Berufsunfähigkeitsversicherung mit ADHS - so klappt der Abschluss
- Eine BU ist auch trotz ADHS-Diagnose möglich
- Tipps zu Gesundheitsfragen & Antragstellung
- Warum eine anonyme Risikovoranfrage entscheidend ist
Update: aktualisiert 19.05.2026
Du lebst seit Jahren mit ADHS, meisterst deinen Alltag gut und stehst beruflich auf eigenen Beinen. Doch wie sicherst du deine Arbeitskraft optimal ab, wenn ADHS als Vorerkrankung gilt?
In diesem Ratgeber erfährst du, wie du trotz ADHS eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bekommst, typische Stolpersteine vermeidest und durch geschickte Vorbereitung attraktive Konditionen erhältst. Wir zeigen dir, worauf du bei Antrag und Gesundheitsprüfung achten musst und warum eine anonyme Risikovoranfrage dabei dein erster Schritt sein sollte.
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ADHS als Vorerkrankung: Beeinträchtigt berufliche Leistungsfähigkeit & gilt als erhöhtes Risiko
BU-Abschluss trotz ADHS: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine BU-Police möglich
Einschränkungen durch Versicherer: Leistungsausschlüsse & Risikozuschläge sind bei ADHS üblich
Gesundheitsprüfung: ADHS immer wahrheitsgemäß angeben – Vorvertragliche Anzeigepflicht
Anonyme Risikovoranfrage: Der beste Weg zu einem passenden BU-Angebot
ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung und beginnt meist bereits in Kindheit oder Jugend. Die häufigsten Symptome sind Konzentrationsschwierigkeiten, starke Unaufmerksamkeit, Impulsivität und Hyperaktivät.
Etwa 5% aller Kinder und Jugendlichen sind weltweit von ADHS betroffen; im Erwachsenenalter bleibt noch rund ein Drittel der Fälle bestehen. Das heißt: Viele Menschen haben auch im Berufsleben mit ADHS-Symptomen zu kämpfen.
BU-Versicherer stufen ADHS als erhöhtes Risiko für Berufsunfähigkeit ein. Doch warum ist das so? Weil die typischen Symptome im Berufsalltag zu Problemen führen können: Menschen mit ausgeprägtem ADHS fällt es oft schwer die Anforderungen des Arbeitsalltags zu erfüllen, strukturiert und fehlerfrei zu arbeiten, Deadlines einzuhalten oder mit Stress umzugehen.
In besonders schweren Fällen kann es dazu kommen, dass jemand seine beruflichen Aufgaben nicht mehr bewältigen kann und berufsunfähig wird.
Hinzu kommt, dass psychische Erkrankungen, zu denen auch ADHS gezählt wird, die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind. Gerade ADHS ist aus Sicht der Versicherungen besonders schwer kalkulierbar, da kaum eingeschätzt werden kann, wie sich eine ADHS-Erkrankung im weiteren Lebensverlauf entwickelt.
Deshalb lehtnen gerade in der Vergangenheit viele Versicherer Anträge von ADHS-Betroffenen zunächst ab. Das ist heutzutage erfreulicherweise nicht mehr so: Eine ADHS-Diagnose bedeutet nicht gleich eine Ablehnung.
Ja, es ist möglich eine Berufunfähigkeitsversicherung trotz ADHS zu bekommen. Allerdings ist der Abschluss deutlich erschwert und hängt stark von deinen individuellen Umständen ab.
Wichtig zu verstehen: ADHS ist nicht gleich ADHS. Es gibt sehr unterschiedliche Ausprägungen. Das wissen auch die Versicherer.
Deshalb können folgende Voraussetzungen deine Erfolgschancen verbessern:
Abgeschlossene Berufsausbildung/Studium
Keine aktuellen Beschwerden oder Behandlungen
Keine oder nur geringe Medikamenteneinnahme
Stabiler Alltag ohne Einschränkungen
Keine zusätzlichen (psychischen) Vorerkrankungen
Längerer Zeitabstand seit der letzten Behandlung
Je besser du mit ADHS zurechtkommst und je länger du stabil bist, desto größer deine Chancen auf einen BU-Vertrag. Versicherer entscheiden aber immer im Einzelfall.
