Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Angststörung
- Angststörung & BU
- Trotz Psychotherapie zur BU
- Mit der richtigen Strategie zum BU-Schutz
Update: aktualisiert 05.05.2026
Ob beim Kundenmeeting, in der U-Bahn oder beim Einschlafen – Angst kennt viele Gesichter. Für manche ist sie eine gelegentliche Begleiterin, für andere ein ständiger Schatten. Wenn bei dir eine Angststörung diagnostiziert wurde oder du in psychotherapeutischer Behandlung bist, fragst du dich vielleicht: Bekomme ich überhaupt noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
In diesem Ratgeber erfährst du, wie du trotz Angststörung oder psychotherapeutischer Behandlung einen realistischen Weg zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung findest. Wir zeigen dir, worauf es bei Antragstellung ankommt, wie Versicherer psychische Vorerkrankungen bewerten und mit welchen Maßnahmen du deine Chancen auf Versicherungsschutz verbessern kannst – fundiert und praxisnah.
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Eine Angststörung ist eine psychische Erkrankung, bei der Betroffene ständige oder anfallsartige Ängste verspüren, ohne dass eine objektive Bedrohung besteht. Die Intensität der Angst steht dabei in keinem Verhältnis zur realen Gefahr. Typisch sind Panikattacken, anhaltende Sorgen oder Vermeidung bestimmter Situationen.
In der medizinischen Klassifikation ICD-10 sind Angststörungen unter den Schlüsseln F40 bis F41 zu finden:
Diese sogenannten F-Diagnosen spielen in der Versicherungswelt eine große Rolle – insbesondere bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ausführlichere Infos dazu findest du in unserem Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung bei F-Diagnosen.
Angststörungen entstehen nicht aus dem Nichts. Meist spielen mehrere Faktoren zusammen, die über Wochen, Monate oder Jahre eine übersteigerte Angstreaktion im Gehirn verfestigen. Dabei kann es eine genetische Veranlagung geben, aber auch bestimmte Lebensereignisse oder Dauerstress können zur Entwicklung einer Angststörung führen.
Häufige Auslöser für Angststörungen sind genetische Veranlagung, traumatische Erlebnisse, chronischer Stress und Überforderung. Auch organische Ursachen können manchmal eine Angststörung auslösen, z.B. hormonelle Störungen der Schilddrüse.
Viele Betroffene erleben eine Kombination aus körperlichen und psychischen Symptomen – häufig begleitet von sozialem Rückzug:
Diese Symptome sind nicht nur unangenehm – sie führen oft dazu, dass man sich nicht mehr leistungsfähig fühlt oder sich tatsächlich aus dem Arbeitsleben zurückzieht.
Die gute Nachricht: Angststörungen sind gut behandelbar – besonders, wenn frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird. Mögliche Behandlungen können sein:
Eine abgeschlossene Therapie mit stabiler Beschwerdefreiheit über einen längeren Zeitraum (z. B. 2–3 Jahre) verbessert nicht nur deine Lebensqualität, sondern auch deine Chancen beim BU-Abschluss.
>> Mehr dazu in unserem Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie

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Eine unbehandelte Angststörung kann sich stark auf die berufliche Leistungsfähigkeit auswirken. Die Auswirkungen sind dabei nicht nur psychischer, sondern auch physischer Natur. Die Betroffenen erleben zum Beispiel:
Hinzu kommt, dass Angststörungen häufig in Phasen verlaufen. In stabileren Zeiten können viele ihren Job halbwegs bewältigen. Kommt es jedoch zu einem Rückfall, fallen sie oft länger aus. Einige Betroffene erleben, dass sich die Angststörung auf immer mehr Lebensbereiche ausweitet, was langfristig sogar zum vollständigen Rückzug aus dem Arbeitsleben führen kann.
Laut DAK-Psychreport 2023 entfallen über 20 Fehltage pro 100 Versicherte allein auf Angststörungen. Damit zählen sie zu den häufigsten Gründen für Arbeitsunfähigkeit im Bereich der psychischen Erkrankungen – mit steigender Tendenz. Besonders betroffen sind junge Erwachsene zwischen 20 und 35 Jahren. Auch Arbeitgeber spüren die Folgen: häufiger Ausfall, sinkende Produktivität und im Extremfall Personalengpässe.
