällt der Schutz nach Ablauf der Frist
  • Für bereits bestehende Teilzeit: Diese Klausel greift primär beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit

Umfassende, dauerhafte Teilzeitklausel

Beispiel:

„Reduziert die versicherte Person während der Vertragslaufzeit ihre Arbeitszeit dauerhaft oder vorübergehend, so wird zur Feststellung des Berufsunfähigkeitsgrades die Arbeitszeit und Aufgabenverteilung vor der Reduzierung berücksichtigt. Eine Hochrechnung auf Vollzeit erfolgt, sofern die versicherte Person nachweist, dass sie ohne die Erkrankung weiterhin mehr Stunden hätte leisten können. Ein späterer Wiederanstieg der Arbeitszeit führt zu keiner Verschlechterung der Einstufung.“

Charakteristik:

  • Bietet unbefristeten Schutz, da der frühere Vollzeitstatus als Maßstab erhalten bleibt
  • Vorteil: Eignet sich besonders für Personen, die dauerhaft in Teilzeit arbeiten
  • Gilt auch für bereits bestehende Teilzeit, unabhängig vom Zeitpunkt der Reduktion

„Teilklausel“ nur bei bestimmten Gründen (z. B. Kindererziehung, Pflege)

Beispiel:

„Verringert die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit aufgrund von Elternzeit, Kindererziehung oder der Pflege eines nahen Angehörigen auf maximal 50 % der bisherigen Arbeitszeit, findet bei der Beurteilung einer Berufsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten nach dieser Reduzierung die bisherige Vollzeitstelle Berücksichtigung. Danach erfolgt die Prüfung ausschließlich auf Basis der aktuellen Teilzeittätigkeit.“

Charakteristik:

  • Greift ausschließlich für Versicherte, die aus genau diesen Gründen in Teilzeit gehen
  • Vorteil: Schützt gezielt bei familiären Verpflichtungen
  • Nachteil: Gilt nur für einen Zeitraum von 12 Monaten; für dauerhaft bestehende Teilzeit (ohne Übergang von Vollzeit) wird sie nicht angewendet

Teilzeitklausel mit hauswirtschaftlicher Tätigkeit

Beispiel:

„Bei der Reduzierung von Vollzeit oder Teilzeit in eine Tätigkeit im Bereich Erziehung, Pflege oder Haushalt wird diese Tätigkeit als vollwertiger Beruf anerkannt. Wird die versicherte Person in der Ausübung der Haushaltsführung erheblich eingeschränkt, so wird der BU-Grad anhand der Gesamtbelastung (Erwerbstätigkeit plus Haushalt) überprüft. Eine reine Senkung der Wochenstundenzahl führt nicht zu einer schlechteren Einstufung.“

Charakteristik:

  • Erfasst neben der beruflichen Tätigkeit auch haushaltsbezogene Tätigkeiten
  • Vorteil: Besonders für Familien, in denen neben dem Job auch Haushalt oder Pflege geleistet wird
  • Gilt bei bereits bestehender Teilzeit: Auch wenn du bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Teilzeit bist, zählt deine tatsächliche Tätigkeitsverteilung

Keine oder sehr eingeschränkte Teilzeitklausel

Beispiel:

Es erfolgt keine besondere Berücksichtigung einer Reduzierung der Arbeitszeit. Maßgeblich ist stets die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Ein Wechsel in Teilzeit führt nicht zu einem Rückbezug auf eine frühere Vollzeitstelle.“

Charakteristik:

  • Hier erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich auf Basis der aktuellen (reduzierten) Arbeitszeit
  • Nachteil: Teilzeitkräfte sind massiv benachteiligt, da sie größere Hürden haben, um den Leistungsfall zu erreichen
  • Gilt bei bereits bestehender Teilzeit: Diese Regelung bietet keinen zusätzlichen Schutz

Vergleich der Teilzeitklauseln verschiedener Versicherer

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Informationen zu den Teilzeitklauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen. Dabei handelt es sich lediglich um eine Orientierungshilfe, die nicht alle auf dem Markt verfügbaren Versicherer abdeckt, sondern exemplarisch ausgewählte Anbieter darstellt.

Die Tabelle zeigt, ob und wie die jeweilige Klausel auch für bereits in Teilzeit Beschäftigte gilt und gibt eine grobe Bewertung der Regelungen – eine Grundlage, um den für dich optimalen Tarif leichter einschätzen zu können.

