Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Wann beginnt und endet die BU-Zahlung?
- Laufzeit & Leistungsdauer
- BU & Erwerbsminderungsrente
Update: aktualisiert 09.07.2026
Die Frage, wie lange eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) tatsächlich zahlt, ist entscheidend für eine solide Lebensplanung. Schließlich soll sie dich im Ernstfall langfristig absichern – im Idealfall bis zum Beginn deiner Altersrente.
In diesem Ratgeber zeigen wir dir, ab wann die BU zahlt, wie lange die Leistungen laufen und unter welchen Umständen sie eingestellt werden.
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt sobald du berufsunfähig bist, also deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % für voraussichtlich sechs Monate oder länger nicht mehr ausüben kannst. Ab wann die BU zahlt, ist dabei nicht an eine dauerhafte Einschränkung geknüpft, die Berufsunfähigkeit muss aber ärztlich bestätigt werden. Entscheidend ist außerdem, dass es um deinen zuletzt ausgeübten Beruf geht – und nicht um irgendeine theoretisch mögliche Tätigkeit. Gute Tarife verzichten auf die sogenannte abstrakte Verweisung.
Die Zahlung beginnt, sobald der Versicherer deinen Leistungsantrag geprüft und anerkannt hat. In vielen Verträgen wird die BU-Rente sogar rückwirkend ab dem Zeitpunkt gezahlt, an dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Zu den Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung gehört dabei nicht nur die monatliche Rente: Je nach Tarif kommen etwa Soforthilfen bei schweren Erkrankungen oder eine Wiedereingliederungshilfe bei der Rückkehr in den Beruf hinzu.

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Solange die Berufsunfähigkeit besteht, erfolgt die Auszahlung der BU-Rente – allerdings nur bis zum vereinbarten Vertragsende. Die meisten BU-Verträge enden mit dem regulären Renteneintritt, also mit 67 Jahren. Wenn du früher wieder gesund wirst und deinen Beruf wieder zu mindestens 50 % ausüben kannst, wird die Zahlung eingestellt. Gleiches gilt bei Tod der versicherten Person.
Wird die Berufsunfähigkeit hingegen nie aufgehoben, bekommst du die BU-Rente durchgehend bis zum vereinbarten Vertragsende ausgezahlt.
Wichtig zu wissen: Du kannst auch mehrmals im Leben berufsunfähig werden – und die BU-Versicherung muss dann erneut leisten, solange dein Vertrag noch läuft. Wenn du beispielsweise mit 38 Jahren wegen eines Rückenleidens mehrere Jahre berufsunfähig bist, dann wieder gesund wirst und mit 50 erneut durch eine psychische Erkrankung ausfällst, kannst du erneut eine BU-Rente beantragen. Voraussetzung ist natürlich, dass auch beim zweiten Leistungsfall die Bedingungen erfüllt sind und der Vertrag noch aktiv ist.
Statistiken zeigen:
Im Durchschnitt dauert eine Berufsunfähigkeit 6 bis 7 Jahre
In über der Hälfte aller Fälle (ca. 53 %) wird bis zum Ende der Vertragslaufzeit gezahlt
Nur etwa 17 % der Versicherten kehren dauerhaft ins Berufsleben zurück
Besonders bei psychischen Erkrankungen wie Depression oder Burn-out kann die Berufsunfähigkeit viele Jahre andauern.
Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt bereits heute bei 67 Jahren. Wer also eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, die nur bis zum 60. oder 62. Lebensjahr läuft, riskiert eine gefährliche Lücke.
Das gilt nicht nur, wenn du im höheren Alter berufsunfähig wirst. Besonders kritisch wird es, wenn du bereits in jungen Jahren berufsunfähig wirst.
In diesem Fall hast du einerseits noch keine Rücklagen für die Altersvorsorge aufbauen können, weil du ja schon früh aus dem Arbeitsleben ausgeschieden bist. Gleichzeitig zahlst du auch nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein – deine spätere Altersrente fällt also deutlich geringer aus.
Und wenn dein BU-Vertrag bereits mit 60 endet, musst du im schlimmsten Fall eine Zeitspanne von sieben Jahren bis zum Rentenbeginn irgendwie finanziell überbrücken – ohne gesetzliche Rente, ohne BU-Rente und ohne eigenes Einkommen.
Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber zur BU-Laufzeit bis 60 Jahre.
Eine gute BU-Police sollte mit deinem Leben mitwachsen. Achte daher bereits bei der Tarifauswahl auf folgende Vertragsbestandteile:
Diese Optionen helfen dir, den Versicherungsschutz dauerhaft an deine Lebensrealität anzupassen – ohne auf neuen Schutz mit erneuter Gesundheitsprüfung angewiesen zu sein.
