Erwerbsminderungsrente & BU
- Erwerbsunfähigkeitsrente - wann steht sie dir zu?
- Wie du die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnen kannst
- Wie du mit einer BU-Versicherung die Lücke schließt
Update: aktualisiert 12.08.2026
Vielleicht hast du selbst schon davon gehört – oder kennst jemanden, der wegen einer Erkrankung plötzlich nicht mehr arbeiten konnte. Wenn der Körper nicht mehr mitmacht, ist die Frage schnell klar: Wie soll das Leben ohne Einkommen weitergehen?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente soll genau in solchen Fällen helfen. Doch sie reicht oft nicht aus. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig über eine private Absicherung wie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nachzudenken.
In diesem Ratgeber erfährst du, wann du Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente hast, wie hoch sie ausfällt – und wie du die Versorgungslücke clever mit einer BU schließen kannst.
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Der Begriff "Erwerbsminderung" klingt technisch, meint aber im Grunde etwas ganz Einfaches: Deine Gesundheit lässt es nicht mehr zu, dass du regelmäßig arbeiten kannst – unabhängig vom Beruf. Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwei Stufen:
Die Prüfung erfolgt unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf. Es zählt allein, ob du grundsätzlich noch irgendwo arbeiten könntest – auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Im Alltag werden die Begriffe Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit oft gleichgesetzt. Dabei handelt es sich um völlig unterschiedliche Konzepte:
Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Leistung. Sie hat die frühere gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente in weiten Teilen abgelöst und wird erst gezahlt, wenn du dauerhaft nicht mehr in der Lage bist, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen. Ob du Verkäufer, Architekt oder Chirurg warst, spielt dabei keine Rolle.
Ganz anders bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: Hier ist entscheidend, ob du deinen zuletzt ausgeübten Beruf noch zu mindestens 50 % leisten kannst. Sobald du diesen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kannst – auch wenn du theoretisch einen anderen Job übernehmen könntest – erhältst du die vereinbarte BU-Rente.
Deshalb greift die BU häufig früher und zielgerichteter als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

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Damit die Deutsche Rentenversicherung überhaupt zahlt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Zum einen muss ein medizinischer Grund vorliegen – also eine gesundheitliche Einschränkung, die deine Arbeitsfähigkeit dauerhaft auf unter sechs Stunden pro Tag reduziert. Dies wird durch Gutachten geprüft und meist streng bewertet.
Zum anderen brauchst du bestimmte Versicherungszeiten. Du musst mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Zusätzlich müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Nur dann wird die Rente bewilligt.
Besonders riskant ist die Situation für junge Menschen, Berufsanfänger oder Studierende. Wer noch keine fünf Jahre Beiträge geleistet hat, geht leer aus – selbst bei schwerer Krankheit. Ausnahmen gibt es lediglich bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
Selbstständige sind nicht automatisch über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Wer nicht freiwillig einzahlt, bekommt im Ernstfall keine Erwerbsminderungsrente.
Gerade deshalb ist für Selbstständige eine BU-Versicherung unverzichtbar – sie ist oft der einzige echte Schutz gegen den finanziellen Absturz im Krankheitsfall.
Als Selbstständiger kannst du sogar BU und Erwerbsunfähigkeitsversicherung kombinieren – wenn du keine 100 % BU-Absicherung bekommst.
Beamte erhalten im Krankheitsfall bei Dienstunfähigkeit eine staatliche Versorgung.
Aber Vorsicht:
Bei Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Leistung. Deshalb ist es auch für Beamte sinnvoll, eine BU-Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen.
Die Höhe der EM-Rente hängt davon ab, wie viele sogenannte Entgeltpunkte du im Laufe deines Erwerbslebens gesammelt hast. Dazu kommt ein Zuschlag durch die sogenannte Zurechnungszeit – dabei wird so gerechnet, als ob du bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet hättest. Allerdings gelten dabei Abschläge, wenn du die Rente vor dem 65. Lebensjahr beziehst.
In der Praxis liegt die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente bei gerade einmal rund 1.059 € brutto pro Monat. Bei der teilweisen EM-Rente sind es sogar nur etwa 530 €. Davon gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab – übrig bleibt oft ein Betrag nahe dem Grundsicherungsniveau.
Die Höhe deiner Rente ergibt sich aus folgender Formel:
Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert
🔹 Entgeltpunkte (EP)
Sie zeigen, wie viel du im Vergleich zum Durchschnitt verdient hast.
Beispiel:
Die Summe aller Entgeltpunkte ergibt sich aus Deinen bisherigen Beitragsjahren + Zurechnungszeit (s. unten).
🔹 Zugangsfaktor
Er berücksichtigt Abschläge, wenn du die Rente vor dem regulären Rentenalter erhältst.
Der Zugangsfaktor liegt also meist bei 0,892 (100 % – 10,8 %).
🔹 Rentenartfaktor
🔹 Aktueller Rentenwert (2025)
Die Zurechnungszeit soll ausgleichen, dass du durch Krankheit oder Unfall nicht mehr weiterarbeiten kannst.
Seit 2024 wird so gerechnet, als ob du bis ca. 67 Jahre weitergearbeitet hättest – auch wenn du z. B. mit 40 berufsunfähig wirst. Das erhöht deine Entgeltpunkte und damit die Rente deutlich.
Angenommen, du hast:
Dann ergibt sich:
40 × 0,892 × 1,0 × 40,79 € = 1.455,39 € brutto mtl.
Davon gehen noch ca. 10 % für Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Wenn du nur teilweise erwerbsgemindert bist (also 3–6 Stunden arbeitsfähig), bekommst Du nur die halbe Rente.