Versicherer Gilt auch bei bereits bestehender Teilzeit? Ausgestaltung Bewertung
LV 1871 Ja Teilzeit unter 30 Stunden; zusätzlich werden Tätigkeiten im Rahmen von Kinder- und Angehörigenversorgung berücksichtigt Sehr gut – umfassend und fair
Die Bayerische Ja Teilzeit unter 30 Stunden; berücksichtigt Erwerbstätigkeit, Hausfrauen-/Hausmännertätigkeit und Pflege von Angehörigen Sehr gut – familienfreundlich
Baloise (Basler) Ja Flexible Definition, mehrere Teilzeitjobs sowie Haushalt und Pflege werden zusammengezählt; keine starre Stundengrenze für Angestellte Sehr gut – flexibel und umfassend
Canada Life Ja Teilzeitklausel greift unabhängig davon, ob du bereits in Teilzeit versichert bist oder erst später in Teilzeit wechselst. Neben der Erwerbstätigkeit fließen auch haushalts- und pflegebezogene Tätigkeiten in die Leistungsprüfung ein. Es gibt keine Zeitbegrenzung, die den Rückbezug auf frühere Vollzeitwerte einschränkt. Gut – umfassend und ohne zeitliche Begrenzung
Hannoversche Ja Bietet eine flexible Hochrechnung, die auch bei bereits bestehender Teilzeit greift, wenn die versicherte Person beispielsweise durch familiäre oder pflegerische Verpflichtungen bedingt weniger Stunden arbeitet; häufig mit einer zeitlichen Begrenzung (z. B. 12 Monate) für den Rückbezug auf frühere Vollzeitwerte Gut – Flexibel, aber teilweise zeitlich begrenzt
Allianz Eher nein (gilt primär bei Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit) Teilzeitklausel greift nur bei Reduzierung der Arbeitszeit aufgrund von Kindererziehung oder Pflege; Grundlage ist der frühere Vollzeitjob Eingeschränkt – nur für bestimmte Fälle
Nürnberger Nein (setzt Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit voraus) Bei einem Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit wird für einen Zeitraum (bis zu 10 Jahre) der frühere Stundenumfang zugrunde gelegt; danach normale Teilzeitbewertung Mittel – temporär, nicht für dauerhafte Teilzeit geeignet
Alte Leipziger Ja Betrachtet die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit inkl. aller Mischtätigkeiten (Beruf, Haushalt, Pflege); keine künstliche Hochrechnung Mittel – realitätsnah, aber ohne „Bonus“ für reine Teilzeit
HDI Ja HDI nutzt eine Kombination aus Hochrechnung und Bewertung der aktuellen Arbeitszeit; er bezieht auch frühere Vollzeittätigkeiten mit ein, unterliegt aber gewissen Einschränkungen bei der Einbeziehung von Haushaltspflichten Mittel bis gut – Fair, jedoch in Einzelfällen differierend
Volkswohl Bund Eher nein Teilzeit wird streng auf Basis der aktuell ausgeübten Arbeit bewertet – ein Rückbezug auf frühere Vollzeitwerte erfolgt nicht, was zu einer restriktiven Leistungsberechnung führt Eingeschränkt – Teilzeitkräfte werden benachteiligt

Praxistipps für dich

  • Prüfe deinen Status: Wenn du bereits in Teilzeit arbeitest oder absehen kannst, dass du in Zukunft weniger Stunden leisten wirst – beispielsweise aufgrund von Familien- oder Pflegepflichten – solltest du darauf achten, dass dein BU‑Vertrag eine umfassende und dauerhafte Teilzeitklausel enthält. Schau dir genau die Formulierungen in den AVB an, um sicherzustellen, dass auch dein aktueller Teilzeitstatus im Leistungsfall optimal berücksichtigt wird.
  • Dokumentiere deine Tätigkeiten: Es ist wichtig, dass du genau dokumentierst, welche Tätigkeiten du ausübst – sei es im Beruf, im Haushalt oder in der Pflege von Angehörigen. So kannst du im Leistungsfall belegen, wie sich deine gesamte Belastung zusammensetzt. Dies hilft dabei, dass deine tatsächliche Arbeitsbelastung realistisch bewertet wird.
  • Vergleiche Anbieter: Informiere dich persönlich über die Unterschiede zwischen den Versicherern. Wenn du etwa in Teilzeit arbeitest, bieten z. B. die LV 1871, die Bayerische, die Baloise, die Hannoversche und der HDI in der Regel einen besseren Schutz als Anbieter wie Allianz oder Volkswohl Bund. Nutze unsere Vergleichstabelle als ersten Anhaltspunkt und kläre in einem Beratungsgespräch, welcher Tarif am besten zu deiner Lebenssituation passt.
  • Lass dich beraten: Scheue dich nicht, unabhängige Experten zu Rate zu ziehen – gerade wenn es um einen so wichtigen Schutz wie deine BU geht. Ein persönliches Beratungsgespräch kann dir helfen, Unsicherheiten zu klären und den Tarif zu finden, der genau zu deinen Bedürfnissen passt. So stellst du sicher, dass du im Fall der Fälle bestmöglich abgesichert bist.
  • Aktualisiere regelmäßig: Da sich Versicherungsbedingungen und gesetzliche Rahmenbedingungen ändern können, ist es sinnvoll, regelmäßig (zum Beispiel alle 6 bis 12 Monate) zu überprüfen, ob dein Tarif noch optimal zu deiner derzeitigen Situation passt. Bei Änderungen in deinem Leben (z. B. bei einer Arbeitszeitreduktion) sollte auch dein BU-Schutz angepasst werden.

