(Ab) wann zahlt die BU?
- BU Versicherung - Voraussetzungen für die Leistung
- Ablauf der BU-Leistungsprüfung
- Kriterien für Berufsunfähigkeit
Update: aktualisiert 09.07.2026
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt - denn sie sichert das regelmäßige Arbeitseinkommen ab, auf das du vermutlich - wie die meisten anderen Menschen auch - dringend angewiesen bist.
Eine BU bezahlt die vereinbarte BU-Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben kannst. Doch was bedeutet das genau?
In diesem Ratgeber erfährst du mehr darüber, wie die genauen Voraussetzungen für eine BU-Leistung sind.
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Berufsunfähigkeit: Liegt vor, wenn du deinen Beruf dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst
Prognosezeit: Mindestens 6 Monate, ärztlich nachzuweisen
Leistungsantrag: Benötigt Gutachten, Tätigkeitsbeschreibung und Einkommensnachweise
Prüfung: Versicherungen prüfen Dokumente und Anzeigepflicht
Selbstständige: Umorganisation des Berufs wird mit einbezogen
Leistungsdauer: BU-Rente bis Endalter 67 Jahre empfohlen
Keine Zahlung: Bei unvollständigen Anträgen oder fehlenden Voraussetzungen
Als berufsunfähig gilt man, wenn aufgrund von Krankheit, Unfall oder körperlichem Verfall die Fähigkeit zur Ausübung des zuletzt ausgeübten Berufs dauerhaft zu mindestens 50% beeinträchtigt ist.
Dauerhaft bedeutet mindestens 6 Monate – diesen Zeitraum nennt man Prognosezeitraum. Diese Prognose muss ärztlich belegt und durch ein Gutachten nachgewiesen werden.
Die gesundheitlichen Einschränkungen müssen eine erhebliche Reduzierung der beruflichen Leistungsfähigkeit von mindestens 50% verursachen, um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Dies betrifft sowohl die Menge der Arbeit (quantitativ) als auch die Qualität des Arbeitsergebnisses.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Prognosezeitraum und Wartezeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Tatsächlich musst du nicht erst 6 Monate "abwarten", bevor die BU leisten kann. Es geht vielmehr darum, dass die gesundheitliche Einschränkung dauerhaft gilt und entsprechend nachgewiesen werden kann.
Ein 50-jähriger Zahnarzt in eigener Praxis erleidet einen Schlaganfall und ist kurzzeitig rechts gelähmt. Er lernt zwar in der Reha wieder zu gehen, kann aber seine Hand nicht so feinmotorisch einsetzen wie zuvor. Zudem ist er nicht mehr in der Lage, mehr als 6 Stunden täglich zu arbeiten.
Insbesondere durch die dauerhafte Beeinträchtigung seiner Hand, lässt sich kein qualitativ sinnvolles Arbeitsergebnis mehr erzielen und er ist damit zu mindestens 50% berufsunfähig im Sinne einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Im Gegensatz dazu gilt eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, z.B. durch eine Erkältung, nicht als Berufsunfähigkeit, da die Beeinträchtigung nicht dauerhaft besteht.
Daher sind die ärztliche Feststellung und der Prognosezeitraum entscheidend, um eine Berufsunfähigkeit korrekt zu diagnostizieren und die Leistungen der BU auszulösen.
Wichtiger Hinweis: Diese Definition gilt für Angestellte und Selbstständige, nicht jedoch für Beamte.
Beamte gelten als dienstunfähig, wenn sie ihre dienstlichen Pflichten langfristig nicht mehr erfüllen können. Darüber entscheidet der Dienstherr auf Basis von amts- oder truppenärztlichen Gutachten. Anders als bei der BU gibt es jedoch keine klare Definition darüber wann genau jemand als dienstunfähig gilt. Das kann zu Problemen beim BU-Leistungsantrag führen, denn dienstunfähig ist nicht automatisch berufsunfähig. Deshalb ist es wichtig, dass Beamte eine BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) abschließen. Nur so erkennen Versicherer die amtliche Entscheidung automatisch an.

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Um eine Leistung aus der BU-Versicherung zu erhalten, musst du einen Antrag auf Berufsunfähigkeit bei der Versicherung einreichen. Du musst der Versicherung quasi "beweisen", dass die oben genannte Definition erfüllt ist – ein ärztliches Attest allein reicht für eine BU nicht aus.
Der Antragsprozess beginnt mit der Einreichung des Leistungsantrages und aller erforderlichen Unterlagen beim Versicherer.
