(echte) Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) für Beamte
- Ruhegehalt: Leistungen für Beamte bei Dienstunfähigkeit
- DU-Klausel auch schon für Studenten?
- Unterschied: echte oder unechte DU-Klausel?
Update: aktualisiert 07.07.2026
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Dienstunfähigkeit (DU) wird vom Dienstherrn festgestellt und führt bei Beamten zur Versetzung in den Ruhestand
Lücken in der Beamtenversorgung: Beamte auf Widerruf und Probe erhalten bei DU keine staatliche Versorgung, Beamte auf Lebenszeit erst nach 5 Dienstjahren
Vorteil der DU-Klausel: Macht den amtlichen DU-Bescheid zum direkten Leistungsnachweis, erspart doppelte Prüfungen und Stress
Ohne DU-Klausel kann man dennoch eine BU-Leistung erhalten, aber der Nachweis ist aufwendiger
Achte auf eine „echte“ DU-Klausel. Bei Dienstunfähigkeit reicht die Versetzung in den Ruhestand als unwiderlegbarer Beweis – der Versicherer verzichtet auf eigene Prüfungen
Der Mehrbeitrag für eine echte DU-Klausel liegt meist im Bereich von 5–10 %
Die Begriffe Dienstunfähigkeit (DU) und Berufsunfähigkeit (BU) unterscheiden sich in ihrer Definition und den Prüfverfahren.
Dienstunfähig ist ein Beamter, wenn der Dienstherr anhand eines amtsärztlichen Gutachtens feststellt, dass er seine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann.
Berufsunfähigkeit liegt hingegen vor, wenn eine private Versicherung feststellt, dass die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann.
Unterschiede in der Bewertung der jeweiligen Situation ergeben sich daraus, dass der Staat andere Maßstäbe anlegt als eine private Versicherung. Während über die Dienstunfähigkeit der Dienstherr entscheidet, der dabei auch eine alternative Verwendung innerhalb der Laufbahn berücksichtigen kann, prüft die private BU-Versicherung primär, ob der Beamte in seinem aktuellen Beruf noch arbeitsfähig ist.
Das führt dazu, dass du bei einer BU ohne eine sogenannte DU-Klausel alle erforderlichen Nachweise selbst erbringen musst (Ärzte, Diagnosen, Tätigkeitsaufstellung etc.), um die Leistung zu bekommen.
Mit DU-Klausel wird die amtliche Entscheidung zur DU von der Versicherung automatisch anerkannt.
Daher sollte die DU-Klausel in keinem guten Vertrag bei Beamten fehlen. Besonders wichtig ist das bei einer BU für Lehrer.
Wenn Beamte wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausscheiden, stellt sich die Frage nach ihrer finanziellen Absicherung. Entscheidend ist hierbei der Status des Beamten:
Während Beamte auf Lebenszeit unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben, stehen Beamte auf Probe oder Widerruf bei Dienstunfähigkeit meist ohne Versorgung da.
Beamte auf Widerruf, also Beamtenanwärter, befinden sich noch in der Ausbildung. Werden sie dienstunfähig, erfolgt keine Versetzung in den Ruhestand, sondern die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis – ohne Ruhegehalt oder finanzielle Unterstützung durch den Dienstherrn.
Da Beamte auf Widerruf auch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, besteht auch kein Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld. Sie wären im Fall einer Dienstunfähigkeit also komplett ohne Einkommen.
Beamte auf Probe stehen kaum besser da: Auch sie werden bei dauerhafter Dienstunfähigkeit entlassen, es sei denn, eine anderweitige Verwendung ist möglich. Ein Ruhegehalt gibt es nicht, außer in seltenen Ausnahmefällen wie einem Dienstunfall.
In bestimmten Fällen kann ein befristeter Unterhaltsbeitrag gezahlt werden, doch dieser hängt vom Grad der Erwerbsunfähigkeit ab. Die finanzielle Versorgungslücke ist hier enorm.