Dabei prüfen sie deine Angaben gründlich und stellen möglicherweise Rückfragen – auch an deine behandelnden Ärzten. Stelle also immer sicher, dass du ausreichende Nachweise über den Verlauf deiner ADHS hast.
Neben deinen Gesundheitsmerkmalen spielen aber auch dein Beruf und andere Risikofaktoren eine Rolle, wie dein persönliches Risiko bewertet wird. Fällt die Risikoprüfung insgesamt positiv aus, steht einem BU-Abschluss nichts mehr im Wege.
Je nach Versicherung kannst du dann einen BU-Vertrag mit Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen für ADHS und/oder psychische Erkrankungen bekommen. Annahmen komplett ohne Einschränkungen sind eher unwahrscheinlich.

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Gerade in jungen Jahren sind BU-Verträge besonders günstig. Deshalb gilt bei der BU die Devise: Je früher, desto besser. Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer Schüler-BU. Anders sieht die Sache aber bei ADHS aus – der richtige Zeitpunkt zählt noch mehr als der früheste Zeitpunkt.
Da eine ADHS-Diagnose meist im Kindesalter gestellt wird und sich dann noch nicht wirklich abschätzen lassen kann, wie sich die Erkrankung weiterentwickelt, ist ein BU-Abschluss schon als Schüler oft ausgeschlossen.
Ein BU-Abschluss ist deshalb meist erst nach abgeschlossener Ausbildung oder Studium sinnvoll. Viele Versicherer warten bewusst ab, ob du trotz ADHS erfolgreich ins Berufsleben startest.
Der Beste Zeitpunkt für einen BU-Abschluss mit ADHS ist kurz nach dem Berufseinstieg. Schließe deine Ausbildung oder dein Studium ab, starte ins Arbeitsleben und zeige, dass du auch mit ADHS arbeiten kannst.
So bist du noch jung genug für günstigere Beiträge und kannst nachweisen, dass deine ADHS-Erkrankung keine Hürde im Alltag darstellt. Wenn auch dein Gesundheitszustand stabil ist, hast du bei Antragstellung gute Karten.
Bist du derzeit noch in Therapie oder hast diese erst vor Kurzem abgeschlossen, kann es sinnvoll sein noch etwas mit dem BU-Antrag zu warten. Viele Versicherer prüfen nämlich nur die letzten 5 bzw. 10 Jahre deiner Krankengeschichte ab. Hast du also im Abfragezeitraum keine Behandlung wegen ADHS steigen deine Chancen auf einen Vertrag.
Aber: Warten birgt auch Risiken! Zum einen hast du in dieser Zeit keinen BU-Schutz falls es doch zu einer Berufsunfähigkeit kommt. Zum anderen wirst du älter, was die Wahrscheinlichkeit neuer gesundheitlicher Probleme erhöht. Überlege also gut, ob sich eine Wartezeit für dich lohnt und sichere dich auf jeden Fall anderweitig ab.
Also: Schließe die BU so früh wie möglich ab, aber stelle sicher, dass dein ADHS zu diesem Zeitpunkt ausreichend im Griff ist.
Vor Abschluss einer BU musst du eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Das geschieht in Form eines Fragebogens, in dem du nach früheren und bestehenden Krankheiten gefragt wirst. ADHS taucht hier in der Regel explizit auf – meist im Abschnitt zu psychischen oder neurologischen Erkrankungen.
Eine typische Gesundheitsfrage könnte lauten:
“Wurden Sie in den letzten 10 Jahren wegen seelischer oder nervöser Störungen (z.B. Depressionen, Burnout, Angstzustände, ADHS) untersucht oder behandelt?”
Je nach Versicherer unterscheiden sich die Fragestellungen oder auch die abgefragten Zeiträume. Meist sind die Fragen auf 5 bzw. 10 Jahre beschränkt. Es gibt aber auch offene Fragen ohne bestimmten Zeitraum. Hier müsstest du alle Krankheiten angeben, die du je hattest.
