Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Bluthochdruck
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Update: aktualisiert 30.07.2026
Bluthochdruck (Hypertonie) ist eine der häufigsten chronischen Erkrankungen in Deutschland. Millionen Menschen leben mit der Diagnose – oft über Jahrzehnte hinweg. Gleichzeitig ist Bluthochdruck ein relevanter Risikofaktor für Folgeerkrankungen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können.
Viele stellen sich daher die Frage: Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Bluthochdruck überhaupt möglich?
Die Antwort lautet: Ja – mit guter Vorbereitung, vollständiger Dokumentation und dem richtigen Vorgehen.
In diesem Ratgeber zeigen wir, wie Versicherer auf Bluthochdruck reagieren, worauf es bei Antragstellung ankommt, welche Möglichkeiten du trotz Vorerkrankung hast – und wie du häufige Fehler vermeidest.
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Bluthochdruck ist definiert als dauerhaft erhöhter Druck in den Blutgefäßen – konkret: ein Wert ab 140/90 mmHg. In Deutschland sind laut Robert Koch-Institut mehr als 20 Millionen Menschen betroffen – das entspricht rund einem Drittel aller Erwachsenen.
In den meisten Fällen liegt eine sogenannte essentielle Hypertonie vor, bei der keine eindeutige Ursache festgestellt wird. Vielmehr wird sie von einer Kombination an Risikofaktoren begünstigt:
Seltener liegt eine sekundäre Hypertonie vor. Diese wird durch andere Krankheiten verursacht, z.B. Nierenerkrankungen oder Hormonstörungen. Auch manche Medikamente können den Blutdruck erhöhen.
Besonderheit: Typisch für Bluthochdruck ist sein stiller Verlauf – oft lange ohne spürbare Symptome. Viele Menschen wissen über Jahre hinweg nichts von ihrer Erkrankung. Umso wichtiger ist eine regelmäßige ärztliche Kontrolle – auch im Hinblick auf die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.
Treten Symptome auf, sind das meist unspezifische Beschwerden, wie:
Bluthochdruck allein führt in der Regel nicht unmittelbar zur Berufsunfähigkeit. Denn er lässt sich meist gut behandeln, sei es durch Medikamente, gesündere Lebensweisen oder psychotherapeutische Unterstützung. Viele Betroffene können deshalb problemlos bis zur Rente arbeiten.
Aber Bluthochdruck kann, wenn er nicht behandelt und kontrolliert wird, zu teils schweren Folgeerkrankungen führen. Solche Erkrankungen können zu einem dauerhaften Ausfall der Arbeitsfähigkeit führen.
Zu den häufigsten Folgeerkrankungen zählen:
Diese Erkrankungen gehören laut Statistik der Versicherer zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit – direkt nach psychischen Erkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats.
Prinzipiell kann Bluthochdruck und eine Berufsunfähigkeit jeden treffen, aber bestimmte Personen haben ein höheres Risiko. Besonders Berufe mit hoher körperlicher Belastung (z.B. Pflege, Bau, Handwerk) oder großem Stress (z. B. leitende Positionen, Manager, Schichtdienst) können Bluthochdruck verschlechtern und zu Folgeerkrankungen führen – oft in Kombination mit Herz-Kreislauf-Problemen oder psychischen Erkrankungen wie Burn-out.
Auch Personen, die bereits zusätzliche Erkrankungen, wie Diabetes, haben sind gefährdet auf kurz oder lang berufsunfähig zu werden.

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Um sich im Falle einer dauerhaften Berufsunfähigkeit abzusichern, reicht es nicht sich allein auf staatliche Hilfen zu verlassen. Denn hier bliebt dir nach Ablauf der Krankengeldleistung nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Aber die Hürden eine EM-Rente ausgezahlt zu bekommen sind extrem hoch.
Sie greift erst dann, wenn du keine andere Erwerbstätigkeit (in irgendeinem Beruf, nicht nur deinem jetzigen) länger als 3 Stunden täglich ausüben kannst. Auch um eine halbe EM-Rente zu erhalten, müsstest du noch 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten können.
Zudem liegt die Höhe der Rente häufig deutlich unter dem zuletzt bezogenen Einkommen – bei durchschnittlich 1.000€ im Monat. Das führt zu einer hohen Versorgungslücke und hat den Abfall deines aktuellen Lebensstandards zur Folge. Hast du gar kein anderweitiges Polster droht dir sogar Überschuldung und Armut.
Willst du deinen Lebensstandard auch im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten, ist eine BU die beste Wahl. Sie schließt die Versorgungslücke am wirksamsten und greift bereits wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen für mindestens 6 Monate nur noch zu 50% oder weniger ausüben kannst.