Bei besonders starker Ausprägung kann eine Angststörung sogar zu einer Berufsunfähigkeit führen – das bedeutet, du kannst deinen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben.
Du arbeitest als Kundenberaterin im Außendienst und leidest unter einer Panikstörung, die Beratungen, Team-Meetings oder auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zunehmend unmöglich macht. Wenn du dadurch deine Hauptaufgaben nicht mehr ausführen kannst, ist die Schwelle zur Berufsunfähigkeit schnell erreicht.
Ja, grundsätzlich ist es möglich eine BU auch bei diagnostizierter Angststörung abzuschließen. Ob aber ein Abschluss tatsächlich gelingt, hängt stark von der individuellen Vorgeschichte ab.
Versicherer interessieren sich dabei nicht primär für die Diagnose selbst, sondern vor allem für den Krankheitsverlauf, den Therapieerfolg und den aktuellen Gesundheitszustand. Es macht einen großen Unterschied, ob du vor sechs Jahren eine einmalige Angstreaktion auf eine Ausnahmesituation hattest – oder ob du dich aktuell in laufender Behandlung befindest.
Hinzu kommt, jeder Versicherer bewertet psychische Vorerkrankungen unterschiedlich. Manche lehnen kategorisch ab, andere prüfen differenzierter. Wichtig ist daher eine gute Strategie und professionelle Begleitung.
Eine Psychotherapie ist ein sehr häufiger und sinnvoller Baustein bei der Behandlung von Angststörungen. Aus Sicht der BU-Versicherer signalisiert sie jedoch zunächst ein erhöhtes Risiko für zukünftige Leistungsfälle – vor allem dann, wenn sie aktuell noch läuft.
Wer sich derzeit in psychotherapeutischer Behandlung befindet, hat es besonders schwer, eine BU abzuschließen. Die meisten Versicherer lehnen in diesen Fällen einen Antrag direkt ab. Selbst wenn du bereits Fortschritte machst oder die Therapie bald endet, ist für viele Anbieter der Zeitpunkt einfach zu früh.
Etwas besser sieht es aus, wenn die Therapie vor kurzem beendet wurde. Hier sind dann sogenannte Rückstellungen möglich: Der Versicherer prüft deinen Antrag nicht sofort, sondern verschiebt ihn auf später, etwa 12 bis 36 Monate. In dieser Zeit solltest du symptomfrei bleiben. Danach erfolgt eine erneute Prüfung.
Dokumentiere den Therapieerfolg – idealerweise durch ein Attest deiner behandelnden Fachperson. Je besser du deine Stabilität belegen kannst, desto größer deine Chancen auf BU-Schutz nach der Wartezeit.
Versicherer unterscheiden sehr genau, wie sie mit psychischen Vorerkrankungen wie Angststörungen umgehen. Dabei hängt die Entscheidung stets vom Einzelfall ab: Wann wurde die Diagnose gestellt? Wie war der Verlauf? Wurde eine Therapie abgeschlossen? Und wie lange ist der Betroffene bereits wieder stabil?
Die möglichen Reaktionen lassen sich in fünf typische Kategorien einteilen:
Der Idealfall: Du bekommst eine BU-Versicherung ohne Einschränkungen. Bei einer Angststörung oder anderen psychischen Erkrankungen ist das allerdings sehr selten der Fall. Eine normale Annahme kann höchstens bei sehr milden Verläufen möglich sein, die bereits mehrere Jahre zurückliegen (meist >5). Seit dem sollten Antragsteller stabil und beschwerdefrei sein – ohne erneute Rückfälle, Medikation oder anderen psychischen Auffälligkeiten.
Du bekommst eine BU-Versicherung mit vollem Leistungsumfang, aber der Beitrag wird erhöht. Damit versucht der Versicherer das erhöhte Risiko zu kompensieren. Die Höhe des Zuschlags variiert aber je nach Gesellschaft und Ausprägung der Krankheit.
Generell sind Risikozuschläge bei psychischen Vorerkrankungen eher die Ausnahme. Die meisten BU-Versicherer greifen eher bei körperlichen Beschwerden zu dieser Methode.
