BU auszahlen lassen ohne Leistungsfall: Was ist möglich?
- BU kündigen: Gibt es Geld zurück?
- Rückkaufswert & Beitragsrückgewähr
- Alternativen zur Kündigung
Update: aktualisiert 10.07.2026
Du zahlst seit Jahren brav deine Beiträge in die Berufsunfähigkeitsversicherung ein und bist zum Glück nie berufsunfähig geworden. Da liegt die Frage nahe: Kannst du dir deine BU einfach auszahlen lassen? Bekommst du bei einer Kündigung wenigstens einen Teil deiner Beiträge zurück?
Nein, in den allermeisten Fällen ist das nicht möglich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung und funktioniert wie deine Kfz-Haftpflicht: Du bezahlst dafür, dass du im Ernstfall abgesichert bist. Bleibt der Ernstfall aus, hat die Versicherung ihren Zweck trotzdem erfüllt – so wie du von deiner Autoversicherung auch kein Geld zurückbekommst, nur weil du unfallfrei gefahren bist.
Aber es gibt Ausnahmen und Sonderfälle. In diesem Ratgeber erfährst du, wann bei einer Kündigung doch Geld fließt, was es mit dem Rückkaufswert auf sich hat, ob sich eine BU mit Beitragsrückgewähr lohnt und welche Alternativen du prüfen solltest, bevor du deinen Vertrag vorschnell auflöst.
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Keine Auszahlung bei der klassischen SBU: Die selbstständige BU ist eine reine Risikoversicherung – bei einer Kündigung gibt es keinen Rückkaufswert und keine BeitragserstattungDie selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine reine Risikoversicherung. Dein kompletter Beitrag fließt in die Absicherung des Risikos „Berufsunfähigkeit“ sowie in die Verwaltungskosten des Versicherers. Dabei wird kein Kapital angespart.
Das hat einen großen Vorteil, dass du für dein Geld die maximal mögliche BU-Rente erhältst, weil kein Sparanteil mitfinanziert werden muss.
Eine Auszahlung aus der BU gibt es grundsätzlich nur im Leistungsfall. Also dann, wenn du zu mindestens 50 % berufsunfähig bist und der Versicherer deinen Leistungsantrag anerkennt. Alles Wichtige dazu – von der Antragstellung über die monatliche BU-Rente bis zur Besteuerung – liest du in unserem Ratgeber zur Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall
Grundsätzlich kannst du deine Berufsunfähigkeitsversicherung jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen – bei monatlicher Zahlweise also zum Monatsende, bei jährlicher Zahlweise zum Ablauf des Versicherungsjahres. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, eine Begründung brauchst du nicht. Erhöht dein Versicherer den Beitrag, ohne dass sich die Leistung verbessert, hast du zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht.
Wie du dabei Schritt für Schritt vorgehst, welche Fristen im Detail gelten und ob eine Kündigung in deiner Situation überhaupt der richtige Weg ist, erfährst du in unserem Ratgeber zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen – inklusive Muster-Vorlage für dein Kündigungsschreiben.
Bezogen auf die Auszahlungsmöglichkeiten gilt je nach Vertrag:
| Vertragsform | Auszahlung bei Kündigung? |
|---|---|
| Selbstständige BU (SBU) | ❌ Nein – kein Rückkaufswert oder Beitragserstattung |
| BUZ (Zusatz zu Lebens-/Rentenversicherung) | Ja, anteilig – Rückkaufswert aus dem Hauptvertrag |
| BU mit Beitragsrückgewähr | Ja – Rückkaufswert aus dem Sparanteil |
| BU über betriebliche Altersvorsorge (bAV) | ⚠️ Eingeschränkt – meist nur Beitragsfreistellung möglich |
| BU als Rürup-Kombination (Basisrente) | ❌ Nicht kündbar – nur Beitragsfreistellung möglich |
Für die große Mehrheit der Versicherten mit einer klassischen SBU heißt das: Mit der Kündigung endet der Schutz ersatzlos. Alle eingezahlten Beiträge waren der Preis für den Versicherungsschutz in der Vergangenheit.
Genau deshalb solltest du eine Kündigung nie überstürzen. Was du stattdessen tun kannst, wenn dir die Beiträge zu hoch sind oder du den Vertrag wechseln willst, zeigen wir dir weiter unten im Abschnitt Alternativen zur Kündigung.

