Krankengeld – deine finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit
- Lohnfortzahlung und Krankengeld – gesetzliche Leistungen
- Erwerbsminderungsrente – so groß ist deine Versorgungslücke
- Darum ist die private Vorsorge wichtig
Update: aktualisiert 01.07.2026
Hast du dir schon einmal Gedanken gemacht, was passiert, wenn du länger krank bist?
Vielleicht kennst du es bereits aus eigener Erfahrung: Eine Krankheit dauert oft länger an, als man es erwartet – und plötzlich steht die Frage im Raum, wie es finanziell weitergehen soll.
Wir von my-finanzheld.de haben schon viele solcher Fälle begleitet und wissen genau, wie wichtig eine zuverlässige Absicherung in dieser Zeit ist.
In diesem Ratgeber zeigen wir dir alles Wichtige rund um Lohnfortzahlung und Krankengeld – damit du optimal geschützt bist und dich voll und ganz auf deine Genesung konzentrieren kannst.
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Lohnfortzahlung ist die gesetzliche Pflicht deines Arbeitgebers, dir dein volles Gehalt bis zu sechs Wochen lang weiterzuzahlen, wenn du krankheitsbedingt arbeitsunfähig wirst. Grundlage dafür ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).
In den meisten Fällen reicht es aus, vier Wochen ununterbrochen bei einem Arbeitgeber beschäftigt zu sein, um diesen Anspruch zu erwerben. Auch für Minijobs, Auszubildende oder Teilzeitstellen gilt die Lohnfortzahlung, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Sind die sechs Wochen um, enden die Zahlungsverpflichtungen des Arbeitgebers. Übrigens: Die sechs Wochen der Lohnfortzahlung werden nach Kalendertagen berechnet – nicht nach Arbeitstagen.
Sobald dein Arzt dir die Arbeitsunfähigkeit (AU) bescheinigt, beginnt die Zählung. Wenn du vor Ablauf dieser 42 Kalendertage wieder gesund bist, endet die Lohnfortzahlung entsprechend früher. Dauert die AU länger als sechs Wochen in der gleichen Diagnose an, kann der Arbeitgeber die Zahlungen einstellen. An diesem Punkt springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt dir Krankengeld.
Nach den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung übernimmt deine gesetzliche Krankenkasse die Zahlung, falls du weiterhin krankgeschrieben bist. Anspruch haben alle gesetzlich oder freiwillig gesetzlich Versicherten unter der Voraussetzung, dass eine lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorliegt.
Das Krankengeld liegt in den meisten Fällen bei 70 % des Bruttolohns, jedoch höchstens bei 90 % des Nettoentgelts. Da Sozialversicherungsbeiträge weiterhin abgezogen werden, pendeln sich die tatsächlichen Zahlungen in der Regel zwischen 67 und 77 % des ursprünglichen Nettolohns ein.
Wichtig ist außerdem der sogenannte Progressionsvorbehalt, wodurch das Krankengeld selbst zwar steuerfrei ist, aber deinen Steuersatz beeinflussen kann.
Für dieselbe Krankheit kannst du maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren beziehen. Nach Ablauf dieser Zeit nennt man den Vorgang „Aussteuerung“. Das bedeutet: Dein Anspruch auf Krankengeld ist ausgeschöpft, die Krankenkasse stellt die Zahlungen ein und verweist dich in der Regel an die Agentur für Arbeit, wo du dich arbeitslos melden und ggf. Arbeitslosengeld beantragen kannst.
Sollte sich dein Gesundheitszustand bis dahin nicht deutlich verbessert haben, kann auch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente infrage kommen – vorausgesetzt, deine Arbeitsfähigkeit ist dauerhaft erheblich eingeschränkt.

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Die Frage, ob du nach zwei unterschiedlichen Diagnosen erneut Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung hast, hängt vor allem davon ab, ob du zwischen den Krankheiten wieder vollständig arbeitsfähig warst.
Wenn du zwei unabhängige Erkrankungen hast und zwischendurch normal arbeitest, kann sich die Frist unter Umständen neu starten. Bleibst du allerdings durchgängig krankgeschrieben, wird meist von einer fortlaufenden Arbeitsunfähigkeit ausgegangen. In diesem Fall liegt keine neue Ursache vor, sodass die 42-Tage-Frist nicht neu zählt.
Informiere dich bei unklaren Fällen am besten direkt bei deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse.
Sollte deine Krankheit so schwer sein, dass du dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst, prüft die Deutsche Rentenversicherung deine Erwerbsfähigkeit. Liegt sie dauerhaft unter drei Stunden täglich, kannst du unter Umständen die volle Erwerbsminderungsrente beantragen. Ist deine Leistungsfähigkeit auf drei bis sechs Stunden begrenzt, besteht Anspruch auf die teilweise Erwerbsminderungsrente.