Beamte auf Lebenszeit haben grundsätzlich einen Anspruch auf ein Ruhegehalt, allerdings erst nach einer Wartezeit von fünf Dienstjahren. Wer diese Mindestdienstzeit nicht erfüllt, geht leer aus.
Ist die Wartezeit erfüllt, greift eine Mindestversorgung, die rund 35 % des letzten ruhegehaltsfähigen Gehalts beträgt. Das Ruhegehalt steigt mit jedem weiteren Dienstjahr, bleibt aber bei Frühpensionierungen meist deutlich unter dem letzten Aktivgehalt.
Beispielsweise erhält ein Beamter mit zehn Dienstjahren rund 18 % seines letzten Gehalts als Pension, dank Mindestversorgung jedoch mindestens 35 %. Erst nach 40 vollen Dienstjahren wird der Höchstsatz von 71,75 % erreicht.
Diese Regelungen zeigen, dass insbesondere junge Beamte im Fall einer Dienstunfähigkeit finanziell stark gefährdet sind. Ein Beamter auf Probe oder Widerruf erhält im schlimmsten Fall gar nichts vom Staat.
Ein Beamter auf Lebenszeit mit wenigen Dienstjahren muss mit einem erheblichen Einkommensverlust rechnen. So würde ein 30-jähriger Lehrer mit A12-Besoldung nach sechs Dienstjahren und einer Mindestversorgung nur noch rund 1.225 € monatlich erhalten – ein Einbruch von über 2.250 €. Noch drastischer wäre der Fall einer 25-jährigen Polizeianwärterin auf Widerruf, die bei Dienstunfähigkeit ohne jegliches Einkommen dasteht.
Zwar zahlt der Dienstherr während einer Erkrankung weiterhin die vollen Bezüge, doch sobald eine Entlassung oder Ruhestandsversetzung erfolgt, sinkt das Einkommen drastisch.

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Damit deine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) dich finanziell absichert, sollte die Höhe der BU-Rente deine Versorgungslücke ausgleichen – also die Differenz zwischen deinem aktuellen Einkommen und den Bezügen, die du im Fall einer Dienstunfähigkeit erhalten würdest.
Nettoeinkommen ermitteln: Dein aktueller Netto-Dienstbezug (z. B. 3.000 €)
Voraussichtliches Ruhegehalt berechnen: Abhängig von Dienstjahren und Besoldung. Beispiel: Nach 5 Jahren ca. 35 % des Bruttogehalts, nach 10 Jahren etwa 18–20 % pro rata. Ein Ruhegehalt von 3.000 € brutto ergibt z. B. etwa 1.800 € netto.
Lücke berechnen: Netto-Einkommen – Netto-Ruhegehalt. Beispiel: 3.000 € – 1.800 € = 1.200 € Versorgungslücke pro Monat.
Die DU-Rente sollte so gewählt werden, dass sie zusammen mit der Pension dein heutiges Nettoeinkommen abdeckt.
In obigem Beispiel: 1.200 € DU-Rente, damit 1.800 € Pension + 1.200 € Rente = 3.000 € ergeben.
Junge Beamte ohne Anspruch auf Ruhegehalt müssen ihre Lücke komplett schließen – oft 100 % des aktuellen Nettoeinkommens.
Einige Versicherer bieten flexible Modelle mit anfangs höherer Rente, die später reduziert wird, um die steigende Pension zu berücksichtigen.
Berücksichtige auch laufende Kredite, Unterhaltspflichten und Ausgaben. Eine großzügigere Absicherung ist besser, da spätere Erhöhungen oft nur mit Gesundheitsprüfung möglich sind. Beachte zudem, dass viele Versicherer DU-Renten für Berufsanfänger begrenzen (z. B. 2.500–3.000 € mtl.).
Wichtig: Wähle eine Absicherung mindestens bis zum Pensionsalter (67 Jahre), damit Du durchgängig geschützt bist. Eine individuelle Beratung hilft, die optimale Absicherung zu finden.
Die DU-Klausel bringt Beamten entscheidende Vorteile: Sie erleichtert den Leistungsnachweis, da der Dienstunfähigkeits-Bescheid der Versicherung genügt – eine doppelte ärztliche Prüfung entfällt.