Jedoch kann es durchaus vorkommen, dass eine vergleichsweise leichte Angststörung, die sich z.B. als eine akute Belastungssituation geäußert hat, auf diese Weise angenommen wird. Auch eine kurze und jahrelang zurückliegende Therapie sowie eine stabile berufliche Situation können dazu beitragen, dass das Risiko als geringer eingestuft wird.
Das Mittel der Wahl ist bei den meisten Versicherungen der Leistungsausschluss der Psyche. Das bedeutet, du bekommst eine BU-Police, aber der Versicherungsschutz gilt nicht bei Berufsunfähigkeit infolge psychischer Erkrankungen. Alle anderen Ursachen (z. B. Krebs, Unfall, Rücken) sind aber ganz normal versichert.
Besonders häufig kommt das bei noch jüngeren Erkrankungen vor, bei denen auch eine mögliche Therapie erst wenige Jahre zurückliegt. Eine allgemeine Stabilität liegt zwar oft vor, aber das Risiko ist durch den kurzen Zeitraum noch zu hoch bzw. zu unsicher.
Der Vorteil: Oft ermöglichen Anbieter eine Überprüfung der Klausel nach einigen beschwerdefreien Jahren. Bleibt deine psychische Gesundheit stabil, kann der Ausschluss nachträglich entfernt werden – so wärst du normal versichert.
Hierbei wird der Antrag weder angenommen noch abgelehnt, sondern für einen bestimmten Zeitraum (meist 12–36 Monate) zurückgestellt. Danach kannst du einen erneuten Antrag stellen, der dann final geprüft wird. Das kommt häufig bei neuen Diagnosen, laufenden bzw. kürzlich abgeschlossenen Therapien vor. Für die Versicherer ist es einfach noch zu früh um deinen weiteren Krankheitsverlauf zu beurteilen.
Die letzte Möglichkeit ist, dass der Antrag komplett abgelehnt wird. Der Versicherer sieht ein zu hohes Risiko für einen Leistungsfall.
Das passiert besonders bei schweren Krankheitsbildern oder wenn die Angststörung mit weiteren (psychischen) Vorerkrankungen, z.B. Depressionen einhergeht. Auch häufige Rückfälle, Klinikaufenthalte oder laufende Psychotherapien sind häufige Ablehnungsgründe.
Psychische Erkrankungen wie Angststörungen werden von BU-Versicherern mit besonderer Sorgfalt geprüft. Pauschale Aussagen sind jedoch kaum möglich, da jeder Antrag individuell betrachtet wird – abhängig vom Diagnosezeitpunkt, Verlauf, Therapieerfolg, aktuellem Gesundheitszustand und weiteren Risikofaktoren wie Beruf oder Hobbys.
Manche Gesellschaften zeigen sich bei psychischen Vorerkrankungen offener, andere agieren eher zurückhaltend. Entscheidend ist fast immer die Gesamtschau – also nicht nur die Psyche, sondern auch der Kontext:
Einige Beispiele aus der Praxis zeigen die Spannbreite des Marktes:
Versicherer fragen bei der Gesundheitsprüfung auch gezielt nach früheren oder aktuellen psychischen Diagnosen der letzten 3 bis 5 Jahre. Sie wollen wissen, ob und wann eine Behandlung stattgefunden hat, ob Medikamente verordnet wurden und ob es stationäre Aufenthalte bzw. Therapien gab. Dabei interessiert sie nicht nur die Art der Diagnose, sondern auch der zeitliche Verlauf.
Je nach Antwort musst du weitere Details nachreichen – dazu zählen typischerweise:
Je genauer und nachvollziehbarer du diese Angaben machst – idealerweise in Rücksprache mit einem Makler oder Arzt – desto besser können Versicherer dein Risiko einschätzen und ggf. ein Angebot unterbreiten.
Gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bist du verpflichtet, alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Diese sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht ist rechtlich bindend. Wird sie verletzt – etwa durch das Verschweigen einer Angststörung im relevanten Abfragezeitraum – kann der Versicherer im Leistungsfall von deinem Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten. Im schlimmsten Fall droht der Verlust des kompletten Versicherungsschutzes, selbst wenn die Ursache der Berufsunfähigkeit mit der verschwiegenen Diagnose nichts zu tun hat.