In der Praxis reicht diese staatliche Leistung jedoch selten aus (im Schnitt liegen die durchschnittlichen EM-Renten um die 900–1.000 €), um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Wer längere Phasen der Krankheit überbrücken muss oder dauerhaft arbeitsunfähig ist, gerät schnell in finanzielle Schwierigkeiten.
Eine private Police, die individuell auf dich zugeschnitten ist, fängt viele dieser Risiken ab und gibt dir mehr Sicherheit.
Es ist ratsam, nicht nur auf gesetzliche Leistungen zu bauen. Ergänzende Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder ein Krankentagegeld-Tarif bieten dir die Möglichkeit, dein Einkommen über einen längeren Zeitraum abzusichern.
Eine BU zahlt dir eine monatliche Rente, sobald du deinen Beruf nur noch zu 50 % ausüben kannst. Dies kann bereits vor Ablauf der üblichen Fristen des Krankengelds einsetzen. Mit einer sogenannten AU-Klausel kannst du sogar schon bei längerer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf die BU-Leistung haben, noch bevor formal eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
Selbstständige oder privat Versicherte haben oft keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld, wenn sie keinen entsprechenden Wahltarif abgeschlossen haben. Ein eigenständiger Krankentagegeld-Vertrag schließt hier die Lücke und setzt an dem Zeitpunkt ein, den du im Vertrag festlegst. So kann beispielsweise ab der dritten oder sechsten Woche ein Tagessatz gezahlt werden, der den Verdienstausfall auffängt.
Sinnvoll kann eine Krankentagegeld-Versicherung aber auch für Angestellte mit einem hohen Einkommen sein, da deren Krankengeld oftmals nicht ausreicht.
Wenn du länger erkrankst, erhältst du zunächst Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber und hast damit bis zu sechs Wochen dein volles Gehalt. Anschließend übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld. Dieses ist aber meist deutlich niedriger als dein gewohnter Lohn, und nach spätestens 78 Wochen kann eine Aussteuerung erfolgen. Das bedeutet: Das Krankengeld ist nun erschöpft und kann nicht weitergezahlt werden. Deine zuständige Krankenkasse verweist dich in diesem Fall an die Agentur für Arbeit.
Wenn deine Krankheit länger anhält und du dauerhaft nur noch eingeschränkt arbeiten kannst, besteht unter Umständen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente – allerdings nur, wenn du diese aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragst. Wichtig ist dabei zu wissen: Die Erwerbsminderungsrente ersetzt nicht dein volles Einkommen, sondern deckt meist nur einen Teil deines Lebensunterhalts ab.
Es lohnt sich also, frühzeitig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder ein Krankentagegeld nachzudenken, damit im Ernstfall keine finanziellen Engpässe drohen.
Keine Sorge – genau dafür sind wir da.
Unser Team von my-finanzheld.de unterstützt dich gerne persönlich dabei, die richtige Ergänzung zu finden – passend zu deinem Beruf, deinem Einkommen und deiner Lebenssituation.
Meld dich einfach bei uns – und wir machen gemeinsam deinen Einkommensschutz rundum krisenfest. 💪

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Du hast Anspruch, sobald du vier Wochen ununterbrochen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist. Passiert die Erkrankung davor, springt gegebenenfalls sofort das Krankengeld ein, sofern du gesetzlich versichert bist.
Die Frist umfasst Kalendertage und beginnt am ersten Tag der Krankschreibung. Wenn du länger als sechs Wochen ununterbrochen krank bist, beendet dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung und deine Kasse zahlt weiter.
Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber – ab dann zahlt die Krankenkasse. Wichtig ist, dass du alle AU-Bescheinigungen rechtzeitig und lückenlos einreichst. Sonst kann es zu Zahlungspausen kommen. Melde dich am besten frühzeitig bei deiner Kasse, um den Übergang reibungslos zu gestalten.
Entscheidend ist, ob du zwischendurch wieder voll arbeitsfähig warst und ob ein neues Leiden auftritt, das nichts mit der ersten Diagnose zu tun hat. Nur dann kann eine erneute Sechs-Wochen-Frist in Betracht kommen. Bleibst du hingegen ununterbrochen krankgeschrieben, wird alles als eine fortlaufende Arbeitsunfähigkeit betrachtet.
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt eine Rente, wenn du dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kannst. Die Höhe liegt jedoch oft deutlich unter deinem früheren Nettoeinkommen, weshalb eine private Absicherung sinnvoll sein kann.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sicherst du dein Einkommen zuverlässig ab. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann zwar eine Rolle spielen, reicht aber oft nicht aus. Ergänzend kann auch ein Krankentagegeld sinnvoll sein – je nach Beruf und Lebenssituation.
Nein, Krankengeld und BU-Rente werden nicht verrechnet. Du kannst beide Leistungen gleichzeitig beziehen – z. B. bei längerer Krankschreibung mit AU-Klausel in der BU. Die Zahlungen stammen aus unabhängigen Systemen und beeinflussen sich nicht gegenseitig.
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