Krankenhaustagegeldversicherung im Vergleich
- Erhalte ein Tagegeld für jeden Tag im Krankenhaus
- Sinnvolle Ergänzung für gesetzlich Versicherte & Selbstständige
- Bereits ab wenigen Euro im Monat
Update: aktualisiert 28.03.2025
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Zusatzversicherung: Zahlt dir für jeden Tag im Krankenhaus einen festen Betrag (Tagegeld)
Nicht zweckgebunden: Du kannst das Geld frei verwenden um deine Mehrkosten zu decken
Günstige Beiträge: Monatliche Beiträge sind oft niedrig (ca. 5-30€) – jedoch abhängig vom Tagegeldsatz und Alter
Sinnvoll für: gesetzlich Versicherte, Selbstständige, ältere und chronisch kranke Menschen
Eine Krankenhaustagegeldversicherung zahlt dir bei einem medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthalt einen festen Betrag pro Tag – das sog. Tagegeld.
Die Höhe des Tagegeldes wird bei Antragstellung festgelegt. Sie startet meist bei 10€ und entspricht damit der Höhe der gesetzlichen Zuzahlung für einen stationären Aufenthalt. Je nach Anbieter kann das Tagegeld bis zu 100€ betragen.
Diese Zahlung erhältst du unabhängig von deinem Einkommen oder deinen tatsächlichen Kosten während deines gesamten Krankenhausaufenthalts. Auch Wochenenden und Feiertage zählen voll mit, ebenso der Aufnahme- und der Entlassungstag.
Das Tagegeld kannst du nutzen, wie du möchtest – es ist nicht zweckgebunden. So könntest du dein Krankenhaustagegeld beispielsweise für folgendes nutzen:
gesetzliche Zuzahlungen (10 € pro Tag für max. 28 Tage im Jahr)
TV, Internet & Telefon im Krankenhaus
Fahrtkosten für Angehörige
Die Versicherung zahlt ab dem 1. Tag, sobald du stationär aufgenommen wirst – egal, ob wegen einer Krankheit oder eines Unfalls. Wichtig ist, dass der Aufenthalt medizinisch notwendig ist und du mind. einen Tag und eine Nacht stationär aufgenommen wirst.
Jedoch ist es üblich, dass du nach Vertragsabschluss eine Wartezeit von drei Monaten hast, ehe du Zahlungen erhältst.
Folgende Aufenthalte sind aber nicht mitversichert:
Ambulante Behandlungen
Reha- und Kurmaßnahmen
freiwillige Schönheitsoperationen
Einige Versicherer bieten ein optionales Genesungsgeld nach der Entlassung an, falls du noch länger krankgeschrieben bist. Das kann besonders für Selbstständige interessant sein.

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Die Beiträge einer Krankenhaustagegeldversicherung sind häufig sehr günstig und beginnen ab einigen Euro im Monat. Wie hoch dein Beitrag tatsächlich ausfällt, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:
der Höhe des gewählten Tagegeldes (z.B. 10, 25 oder 50 Euro pro Tag)
deinem Alter und Gesundheitszustand beim Abschluss
Die Höhe des Krankenhaustagegeldes ist frei wählbar, unterscheidet sich aber von Anbieter zu Anbieter. Manche Versicherungen, wie z.B. die HanseMerkur, bieten ein Tagegeld bis 100€. Andere wählen einen moderaten Rahmen.Welche Höhe letztendlich für dich sinnvoll ist, hängt von deinen persönlichen Bedürfnissen und Lebensumständen ab.
Ein 30-jähriger weitgehend gesunder Versicherter zahlt rund 4-7 Euro monatlich für 25 Euro Tagesgeld. Höhere Beträge (z.B. 100 Euro/Tag) kosten entsprechend mehr, etwa 25 bis 30 Euro pro Monat. Tarife ohne Gesundheitsprüfung sind deutlich teurer oder bieten weniger Leistungen.
Eine Krankenhaustagegeldversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung für gesetzlich Versicherte sein – doch nicht alle brauchen eine. So sind z.B. junge und gesunde Menschen eher selten im Krankenhaus und wenn doch, können die zusätzlichen Kosten leichter ausgeglichen werden.
Zudem wird bei Arbeitnehmern im Krankheitsfall der Lohn für bis zu 6 Wochen fortgezahlt. Dadurch haben sie in den meisten Fällen auch bei Krankenhausaufenthalt keine großen finanziellen Einbußen.
Anders sieht die Sache bei Selbstständigen und Freiberuflern aus. Sind sie krank kommt es schnell zu Einkommensverlust. Deshalb ist ein Krankenhaustagegeld für sie sinnvoll und gleicht finanzielle Lücken aus.
