BU trotz CED – Colitis ulcerosa & Morbus Crohn
- BU trotz chronischer Darmerkrankung – so geht's!
- So bewerten Versicherer Colitis ulcerosa & Morbus Crohn
- Steigere deine Chancen mit einer anonymen Risikovoranfrage
Update: aktualisiert 05.05.2026
Rund 500.000 Menschen in Deutschland leben mit einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung (CED) wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa. Die Erkrankungen verlaufen schubweise und können das Berufsleben deutlich einschränken – insbesondere bei häufigen Fehlzeiten oder chronischer Erschöpfung.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard abzusichern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann diese Lücke schließen – und das sogar häufig trotz bestehender CED-Diagnose.
In diesem Ratgeber zeigen wir dir, wie du mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa eine BU abschließen kannst, worauf du achten musst und welche Alternativen infrage kommen, wenn der BU-Vertrag doch nicht zustande kommt.
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Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED) sind eine Gruppe von Erkrankungen, bei denen es zu dauerhaften oder wiederkehrenden Entzündungen im Magen-Darm-Trakt kommt. Die häufigsten Darmerkrankungen sind Morbus Crohn und Colitis ulcerosa. Beide verlaufen in der Regel schubweise: Auf symptomfreie Phasen (Remission) folgen Krankheitsausbrüche mit teils schweren Beschwerden.
CED gelten als nicht heilbar, die Ursachen sind bis heute nicht vollständig geklärt. Es wird aber ein Zusammenspiel aus genetischer Veranlagung, Immunprozessen und Umweltfaktoren vermutet.
Chronische Darmerkrankungen sind jedoch mit Lebensstilanpassungen, modernen Medikamenten und ggf. chirurgischen Eingriffen gut behandelbar. Ziel der Therapie ist es, die Schübe zu reduzieren und die Lebensqualität langfristig zu sichern.
Colitis ulcerosa ist auf den Dickdarm (Colon) beschränkt und betrifft meist die Schleimhaut des letzten Darmabschnitts (Rektum). Die Entzündung beginnt im Enddarm und breitet sich kontinuierlich nach oben aus. Im Gegensatz zu Morbus Crohn ist nur die oberste Schleimhautschicht betroffen.
Typische Symptome:
Colitis ulcerosa kann zu schweren Komplikationen führen, u.a. Darmblutungen, toxisches Megakolon oder ein erhöhtes Darmkrebsrisiko.
Morbus Crohn kann alle Abschnitte des Verdauungstrakts betreffen – von der Mundhöhle bis zum After. Besonders oft sind der Übergang zwischen Dünn- und Dickdarm sowie der letzte Abschnitt des Dünndarms (terminales Ileum) betroffen. Die Entzündung geht meist tiefer in die Darmwand und kann zu Fisteln und Abszessen führen.
Typische Symptome:
Morbus Crohn verläuft bei jedem Betroffenen unterschiedlich: Viele können bei guter Behandlung lange beschwerdefreie Phasen erreichen. Bei anderen ist der Verlauf schwer, führt zu erheblichen Komplikationen (z.B. Gelenkentzündungen, Verengungen oder Mangelernährung) und kann den Alltag erheblich beeinträchtigen.
Eine chronische Darmkrankheit wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa kann die Erwerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigen – muss es aber nicht in jedem Fall. Oft lassen sich Beruf und Krankheit vereinbaren, besonders wenn die Erkrankung milde verläuft oder gut therapiert ist. Gerade in Phasen der Remission ist ein normales Leben durchaus möglich.
Allerdings zeigen Studien, dass das Risiko einer beruflichen Beeinträchtigung sowohl bei Morbus Crohn als auch bei Colitis ulcerosa deutlich höher ist als bei der allgemeinen Bevölkerung – rund 20 bis 30 % können ihren Beruf nur eingeschränkt ausüben. Diese Zahl umfasst sowohl längere temporäre Krankheitsausfälle als auch dauerhafte Berufsunfähigkeit.