Im Beispiel oben wären das:
1.402,29 € × 0,5 = 701,15 € brutto mtl.
Wenn du plötzlich aus dem Beruf ausscheidest, stehst du finanziell vor einer Lücke. Und die kann erheblich sein.
Beispiel: Du verdienst 2.500 € netto im Monat
Gesetzliche EM-Rente bringt dir ca. 1.000 €
Deine monatliche Lücke: 1.500 €
Diese Differenz musst du irgendwie ausgleichen – sonst kannst du deine laufenden Kosten nicht mehr stemmen. Und genau hier kommt die private Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel.
Die gesetzliche Regel lautet: Reha vor Rente. Das bedeutet, dass erst alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, deine Arbeitskraft wiederherzustellen – sei es medizinisch oder beruflich. Nur wenn diese Maßnahmen keinen Erfolgzeigen oder nicht möglich sind, wird eine Erwerbsminderungsrente gewährt.
Häufig wird die Rente zunächst nur befristet bewilligt – meist für drei Jahre. Danach wird erneut geprüft, ob sich dein Gesundheitszustand verändert hat. Erst nach mehreren Verlängerungen kann eine unbefristete Rente bewilligt werden.
Die Kosten einer BU hängen von mehreren Faktoren ab, z.B. deinem Eintrittsalter, deinem Beruf und deinem Gesundheitszustand.
Wenn du gesund bist, jung und einen „harmlosen“ Beruf hast, bekommst du den besten Preis. Bei Vorerkrankungen wird es schwieriger – hier kann eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein.
Nicht jeder bekommt problemlos eine BU-Versicherung. Vorerkrankungen, gefährliche Hobbys oder bestimmte Berufe können zur Ablehnung oder zu teuren Zuschlägen führen.
Diese Produkte sind nicht gleichwertig zur BU, können aber in besonderen Fällen eine sinnvolle Notlösung sein.
Die Erwerbsminderungsrente bietet eine gewisse Grundabsicherung – aber sie reicht selten aus, um deinen bisherigen Lebensstandard zu halten. Wer sich auf sie allein verlässt, riskiert im Ernstfall eine massive finanzielle Lücke.
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du genau diese Lücke gezielt und individuell schließen. Sie greift früher, zahlt verlässlich – und lässt sich flexibel gestalten.
Unser Rat: Sichere Dir den Schutz so früh wie möglich – und warte nicht, bis es zu spät ist.

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Das ist sogar der häufigste Fall. Viele Menschen sind in ihrem konkreten Beruf nicht mehr einsatzfähig – könnten theoretisch aber noch in einem anderen Bereich arbeiten. In solchen Fällen zahlt die gesetzliche Rentenversicherung keine EM-Rente – die BU-Versicherung aber schon. Deshalb ist die BU so wichtig: Sie schützt deinen Beruf, nicht nur deine allgemeine Arbeitsfähigkeit.
Ja, das ist problemlos möglich. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sind voneinander unabhängig. Die BU-Rente wird nicht auf die EM-Rente angerechnet – du darfst beide Leistungen in voller Höhe gleichzeitig erhalten.
In der Regel nur anteilig und unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn du die Beiträge selbst privat gezahlt hast, ist die BU-Rente meist nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig (mehr Details dazu findest du in unserem Ratgeber BU & Steuern). Das bedeutet: Nur ein kleiner Teil wird überhaupt versteuert.
Bei älteren Verträgen (vor 2005) gelten oft noch andere steuerliche Vorteile.
Tipp: Frag deinen Steuerberater nach der genauen Situation – besonders bei Mischfinanzierungen (z. B. betriebliche BU).
Du stellst den Antrag direkt bei der Deutschen Rentenversicherung – entweder online, schriftlich oder mit Unterstützung eines Versichertenberaters. Wichtig: Lass dir vom Arzt frühzeitig ein Gutachten erstellen und reiche alle medizinischen Unterlagen ein. Ein lückenhafter Antrag ist der häufigste Ablehnungsgrund.
In der Regel wird sie zunächst befristet für 2–3 Jahre bewilligt. Danach erfolgt eine erneute medizinische Prüfung. Eine unbefristete Rente wird nur gewährt, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht.
Ja – aber nur im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen. Für 2024 liegt die Grenze bei ca. 18.558 € brutto jährlich (bei voller EM-Rente). Bei Überschreitung wird die Rente anteilig gekürzt.
Dann kommt die sogenannte Arbeitsmarktrente ins Spiel:
Kannst Du zwar theoretisch 3–6 Stunden täglich arbeiten, findest aber tatsächlich keinen entsprechenden Job, weil der Arbeitsmarkt verschlossen ist, dann wird ausnahmsweise trotzdem die volle EM-Rente gezahlt – obwohl du eigentlich nur teilweise erwerbsgemindert bist.
Die Zurechnungszeit erhöht die Entgeltpunkte, weil so gerechnet wird, als hättest du bis ca. 67 Jahre weitergearbeitet. Das verbessert die Rentenhöhe spürbar – besonders bei jungen Erwerbsgeminderten.
Nein. Wenn Du nach 78 Wochen Krankengeld „ausgesteuert“ wirst, prüft die Krankenkasse zwar, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, aber du musst aktiv einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen – sonst bekommst du keine Leistung.
Du kannst innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen – am besten mit Unterstützung eines Sozialverbands (z. B. VdK, SoVD) oder Rentenberaters. Rund 40 % der Widersprüche sind erfolgreich – es lohnt sich also, dranzubleiben.
Ja – mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird deine EM-Rente automatisch in eine reguläre Altersrente umgewandelt. Die Höhe bleibt in der Regel identisch – eine Neuberechnung erfolgt nicht.
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