BU auszahlen lassen ohne Leistungsfall: Was ist möglich?

    •  BU kündigen: Gibt es Geld zurück?
    •  Rückkaufswert & Beitragsrückgewähr
    •  Alternativen zur Kündigung
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Update: aktualisiert 10.07.2026

Du zahlst seit Jahren brav deine Beiträge in die Berufsunfähigkeitsversicherung ein und bist zum Glück nie berufsunfähig geworden. Da liegt die Frage nahe: Kannst du dir deine BU einfach auszahlen lassen? Bekommst du bei einer Kündigung wenigstens einen Teil deiner Beiträge zurück?

Nein, in den allermeisten Fällen ist das nicht möglich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung und funktioniert wie deine Kfz-Haftpflicht: Du bezahlst dafür, dass du im Ernstfall abgesichert bist. Bleibt der Ernstfall aus, hat die Versicherung ihren Zweck trotzdem erfüllt – so wie du von deiner Autoversicherung auch kein Geld zurückbekommst, nur weil du unfallfrei gefahren bist.

Aber es gibt Ausnahmen und Sonderfälle. In diesem Ratgeber erfährst du, wann bei einer Kündigung doch Geld fließt, was es mit dem Rückkaufswert auf sich hat, ob sich eine BU mit Beitragsrückgewähr lohnt und welche Alternativen du prüfen solltest, bevor du deinen Vertrag vorschnell auflöst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Auszahlung bei der klassischen SBU: Die selbstständige BU ist eine reine Risikoversicherung – bei einer Kündigung gibt es keinen Rückkaufswert und keine Beitragserstattung
  • Rückkaufswert nur bei Kombiverträgen: Du bekommst nur Geld zurück, wenn dein BU-Schutz mit einem Sparvertrag kombiniert ist – etwa als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherung
  • BU mit Beitragsrückgewähr: Diese Tarife zahlen am Laufzeitende Beiträge zurück, sind aber deutlich teurer und lohnen sich nur selten
  • Alternativen vor der Kündigung prüfen: Beitragsfreistellung, Reduzierung der BU-Rente, Stundung oder das Abwählen der Dynamik erhalten deinen Schutz

Kurz erklärt: Warum die BU ohne Leistungsfall nichts auszahlt

Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine reine Risikoversicherung. Dein kompletter Beitrag fließt in die Absicherung des Risikos „Berufsunfähigkeit“ sowie in die Verwaltungskosten des Versicherers. Dabei wird kein Kapital angespart.

Das hat einen großen Vorteil, dass du für dein Geld die maximal mögliche BU-Rente erhältst, weil kein Sparanteil mitfinanziert werden muss.

Merke

Eine Auszahlung aus der BU gibt es grundsätzlich nur im Leistungsfall. Also dann, wenn du zu mindestens 50 % berufsunfähig bist und der Versicherer deinen Leistungsantrag anerkennt. Alles Wichtige dazu – von der Antragstellung über die monatliche BU-Rente bis zur Besteuerung – liest du in unserem Ratgeber zur Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall

BU kündigen: Bekommst du Geld zurück?

Grundsätzlich kannst du deine Berufsunfähigkeitsversicherung jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen – bei monatlicher Zahlweise also zum Monatsende, bei jährlicher Zahlweise zum Ablauf des Versicherungsjahres. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, eine Begründung brauchst du nicht. Erhöht dein Versicherer den Beitrag, ohne dass sich die Leistung verbessert, hast du zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht.

Wie du dabei Schritt für Schritt vorgehst, welche Fristen im Detail gelten und ob eine Kündigung in deiner Situation überhaupt der richtige Weg ist, erfährst du in unserem Ratgeber zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen – inklusive Muster-Vorlage für dein Kündigungsschreiben.

Bezogen auf die Auszahlungsmöglichkeiten gilt je nach Vertrag:

Vertragsform Auszahlung bei Kündigung?
Selbstständige BU (SBU) ❌ Nein – kein Rückkaufswert oder Beitragserstattung
BUZ (Zusatz zu Lebens-/Rentenversicherung) Ja, anteilig – Rückkaufswert aus dem Hauptvertrag
BU mit Beitragsrückgewähr Ja – Rückkaufswert aus dem Sparanteil
BU über betriebliche Altersvorsorge (bAV) ⚠️ Eingeschränkt – meist nur Beitragsfreistellung möglich
BU als Rürup-Kombination (Basisrente) ❌ Nicht kündbar – nur Beitragsfreistellung möglich

Für die große Mehrheit der Versicherten mit einer klassischen SBU heißt das: Mit der Kündigung endet der Schutz ersatzlos. Alle eingezahlten Beiträge waren der Preis für den Versicherungsschutz in der Vergangenheit.