Wer eine Angststörung hat, sollte besonders strategisch an den BU-Abschluss herangehen. Folgende Ansätze haben sich bewährt:
Vermeide einen direkten Antrag zu Beginn – setze stattdessen auf eine anonyme Risikovoranfrage. Dabei übermittelt ein Versicherungsmakler deine Gesundheitsdaten ohne persönliche Angaben an verschiedene Versicherer. So erhältst du eine erste Einschätzung, wie dein Fall bewertet wird, ohne dass ein möglicher Ablehnungsversuch in deiner Akte vermerkt wird. Der Vorteil: Du kannst verschiedene Rückmeldungen vergleichen und gezielt den BU Anbieter auswählen, der dir die besten Bedingungen bietet.
Wir unterstützen dich gerne bei einer solchen Voranfrage und bereiten die nötigen Unterlagen gemeinsam mit dir vor. Erfahrungsgemäß lässt sich so auch bei einer Angststörung ein passender BU-Tarif finden.
Wir führen keine Voranfrage durch, wenn absehbar ist, dass sie keine vorteilhaften Ergebnisse bringen wird. Durch unsere Erfahrung können oft schon im Vorfeld relativ gut beurteilen, ob eine Antragstellung Erfolg verspricht oder nicht.
So läuft die anonyme Risikovoranfrage bei uns ab:
Manchmal bieten Versicherungen sog. BU-Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen an. Das kann bei Angststörungen und anderen psychischen Vorerkrankungen ein echter Vorteil sein – oft werden Abfragezeiträume verkürzt oder psychische Erkrankungen gar nicht abgefragt. Im besten Fall kannst du so ohne Einschränkungen eine BU abschließen.
Solche Aktionen sind jedoch meist zeitlich begrenzt und an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Unser Tipp: Da diese Angebote ständig wechseln, frag gerne bei uns nach. Unser Team hat einen guten Marktüberblick und kann die beste BU-Aktion für dich finden.
Psychische Vorerkrankungen müssen oft nur für einen begrenzten Zeitraum angegeben werden – meist drei bis fünf Jahre rückwirkend. Ist deine letzte Behandlung bereits länger her, entfällt in vielen Fällen die Offenlegungspflicht. Das kann deine Annahmechancen deutlich verbessern, vor allem wenn deine Angststörung erfolgreich therapiert wurde und du seither stabil bist.
Ein gezieltes Abwarten kann sich also lohnen: Wurde deine Therapie zum Beispiel vor drei Jahren beendet und gab es seitdem keine weiteren Beschwerden, musst du die Diagnose möglicherweise in zwei Jahren nicht mehr angeben.
Während dieser „Wartezeit“ bist du ohne Versicherungsschutz. Sollte genau in dieser Phase etwas passieren oder ein Rückfall eintreten, besteht kein Anspruch und zukünftige Abschlüsse könnten ebenfalls erschwert werden.
Bei einer früheren Angststörung kann ein fundiertes ärztliches Attest entscheidend sein, um deine Annahmechancen bei der BU zu verbessern. Es zeigt dem Versicherer, dass deine Diagnose medizinisch eingeordnet, professionell behandelt und seit längerer Zeit stabil verlaufen ist. So lässt sich das Risiko für die Versicherung besser einschätzen.
Ein gutes Attest sollte folgende Punkte enthalten:
Idealerweise wird das Attest von deinem behandelnden Psychotherapeuten ausgestellt, der den Verlauf kennt. Wenn das nicht möglich ist, kann auch dein Hausarzt ein Attest erstellen – sofern er gut über deine psychische Vorgeschichte informiert ist.
Ergänzend zum Attest sind auch Therapieberichte, Arztbriefe, Entlassungsberichte aus der Klinik oder Dokumentationen zur Medikamenteneinnahme hilfreich. Diese Unterlagen zeigen, dass du die Diagnose ernst genommen und professionell verarbeitet hast.