Oft werden von der Versicherung nach Einreichung des Leistungsantrages weitere Unterlagen, Stellungnahmen, Patientenakten und Gutachten eingefordert.
Die Dauer der Prüfung kann stark variieren und hängt von den individuellen Umständen des Falls ab. In eindeutigen Fällen (z.B. Krebserkrankung) dauert die Bearbeitung oft nur wenige Wochen, während in komplexeren Situationen der Prozess auch mehrere Monate dauern kann.
Je höher die versicherte BU-Rente, desto genauer und kritischer prüfen die Versicherungen deinen Leistungsanspruch!
Es ist ratsam, den Leistungsantrag möglichst zeitnah zu stellen. Bei guten BU-Verträgen bekommst du die Leistung zwar rückwirkend, jedoch meist nur bis zu einer bestimmten Frist (z.B. maximal 3 Jahre). Umso wichtiger ist es, diese Fristen im Blick zu behalten, damit die Auszahlung der BU-Rente möglichst schnell erfolgen kann. Zudem braucht die Bearbeitung der Unterlagen einiges an Zeit.
Während der Prüfung können Krankengeldzahlungen von der Krankenkasse erfolgen.
Beinhaltet dein BU-Vertrag jedoch eine AU-Klausel kannst du bereits deutlich schneller Leistungen erhalten. So reicht der "Gelbe Schein" bei längerer Krankschreibung bereits aus, um deine monatliche Rente zu bekommen. Damit lassen sich Versorgungslücken bis zur offiziellen Anerkennung deiner BU ganz leicht schließen.
Zusätzlich kann auch Krankentagegeld als Ergänzung zur BU sinnvoll sein. Es hilft dir, die Einkommenslücke während einer längeren Arbeitsunfähigkeit zu schließen - also genau in der Phase, in der noch geprüft wird, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Neben den grundlegenden Voraussetzungen können im Einzelfall weitere Faktoren wichtig sein, damit deine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Leistungen erbringt und dir die monatliche Rente auszahlt.
Insbesondere bei Selbstständigen erfolgt oft eine Prüfung, ob der Arbeitsalltag durch eine betriebliche Umorganisation weiterhin zu bewältigen ist.
Das bedeutet, dass geprüft wird, ob du trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen in der Lage bist, durch organisatorische Maßnahmen deiner selbstständigen Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Oftmals zahlt die Versicherung hierfür einen Betrag zur Unterstützung (Umorganisationshilfe).
Zum Beispiel könnten Anpassungen in der Arbeitsorganisation oder die Nutzung technischer Hilfsmittel dazu beitragen, die Ausübung des Berufs trotz einer gesundheitlichen Beeinträchtigung aufrechtzuerhalten. Diese müssen allerdings im Einzelfall "zumutbar" sein, d.h. wenn die Kosten für die Umorganisation so hoch sind, dass sich der Betrieb nicht mehr lohnt, wäre das unzumutbar.
Für Angestellte besteht je nach Tarif (vor allem in Alt-Tarifen) die Möglichkeit der Verweisung bzw. abstrakten Verweisung. Hierbei prüft die Versicherung, ob du aufgrund deiner Berufsausbildung und Erfahrung theoretisch (!!!) in der Lage wärst, einen anderen Beruf auszuüben, der deinen Kenntnissen und Fähigkeiten bzw. deiner bisher erworbenen Lebensstellung entspricht.
Wichtig ist, dass es eben nicht darauf ankommt, ob du auch wirklich einer anderen Tätigkeit nachkommst, sondern nur, ob das dem Grunde nach möglich wäre!
Ein ehemaliger Bau-Ingenieur (der auch viel auf der Baustelle tätig war) kann seine bisherige Tätigkeit nach einem Unfall nicht mehr ausüben. Er könnte jedoch aufgrund seiner Qualifikationen eine Tätigkeit im Bereich technischer Beratung ausüben. Ob er das auch wirklich tut, ist für die Verweisung unerheblich, denn diese ist ja "abstrakt". Der Versicherer kann also die Leistung allein deswegen verweigern, weil es in diesem Einzelfall alternative Berufsmöglichkeiten für den ehemaligen Bauingenieur gibt.
Eines ist klar: die abstrakte Verweisung ist ein sehr scharfes Schwert! Falls ein Versicherer von der abstrakten Verweisung in der Praxis Gebrauch machen kann, wird er dies auch tun!
Aus diesem Grund raten wir natürlich dringend davon ab, eine BU mit abstrakter Verweisung abzuschließen (gibt es heutzutage erfreulicherweise auch kaum mehr in den Bedingungen der meisten Anbieter!)