Typische Probleme im Berufsalltag können dabei beispielsweises sein:
Ob es tatsächlich zur Berufsunfähigkeit kommt, hängt dabei immer vom individuellen Krankheitsverlauf und von der ausgeübten beruflichen Tätigkeit ab.
Ein ruhiger Bürojob mit flexiblen Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeit und regelmäßigen Pausen ist mit einer CED deutlich leichter zu bewältigen als etwa ein körperlich fordernder Beruf mit Schichtarbeit, schwerem Heben oder wenig Toilettenzugang. Auch psychischer Stress im Job kann sich negativ auf den Krankheitsverlauf auswirken und das Risiko für einen neuen Schub erhöhen.
Gerade bei häufigen Schüben, dauerhaften Beschwerden oder Folgeerkrankungen kann die berufliche Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt werden. Betroffene müssen nicht selten den Beruf wechseln, reduzieren ihre Arbeitszeit oder fallen über längere Zeiträume ganz aus. Das kann im schlimmsten Fall zur dauerhaften Berufsunfähigkeit führen.

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Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt dich finanziell, wenn du gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kannst. Für Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, die oft schon in jungen Jahren erkranken, ist das besonders wichtig – denn das Risiko, zeitweise oder dauerhaft auszufallen, ist erhöht. Die gesetzliche Absicherung reicht meist nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern.
Bereits während längerer Krankschreibungen zeigt sich, wie schnell finanzielle Lücken entstehen – das Risiko beginnt oft früher, als viele denken.
Zunächst hast du als Angestellter Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung und anschließend bis zu 78 Wochen Krankengeld – allerdings nur rund 70 % des Bruttolohns, was bereits zu einer finanziellen Lücke führt.
Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit deckt nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ab – und die auch erst, wenn du weniger als 3 Stunden täglich gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen kannst. Welchen Beruf du vorher hattest, spielt dabei keine Rolle. Voraussetzung: 5 Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, davon 3 Jahre Pflichtbeiträge.
Das heißt konkret: Auch wenn du deinen Beruf durch die CED nicht mehr ausüben kannst, bekommst du keine Rente, solange du theoretisch noch irgendeine andere Arbeit machen könntest. Für Berufseinsteiger besteht oft gar kein Anspruch. Außerdem ist die staatliche Rente meist sehr niedrig – oft unter 1.000 € im Monat. Das reicht in der Regel nicht aus und erhöht das Risiko von Überschuldung und Armut.
Anders bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Sie sichert dich ab, sobald du berufsunfähig bist, also deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu 50 % oder mehr nicht mehr ausüben kannst. Und zwar genau so, wie du ihn vor der Erkrankung ausgeübt hast. Das bedeutet: Egal ob du als Erzieher, Grafikdesigner oder Handwerker wegen deiner Erkrankung dauerhaft eingeschränkt bist, bekommst du die vereinbarte BU-Rente.
Gerade für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie CED ist das unverzichtbar – denn die BU greift frühzeitig, schließt Versorgungslücken und gibt dir im Ernstfall die Sicherheit, dich auf deine Gesundheit zu konzentrieren, ohne ins finanzielle Loch zu fallen.
| Absicherung | Leistung | Betrag (ca.) | Dauer | Bedingungen |
|---|---|---|---|---|
| Lohnfortzahlung | Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber | 100 % vom Brutto | 6 Wochen | Arbeitsvertrag, gesetzlich geregelt |
| Krankengeld | Zahlung durch die Krankenkasse | ca. 70 % vom Brutto, max. 90 % vom Netto | bis zu 78 Wochen | AU-Bescheinigung, Mitgliedschaft GKV |
| Erwerbsminderungsrente | Staatliche Rente bei voller Erwerbsunfähigkeit | Ø unter 1.000 € / Monat | befristet (meist 3 Jahre), verlängerbar | Nur bei < 3 Std. Erwerbsfähigkeit/Tag, Wartezeit 5 Jahre |
| BU-Rente | Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit | frei wählbar, z. B. 1.500 €/Monat | bis zum Ende der Vertragslaufzeit (z. B. 67) | Mind. 50 % Einschränkung im zuletzt ausgeübten Beruf |
Ein BU-Abschluss ist auch mit chronischen Darmerkrankungen grundsätzlich möglich. Aber Morbus Crohn und Coliutis ulcerosa gelten als erhöhtes Risiko für die Versicherungen, da die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsfalls höher ist als bei gesunden Antragstellern. Deshalb musst du mit einigen Herausforderungen und Besonderheiten bei der Risikoprüfung rechnen.