Wenn du eine solche Frage mit "Ja" beantwortest, wird der Versicherer nähere Details verlangen. Dafür gibt es in der Regel einen ausführlichen Fragenkatalog oder speziellen Risikobogen zum Thema ADHS. Darin möchte die Versicherung z.B. wissen:
Seit wann besteht ADHS (Alter bei Diagnosestellung)
Wie äußert sich die Störung (Symptome, Ausprägung)
Welche Behandlungen erfolgten (Therapieformen, Medikation, Dauer der Behandlung)
Ob aktuell noch Behandlungen stattfinden oder Medikamente eingenommen werden (und wenn ja, welche und in welcher Dosierung)
Ob und welche Einschränkungen im Alltag oder Beruf bestehen (Schule/Studium problemlos geschafft? Beruflich Auffälligkeiten oder spezielle Unterstützungsbedarfe?)
Mache dir bewusst, dass die Versicherung ein möglichst vollständiges Bild will, um das BU-Risiko einzuschätzen. Sei darauf vorbereitet, sehr detailliert Auskunft zu geben.
Halte alle wichtigen Unterlagen bereit, bevor du den Antrag bzw. die Gesundheitsfragen angehst. Dazu gehören z.B. Arztberichte, Atteste, Zeugnisse oder Therapieberichte, die deine ADHS-Historie dokumentieren. So kannst du jede Frage lückenlos beantworten und Missverständnisse vermeiden.
Eine kleine Ungenauigkeit oder vergessene Angabe könnte später den Versicherungsschutz kosten, wenn herauskommt, dass etwas Relevantes gefehlt hat.
Wichtig ist bei der Gesundheitsprüfung alle Fragen ehrlich zu beantworten, aber auch nicht zu übertreiben. Gib alles Relevante an und beschreibe deine Situation in einem positiven Licht – ohne zu beschönigen.
Bei einigen Sonderaktionen oder betrieblichen BU-Angeboten (bAV) sind die Gesundheitsfragen deutlich vereinfacht:
Meist wird nur 3 Jahre rückwirkend gefragt und es gibt weniger detailierte Fragen. Wenn deine Therapie zum Beispiel schon 4 Jahre zurückliegt, musst du sie dann nicht mehr erwähnen.
Allerdings sind diese Aktionen in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft, zum Beispiel:
Ausführlichere Infos zu solchen Aktionen findest du in unserem Artikel:
BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Wenn du Fragen hast oder nicht sicher bist, wie du vorgehen sollst – melde dich gerne. Wir durchforsten den Markt, vergleichen die Versicherer und finden die beste Aktion für deine Bedürfnisse.
Die Antwort ist ganz klar: Nein!
Die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht (§19 VVG) verpflichtet dich dazu, alle Gesundheitsfragen korrekt und vollständig zu beantworten. ADHS ist eine relevante Vorerkrankung und du musst sie angeben, wenn danach gefragt wird.
Auch bei offenen Begriffen wie "Konzentrationsstörungen" oder "Nervenerkrankungen" müsstest du ADHS angeben.
Verschweigst du dein ADHS und kommt dies im Leistungsfall ans Licht (und das wird es), kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. Er kann auch die Auszahlung deiner BU-Rente verweigern, selbst wenn deine Berufsunfähigkeit gar nichts mit ADHS zu tun hat.
Das wäre das Worst-Case-Szenario: Du hast jahrelang Beiträge gezahlt, aber bekommst nichts, weil du bei Antragsstellung geschummelt hast. Dieses Risiko ist enorm und absolut real – Versicherer prüfen im Leistungsfall sehr genau die damaligen Antragsangaben.
Daher empfehlen wir: Gehe offen mit deiner ADHS-Erkrankung um und antworte immer ehrlich. Auch wenn dein Vertrag möglicherweise nur mit einem erhöhten Beitrag oder einer Ausschlussklausel möglicht ist, hast du im Ernstfall Rechtssicherheit.
Gerade bei einer Vorerkrankung wie ADHS empfehlen wir dir eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler. Dabei holt der Makler unverbindlich und diskret Einschätzungen von verschiedenen Versicherungen ein, ohne dass deine persönlichen Daten weitergegeben werden.