Zusätzlich kannst du auch eine persönliche Stellungnahme formulieren. In ihr erklärst du kurz und sachlich deinen Umgang mit der Angststörung. Zum Beispiel:
„Im Jahr 2020 hatte ich aufgrund von überfordernden Lebensumständen eine Panikstörung entwickelt. Ich habe mich frühzeitig in Behandlung begeben, eine kognitive Verhaltenstherapie über neun Monate absolviert und bin seither beschwerdefrei. Heute achte ich bewusst auf meine Belastungsgrenzen, nutze Sport und Achtsamkeit zur Stabilisierung und hatte seit Abschluss der Therapie keine Rückfälle.“
Solche freiwilligen Erklärungen schaffen Vertrauen – insbesondere dann, wenn sie zeigen, dass du Verantwortung für deine Gesundheit übernimmst.
Auch wenn ein regulärer Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund einer diagnostizierten Angststörung momentan nicht möglich ist, bedeutet das nicht, dass du völlig ohne Absicherung bleiben musst. Es gibt verschiedene alternative Produkte, die – abhängig von deiner individuellen Situation – einen sinnvollen Zwischen- oder Ersatzschutz bieten können.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUV) springt dann ein, wenn du aus gesundheitlichen Gründen praktisch gar keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kannst (max. drei Stunden täglich). Das gilt unabhängig von Ausbildung, Qualifikation oder bisherigem Beruf. Sie ist damit deutlich strenger als die BU.
Die EUV leistet eine monatliche Rente, wenn die Deutsche Rentenversicherung ein entsprechendes Leistungsbild anerkennt oder du vergleichbar eingeschränkt bist. Allerdings: Die Hürden sind hoch. Nur wer wirklich stark eingeschränkt ist, hat eine reale Chance auf Leistung. Bei einer Angststörung alleine wird es vermutlich nicht zu einem Leistungsfall kommen.
Für Menschen mit Angststörungen kann diese Variante aber dennoch interessant sein, wenn eine BU gar nicht abschließbar ist. Die Gesundheitsfragen sind oft weniger umfangreich. Bei stabiler Situation und ohne schwere Rückfälle ist eine EUV manchmal noch möglich – auch wenn es sich um eine F-Diagnose handelt. Als dauerhafte Lösung bietet sie aber nur eine Basisabsicherung.
Die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) leistet, wenn du bestimmte definierte Fähigkeiten verlierst – etwa Sehen, Hören, Sprechen, sich orientieren oder deine Hände benutzen. Moderne Tarife haben mittlerweile nachgelegt und bieten auch Leistung bei schweren psychischen Einschränkungen oder bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit (AU-Klausel).
Für Menschen mit überstandenen Angststörungen ist die GFV oft leichter abschließbar als eine BU. Viele Tarife fragen nicht explizit nach psychischen Diagnosen – oder nur sehr eingeschränkt. Wichtig ist aber: Die Versicherung greift meist erst, wenn die Einschränkung messbar, eindeutig definiert und dauerhaft ist. Leichte oder zwischenzeitliche Beschwerden reichen in der Regel nicht aus.
Sinnvoll ist die GFV als Ergänzung oder Übergangslösung – etwa bei abgelehnter BU oder während der Wartezeit nach Therapieende.
Ein oft unterschätzter Weg zur Absicherung bei psychischer Vorerkrankung ist die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Gruppen-BU über Berufsverbände, Versorgungswerke oder Alumni-Netzwerke. Hier gelten meist vereinfachte oder pauschalisierte Gesundheitsfragen – und es gibt oft keine Detailabfrage zu psychischen Beschwerden.
Solche Lösungen sind ideal für Menschen mit Angststörung in der Vorgeschichte. Der Zugang ist zwar an Bedingungen geknüpft (z. B. bestimmte Rentenhöhe, Altersgrenzen oder Zugehörigkeit zum Kollektiv), aber sie eröffnen häufig eine einmalige Gelegenheit, auch mit F-Diagnose an hochwertigen BU-Schutz zu kommen.
Wer also angestellt ist oder Zugang zu einem solchen Gruppenvertrag hat, sollte die Option frühzeitig prüfen – denn derartige Gelegenheiten lassen sich meist nicht nachträglich nutzen, wenn der Gesundheitszustand erneut auffällig wird.
Ja, wenn du eine BU-Versicherung ohne Ausschlussklausel für Psyche abgeschlossen hast, leistet sie selbstverständlich auch, wenn du wegen einer Angststörung berufsunfähig wirst. Sie leistet sobald du voraussichtlich für mindestens 6 Monate zu 50 % deinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kannst.