Genau deshalb solltest du eine Kündigung nie überstürzen. Was du stattdessen tun kannst, wenn dir die Beiträge zu hoch sind oder du den Vertrag wechseln willst, zeigen wir dir weiter unten im Abschnitt Alternativen zur Kündigung.

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Gibt es einen Rückkaufswert in der BU?

Der Begriff Rückkaufswert stammt aus der kapitalbildenden Lebensversicherung. Er bezeichnet das Guthaben, das dir der Versicherer bei einer vorzeitigen Kündigung auszahlen muss (§ 169 VVG). Ein Rückkaufswert kann also nur dort entstehen, wo tatsächlich Kapital angespart wird.

Bei der reinen Risikoversicherung, wie der SBU, gibt es keinen Sparanteil – und damit auch keinen Rückkaufswert.

Anders sieht es aus, wenn dein BU-Schutz als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) an eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung gekoppelt ist. Kündigst du den gesamten Vertrag, zahlt dir der Versicherer den Rückkaufswert des Hauptvertrags aus. Der berechnet sich so (vereinfachte Darstellung):

Angespartes Guthaben (Sparanteile + Überschüsse) − Stornoabzug = Rückkaufswert

Beachte dabei:

Gerade in den ersten Vertragsjahren ist der Rückkaufswert oft ernüchternd niedrig, weil zunächst Abschluss- und Vertriebskosten verrechnet werden. Es kann sein, dass du deutlich weniger zurückbekommst, als du eingezahlt hast.

Der Versicherer darf einen Stornoabzug vornehmen, wenn dieser vertraglich vereinbart und angemessen ist.

Die genaue Höhe deines aktuellen Rückkaufswerts erfährst du in deiner jährlichen Standmitteilung – oder auf Anfrage direkt beim Versicherer.

Achtung: Kündigst du nur die BUZ und behältst den Hauptvertrag, gibt es für den BUZ-Baustein selbst keinen eigenen Rückkaufswert.

Sonderregeln: bAV und Rürup

Läuft deine BU über den Arbeitgeber (bAV) oder als Baustein einer Basisrente (Rürup), kommst du an ein eventuelles Guthaben vor Rentenbeginn praktisch nicht heran. Rürup-Verträge sind gesetzlich nicht kündbar, sondern können nur beitragsfrei gestellt werden.

Bei der bAV gelten Verfügungsbeschränkungen. Ein eventuell vorhandenes Guthaben ist für die Altersvorsorge gebunden und kann bei einer Kündigung nicht ausgezahlt werden. Auch ein Jobwechsel führt nicht zu einer Auszahlung. Statt einer Kündigung kannst du den Vertrag meist privat weiterführen oder zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.

Gibt es eine BU mit Beitragsrückgewähr?

Ja, einige Versicherer bieten BU-Tarife mit Beitragsrückgewähr an. Wenn du bis zum Vertragsende nicht berufsunfähig wirst, bekommst du am Laufzeitende deine eingezahlten Beiträge in Form von Überschüssen (teilweise oder vollständig) zurück – manchmal sogar verzinst.

Das klingt verlockend, hat aber einen Haken: Diese Tarife sind deutlich teurer als eine reine SBU. Sie kosten häufig das Doppelte bis Dreifache. Der Mehrbeitrag ist nichts anderes als ein Sparanteil, den der Versicherer für dich anlegt – meist zu eher mageren Konditionen und mit den Kosten eines Versicherungsmantels.

Beispielrechnung (vereinfacht):

  SBU BU mit Beitragsrückgewähr
Monatsbeitrag 60 € 150 €
Laufzeit 30 Jahre 30 Jahre
Eingezahlt gesamt 21.600 € 54.000 €
Rückzahlung am Ende 0 € 54.000 €

Auf den ersten Blick scheint die Beitragsrückgewähr zu gewinnen. Rechnest du aber nach, was passiert, wenn du die Differenz von 90 € monatlich selbst anlegst – etwa in einen breit gestreuten ETF-Sparplan mit durchschnittlich 5–6 % Rendite –, kommst du nach 30 Jahren auf ein Vielfaches der reinen Beitragssumme. Zudem bleibst du flexibel und kannst jederzeit auf dein Geld zugreifen. Auch verlierst du es nicht anteilig, wenn du den Vertrag vorzeitig beendest.