Die Versicherer erhalten nur anonymisierte Gesundheitsangaben (z. B. ADHS und Verlauf) und geben eine erste Einschätzung ab, ob und zu welchen Konditionen sie dich versichern würden.
Da Versicherungen Risiken unterschiedlich bewerten, vermeidest du so unnötige Ablehnungen, die sonst zentral registriert würden und zukünftige Anträge erschweren könnten (Stichwort: HIS-Datei).
Die Voranfrage hilft dir gezielt Versicherungen zu finden, bei denen du die besten Annahmechancen hast.
Als erfahrene Versicherungsmakler unterstützen wir dich gerne dabei einen passenden Tarif für dich zu finden. Durch unser langjähriges Know-How und enge Beziehungen zu verschiedenen Versicherungen können wir gezielte Risikovoranfragen durchführen. Dazu ist aber deine Mithilfe erforderlich.
Wichtiger Hinweis: Wir führen keine Voranfrage durch, wenn absehbar ist, dass sie keine vorteilhaften Ergebnisse bringen wird. Durch unsere Erfahrung können oft schon im Vorfeld relativ gut beurteilen, ob eine Antragstellung Erfolg verspricht oder nicht.
So läuft die anonyme Risikovoranfrage bei uns ab:
Eine anonyme Voranfrage bedeutet etwas Mehraufwand am Anfang, aber sie lohnt sich fast immer – besonders bei Vorerkrankungen wie ADHS. Du erhöhst deine Erfolgschancen enorm und schützt dich vor negativen Einträgen. Zudem bekommst du ein Gefühl dafür, welcher Versicherer wie mit ADHS umgeht.
Die Unterschiede sind nämlich beträchtlich: Der eine gibt sofort auf, der andere schaut differenziert. Manch ein Versicherer vereinbart vielleicht nur einen kleinen Zuschlag, während ein anderer strikt einen Ausschluss will. Durch die Voranfrage findest du genau den Anbieter, der für dich die besten Konditionen bietet.
Da ADHS von den BU-Versicherern als schwierige Vorerkrankung eingestuft wird, sind Annahmen zu normalen Bedingungen selten. In der Praxis lässt sich beobachten, dass es meist drei mögliche Reaktionen eines Versicherers auf einen ADHS-Fall gibt:
Eine komplette Ablehnung kommt vor allem dann vor, wenn deine ADHS erst vor Kurzem diagnostiziert wurde oder du besonders starke Symptome hast. Auch wenn du in den letzten paar Jahren in intensiver Behandlung warst, werden die meisten Versicherer dein Risiko als zu hoch werten. Dann kommt es direkt zu einer Ablehnung deines BU-Antrags.
In einem solchen Fall bleibt dir nur noch ein erneuter Versuch bei einer anderen Versicherungsgesellschaft oder eine alternative Absicherung.
In einigen Fällen bieten Versicherer an, dich mit einem Risikozuschlag anzunehmen. Das bedeutet du hast vollen BU-Schutz, auch wenn du mal aufgrund von ADHS berufsunfähig wirst. Dafür zahlst du aber einen teils deutlich höheren Beitrag. Dieser Zuschlag soll das erhöhte Risiko ausgleichen.
Das kann bei milden Verläufen oder Erkrankungen mit guter Prognose der Fall sein. Beispielsweise wenn du seit mehreren Jahren stabil ohne Symptome arbeiten kannst oder diese nur minimal ausgeprägt sind.
In der Praxis werden solche Verträge bei ADHS eher selten angeboten, da viele Versicherer stattdessen einen Ausschluss bevorzugen.
Die häufigste Variante, wie ein Vertrag doch zustande kommt, ist die Annahme mit Ausschlussklausel. Dabei werden bestimmte Erkrankungen wie ADHS oder allgemein psychische Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Konkret bedeutet das: Bei Berufsunfähigkeit aufgrund von ADHS zahlt die Versicherung nicht, bei anderen Ursachen wie Krebs oder Unfällen besteht aber normaler Schutz.
Dies ist nicht ideal, aber ein Teilschutz ist besser als kein BU-Schutz, da viele andere Ursachen für eine Berufsunfähigkeit wahrscheinlich sind.