Die gute Nachricht: Eine BU ist auch mit Bluthochdruck möglich – die Chancen stehen sogar sehr gut. Erfahrungsgemäß sind Antragsteller mit Bluthochdruck fast immer versicherbar, manchmal sogar ohne jegliche Einschränkungen.
Da Bluthochdruck aber als erhöhter Risikofaktor einer Berufsunfähigkeit gesehen wird, schauen BU-Versicherer immer genau hin. Ob und wie ein Vertrag zustande kommt, hängt immer von individuellen Faktoren und dem Schweregrad deiner Erkrankung ab.
Dazu wird in der Regel folgendes betrachtet:
Auf Basis dieser Ergebnisse entscheiden Versicherungen dann ob sich dich annehmen und zu welchen Konditionen (Risikozuschlag oder Leistungsausschluss).
In günstigen Fällen bekommst du eine BU-Police ohne jegliche Einschränkungen oder Aufschläge. Die Voraussetzung dafür ist, dass dein Bluthochdruck mild und gut eingestellt ist, keine Folgeschäden (z.B. am Herzen) vorliegen und du keine Komplikationen aufgrund der Hypertonie hast.
Oft kommt es bei Hypertonie auch zu einem Risikozuschlag, der sich je nach Schwere und Versicherung unterscheidet. So legen manche Versicherer einen pauschalen Zuschlag von 25% fest, wenn jemand innerhalb der letzten 5 Jahre deswegen in Behnadlung war.
Andere reagieren moderater (mit 10-20% Zuschlag), andere strenger und verlangen sogar bis zu 50%. Die nächsten wiederum setzten den Beitragszuschlag individuell an – je nach Höhe der aktuellen Blutwerte oder der Medikamentendosis.
Was bei Hypertonie allerdings sehr selten ist, ist ein Leistungsausschluss. Das liegt daran, dass die Krankheit sehr weit verbreitet ist und gleichzeitig gut behandelt werden kann. Lediglich bei schweren Verläufen oder bereits bestehenden Folgeerkrankungen könnten Versicherer einen Ausschluss in Erwägung ziehen – falls sie dich in solchen Fällen überhaupt noch annehmen.
Jeder BU-Antrag zieht eine gründliche Gesundheitsprüfung nach sich. Dabei musst du Fragen zu deinem Gesundheitszustand und jeglichen bekannten Diagnosen, inkl. Bluthochdruck, beantworten.
Was genau und im welchen Zeitraum (meist 3, 5 oder 10 Jahr) abgefragt wird, variiert je nach Anbieter. Typische Gesundheitsfragen zur Hypertonie können sein:
Antwortest du mit "Ja", bekommst du einen zusätzlichen Fragebogen, der sich speziell auf Bluthochdruck fokussiert. Hier sollst du detaillierter auf deine Erkrankung eingehen, damit Versicherer ein besseres Verständnis über deine Erkrankung bekommen – denn Bluthochdruck ist nicht gleich Bluthochdruck.
Üblicherweise werden dabei folgende Informationen abgefragt:
Je genauer du diese Fragen beantwortest, desto besser kann der Risikoprüfer deine Hypertonie bewerten. Du kannst deine Aussagen am besten mit ärztlichen Attesten oder Befundberichten unterstreichen – viele Versicherer fordern diese auch an. Das kann die Entscheidung positiv zu deinem Gunsten beeinflussen. Hab also keine Angst vor der Gesundheitsprüfung!
Vorbereitung ist Alles! Nimm dir ausreichend Zeit für deinen Antrag und bearbeite alles gründlich durch. Damit du auch keine Angaben vergisst, empfehlen wir, dass du im Vorfeld deine Patientenakte beim Hausarzt, deiner Krankenkasse oder kassenärztlichen Vereinigung anforderst.
Angesichts strenger Gesundheitsprüfung bei Vorerkrankungen, wie Hypertonie, suchen viele Betroffene nach einer BU ohne Gesundheitsfragen. Da müssen wir dich leider enttäuschen – ganz ohne Gesundheitsprüfung geht es dann doch nicht.
Aber es gibt immer mal wieder Sonderaktionen, die mit vereinfachten Gesundheitsfragen auskommen. Diese können für Menschen mit besonders hohem Blutdruck oder weiteren Vorerkrankungen sehr attraktiv sein. Oft wird Bluthochdruck gar nicht abgefragt.
Solche Aktionen sind jedoch meistens zeitlich begrenzt und an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Für weitere Informationen zu aktuellen Sonderaktionen, empfehlen wir unseren Artikel Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen (BU)
Da diese Angebote ständig wechseln, frag gerne bei uns nach. Unser Team hat einen guten Marktüberblick und kann die beste BU-Aktion für dich finden.