Jede Versicherung entscheidet immer im Einzelfall, ob und zu welchen Bedingungen sie jemanden mit bestehender CED versichern. Deine Annahmechancen hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab:
Darüber hinaus spielen auch Alter, Beruf, Rauchverhalten, Body-Mass-Index (BMI), Begleiterkrankungen (z.B. Gelenkbeschwerden, Augenentzündungen) und andere Vorerkrankungen eine Rolle.
Versicherer bewerten CED individuell – je nach Verlauf, Therapie und aktueller gesundheitlicher Stabilität. Die Einschätzungen reichen von Normalannahme bis zur vollständigen Ablehnung. Hier sind die vier häufigsten Reaktionsmuster:
Bei einem sehr milden Verlauf, ohne systemische Medikation und mit mehreren Jahren stabiler Remission ist eine Normalannahme theoretisch möglich. Voraussetzung ist, dass in den letzten Jahren weder Schübe noch Krankenhausaufenthalte stattgefunden haben und keine Komplikationen dokumentiert wurden.
Diese Annahme ist jedoch die Ausnahme und meist nur bei idealen Voraussetzungen (z.B. seit vielen Jahren schub- und symptomfrei) und sehr transparenter Gesundheitsdokumentation realistisch.
Häufig bieten Versicherer an, den Antragsteller zu versichern, aber mit Ausschluss der vorerkrankten Organe. Das bedeutet: Du wirst versichert, jedoch mit einer Ausschlussklausel, die jegliche Berufsunfähigkeit ausschließt, die in direktem Zusammenhang mit deiner CED steht.
Tritt also eine BU aufgrund Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa ein, erfolgt keine Leistung. Für alle anderen BU-Ursachen besteht jedoch voller Schutz.
Alternativ oder zusätzlich zu einem Ausschluss kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen, um das höhere Risiko zu kompensieren. Bei CED sind Zuschläge bis zu +100% – also eine Verdoppelung der Prämie – nicht selten. Bei milderen Verläufen sind auch geringere Zuschläge von +10 bis +20 % möglich.
Ein Zuschlag kommt häufig dann zum Einsatz, wenn der Verlauf kontrolliert ist, aber dennoch medizinische Risikofaktoren wie OPs oder Immunsuppressiva dokumentiert sind.
Der Vorteil: Du erhälst vollen Versicherungsschutz – auch für deine chronische Darmerkrankung.
Wird das Risiko als zu hoch eingestuft, z.B. bei einem aktiven Verlauf, wiederholten Schüben, OPs oder laufender Biologika-Therapie, lehnen viele Versicherer den Antrag ganz ab – oder stellen ihn zurück.
Eine Rückstellung bedeutet, dass du frühestens nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne (z. B. 12 oder 24 Monate ohne Schub) erneut anfragen kannst. In solchen Fällen empfiehlt sich unbedingt die anonyme Risikovoranfrage über einen spezialisierten Makler.
Die Gesundheitsprüfung ist fester Bestandteil eines jeden BU-Abschlusses. Der Versicherer stellt detaillierte Fragen zum aktuellen und früheren Gesundheitszustand – darunter auch gezielt zu chronischen Darmerkrankungen.
Wahrheitsgemäße Angaben sind hier unerlässlich, nach §19 VVG (Vorvertragliche Anzeigepflicht) bist du verpflichtet alles vollständig und korrekt anzugeben. Verschweigst oder verharmlost du bekannte Erkrankungen kann das zum Verlust deines Versicherungsschutzes führen.