Wichtig ist, die genaue Formulierung der Ausschlussklausel zu prüfen. Manche schließen alle psychischen Erkrankungen pauschal aus, was auch Depression oder Burnout betreffen würde.
Da psychische Erkrankungen mittlerweile etwa 34 % aller Berufsunfähigkeiten verursachen, sollte die Klausel möglichst nur auf ADHS und deren direkte Folgen beschränkt sein.
Wie genau deine ADHS-Erkrankung von einem Versicherer gewertet wird, ist sehr individuell. Das hängt sowohl von deinen eigenen Angaben als auch von internen Leitlinien der jeweiligen Gesellschaft ab.
Jedoch zeigen sich gewisse Tendenzen:
Wenn trotz aller Bemühungen kein BU-Vertrag zustande kommt oder das Angebot nicht zufriedenstellend ist, solltest du alternative Absicherungen prüfen, denn ganz ohne Schutz zu bleiben, ist nicht ideal. Keine Alternative bietet den umfassenden Schutz einer BU, dennoch können sie wichtige Teilbereiche absichern.
Die wichtigsten Alternativen zur BU bei ADHS:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit ADHS abzuschließen ist kein Ding der Unmöglichkeit – aber sie erfordert gute Vorbereitung und den richtigen Zeitpunkt. Die besten Chancen hast du, wenn du deine Ausbildung abgeschlossen hast, beruflich gefestigt bist und keine akuten Symptome oder Behandlungen mehr anstehen.
Offene und ehrliche Angaben im Antrag sind essenziell. Wer ADHS verschweigt, riskiert im Leistungsfall den kompletten Schutz. Stattdessen lohnt es sich, den Gesundheitszustand klar zu dokumentieren und gegebenenfalls mit ärztlichen Berichten zu unterstützen. Mit einer anonymen Risikovoranfrage kannst du bereits im Vorfeld antasten, welche Versicherung dich wie annimmt.
Mit ein wenig Know-How, Ehrlichkeit und einem starken Partner an deiner Seite kannst du dich auch mit ADHS gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichern.

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Ja, auch ADS gilt als psychische Vorerkrankung und muss in der Gesundheitsprüfung angegeben werden.
In vielen Fällen, ja. Sofern dein Vertrag eine solche Option hat. Auf Anfrage kann deine Versicherung dann prüfen, ob z. b. ein Leistungsausschluss später wieder aufgehoben werden kann, wenn du lange beschwerdefrei geblieben bist.
Meist nicht. Viele Versicherer lehnen Anträge ab, wenn Schüler erst kürzlich diagnostiziert wurden oder eine aktive ADHS-Behandlung läuft. Je nach Verlauf und Stabilität kann sich das nach Schul- oder Ausbildungsende wieder ändern.
Das ist sehr individuell. Bei leichten Verläufen kann der Zuschlag moderat (ca. 50%) sein. Je schwerer der Fall, desto höher fällt auch der Zuschlag aus. Oft kommt es dann aber zu Leistungsausschlüssen oder Ablehnungen.
Ein Beruf mit hohen kognitiven Anforderungen oder viel Stress kann bei ADHS kritischer bewertet werden als ein handwerklicher oder kreativer Beruf. Versicherer prüfen das sehr genau.
Sobald dein Vertrag abgeschlossen ist, hast du ganz normalen Versicherungsschutz. Wenn du später aufgrund einer ADHS-Erkrankung berufsunfähig wirst leistet die Versicherung – sofern du keine Ausschlussklausel hast.
Es gibt bisher keine speziellen BU-Tarife, die sich ausschließlich an Menschen mit psychischen Vorerkrankungen richten. Aber mittlerweile bietet z.B. die Alte Leipziger eine sogenannte Psyche-Klausel. So können Menschen mit psychischen Vorerkrankungen leichter eine BU abschließen.
Eine pauschale Antwort ist leider kaum möglich, da die Kosten einer BU immer sehr individuell sind und von verschiedenen Faktoren abhängen. Dazu gehören Alter, Beruf, Höhe der BU-Rente, Gesundheitszustand, Hobbys, Körpergröße/Gewicht und Raucherstatus.
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