Diese Tipps sollen dir dabei helfen, den für dich idealen BU-Tarif zu finden und sicherzustellen, dass du im Leistungsfall nicht benachteiligt wirst.

 

Helden-Tipp

Eine unabhängige Beratung von unseren Experten bei my-finanzheld.de kann helfen, den für deine Lebenssituation besten Tarif zu finden und Missverständnisse zu vermeiden.

MY-FINANZHELD
fazitLogo

Helden-Fazit

Die Teilzeitklausel stellt in der heutigen Arbeitswelt einen essenziellen Baustein dar, um im Leistungsfall nicht benachteiligt zu werden.

Versicherer wie z. B. die LV 1871, die Bayerische oder die Baloise bieten umfassende Klauseln, die auch bereits bestehende Teilzeitbeschäftigungen abdecken – während Anbieter wie z. B. die Allianz und der Volkswohl Bund restriktiver agieren.

Eine gute Teilzeitklausel trägt dazu bei, dass sich der Leistungsfall nicht in eine „Teilzeitfalle“ verwandelt, in der du trotz signifikanter Einschränkungen keinen BU-Schutz erhältst.

Wenn du unsicher bist, welcher Tarif am besten zu deinem Lebensmodell passt, stehen wir von my-finanzheld.de dir gerne beratend zur Seite, um den für dich optimalen BU-Tarif zu finden.

Du benötigst eine wirklich kompetente Beratung zum Thema BU?

unabhängige Experten-Beratung

kostenlos & unverbindlich

mit vielen Spezial-Tipps

Kontakt aufnehmen

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Teilzeitklausel

Ist die Teilzeitklausel automatisch in jedem BU‑Tarif enthalten?

Nein, einige BU‑Tarife enthalten standardmäßig keine oder nur eine eingeschränkte Teilzeitregelung. Es ist ratsam, die AVB genau zu prüfen oder eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wird mein Beitrag höher, wenn eine Teilzeitklausel enthalten ist?

Normalerweise nein. Die Teilzeitklausel ist eine vertragliche Bedingung und verursacht in der Regel keinen separaten Beitragszuschlag.

Gilt die Klausel auch, wenn ich bereits in Teilzeit arbeite?

Das hängt vom Anbieter ab. Bei Tarifen wie denen von LV 1871, Die Bayerische, Baloise, Hannoversche, HDI und Alte Leipziger greift der Schutz auch für bereits bestehende Teilzeitbeschäftigungen. Bei der Allianz und Volkswohl Bund hingegen wird der Vorteil meist nur beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit gewährt.

Was ist zu tun, wenn ich einen alten BU‑Vertrag ohne Teilzeitklausel habe?

Prüfe, ob ein Tarifwechsel oder eine Nachversicherung möglich ist – und informiere dich, ob dein Versicherer dir nachträglich besseren Schutz bieten kann. Ein unabhängiges Beratungsgespräch kann hier sinnvoll sein.

Was ist mit Elternzeit, zählt die ebenfalls als Teilzeit?

Einige Versicherer behandeln Elternzeit ähnlich wie eine befristete Teilzeittätigkeit. Achte aber genau darauf, ob deine BU-Bedingungen das explizit erwähnen oder eine Mindeststundenzahl vorgeben.

Du benötigst eine kompetente Beratung rund um deine Versicherungen?

unabhängige Experten-Beratung

kostenlos & unverbindlich

mit vielen Spezial-Tipps

Kontakt aufnehmen
Copyright 2026 my-Finanzheld.de
 Schließen
Kostenlose Beratung 08142 651 39 28 Mo - Fr 8.30 - 18.00 Uhr