Natürlich prüfen Versicherer genau, ob tatsächlich eine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt. Bei Angststörungen kann das beispielsweise durch Facharztgutachten, Berichte des behandelnden Psychiaters/Psychologen und evtl. sozialmedizinische Gutachten erfolgen.
Es kann etwas aufwändiger sein, die BU zu beweisen, da keine objektiven Messwerte wie z.B. Röntgenbilder existieren. Aber sofern du beim Antrag alles sauber angegeben und ausführliche Nachweise lieferst, steht einer Auszahlung der BU-Rente nichts im Wege.
Oft kann es deshalb sinnvoll sein, Unterstützung durch eine spezialisierte Kanzlei oder BU-Beratung in Anspruch zu nehmen – insbesondere dann, wenn Rückfragen des Versicherers eintreffen oder die Leistung zunächst verzögert wird.
Je besser du vorbereitet bist, desto größer die Chance, dass dein Antrag anerkannt wird – auch bei psychischen Ursachen wie Angststörungen.
Eine Angststörung ist kein Ausschlusskriterium für BU – aber sie macht vieles komplexer. Sie führt nicht automatisch zu einer Ablehnung, doch Versicherer schauen bei psychischen Vorerkrankungen sehr genau hin. Es braucht daher eine durchdachte Strategie, eine transparente Darstellung deiner Gesundheitssituation und häufig auch etwas Geduld. Gerade bei stabiler Gesundheit über mehrere Jahre hinweg und einer erfolgreich abgeschlossenen Therapie steigen die Chancen erheblich versichert zu werden. Wichtig ist, dass du dich nicht entmutigen lässt – denn auch mit einer Angststörung gibt es Wege zum passenden BU-Schutz.
Wenn du unsicher bist, wie du trotz Angststörung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommen kannst, unterstützen wir dich gerne persönlich. Unser Team von my-finanzheld.de hilft dir dabei, anonym und risikolos deine Chancen auszuloten, geeignete Anbieter zu finden und alle notwendigen Unterlagen professionell vorzubereiten.
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Solange du noch unter Symptomen leidest oder dich in Behandlung befindest, ist ein Abschluss praktisch ausgeschlossen. Die meisten Versicherer verlangen eine abgeschlossene Therapie und eine mindestens zweijährige stabile Phase ohne neue Beschwerden.
Einige Gesellschaften wie die LV 1871, Volkswohl Bund oder Alte Leipziger zeigen sich in anonymen Risikovoranfragen in Einzelfällen kulanter. Trotzdem hängt die Entscheidung immer vom Verlauf, der Therapie und der aktuellen Stabilität ab – pauschale Aussagen sind schwierig.
Ja, wenn sie im Abfragezeitraum liegen. Auch wenn du nie in Therapie warst, aber eine Diagnose dokumentiert wurde (z. B. in einem Arztbrief), musst du diese angeben, sofern sie explizit abgefragt wird. Nur wenn keine Frage sie einschließt, darfst du sie weglassen.
Gerade für junge Leute gibt es häufig Sonderaktionen mit verkürzten Gesundheitsfragen – in denen manchmal keine Angaben zur Psyche gefordert werden. Voraussetzung: Die Aktion passt auf deinen Beruf oder Lebensabschnitt, und du erfüllst die Altersgrenze.
Medikamente wie Antidepressiva oder Beruhigungsmittel müssen angegeben werden. Sie führen fast immer zu Rückfragen – und je nach Kontext zu Rückstellung oder Ausschluss. Ist die Medikation jedoch vor längerer Zeit beendet worden, ist eine normale Annahme eher möglich.
Das hängt davon ab, wie dringend du abgesichert sein willst. Ein Vertrag mit Ausschluss schützt dich sofort – aber eben nicht bei psychischen Erkrankungen. Warten kann sich lohnen, birgt aber das Risiko, in dieser Zeit keinen Schutz zu haben. Lass dich hierzu unbedingt individuell beraten.
Nur in speziellen Tarifen mit psychischen Zusatzbausteinen oder AU-Klausel. In Standardtarifen wird eine reine Angststörung meist nicht abgesichert, es sei denn, sie führt zur Einschränkung einer versicherten Grundfähigkeit.
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