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Der Begriff Rückkaufswert stammt aus der kapitalbildenden Lebensversicherung. Er bezeichnet das Guthaben, das dir der Versicherer bei einer vorzeitigen Kündigung auszahlen muss (§ 169 VVG). Ein Rückkaufswert kann also nur dort entstehen, wo tatsächlich Kapital angespart wird.
Bei der reinen Risikoversicherung, wie der SBU, gibt es keinen Sparanteil – und damit auch keinen Rückkaufswert.
Anders sieht es aus, wenn dein BU-Schutz als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) an eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung gekoppelt ist. Kündigst du den gesamten Vertrag, zahlt dir der Versicherer den Rückkaufswert des Hauptvertrags aus. Der berechnet sich so (vereinfachte Darstellung):
Angespartes Guthaben (Sparanteile + Überschüsse) − Stornoabzug = Rückkaufswert
Beachte dabei:
➤ Gerade in den ersten Vertragsjahren ist der Rückkaufswert oft ernüchternd niedrig, weil zunächst Abschluss- und Vertriebskosten verrechnet werden. Es kann sein, dass du deutlich weniger zurückbekommst, als du eingezahlt hast.
➤ Der Versicherer darf einen Stornoabzug vornehmen, wenn dieser vertraglich vereinbart und angemessen ist.
➤ Die genaue Höhe deines aktuellen Rückkaufswerts erfährst du in deiner jährlichen Standmitteilung – oder auf Anfrage direkt beim Versicherer.
➤ Achtung: Kündigst du nur die BUZ und behältst den Hauptvertrag, gibt es für den BUZ-Baustein selbst keinen eigenen Rückkaufswert.
Läuft deine BU über den Arbeitgeber (bAV) oder als Baustein einer Basisrente (Rürup), kommst du an ein eventuelles Guthaben vor Rentenbeginn praktisch nicht heran. Rürup-Verträge sind gesetzlich nicht kündbar, sondern können nur beitragsfrei gestellt werden.
Bei der bAV gelten Verfügungsbeschränkungen. Ein eventuell vorhandenes Guthaben ist für die Altersvorsorge gebunden und kann bei einer Kündigung nicht ausgezahlt werden. Auch ein Jobwechsel führt nicht zu einer Auszahlung. Statt einer Kündigung kannst du den Vertrag meist privat weiterführen oder zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Ja, einige Versicherer bieten BU-Tarife mit Beitragsrückgewähr an. Wenn du bis zum Vertragsende nicht berufsunfähig wirst, bekommst du am Laufzeitende deine eingezahlten Beiträge in Form von Überschüssen (teilweise oder vollständig) zurück – manchmal sogar verzinst.
Das klingt verlockend, hat aber einen Haken: Diese Tarife sind deutlich teurer als eine reine SBU. Sie kosten häufig das Doppelte bis Dreifache. Der Mehrbeitrag ist nichts anderes als ein Sparanteil, den der Versicherer für dich anlegt – meist zu eher mageren Konditionen und mit den Kosten eines Versicherungsmantels.
Beispielrechnung (vereinfacht):
| SBU | BU mit Beitragsrückgewähr | |
|---|---|---|
| Monatsbeitrag | 60 € | 150 € |
| Laufzeit | 30 Jahre | 30 Jahre |
| Eingezahlt gesamt | 21.600 € | 54.000 € |
| Rückzahlung am Ende | 0 € | 54.000 € |
Auf den ersten Blick scheint die Beitragsrückgewähr zu gewinnen. Rechnest du aber nach, was passiert, wenn du die Differenz von 90 € monatlich selbst anlegst – etwa in einen breit gestreuten ETF-Sparplan mit durchschnittlich 5–6 % Rendite –, kommst du nach 30 Jahren auf ein Vielfaches der reinen Beitragssumme. Zudem bleibst du flexibel und kannst jederzeit auf dein Geld zugreifen. Auch verlierst du es nicht anteilig, wenn du den Vertrag vorzeitig beendest.
Viele Versicherte hoffen, dass am Ende der Vertragslaufzeit – meist mit 65 oder 67 Jahren – wenigstens eine kleine Schlusszahlung kommt. Auch hier gilt bei der klassischen SBU: Nein. Der Vertrag endet einfach, und der Schutz erlischt.