Typische Fragen bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa können sein:
Beantwortest du eine solche Frage mit "Ja", erhälst du einen zusätzlichen Fragebogen, in dem speziell auf die Darmerkrankung eingegangen wird. Hier wollen sich Versicherer weitere Informationen einholen, z.B. zu:
Bereite deine Gesundheitsangaben sorgfältig vor. Fordere am besten noch vor Antragstellung deine Patientenakte an und bereite alle relevanten Daten chronologisch auf. Auch ärztliche Stellungnahmen können hilfreich sein und deine Chancen auf eine BU erhöhen.
Gerade bei bestehenden Vorkrankungen ist es extrem wichtig, nicht direkt einen BU-Antrag auf gut Glück zu stellen und möglicherweise Ablehnungen zu kassieren. Denn: Hast du einmal eine Ablehnung erhalten, kann das deiner Chance bei zukünftigen Anträgen schaden.
Stattdessen empfehlen wir den Weg über eine anonyme Risikovoranfrage bei einem Versicherungsmakler (gerne uns 😉) . Dabei handelt es sich um eine unverbindliche, anonymisierte Anfrage bei mehreren Versicherungen – dein Name oder deine privaten Daten werden nicht genannt. Dein Makler gibt lediglich relevante Risikodaten (Alter, Beruf, Gesundheitsdetails, etc.) weiter.
Durch dieses Vorgehen vermeidest du Ablehnungen und erhälst einen Überblick darüber, welche Versicherung dich zu welchen Konditionen annehmen würde.
Wir unterstützen dich gerne bei einer solchen Voranfrage und bereiten die nötigen Unterlagen gemeinsam mit dir vor. Erfahrungsgemäß lässt sich so auch bei chronischen Darmerkrankungen ein passender BU-Tarif finden.
Wir führen keine Voranfrage durch, wenn absehbar ist, dass sie keine vorteilhaften Ergebnisse bringen wird. Durch unsere Erfahrung können oft schon im Vorfeld relativ gut beurteilen, ob eine Antragstellung Erfolg verspricht oder nicht.
So läuft die anonyme Risikovoranfrage bei uns ab:
Ja, eine BU leistet auch bei chronischen Darmerkrankungen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet du musst für voraussichtlich mind. 6 Monate deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu weniger als 50 % ausüben können. Zudem darf kein Leistungsausschluss für die betroffenen Organe bestehen.
Kannst du deinen Beruf also aufgrund schwerer Schübe oder Komplikationen nicht mehr im vollen Ausmaß ausüben, liegt ein Leistungsfall vor. Dann musst du einen Leistungsantrag bei deiner Versicherung stellen. Neben dem ausgefüllten Formular benötigst du:
Anhand der Unterlagen wird geprüft ob du Leistungen erhälst – da kann bis zu mehrere Monate dauern. Wird dein Antrag bewilligt steht der Auszahlung der BU-Rente nichts mehr im Wege. Diese läuft so lange, wie deine Berufsunfähigkeit andauert – max. jedoch bis zum Vertragsende.
Wenn eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zustande kommt, etwa aufgrund einer Ablehnung, zu hoher Risikozuschläge oder pauschaler Ausschlüsse, solltest du dich keinesfalls schutzlos lassen. Es gibt zwar keine gleichwertigen Alternativen zur BU – aber einige Produkte, die zumindest Teilrisiken absichern.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt dann, wenn du gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen kannst, unabhängig von deinem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf. Das ist eine deutlich höhere Hürde als bei der BU. Sie orientiert sich – wie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente – am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wenn du beispielsweise körperlich eingeschränkt bist, aber theoretisch noch einen Bürojob ausüben könntest, bekommst du keine EU-Rente. Dennoch kann sie eine gute Basisabsicherung sein.
Vorteil: Sie ist oft leichter erhältlich und günstiger als eine BU, selbst bei chronischen Vorerkrankungen wie CED. Gerade für Menschen mit bereits abgelehnter BU ist sie eine sinnvolle Alternative.