Dadurch erfolgt die Auszahlung der BU-Rente deutlich schneller, statt monatelang auf eine separate BU-Begutachtung zu warten. Besonders wichtig ist die DU-Klausel für Beamte auf Probe oder Widerruf, da sie im Falle der Dienstunfähigkeit sonst ohne jede Absicherung entlassen werden.
Ein 26-jähriger Lehrer-Anwärter verunglückt schwer und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Ohne DU-Klausel müsste er erst langwierige Nachweise für eine Berufsunfähigkeit erbringen, während er finanziell ohne Absicherung dasteht. Mit DU-Klausel genügt der amtliche Bescheid, und die Rente fließt unmittelbar – ein entscheidender Unterschied, der im Ernstfall entscheidend sein kann.
Eine wichtige Frage für viele Beamte: Wie stark verteuert die DU-Klausel meine BU-Versicherung? Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist der Mehrbeitrag überschaubar, häufig im Bereich von 5–10 % des Versicherungsbeitrags.Angesichts der erheblichen Leistungsverbesserung ist das Preis-Leistungs-Verhältnis also sehr positiv.
Konkrete Zahlen hängen von vielen Faktoren ab (Alter, Dienstgrad, Gesundheitszustand, Anbieter etc.).
Kostet ein BU-Schutz ohne DU-Klausel z. B. 50 € im Monat, so könnten es mit DU-Klausel etwa 52–55 € sein. Dieser moderate Aufschlag variiert je nach Versicherer.
Einige Anbieter kalkulieren die DU-Klausel als minimalen Zuschlag - einige haben sie für Beamte jedoch standardmäßig enthalten (z. B. die Bayerische BU).
>> Wie sich die Kosten einer BU grundsätzlich zusammensetzen und welche Faktoren den Beitrag beeinflussen, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber Was kostet eine BU?
Nicht jede Dienstunfähigkeits-Klausel (DU-Klausel) bietet umfassenden Schutz. Beamte sollten deshalb ihre BU-Police genau prüfen oder fachkundig prüfen lassen.
Eine echte DU-Klausel erkennt man an Formulierungen wie „gilt als Berufsunfähigkeit“ oder „unwiderlegbare Vermutung“. Diese sorgen dafür, dass die Versicherung bei einer Dienstunfähigkeit automatisch leistet, ohne eigene Prüfungen durchzuführen.
Einschränkende Begriffe wie „ausschließlich gesundheitliche Gründe“ sollten vermieden werden, da sie den Leistungsanspruch verwässern können.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Geltung der Klausel für Beamte auf Probe und Widerruf. Eine vollständige DU-Klausel sollte auch für diese Berufsgruppen gelten, da sie bei einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit keinerlei Ruhegehalt erhalten. In den Versicherungsbedingungen sollte dies klar geregelt sein – etwa durch Formulierungen wie „… und bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit“.
Zudem sollte die Leistungsdauer unbegrenzt sein. Manche Tarife begrenzen die Zahlungen für entlassene Beamte auf wenige Jahre – ein erheblicher Nachteil. Optimal ist eine Regelung, die dieselben Leistungen gewährt wie bei einer regulären BU.
Auch besondere Berufsgruppen wie Richter, Soldaten oder Polizeivollzugsbeamte sollten genau prüfen, ob ihre spezifische Form der Dienstunfähigkeit abgedeckt ist. Ein Polizist kann beispielsweise „polizeidienstunfähig“ sein, ohne offiziell als dienstunfähig im allgemeinen Sinn zu gelten. Bei einer BU für Polizisten sollte die Klausel deshalb auch Begriffe wie „Versetzung in den Ruhestand wegen begrenzter Dienstfähigkeit“ umfassen.
Ein guter BU-Vertrag sollte außerdem eine optionale BU-Prüfung ermöglichen. Falls der Dienstherr keine Dienstunfähigkeit feststellt, kann die Versicherung dann trotzdem eine Berufsunfähigkeit prüfen und eine Rente zahlen. So bleibt man auch dann abgesichert, wenn man aus anderen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.