Ausnahmen sind wieder die Kombiprodukte:
Der Vollständigkeit halber möchten wir noch einen Sonderfall erwähnen. Es gibt eine Situation, in der die BU eine große Einmalzahlung leistet – die Abfindung (Kapitalabfindung). Sie kommt aber nur infrage, wenn du bereits als berufsunfähig anerkannt bist und eine laufende BU-Rente beziehst. Versicherer und versicherte Person können sich dann darauf einigen, alle künftigen Rentenansprüche mit einer einmaligen Zahlung abzulösen.
In der Praxis kommen Kapitalabfindungen so gut wie gar nicht vor, da weder Versicherer noch Versicherte in der Regel ein Interesse daran haben, eine laufende Rente gegen eine Einmalzahlung abzulösen.
Wenn du über eine Kündigung nachdenkst, weil dir die Beiträge zu hoch sind, wirf zuerst einen Blick auf die Alternativen. Eine Kündigung birgt Risiken und ein späterer Neuabschluss ist oft schwieriger und teurer, z.B. aufgrund neuer Vorerkrankungen. Diese Alternativen erhalten deinen Schutz ganz oder teilweise:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Leistungsfall auszahlen zu lassen, ist bei der klassischen SBU nicht möglich – sie ist eine reine Risikoversicherung ohne Sparanteil und ohne Rückkaufswert. Geld zurück gibt es nur bei Kombiprodukten wie der BUZ oder bei Tarifen mit Beitragsrückgewähr. Solche Tarife sind jedoch deutlich teurer und ihren Aufpreis für die meisten Versicherten nicht wert. Wenn dir die BU-Beiträge zu kostspielig werden, prüfe zuerst ob eine Beitragsfreistellung, Stundung und Reduzierung deine Rente infrage kommen, bevor du deinen wertvollen Schutz endgültig aufgibst.

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Ja. Du kannst in der Regel zum Ende der laufenden Zahlungsperiode kündigen – bei monatlicher Zahlweise also meist mit einem Monat Frist zum Monatsende. Die genauen Fristen findest du in deinen Versicherungsbedingungen. Bedenke aber, dass du bei einer reinen SBU nichts zurück bekommst und der Schutz endgültig erlischt.
Nein, bei der klassischen SBU nicht. Deine Beiträge waren der Preis für den Versicherungsschutz, genau wie bei einer Kfz-Haftpflicht. Nur Tarife mit Beitragsrückgewähr zahlen am Laufzeitende Beiträge zurück – gegen einen erheblichen Mehrbeitrag.
Eine reine SBU hat keinen Rückkaufswert. Bei einer BUZ (Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung) entspricht der Rückkaufswert dem angesparten Guthaben des Hauptvertrags abzüglich eines eventuellen Stornoabzugs. Die aktuelle Höhe steht in deiner jährlichen Standmitteilung.
Kündigst du den gesamten Kombivertrag, erhältst du den Rückkaufswert des Hauptvertrags – der BUZ-Schutz erlischt. Kündigst du nur die BUZ, läuft der Sparvertrag weiter, für den BU-Baustein selbst gibt es aber in der Regel keine Auszahlung.
Nur bei kapitalbildenden Kombiverträgen (z. B. Kapitallebensversicherung mit BUZ) lässt sich der Hauptvertrag verkaufen. Policenaufkäufer zahlen dafür oft etwas mehr als den Rückkaufswert. Reine SBU-Verträge ohne Sparanteil lassen sich nicht verkaufen.
In den meisten Fällen nicht. Die Tarife kosten oft das Zwei- bis Dreifache einer reinen SBU. Legst du die Beitragsdifferenz stattdessen selbst an, erzielst du langfristig meist ein deutlich besseres Ergebnis – und bleibst flexibel.
Fast immer die Beitragsfreistellung. Der Vertrag bleibt bestehen, ein Rest-Schutz kann erhalten bleiben, und viele Versicherer ermöglichen später eine Reaktivierung ohne neue Gesundheitsprüfung. Eine Kündigung ist dagegen endgültig.
Bei der reinen SBU nein – der Vertrag endet ersatzlos. Nur bei Kombiprodukten (BUZ mit Ablaufleistung) oder Tarifen mit Beitragsrückgewähr fließt am Laufzeitende Geld.
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