Auf die sogenannte "konkrete" Verweisung hingegen verzichten nur ganz wenige Versicherungen - das bedeutet, dass du auch wirklich "konkret" eine andere Tätigkeit ausübst, die deiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Wie lange die BU zahlt, hängt maßgeblich von den vereinbarten Bedingungen und dem individuell gewählten BU-Endalter ab.
Gängig sind folgende Varianten:
Im Prinzip kannst du mit der "Leistungsdauer" selbst festlegen, wie lange die BU zahlt - wir empfehlen unseren Kunden immer, die BU-Leistung bis zum Rentenalter zu vereinbaren, weil sonst eine Lücke entsteht und du in nur wenigen Jahren deine mühsam aufgebaute Altersvorsorge aufbrauchen müsstest, noch bevor du in Rente gehst.
Übrigens: Viele Versicherungen zahlen auch (meist bis zu 3 Jahre) rückwirkend. Wenn du also aufgrund von viel Stress und Arzt-Terminen vergisst, die Berufsunfähigkeit bei der Versicherung zu beantragen, ist der Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist (zumindest sofern dein Vertrag die rückwirkende Leistung beinhaltet).
Oft hören wir Aussagen wie: "Eine BU zahlt sowieso nicht." Doch stimmt das? Wir können das zumindest nicht bestätigen. Glücklicherweise hatten wir bisher nur wenige BU-Leistungsfälle, da wir das Thema erst seit einigen Jahren aktiv beraten. Doch was wir von Kollegen und Kooperationspartnern mitbekommen, werden die meisten Leistungsfälle sauber reguliert.
Das bestätigen auch Statistiken: Die Analysehäuser Franke & Bornberg sowie Morgen & Morgen zeigen, dass mehr als ein Drittel aller BU-Ablehnungen darauf zurückzuführen ist, dass Antragsteller nach Einreichung der Unterlagen nicht auf Rückfragen reagieren. Oft liegt dies daran, dass die Voraussetzungen für eine BU-Rente nicht erfüllt sind und der Antragsteller nur "mal schauen" wollte.
Ein häufiger Grund, warum eine BU nicht zahlt, sind falsch beantwortete Gesundheitsfragen. Wenn du eine BU abschließt, musst du die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Ob alles vollständig und korrekt ist, prüft die Versicherung jedoch meist erst, wenn du Leistungen in Anspruch nehmen möchtest. Das nennt man Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Stellt die Versicherung fest, dass bei den Gesundheitsfragen etwas verschwiegen oder falsch dargestellt wurde, kann sie die Leistung verweigern oder sogar vom Vertrag zurücktreten.
Beispiel: Warst du in der Vergangenheit krankgeschrieben, weil dir alles zu viel wurde, wird eine entsprechende Diagnose in deiner Krankenakte vermerkt. Auch kleine Vorfälle können als psychische Erkrankung (z.B. F-Diagnosen nach ICD) dokumentiert werden. Wenn du solche Vorfälle nicht angibst, könnten deine Chancen auf eine BU-Leistung gefährdet sein.
Deshalb ist es wichtig, die BU nicht alleine zu beantragen, sondern mit einem seriösen Profi. So stellst du sicher, dass bei der Beantragung keine unbeabsichtigten Fehler passieren, die später zu Problemen führen könnten. Welche Aspekte für eine leistungsstarke BU noch wichtig sind, erfährst du in unserem Ratgeber BU – worauf achten.
Kommt es deshalb zum Streit mit dem Versicherer, können schnell hohe Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten entstehen. Eine Rechtsschutzversicherung bei Berufsunfähigkeit kann in solchen Fällen helfen, das Kostenrisiko eines BU-Rechtsstreits abzusichern – wichtig ist aber, dass der Vertrag rechtzeitig abgeschlossen wurde und die Wartezeit bereits abgelaufen ist.

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt nur im Falle einer tatsächlichen Berufsunfähigkeit. Sie zahlt nicht, wenn diese nicht eintritt. Wenn du die BU-Versicherung nicht in Anspruch nimmst, bekommst du also keine Leistung ausbezahlt. Einzige Ausnahme: die BU Invest der Gothaer. Hier wird ein Teil der Beiträge Aktienfonds angelegt. Hier bekommst du auch dann eine Kapital-Leistung ausbezahlt, wenn du nicht berufsunfähig wirst. Voraussetzung ist natürlich eine entsprechend gute Rendite der investierten Gelder.