Abschließend sollte der DU-Schutz bis zum Vertragsende (meist 65 oder 67 Jahre) gelten. Einige ältere Tarife setzen eine Altersgrenze für die DU-Leistung – solche Einschränkungen sollte man vermeiden.
Ja, aber nicht direkt. Da Studenten noch keinen Dienstherrn haben, können sie keine eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.
Allerdings gibt es BU-Versicherungen für Studenten, die bereits eine DU-Klausel enthalten, die automatisch greift, sobald eine Verbeamtung erfolgt. Das bedeutet: Du sicherst dir als Student frühzeitig günstige Beiträge und eine einfache Gesundheitsprüfung – und sobald du Beamter wirst, gilt dein Vertrag automatisch auch für eine Dienstunfähigkeit.
Entscheidest du dich später gegen den Staatsdienst, bleibt es einfach eine reguläre BU-Versicherung, ohne Nachteile.
Gerade für Lehramtsstudenten, Jurastudenten mit Beamtenlaufbahn oder angehende Polizisten kann diese Lösung ideal sein. Wichtig ist, gezielt nach Tarifen zu suchen, die eine spätere DU-Absicherung bereits einschließen oder ermöglichen. Einige Versicherer bieten speziell für Schüler und Studenten BU-Tarife mit integrierter DU-Klausel an – ein Vergleich lohnt sich.
Für angehende Richter, Staatsanwälte oder Juristen mit Beamtenlaufbahn erklären wir die wichtigsten Besonderheiten zusätzlich in unserem Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Anwälte & Juristen.
Beamte auf Widerruf, etwa Lehramtsanwärter oder Polizeianwärter, tragen das volle Risiko einer Dienstunfähigkeit – haben aber keinerlei Pensionsansprüche. Für sie ist eine BU mit vollständiger DU-Klausel besonders wichtig. Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für junge Beamte an, die auf deren besondere Situation zugeschnitten sind.
Wichtige Punkte für Dienstanfänger:
Sofortiger Schutz: Die DU-Klausel sollte ab Vertragsbeginn greifen – ohne Wartezeiten.
Vollständige DU-Klausel: Die Versicherung muss auch eine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit absichern.
Gesundheitsprüfung: Ein früher Abschluss erleichtert den Versicherungsschutz – spezielle Einstiegsaktionen können helfen.
Angemessene Rentenhöhe: Da keine Pension vorhanden ist, sollte die BU-Rente das Nettoeinkommen möglichst vollständig ersetzen.
Lange Laufzeit und Flexibilität: Eine Laufzeit bis zum Renteneintritt (mindestens 67 Jahre) sowie Nachversicherungsoptionen sind wichtig, da das Einkommen im Beamtenverhältnis steigt.
Auch Beamte auf Probe sollten auf diese Punkte achten, da sie bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit denselben Risiken ausgesetzt sind. Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit kann die Absicherung überprüft und ggf. angepasst werden, da dann zumindest ein erster Pensionsanspruch besteht.
Eine sinnvolle Ergänzung ist eine Teil-DU-Klausel. Diese sichert Beamte ab, die zwar noch eingeschränkt dienstfähig sind, aber nur noch mit reduzierter Stundenzahl arbeiten können.
Der Beamte erhält dann nur noch ein anteiliges Gehalt, aber kein volles Ruhegehalt, da er nicht in den Ruhestand versetzt wird. Diese Reduzierung der Bezüge kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.
Gerade in Berufen mit hoher Belastung, wie Lehrer oder Polizisten, kann dies eine wichtige Absicherung sein.
Die Teil-Dienstunfähigkeitsklausel sorgt dafür, dass die Versicherung eine Teilrente zahlt, wenn die Dienstfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist – meist proportional zur Reduzierung der Arbeitszeit.
Wird die Arbeitszeit auf 50 % reduziert, zahlt die Versicherung auch 50 % der versicherten BU-Rente.
