Krankentagegeldversicherung Sinnvolle Ergänzung zur BU?
- Krankentagegeld als BU-Ergänzung
- Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen?
- Berechnung des Krankentagegeldes
Update: aktualisiert 12.08.2026
Längere Krankheit kann schnell zur finanziellen Belastung werden – gerade wenn das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht ausreicht, um laufende Kosten zu decken.
Die private Krankentagegeldversicherung schließt genau diese Lücke. Doch wie verhält sie sich zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)? Und macht es Sinn, beide Policen nebeneinander abzuschließen?
In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du über das Krankentagegeld in Verbindung mit der BU wissen musst.
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Krankentagegeld ersetzt dein Einkommen, wenn du länger krankgeschrieben bistDie Krankentagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die im Fall einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit einspringt. Sie zahlt dir – je nach Vertrag – täglich einen festen Betrag, um dein Einkommen zu sichern. Besonders sinnvoll ist sie, wenn du GKV-versichert bist und ab der 7. Krankheitswoche nur noch 70–90% deines Nettogehalts als Krankengeld bekommst.
Privatversicherte müssen sich zwingend selbst um diesen Schutz kümmern, da es hier kein gesetzliches Krankengeld gibt. Auch Selbstständige sind gut beraten, ein Krankentagegeld ab Tag 15, 22 oder 43 zu wählen – je nach Liquiditätsreserve.
| Leistung | Beginn | Dauer | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|---|---|
| Krankengeld (GKV) | ab Tag 43 | max. 78 Wochen | ca. 70% vom Brutto | gesetzlich versichert, AU-Bescheinigung |
| Krankentagegeld (PKV) | je nach Vertrag (z. B. Tag 43) | theoretisch unbegrenzt | frei wählbar, max. Nettoeinkommen | private Police, AU-Nachweis |
| BU-Rente | bei BU (6 Monate +) | bis Vertragsende (z. B. 67) | individuell vereinbart | BU-Definition erfüllt, ≥50% Einschränkung |
Die ideale Höhe des Krankentagegelds ergibt sich aus der Differenz zwischen deinem letzten Nettoeinkommen und dem gesetzlichen Krankengeld (falls du GKV-versichert bist). Bei Privatversicherten orientiert sich die Höhe am tatsächlichen Nettoeinkommen.
Fazit: Um die Lücke zu schließen, solltest du ein Krankentagegeld von ca. 30 € pro Tag vereinbaren. So erreichst du wieder annähernd dein volles Nettoeinkommen.
In diesem Fall wäre ein Tagessatz von 100–120 € realistisch, um den Einkommensbedarf zu decken. Wichtig: Versicherer prüfen die Wirtschaftlichkeit – du darfst dich nicht über dein tatsächliches Einkommen hinaus absichern.
Die genaue Höhe hängt vom Anbieter, deinem Alter und der gewählten Karenzzeit ab. Tarife mit Altersrückstellungen sind langfristig stabiler, aber anfangs teurer. Tarife ohne Altersrückstellungen starten günstiger, steigen aber mit zunehmendem Alter deutlich an.

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Nicht jeder bekommt eine Krankentagegeldversicherung mit normalen Gesundheitsfragen – zum Beispiel wegen chronischer Erkrankungen, längerer Krankschreibungen oder psychischer Vorerkrankungen. Um dennoch eine Grundabsicherung zu ermöglichen, bieten einige Versicherer spezielle Tarife ohne oder mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen an. Diese richten sich vor allem an gesetzlich versicherte Angestellte und ermöglichen einen Einstieg auch bei gesundheitlichen Vorbelastungen.
Diese Tarife bieten eine gute Notlösung für Menschen, die keine BU mehr abschließen können.