Generell leistet eine BU, wenn du deinen Beruf dauerhaft zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kannst. Aufgrund welcher Erkrankung das genau der Fall ist, spielt dafür aber keine Rolle. Allerdings ist es so, dass die meisten Krebserkrankungen zumindest vorübergehend zu einer BU-Rente führen dürften. Daher erfolgt die Anerkennung einer BU-Rente im Falle von Krebserkrankungen meist sehr unkompliziert und kurzfristig. Zusätzlich gibt es einige Versicherungen, welche im Fall von Krebs eine "Erste Hilfe" zahlen. Das nennt sich dann oft "Krebs-Klausel", welche eine Einmalzahlung bei bestimmten schweren Erkrankungen garantiert.
Wenn du eine klassische Altersrente beantragst, dann macht deine private BU-Versicherung keinen Sinn mehr und sollte gekündigt werden (du hast ja dann keinen Beruf mehr, den du verlieren könntest). Für die BU setzt du ja auch ein Endalter fest (meist zwischen 60 und 67 Jahren), zu dem der Vertrag automatisch endet. Wenn du deine Altersvorsorge aufbessern möchtest, sollten wir über eine private Rentenversicherung sprechen.
>> mehr dazu in unserem Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung und Rente
Die BU kann leisten, wenn Erwerbsminderung oder Erwerbsminderungsrente aufgrund von Gesundheitsproblemen besteht und die BU-Kriterien erfüllt sind. Bei vielen neueren Tarifen erkennt die Versicherung die Erwebsminderungsrente sogar automatisch an (da diese meist deutlich schwerer zu bekommen ist) und veranlasst die Auszahlung deiner monatlichen Rente sogar ohne weitergehende Leistungs-Prüfung.
Die BU leistet grundsätzlich bei allen Krankheiten – egal ob es sich um Krebs, Burnout oder einen Bandscheibenvorfall handelt. Sie bewertet nicht die verschiedenen Krankheiten, sondern nur, ob diese zu einer Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen führen und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Beinbruch würde zum Beispiel bei einem Steuerberater eher nicht zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen - anders hingegen sieht es beim Profifußballer aus, der nach einem komplizierten Bruch möglicherweise nicht mehr seine frühere Leistungsfähigkeit erreichen kann.
Die Leistungsdauer der BU hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab, meistens ist als Ende das 67. Lebensjahr angesetzt. Wenn deine BU jedoch nur bis 60 Jahre vereinbart ist, dann erhältst du die Zahlung eben bis zum Ende dieser Vertragslaufzeit.
Nein, nicht automatisch. Berufsunfähigkeit wird erst festgestellt, wenn die Fähigkeit zur Ausübung des Berufs für mindestens 50% über einen Prognosezeitraum von sechs Monaten beeinträchtigt ist und ärztlich nachgewiesen wurde. Den Nachweis sowie das Gutachten solltest du für einen schnelleren Prozess bereits zeitig in Angriff nehmen.
Eine AU-Klausel in der BU ermöglicht jedoch bereits eine Zahlung der Rente bei längerer Krankschreibung – auch wenn die Berufsunfähigkeit noch nicht offiziell bestätigt wurde.
Ja, grundsätzlich ist die BU-Rente steuerpflichtig. Jedoch im Normalfall nur zu einem kleinen Teil, denn wie viel Prozent von deiner BU-Rente du überhaupt versteuern musst, kommt darauf an, wie lange noch die Restlaufzeit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung ist.
>> mehr dazu in unserem Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer
Ja, das ist durchaus möglich. Allerdings handhabt jede Versicherung das etwas anders und hat natürlich auch unterschiedliche Bedingungen (Stichwort "konkrete Verweisung"). Beim Thema Umschulung in der BU kommt es vor allem darauf an, ob der neue Beruf deiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Bevor du also mit einem neuen Job startest, solltest du das unbedingt vorher abklären. Wenn du die BU über uns abgeschlossen hast, helfen wir dir selbstverständlich dabei.
Natürlich, auch wenn du in der Zukunft mal deinen Beruf wechselst, leistet deine Berufsunfähigkeitsversicherung - relevant ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf. Manche Tarife (besonders Alt-Tarife) haben teilweise hierfür noch eine Meldepflicht, neuere Tarife geben dir durch einen Berufswechsel aber eher die Möglichkeit deinen Beitrag zu senken (durch eine Günstigerprüfung). Aber auch wenn du nichts unternimmst zahlst du die gleichen Beiträge und erhältst bei Berufsunfähigkeit deine Berufsunfähigkeitsrente.
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