Helden-Tipp

Trenne Versicherungsschutz und Geldanlage. Eine günstige SBU mit einem separater Sparplan (z.B. ETFs) ist in fast allen Fällen die bessere Kombination als eine teure BU mit Beitragsrückgewähr.

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Auszahlung am Laufzeitende: Gibt es Geld, wenn die BU ausläuft?

Viele Versicherte hoffen, dass am Ende der Vertragslaufzeit – meist mit 65 oder 67 Jahren – wenigstens eine kleine Schlusszahlung kommt. Auch hier gilt bei der klassischen SBU: Nein. Der Vertrag endet einfach, und der Schutz erlischt.

Ausnahmen sind wieder die Kombiprodukte:

  • Bei einer BUZ wird am Laufzeitende die Ablaufleistung des Hauptvertrags (Lebens- oder Rentenversicherung) fällig.
  • Bei einer BU mit Beitragsrückgewähr erhältst du die vereinbarte Rückzahlung.
  • Manche Tarife schütten außerdem Überschussbeteiligungen aus, die während der Laufzeit als Beitragsverrechnung oder am Ende als Schlussüberschuss gutgeschrieben werden. Die Höhe ist allerdings nicht garantiert und heute meist gering.

Sonderfall Abfindung: Einmalzahlung statt laufender Rente

Der Vollständigkeit halber möchten wir noch einen Sonderfall erwähnen. Es gibt eine Situation, in der die BU eine große Einmalzahlung leistet – die Abfindung (Kapitalabfindung). Sie kommt aber nur infrage, wenn du bereits als berufsunfähig anerkannt bist und eine laufende BU-Rente beziehst. Versicherer und versicherte Person können sich dann darauf einigen, alle künftigen Rentenansprüche mit einer einmaligen Zahlung abzulösen.

In der Praxis kommen Kapitalabfindungen so gut wie gar nicht vor, da weder Versicherer noch Versicherte in der Regel ein Interesse daran haben, eine laufende Rente gegen eine Einmalzahlung abzulösen.

Alternativen zur Kündigung: Diese Optionen solltest du zuerst prüfen

Wenn du über eine Kündigung nachdenkst, weil dir die Beiträge zu hoch sind, wirf zuerst einen Blick auf die Alternativen. Eine Kündigung birgt Risiken und ein späterer Neuabschluss ist oft schwieriger und teurer, z.B. aufgrund neuer Vorerkrankungen. Diese Alternativen erhalten deinen Schutz ganz oder teilweise:

  • Beitragsfreistellung: Die Beitragszahlung wird eingestellt, der Vertrag bleibt jedoch rechtlich bestehen. Bei einer SBU reduziert sich der Schutz dabei auf eine beitragsfreie BU-Rente, die aus den bisher gezahlten Beiträgen berechnet wird; wird die tarifliche Mindestrente unterschritten, erlischt der Vertrag. Bei Kombiverträgen bleibt das angesparte Guthaben im Vertrag erhalten und nimmt weiterhin an der Überschussbeteiligung teil. Viele Versicherer ermöglichen zudem innerhalb bestimmter Fristen eine Wiederinkraftsetzung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Beitrag senken: Du kannst deine BU-Rente reduzieren, Beiträge stunden oder die Dynamik abwählen – so sparst du sofort, ohne eingezahltes Geld oder deinen Schutz komplett zu verlieren. Aber Achtung: Reduziere die BU-Rente nicht so stark, dass der Schutz praktisch wertlos wird. Die versicherte Rente sollte im Ernstfall weiterhin deine laufenden Lebenshaltungskosten decken können – als Faustregel gelten rund 60 bis 80 % deines Nettoeinkommens.
  • Widerruf statt Kündigung (Altverträge): Bei Policen mit fehlerhafter Widerrufs- bzw. Widerspruchsbelehrung (vor allem aus den Jahren 1994–2007) kann unter Umständen noch heute ein Widerruf möglich sein. Der Vertrag wird dann rückabgewickelt – und du bekommst deutlich mehr zurück als den Rückkaufswert. Das ist juristisch komplex und vor allem bei kapitalbildenden Kombiverträgen (BUZ) relevant. Lass deine Erfolgsaussichten von einem Fachanwalt oder der Verbraucherzentrale prüfen.
  • Verkauf statt Kündigung: Kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen lassen sich an Policenaufkäuferauf dem Zweitmarkt verkaufen – oft zu einem Preis leicht über dem Rückkaufswert. Wichtig bei Kombiverträgen: Verkauft wird nur der kapitalbildende Hauptvertrag.