Bei der Grundfähigkeitsversicherung erhältst du eine monatliche Rente, wenn du mindestens eine definierte körperliche oder geistige Fähigkeit dauerhaft verlierst – etwa Sehen, Gehen, Sprechen oder den Gebrauch der Hände. Der große Unterschied zur BU: Es geht nicht um deine Arbeitskraft, sondern "nur" um grundlegende Fähigkeiten. Die Versicherung leistet also auch wenn du deinen Beruf noch ausüben kannst.
Bei CED sind solche Einschränkungen zwar nicht direkt typisch, können aber in Einzelfällen über Folgeerscheinungen eintreten – etwa durch chronische Erschöpfung, Operationsfolgen oder zusätzliche Krankheitsbilder. Auch psychische Erkrankungen werden mittlerweile in einigen Tarifen berücksichtigt.
Die Bedingungen variieren stark zwischen den Anbietern. Prüfe genau, was im Leistungsfall tatsächlich abgedeckt ist. Vorteil: Die Gesundheitsprüfung ist oft weniger streng als bei BU-Verträgen.
Diese Versicherung zahlt dir eine einmalige Geldsumme, wenn du an einer im Vertrag definierten schweren Krankheit erkrankst – zum Beispiel Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose oder bestimmte Krebsarten. CED ist in der Regel nicht enthalten, es sei denn, es kommt im Verlauf zu Komplikationen, die unter die versicherten Diagnosen fallen (z. B. Darmkrebs).
Der Vorteil der Dread-Disease liegt in der schnellen finanziellen Hilfe nach einer Diagnose. Das Geld kann für notwendige Umbauten, Therapien oder zur Überbrückung von Einkommensverlusten verwendet werden. Sie ersetzt keine laufende Rentenzahlung wie eine BU – bietet aber in akuten Notlagen einen wichtigen finanziellen Puffer.
Die Krankentagegeldversicherung tritt ein, sobald du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist (nach Ende der Lohnfortzahlung). Sie zahlt dir dann ein vereinbartes tägliches Krankentagegeld – beispielsweise 30, 50 oder 100 Euro pro Tag.
Besonders für Menschen mit häufigen oder lang andauernden Schüben bei CED kann das eine enorme Entlastung sein. So lassen sich Einkommenslücken schließen, etwa während eines längeren Klinikaufenthalts oder bei chronischer Arbeitsunfähigkeit, noch bevor die BU greift.
Chronische Vorerkrankungen werden auch bei der Krankentagegeldversicherung geprüft und strenger gewertet – sowohl Ausschlüsse als auch Ablehnungen sind durchaus möglich. Bei bereits bestehender CED kann daher eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung (z.B. von der AXA) sinnvoll sein.
Morbus Crohn und Colitis ulcerosa stellen zweifellos eine Herausforderung beim Abschluss einer BU-Versicherungdar – aber sie sind kein generelles Ausschlusskriterium. Mit einer guten Vorbereitung, ehrlichen Gesundheitsangaben und einer anonymen Risikovoranfrage hast du realistische Chancen auf ein Angebot. Selbst wenn es Einschränkungen gibt, kann ein Vertrag mit Zuschlag oder Ausschluss besser sein als gar kein Schutz.
Und: Auch wenn heute noch keine Annahme möglich ist, kann sich das nach einigen Jahren beschwerdefreier Zeit wieder ändern. Lass dich von Experten begleiten – und bleib dran. Deine Arbeitskraft ist zu wertvoll, um sie ungeschützt zu lassen.

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Grundsätzlich gilt: Je länger die Remission, desto besser. In der Praxis sind mindestens 12 bis 24 Monate ohne Schub ein guter Richtwert. Wenn du zudem keine systemischen Medikamente einnimmst und deine Befunde stabil sind, stehen deine Chancen oft gut.
Wenn die OP komplikationsfrei verlief und du seitdem beschwerdefrei bist, ja – aber meist nur mit Ausschluss oder Zuschlag. Entscheidend ist eine aktuelle Stabilität.