Ein Beispiel hierfür ist der AXA-Tarif „Krankengeld Easy“. Dieser Tarif verzichtet auf die herkömmliche, umfangreiche Gesundheitsprüfung und richtet sich an Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er ermöglicht eine Absicherung von bis zu 30 € pro Tag ab der siebten Krankheitswoche und übernimmt dabei auch, sofern keine akute Arbeitsunfähigkeit vorliegt, bereits bestehende Vorerkrankungen. Dadurch kann man ohne lange Fragebögen relativ schnell den gewünschten Schutz erhalten – allerdings sind hier die versicherbaren Tagessätze begrenzt und der Beitrag steigt mit zunehmendem Alter in regelmäßigen Abständen.
Ein weiteres Beispiel liefert der Münchener Verein mit dem Tarif „KT 380“. Dieser Tarif ist ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung erhältlich, richtet sich aber ausschließlich an angestellte GKV-Mitglieder. Der Tarif sichert einen Tagessatz von 5 bis 20 € ab – höhere Beträge erfordern allerdings noch immer eine normale Gesundheitsprüfung. Hier wird auf Alterungsrückstellungen gesetzt, was den Beitrag über die Jahre konstant halten kann, allerdings bestehen in den ersten 24 Monaten Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Vorerkrankungen.
Auch die Hanse Merkur bietet mit ihrem Tarif „KTS“ eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen an. Dieser Tarif ermöglicht eine Absicherung von bis zu 20 € pro Tag ab dem 43. Krankheitstag, ist jedoch auf Arbeitnehmer begrenzt, die höchstens 50 Jahre alt sind. Im Gegensatz zu AXA sind hier häufig strengere Bedingungen bezüglich aktueller oder kürzlich behandelter Erkrankungen festgelegt. Bei HanseMerkur müssen beispielsweise Krankheiten mindestens drei Jahre ausgeheilt sein, damit sie in den Versicherungsschutz einfließen.
Zusammengefasst bieten Krankentagegeldversicherungen ohne Gesundheitsfragen eine attraktive Möglichkeit, den Einkommensausfall im Krankheitsfall abzusichern – vorausgesetzt, du gehörst zur Zielgruppe (gesetzlich krankenversicherte Angestellte) und kannst mit den Leistungslimits, Wartezeiten und gegebenenfalls steigenden Beiträgen leben.
Es lohnt sich, die Tarife im Detail zu vergleichen und sich individuell beraten zu lassen, um den optimalen Schutz für deine persönliche Situation zu finden.
Die Leistungen enden, sobald du wieder arbeitsfähig bist – oder wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt. Denn: Krankentagegeld und BU-Rente dürfen nicht gleichzeitig bezogen werden.
Sobald eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird – oder du eine BU-Rente erhältst – endet der Anspruch auf Krankentagegeld. Erfolgt die BU-Anerkennung rückwirkend, kann das bereits gezahlte Krankentagegeld sogar zurückverlangt werden.
Ein gleichzeitiger Bezug ist ausgeschlossen. Informiere daher frühzeitig deinen Versicherer, wenn du einen BU-Antrag stellst.
BU-Rente und Krankentagegeld haben zwar das gleiche Ziel – dein Einkommen im Krankheitsfall zu sichern – verfolgen aber unterschiedliche Ansätze und greifen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Das Krankentagegeld springt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein, etwa wenn du mehrere Wochen krankgeschrieben bist. Es soll kurzfristige Einkommenslücken schließen und wird in der Regel nach Ablauf der Lohnfortzahlung gezahlt. Die Leistung endet, wenn du wieder arbeiten kannst oder wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
Die BU-Rente dagegen zahlt erst bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung – also wenn du deinen Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben kannst. Sie ist auf langfristige Absicherung ausgelegt und leistet unabhängig davon, ob du krankgeschrieben bist oder nicht.
Beide Versicherungen schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich. Das Krankentagegeld überbrückt die Wartezeit bis zur BU-Rente – insbesondere dann, wenn dein BU-Tarif keine AU-Klausel enthält.