Wann sich eine Kündigung lohnt

Eine Kündigung kann sinnvoll sein, wenn...
  • du bereits einen neuen, besseren BU-Vertrag mit angenommenem Antrag in der Tasche hast
  • du den Schutz objektiv nicht mehr brauchst (z.B. kurz vor Rente und ausreichendes Vermögen)
  • du einen teuren, alten Kombivertrag (BUZ) hast, den du trennen möchtest
Eine Kündigung ist meist ein Fehler, wenn...
  • der Grund nur ein vorübergehender Engpass ist
  • du gesundheitliche Probleme entwickelt hast, die einen Neuabschluss erschweren würden
  • du das eingezahlte Geld zurückholen willst
  • du den alten Vertrag kündigst, bevor der neue policiert ist
fazitLogo

Helden-Fazit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Leistungsfall auszahlen zu lassen, ist bei der klassischen SBU nicht möglich – sie ist eine reine Risikoversicherung ohne Sparanteil und ohne Rückkaufswert. Geld zurück gibt es nur bei Kombiprodukten wie der BUZ oder bei Tarifen mit Beitragsrückgewähr. Solche Tarife sind jedoch deutlich teurer und ihren Aufpreis für die meisten Versicherten nicht wert. Wenn dir die BU-Beiträge zu kostspielig werden, prüfe zuerst ob eine Beitragsfreistellung, Stundung und Reduzierung deine Rente infrage kommen, bevor du deinen wertvollen Schutz endgültig aufgibst.

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FAQ – Häufige Fragen zur BU- Auszahlung ohne Leistungsfall

Kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung jederzeit kündigen?

Ja. Du kannst in der Regel zum Ende der laufenden Zahlungsperiode kündigen – bei monatlicher Zahlweise also meist mit einem Monat Frist zum Monatsende. Die genauen Fristen findest du in deinen Versicherungsbedingungen. Bedenke aber, dass du bei einer reinen SBU nichts zurück bekommst und der Schutz endgültig erlischt.

Bekomme ich meine Beiträge zurück, wenn ich nie berufsunfähig war?

Nein, bei der klassischen SBU nicht. Deine Beiträge waren der Preis für den Versicherungsschutz, genau wie bei einer Kfz-Haftpflicht. Nur Tarife mit Beitragsrückgewähr zahlen am Laufzeitende Beiträge zurück – gegen einen erheblichen Mehrbeitrag.

Wie hoch ist der Rückkaufswert einer BU?

Eine reine SBU hat keinen Rückkaufswert. Bei einer BUZ (Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung) entspricht der Rückkaufswert dem angesparten Guthaben des Hauptvertrags abzüglich eines eventuellen Stornoabzugs. Die aktuelle Höhe steht in deiner jährlichen Standmitteilung.

Was passiert mit meiner BUZ, wenn ich den Vertrag kündige?

Kündigst du den gesamten Kombivertrag, erhältst du den Rückkaufswert des Hauptvertrags – der BUZ-Schutz erlischt. Kündigst du nur die BUZ, läuft der Sparvertrag weiter, für den BU-Baustein selbst gibt es aber in der Regel keine Auszahlung.

Kann ich meine BU verkaufen statt kündigen?

Nur bei kapitalbildenden Kombiverträgen (z. B. Kapitallebensversicherung mit BUZ) lässt sich der Hauptvertrag verkaufen. Policenaufkäufer zahlen dafür oft etwas mehr als den Rückkaufswert. Reine SBU-Verträge ohne Sparanteil lassen sich nicht verkaufen.

Lohnt sich eine BU mit Beitragsrückgewähr?

In den meisten Fällen nicht. Die Tarife kosten oft das Zwei- bis Dreifache einer reinen SBU. Legst du die Beitragsdifferenz stattdessen selbst an, erzielst du langfristig meist ein deutlich besseres Ergebnis – und bleibst flexibel.

Was ist besser: kündigen oder beitragsfrei stellen?

Fast immer die Beitragsfreistellung. Der Vertrag bleibt bestehen, ein Rest-Schutz kann erhalten bleiben, und viele Versicherer ermöglichen später eine Reaktivierung ohne neue Gesundheitsprüfung. Eine Kündigung ist dagegen endgültig.

Zahlt die BU am Ende der Laufzeit etwas aus?

Bei der reinen SBU nein – der Vertrag endet ersatzlos. Nur bei Kombiprodukten (BUZ mit Ablaufleistung) oder Tarifen mit Beitragsrückgewähr fließt am Laufzeitende Geld.

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