Auch für ältere oder chronisch kranke Menschen kann sich die Krankenhaustagegeldversicherung lohnen, da sie meist häufiger stationäre Behandlungen brauchen.
Für Familien mit Kindern kann eine Versicherung sinnvoll sein um z.B. Kosten der Übernachtung der Eltern beim kranken Kind abzudecken (Rooming-in) oder auch um die Kinderbetreuung zu zahlen, wenn ein Elternteil im Krankenhaus ist.
Wer bereits eine Krankentagegeldversicherung hat, benötigt meist kein zusätzliches Krankenhaustagegeld. Schließlich bekommst du das Krankentagegeld bereits ab dem ersten Tag einer Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit.
Prüfe vor dem Abschluss genau, ob der Tarif zu deinen Bedürfnissen passt. Besonders wichtig zu beachten:
Wartezeiten: Meist dauert es drei Monate bis du Leistungsanspruch hast(bis acht Monate für Schwangerschaft oder Psychotherapie).
Gesundheitsfragen: Ehrliche Antworten sind Pflicht, sonst kommt es im Leistungsfall zu Problemen.
Ausschlüsse prüfen: Kur- und Reha-Aufenthalte, Schönheits-OPs oder psychische Erkrankungen sind oft nur limitiert oder komplett ausgeschlossen.
Höchstleistungsdauer beachten: Viele Tarife zahlen maximal bis zu 78 Wochen pro Erkrankung.
Kombipakete: Eine Krankenhaustagegeldversicherung kommt häufig in Kombination mit anderen Versicherungen, z.B. Krankenzusatz- oder Unfallversicherung.
Verwechsle das Krankenhaustagegeld nicht mit der Krankentagegeldversicherung oder einer Krankenhauszusatzversicherung:
Eine Krankentagegeldversicherung zahlt bei längerer Krankheit (wenn keine Lohnfortzahlung mehr möglich ist) und ersetzt dein Einkommen – unabhängig davon ob du im Krankenhaus behandelt wirst oder nicht.
Eine Krankenhauszusatzversicherung widerum ermöglicht eine bessere Versorgung während deines Krankenhausaufenthalts. Sie deckt beispielsweise ein Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlungen oder ärztliche Zweitmeinungen ab.
Das Krankenhaustagegeld hingegen erhältst du zusätzlich, aber es ersetzt keine dieser Policen vollständig.
Eine Krankenhaustagegeldversicherung kann ein sinnvoller Zusatzschutz für gesetzlich Versicherte sein, besonders aber für Selbstständige oder ältere und chronisch kranke Menschen.
Sie ist kein Muss, kann aber individuell nützlich sein, wenn dir finanzielle Flexibilität im Krankheitsfall wichtig ist. Prüfe jedoch gründlich, ob der Nutzen für dich die laufenden Kosten rechtfertigt.

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Nein, das Krankenhaustagegeld ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Ja, allerdings meist mit höheren Beiträgen oder eingeschränkten Leistungen.
Nein, das Krankenhaustagegeld wird nur bei voll- oder teilstationären Aufenthalten gezahlt, nicht bei ambulanten Eingriffen.
Ein Wechsel deiner gesetzlichen Krankenkasse hat keinen Einfluss auf die Krankenhaustagegeldversicherung. Dein Vertrag bleibt unverändert bestehen, da die Versicherung unabhängig von deiner Kasse läuft.
Das Krankenhaustagegeld erhältst du ausschließlich für jeden Tag, den du stationär im Krankenhaus verbringst. Es deckt Zusatzkosten während deines Aufenthalts. Das Krankentagegeld hingegen ersetzt dein fehlendes Einkommen bei längerer Krankheit, auch wenn du zuhause bist, und dient der Existenzsicherung.
Ja. In der Regel gilt eine dreimonatige Wartezeit nach Vertragsabschluss, während der noch keine Leistung erbracht wird. Ausnahmen gelten bei Unfällen, hier leistet die Versicherung in der Regel sofort. Für spezielle Leistungen (Geburten, Psychotherapie, Zahnbehandlung) beträgt die Wartezeit meist acht Monate.
Ambulante Operationen sind nicht versichert, da die Krankenhaustagegeldversicherung ausschließlich bei stationärer Aufnahme zahlt. Für Tageskliniken gibt es teilweise reduzierte Leistungen.
Ja, aber es gibt hier oft Einschränkungen. Viele Versicherer begrenzen die Auszahlung bei psychischen Erkrankungen, beispielsweise auf maximal 25 bis 30 Tage pro Jahr. Einige Anbieter schließen Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken sogar ganz aus. Deshalb ist es besonders wichtig, dass du vor Vertragsabschluss genau prüfst, ob dein Tarif psychische Erkrankungen mit abdeckt und ob eventuell spezielle zeitliche oder finanzielle Grenzen gelten.
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