Ja. Körperlich anstrengende Berufe (z.B. Pflege, Handwerk oder Gastronomie) gelten allgemein als risikoreicher im Vergleich zu Bürojobs oder akademischen Tätigkeiten. Auch bei CED kann der Beruf das Risiko einer Berufsunfähigkeit erhöhen. Deshalb fließt er in die Entscheidung der Versicherer mit ein.
Ja – sofern sie die Berufsausübung auf unter 50 % einschränken und kein Ausschluss vereinbart wurde. Aber hier ist eine besonders ausführliche Dokumentation deiner Einschränkungen wichtig, denn psychische Beschwerden sind für Versicherer häufig schwerer zu greifen. Belege daher alles durch ärztliche Nachweise und ausführliche Stellungnahmen.
Wenn du Medikamente wie Cortison, Immunsuppressiva oder Biologika (z. B. Infliximab, Adalimumab) einnimmst, werten viele Versicherer das als Hinweis auf einen aktiven oder schwereren Verlauf deiner Erkrankung. Das kann zu einem Risikozuschlag, einem Ausschluss oder sogar zu einer Rückstellung des Antrags führen. Je länger du ohne diese Medikamente auskommst, desto besser stehen deine Chancen.
Ja – solange sie innerhalb des abgefragten Zeitraums liegen (meist 5 oder 10 Jahre). Auch ältere Schübe sind wichtig, wenn sie relevant für die aktuelle Risikoeinschätzung sind. Chronische Diagnosen wie CED müssen in der Regel unabhängig vom Zeitpunkt der Diagnose immer angegeben werden.
Eine Rückstellung bedeutet, dass der Versicherer deinen Antrag nicht jetzt, aber möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt annehmen würde – z. B. „erneute Anfrage nach 24 Monaten ohne Schub“. Eine Ablehnung ist eine endgültige Entscheidung auf Basis des aktuellen Gesundheitszustands, meist verbunden mit einem Eintrag im internen Hinweis- und Informationssystem (HIS), der andere Versicherer aufhorchen lässt.
Wichtig: Während einer Rückstellung hast du keinen Versicherungsschutz!
Prinzipiell ja – manche Versicherer bieten die Möglichkeit, Ausschlüsse nach mehreren beschwerdefreien Jahren prüfen und ggf. streichen zu lassen. Auch eine Nachversicherungsgarantie (zur Erhöhung der BU-Rente) kann greifen – allerdings meist nur ohne erneute Gesundheitsprüfung, nicht für bestehende Ausschlüsse. Ein kompletter Neuabschluss ist mit verbesserter Gesundheit theoretisch denkbar – aber mit erneuter Prüfung verbunden.
Dann ist sie vollumfänglich mitversichert. Voraussetzung: Du hattest bei Abschluss noch keine Symptome oder Diagnosen – und hast alle Gesundheitsfragen korrekt beantwortet. Wird später CED diagnostiziert und führt zur Berufsunfähigkeit, ist das eine ganz normale BU-Leistung. Das zeigt, wie wertvoll ein früher Abschluss in jungen Jahren sein kann.
Sehr sinnvoll. Während die BU erst bei dauerhafter Einschränkung greift, schließt das Krankentagegeld die finanzielle Lücke bereits ab der 7. Krankheitswoche (nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber). Gerade bei CED mit häufigen Krankschreibungen oder Klinikaufenthalten ist diese Kombination besonders empfehlenswert, da sie frühzeitige Einkommensausfälle absichert.
Ein Wechsel ist theoretisch möglich – aber selten sinnvoll, wenn du bereits einen BU-Vertrag hast. Jeder neue Antrag erfordert eine erneute Gesundheitsprüfung, wodurch neue Ausschlüsse oder höhere Beiträge drohen. Wenn du heute einen Vertrag hast – auch mit Einschränkung – solltest du ihn nicht kündigen, bevor du nicht einen neuen, besseren Schutz verbindlich angenommen bekommen hast.
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