Einige Versicherer, wie beispielsweise AXA, Nürnberger oder ERGO/DKV, bieten sowohl Krankentagegeld- als auch Berufsunfähigkeitsversicherungen an. Das bringt mehrere Vorteile mit sich: Zum einen hast du nur einen Ansprechpartner, was die Abwicklung von Leistungen deutlich erleichtert. Zum anderen ist es beim Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsleistung oft hilfreich, wenn nicht mehrere Gesellschaften involviert sind und sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben.
Da jeder Versicherer nach eigenen Kriterien prüft, kann es sonst leicht passieren, dass ein Versicherer bereits eine Berufsunfähigkeit anerkennt, während ein anderer noch von einer reinen Arbeitsunfähigkeit ausgeht. Dies führt häufig zu Verzögerungen und finanziellen Unsicherheiten, die mit einem einzigen Anbieter vermieden werden können.
Aber: Die besten Tarife stammen selten vom selben Anbieter. Du solltest die Qualität über die Bequemlichkeit stellen. Welche Anbieter und Tarife besonders leistungsstark sind und worauf es bei der Wahl der richtigen BU ankommt, zeigen wir dir in unserem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich.
Die AU-Klausel in der BU erlaubt eine Leistung bereits bei längerer Krankschreibung (meist 6 Monate), auch ohne BU-Anerkennung. Doch sie ersetzt nicht das Krankentagegeld in den ersten Monaten. Wenn du sofortige Absicherung willst, brauchst du beides – oder zumindest ein Krankentagegeld ab Woche 7.
Einige Versicherer gehen inzwischen über die klassischen 6 Monate hinaus und leisten bereits früher:
Diese Varianten können insbesondere dann sinnvoll sein, wenn du auf Krankentagegeld verzichten möchtest oder dir die Beiträge für beide Bausteine zu hoch wären.
Eine Krankentagegeldversicherung ist für viele sinnvoll – besonders als Ergänzung zur BU. Sie überbrückt die kritischen Monate zwischen Krankmeldung und BU-Anerkennung und verhindert finanzielle Engpässe. Wenn du keinen BU-Schutz bekommst, kann sie zumindest zeitweise helfen.
Wichtig: Achte auf saubere Abstimmung der Tarife, keine Überversicherung und informiere deinen Versicherer über jede Leistungsänderung.

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Krankengeld kommt von der GKV, Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung. Beide leisten bei Krankheit, unterscheiden sich aber in Höhe und Dauer.
Eine BU zahlt oft erst nach Monaten, wenn eine dauerhafte Berufsunfähigkeit feststeht. Das Krankentagegeld überbrückt diese Zeit und sichert dein Einkommen – vor allem, wenn dein BU-Tarif keine AU-Klausel enthält.
Nur eingeschränkt. Das Krankentagegeld endet, sobald Berufsunfähigkeit festgestellt wird, und dient lediglich als Überbrückung während der Arbeitsunfähigkeit. Eine dauerhafte Einkommensabsicherung kann es nicht leisten.
In der Regel schließen sich der Bezug von Krankentagegeld und Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), ggf. mit Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel), gegenseitig aus. Sobald eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird und die BU-Rente gezahlt wird, endet der Anspruch auf Krankentagegeld. Ein gleichzeitiger Bezug beider Leistungen ist daher nicht möglich.
Ja, z. B. bei AXA, Münchener Verein und HanseMerkur – meist aber mit Ausschlussregelungen für bekannte Erkrankungen.
Nein, das Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung ist steuerfrei. Du musst es weder versteuern noch in deiner Steuererklärung angeben.
Auch das nicht. Im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld erhöht das Krankentagegeld nicht deinen Steuersatz auf übriges Einkommen. Das bedeutet: du bekommst die vereinbarte Leistung komplett netto ausgezahlt.
Nur begrenzt. Beiträge zählen zu den Vorsorgeaufwendungen, werden aber oft durch andere Versicherungen wie Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. In der Praxis ist der steuerliche Vorteil meist gering.
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