Allerdings ist sie nicht in jeder BU-Police enthalten und oft an Bedingungen geknüpft, etwa eine Mindestminderung der Dienstfähigkeit (z. B. unter 50 %).
Am Beispiel der Allianz kannst du erkennen, wie eine gute Dienstunfähigkeitsklausel formuliert sein sollte:
Die Allianz bietet zudem spezielle DU-Optionen für Polizisten an!
Auf dem Markt tummeln sich einige Versicherer, die BU-Policen für Beamte anbieten – jedoch mit teils großen Unterschieden in den Bedingungen
|
Anbieter |
Echte DU-Klausel (Verzicht auf eigene Prüfung) |
Echte DU-Klausel auch für Beamte auf Probe/Widerruf |
Klausel für Teil-DU enthalten |
DU-Klausel automatisch im Vertrag integriert |
|---|---|---|---|---|
|
Allianz |
Ja |
Ja |
Ja |
zusätzlicher Baustein |
|
Die Bayerische |
Ja |
Ja |
optional möglich |
automatisch integriert |
|
Signal Iduna |
Ja |
Ja |
optional möglich |
automatisch integriert |
|
Dialog |
Ja |
Ja |
❌ nein |
automatisch integriert |
|
Condor |
Ja |
Ja |
❌ nein |
automatisch integriert |
|
Debeka |
Ja |
Ja |
Ja |
eigener Tarif |
|
AXA (DBV Beamten) |
Ja |
Ja |
optional möglich |
eigener Tarif |
|
Universa |
Ja |
Ja |
❌ nein |
eigener Tarif |
|
Nürnberger |
Ja |
Ja |
optional möglich |
eigener Tarif (Wechsel aus BU innerhalb von 12 Monaten möglich) |
Erläuterungen zum Vergleich: Alle oben genannten Anbieter haben echte Dienstunfähigkeitsklauseln, d.h. sie verzichten auf das eigene Prüfrecht und stellen auf die Entscheidung des Dienstherrn ab.
Unterschiede gibt es bei der Teil-DU-Absicherung: Einige (z.B. Die Bayerische, Debeka) bieten eine Klausel für begrenzte Dienstfähigkeit, während andere (z.B. AXA/DBV, Allianz) das nicht im Standardtarif haben.
Die Debeka hat eine Besonderheit mit der „25/75-Regel“ – sie zahlt bereits ab 25 % Berufsunfähigkeit eine Teilrente (das ist allgemein, nicht nur für Beamte, hilft aber faktisch auch bei Teil-DU).
Die maximale DU-Rente ist bei Berufsanfängern oft gedeckelt. Sobald Dein Einkommen steigt oder Du einige Jahre im Beruf bist, lassen viele Versicherer höhere Absicherungssummen zu.
Bei der Wahl des Anbieters solltest du neben diesen Kriterien auch auf weitere Vertragsbedingungen schauen: z.B. Verweisungsverzicht (alle genannten haben keinen abstrakten Verweis), Nachversicherungsmöglichkeiten, Beitragshöhe und finanzielle Stabilität des Versicherers.
„Beste“ Anbieter sind oft jene, die in Ratings und bei spezialisierten Maklern für Beamte empfohlen werden – dazu zählen je nach Laufbahn u.a. die Bayerische BU, die Signal Iduna, die Nürnberger BU und die Allianz BU.
Eine BU mit DU-Klausel vereinfacht Beamten die Durchsetzung ihrer Ansprüche bei Dienstunfähigkeit erheblich und ist für Berufsanfänger nahezu unverzichtbar. Auch ohne DU-Klausel besteht BU-Schutz, jedoch mit mehr Beweis- und Prüfungsaufwand.
Eine BU mit DU-Klausel ist nicht unbedingt teurer als ohne. Daher lohnt es sich für Beamte fast immer, die DU-Klausel zusätzlich zu wählen (oder direkt eine BU mit integrierter DU-Klausel zu wählen) – um in einem ohnehin schweren Moment nicht zusätzliche bürokratische Hürden überwinden zu müssen.