Bei jeder BU-Versicherung gilt die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG). Sie verpflichtet Antragsteller, alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Ein Verschweigen der Hypertonie – auch wenn sie gut eingestellt ist – kann dazu führen, dass der Versicherer:
Spätestens im Leistungsfall – also wenn du berufsunfähig wirst und deine BU-Rente beantragst – wird die Versicherung deine Angaben mit der Patientenakte abgleichen. Stellen sie fest, dass die Hypertonie bereits bekannt war, stündest du dann ohne Leistung da, trotz gezahlter Beiträge.
Ehrlichkeit zahlt sich also aus. Auch wenn du befürchtest einen höheren Beitrag zahlen zu müssen, ist das immer noch besser als gar keinen Schutz zu haben.
Doch was passiert wenn du bei Antragstellung tatsächlich noch nichts von deinem Bluthochdruck wusstest? Das kann tatsächlich leicht passieren, da Hypertonie oft schleichend entsteht und lange keine Symptome verursacht.
Alles was ärztlich nicht diagnostiziert wurde und dir nicht bekannt war, kannst du logischerweise gar nicht angeben. Sollte ein Bluthochdruck erst später entdeckt werden, trifft dich keine Schuld. Lediglich bewusstes Verschweigen führt zu Problemen.
Eine anonyme Risikovoranfrage ist ein essenzielles Tool für alle mit Vorerkrankungen. Anstatt direkt einen offiziellen Antrag an eine Gesellschaft zu stellen und möglicherweise starke Einschränkungen oder sogar Ablehnungen zu kassieren, prüft dein Makler vorab deine Aufnahmechancen.
Dabei werden deine Gesundheitsinformationen ohne persönliche Daten (Name, Adresse etc.) durch einen Makler an verschiedene Versicherer weitergegeben. Diese prüfen intern, ob und zu welchen Konditionen ein Vertrag möglich wäre.
Der Vorteil: Würde dich eine Versicherung ablehnen, landet dies nicht in im branchenweiten HIS-System (Hinweis- und Informationssystem). Willst du nämlich später einen neuen Antrag bei einer anderen Versicherung stellen, könnte diese darin sehen, dass du bereits abgelehnt wurdest. Das kann den Versicherer abschrecken und deine Erfolgschancen weiter verringern.
Außerdem erhältst du eine verlässliche Einschätzung, wie dein Bluthochdruck von verschiedenen Versicherern eingestuft wird – während Anbieter A beispielsweise einen Zuschlag von 25 % fordert, bietet dir Anbieter B unter Umständen normale Konditionen an. In so einem Fall lässt sich die Entscheidung klar treffen.
Wir unterstützen dich gerne bei einer solchen Voranfrage und bereiten die nötigen Unterlagen gemeinsam mit dir vor. Erfahrungsgemäß lässt sich so für viele Hypertoniker ein guter Tarif finden, manchmal sogar ganz ohne Einschränkungen.
Wir führen keine Voranfrage durch, wenn absehbar ist, dass sie keine vorteilhaften Ergebnisse bringen wird. Durch unsere Erfahrung können oft schon im Vorfeld relativ gut beurteilen, ob eine Antragstellung Erfolg verspricht oder nicht.
So läuft die anonyme Risikovoranfrage bei uns ab:
Formular ausfüllen: Zuerst trägst du deine persönlichen Daten, beruflichen Informationen, relevante Angaben zum Bluthochdruck und weiteren Erkrankungen sowie deine Versicherungswünsche in ein Formular ein.
Erste Einschätzung: Wir überprüfen deinen Fall und teilen dir unsere Einschätzung mit. Eventuell benötigen wir dann weitere Unterlagen, wie z.B. ärztliche Befunde.
Anonyme Anfrage: Mit den gesammelten Informationen stellen wir eine anonymisierte Risikovoranfrage bei ca. 3-5 Versicherungsgesellschaften, mit denen wir zusammenarbeiten und wo wir gute Chancen für dich sehen.
Ergebnisbesprechung: Nach Eingang der Rückmeldungen besprechen wir gemeinsam deine BU-Optionen und wählen das optimale Angebot aus.
Antragstellung: Wenn alle Annahmebedingungen für dich passen, stellen wir den offiziellen BU-Antrag an die gewählte Versicherung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt grundsätzlich, sobald du deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% voraussichtlich dauerhaft oder für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben kannst. Entscheidend ist dabei nicht nur die konkrete Diagnose, sondern auch ab wann die BU zahlt und ob die Einschränkungen ausreichend nachgewiesen werden können.
Bei Bluthochdruck ist eine Leistung dann möglich, wenn die Erkrankung oder ihre Folgen die Arbeitsfähigkeit erheblich einschränken. Typische Fälle sind z. B. ein Schlaganfall, eine Herzinsuffizienz oder Nierenversagen, die durch Hypertonie verursacht wurden und eine Ausübung des Berufs unmöglich machen.