In Ausnahmefällen – etwa bei Beamten mit sicherer Pension oder bei bestehender, umfangreicher Altersvorsorge – kann eine verkürzte Laufzeit bis 60 oder 63 Jahren überlegenswert sein. Doch Vorsicht: Die Einsparung bei den Beiträgen ist meist gering, das Risiko einer Lücke im Ernstfall dagegen sehr hoch.
Unser klarer Rat: Schließe deine BU-Versicherung immer bis 67 Jahre ab, wenn es deine Lebensplanung erlaubt.
Der Versicherer hat das Recht, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Berufsunfähigkeit noch besteht. Diese sogenannte Nachprüfung kann z. B. aktuelle Arztberichte oder ein neues Gutachten umfassen. Wird festgestellt, dass du wieder zu mindestens 50 % in deinem alten Beruf arbeiten kannst, endet die Leistung.
Bei der Verknüpfung von BU und gesetzlicher Rente musst du zweierlei unterscheiden:
Es gibt mehrere Situationen, in denen die Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Zahlung einstellt. Einer der häufigsten Gründe ist die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Wenn du also wieder zu mindestens 50 % in deinem früheren Beruf arbeiten kannst, entfällt die Voraussetzung für eine BU-Leistung. Dies wird im Rahmen der sogenannten Nachprüfung festgestellt. Der Versicherer kann dafür Arztberichte anfordern oder ein Gutachten in Auftrag geben.
Ein weiterer klarer Fall ist das Erreichen des vereinbarten Endalters, meist 67 Jahre. Spätestens dann endet die Leistung, da du ab diesem Zeitpunkt in der Regel Anspruch auf die gesetzliche Altersrente hast.
Auch der Tod der versicherten Person führt selbstverständlich zur sofortigen Einstellung der Zahlungen. Hinterbliebene erhalten aus der BU-Versicherung keine Rentenleistung.
Ein besonders sensibler Punkt ist die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten. Hast du beim Abschluss der BU-Versicherung wichtige Vorerkrankungen verschwiegen oder falsche Angaben gemacht, kann der Versicherer die Leistung verweigern – im schlimmsten Fall sogar rückwirkend den Vertrag anfechten. Daher ist es enorm wichtig, beim Antrag vollständig und ehrlich zu sein.
Zudem wird die BU-Leistung häufig auch dann abgelehnt, wenn die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind – etwa, weil keine ausreichende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit (unter 50 %) vorliegt oder die Unterlagen unvollständig sind. Wer seine Mitwirkungspflichten verletzt oder Unterlagen nicht fristgerecht einreicht, riskiert ebenfalls die Einstellung der Leistungen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist einer der wichtigsten Bausteine zur Absicherung deiner Arbeitskraft. Sie zahlt, sobald du gesundheitlich dauerhaft oder voraussichtlich länger als sechs Monate nicht mehr in der Lage bist, deinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben – und zwar so lange, wie die Berufsunfähigkeit besteht, jedoch höchstens bis zum vertraglich vereinbarten Endalter, in der Regel 67 Jahre.
Wichtig ist, dass du deine BU-Versicherung so gestaltest, dass sie dich realistisch bis zum Renteneintritt absichert. Eine zu kurze Laufzeit, falsche Angaben im Antrag oder mangelnde Mitwirkung im Leistungsfall können fatale Folgen haben. Wer sich rechtzeitig gut aufstellt, kann sich im Ernstfall auf eine starke finanzielle Absicherung verlassen.
Wenn du unsicher bist, ob deine aktuelle BU-Absicherung zu deinem Leben passt oder Unterstützung bei der Auswahl des passenden Tarifs brauchst, sind wir von my-finanzheld.de gerne für dich da. Wir helfen dir, den passenden Versicherungsschutz zu finden – verständlich, unabhängig und persönlich.

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Die BU zahlt solange die Berufsunfähigkeit besteht, höchstens jedoch bis zum vereinbarten Vertragsende (in der Regel bis 67 Jahre).
Ja. Beide Leistungen können unabhängig voneinander bezogen werden und werden nicht angerechnet.
Mit Beginn der Altersrente endet die BU-Leistung automatisch. Eine parallele Zahlung ist nicht vorgesehen.
Ja, z. B. wenn du wieder gesund wirst, stirbst oder der Vertrag endet. Auch falsche Angaben im Antrag können zur Leistungsverweigerung führen.
Dann besteht ab diesem Alter kein BU-Schutz mehr. Prüfe daher frühzeitig eine Ergänzung deines Vertrags, z.B. mit einer zweiten BU, oder nimm Kontakt mit uns auf. Wir helfen dir gerne weiter.
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