Nimm das Thema ernst und prüfe deine Absicherung möglichst bald. Die Dienstunfähigkeitsklausel mag ein trockenes Detail im Versicherungsvertrag sein, aber sie macht im Leistungsfall den entscheidenden Unterschied. Lieber heute gut vorsorgen, als morgen im Regen zu stehen – gerade als Beamter, der für uns alle im Dienst steht, solltest du dich selbst nicht vergessen.

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Anwärter, Referendare, Beamte auf Probe: Kein Ruhegehalt, maximale finanzielle Lücke.
Lehrkräfte, Polizisten: Psychische Erkrankungen und Unfälle führen oft zu DU – und sie werden häufig früher aus dem Dienst genommen.
Alle jungen Beamten mit hohen Fixkosten (z. B. Immobilienfinanzierung).
Das ist schwierig, da die DU-Klausel meist direkt beim Abschluss vereinbart werden muss. Manche Versicherer ermöglichen eine nachträgliche Umstellung, oft aber mit neuer Gesundheitsprüfung. Wer absehbar verbeamtet wird (z. B. Lehramtsstudenten oder Beamte auf Probe), sollte frühzeitig eine BU mit DU-Klausel abschließen oder sich ein Umstiegsrecht sichern.
Oft ja. Ein BU- bzw. DU-Abschluss ist auch mit Vorerkrankungen grundsätzlich möglich. Es kommt jedoch auf die konkrete Erkrankung an. Meist erheben Versicherer einen Risikozuschlag oder schließen bestimmte Ursachen von der Leistung aus. Deshalb empfehlen wir bei Vorerkrankungen immer eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Versicherungsmakler zu machen – so findest du am einfachsten einen passenden Tarif.
Eine BU ohne DU-Klausel bedeutet nicht, dass im Fall einer Dienstunfähigkeit keine Leistung erfolgt. Die Versicherung zahlt auch dann, wenn eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen wird – der Nachweis ist nur aufwendiger. Eine unüberlegte Kündigung deines BU-Vertrags wäre riskant. Bevor du wechselst, prüfe, ob du eine neue Police mit DU-Klausel ohne Nachteile (z. B. durch eine erneute Gesundheitsprüfung) abschließen kannst. Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn du sicher einen besseren Schutz erhältst.
Ja, wenn du deine Berufsunfähigkeit nachweist. Das amtliche DU-Gutachten hilft dir zwar, aber allein reicht es nicht immer; der Versicherer macht ggf. eigene Prüfungen. Mit Klausel dagegen wird es deutlich einfacher.
Der Vertrag läuft weiter, aber die DU-Klausel greift nur, solange du tatsächlich im Beamtenverhältnis stehst. Wirst du Angestellter, gilt die normale BU-Regel (50 %-Schwelle). Kündigen solltest du trotzdem nicht, weil der BU-Schutz an sich bestehen bleibt.
In der Regel nein. Die DU-Klausel knüpft an die amtliche Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn an – die gibt es nur im Beamtenverhältnis. Bei Tarifbeschäftigten prüft der Versicherer stattdessen die Berufsunfähigkeit nach der 50-%-Regel. Worauf es stattdessen ankommt, liest du in unserem Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst.
Ausnahme: Strebst du eine Verbeamtung an, lohnt sich die DU-Klausel schon jetzt. Sie greift automatisch, sobald du verbeamtet wirst.
Am besten schaust du in die Versicherungsbedingungen unter dem Abschnitt „Besondere Vereinbarungen für Beamte“ oder ähnlich. Dort sollten die Bedingungen der Dienstunfähigkeit beschrieben sein. Stichworte, auf die du achten kannst:
„Leistung bei Dienstunfähigkeit: Der Versicherer verzichtet auf die Prüfung der Berufsunfähigkeit, wenn der Dienstherr die versicherte Person wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt hat.“ – Das wäre ein Hinweis auf eine echte DU-Klausel.
Steht dort etwas von „ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen“ oder „die versicherte Person muss dienstunfähig und entlassen/ruhestandsversetzt sein“, ist Vorsicht geboten – das klingt nach einer Einschränkung bzw. unechten Klausel.
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