Bluthochdruck allein reicht meist nicht aus, da er gut behandelbar ist und oft keine dauerhaften Funktionseinschränkungen verursacht. Die Voraussetzung für eine Leistung ist immer eine nachweisbare, relevante Beeinträchtigung im konkreten Beruf.
Entscheidend ist auch, dass die Erkrankung nicht verschwiegen wurde und keine Ausschlussklausel oder eine abstrakte Verweisung besteht.
Damit es im Ernstfall keine Probleme gibt, ist eine saubere Antragstellung entscheidend. Bei Unsicherheiten im Leistungsfall kann fachlicher Rat – etwa durch einen spezialisierten Anwalt – sinnvoll sein.
Bluthochdruck ist weit verbreitet und gut behandelbar – und kein Hindernis, wenn es um eine Berufsunfähigkeitsversicherung geht. Wichtig ist nur, dass du bei der Antragstellung ehrlich bleibst und dich nicht erst dann um einen Versicherungsschutz kümmerst, wenn schwere Folgekrankheiten entstehen.
Besonders hilfreich ist eine anonyme Risikovoranfrage. Damit lässt sich einfach prüfen, wie verschiedene Versicherer auf deinen Gesundheitszustand reagieren – ganz ohne Risiko und ohne Eintrag im System. Mit einem erfahrenen Makler an deiner Seite kannst du gezielt vergleichen und dir den Anbieter sichern, der wirklich zu dir passt.
Du möchtest wissen, wie das bei dir konkret aussieht? Dann melde dich gerne bei uns von my-finanzheld.de – wir helfen dir dabei, deine BU trotz Bluthochdruck clever und sicher aufzustellen.

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Ja, sofern eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Zudem muss die Hypertonie im Antrag korrekt angegeben sein und es darf keine Ausschlussklausel für Herz-/Kreislauferkrankungen bestehen.
In der Praxis beträgt der Zuschlag bei gut eingestelltem Blutdruck meist zwischen 10–25 % – abhängig vom Verlauf und Schwere der Krankheit.
In vielen Fällen nicht direkt – es kommt auf den genauen Fragenkatalog an. Daher können diese Aktionen für Betroffene eine realistische Option darstellen.
Nein. Nur bei instabiler Einstellung oder Folgeschäden (z. B. Herzschwäche) ist eine Ablehnung möglich. In den allermeisten Fällen ist ein BU-Schutz aber möglich – wenn auch mit Risikozuschlag.
Ja. Die Einnahme von Blutdrucksenkern gilt als medizinische Behandlung – auch ohne Beschwerden. Wird sie verschwiegen, kann das den Versicherungsschutz gefährden.
Das hängt von der Fragestellung im Antrag ab. Viele Versicherer fragen nach Erkrankungen innerhalb der letzten 5 oder 10 Jahre. Manche Krankheiten werden sogar zeitlich unbegrenzt abgefragt.
Ein Risikozuschlag erhöht deinen monatlichen Beitrag. Beispiel: Bei einem normalen BU-Beitrag von 50 € und einem Zuschlag von 25 % zahlst du künftig 62,50 €. Die Leistungshöhe bleibt dabei aber gleich.
Prinzipiell ja, eine stabile Phase ohne medikamentöse Behandlung kann deine Chancen verbessern. Eine neue Gesundheitsprüfung ist aber immer erforderlich.
Vorsicht: Je älter du wirst, desto teurer wird der Vertrag.
Nein. Nach Vertragsabschluss gilt das sogenannte Versicherungsprinzip: Nur der Gesundheitszustand bei Antragstellung zählt. Spätere Veränderungen müssen nicht gemeldet werden.
Das kann problematisch sein. Der Versicherer kann den Vertrag anfechten oder kündigen, wenn er den Eindruck hat, dass du relevante Angaben vorsätzlich oder grob fahrlässig weggelassen hast.
Lass dir vom Hausarzt oder der Krankenkasse eine Übersicht deiner Diagnosen und Behandlungen geben. Alternativ hilft dir ein spezialisierter Makler dabei, den Antrag korrekt zu beantworten – oder mit einer anonymen Voranfrage sicher vorzugehen.
Eine Ausschlussklausel bedeutet: Für bestimmte Erkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf-System) besteht kein Versicherungsschutz. Ein Zuschlag bedeutet: Du bist vollständig versichert, zahlst aber einen höheren Beitrag.
Manchmal ja, z. B. durch eine Nachprüfung oder bei deutlicher gesundheitlicher Verbesserung. Ob das geht, hängt vom Versicherer ab. In der Regel ist das nur auf Anfrage und mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.
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