Wohngebäudeversicherung im Vergleich
- Wichtiger Schutz für jeden Hausbesitzer
- Schützt vor finanziellem Ruin nach Schäden
- Kosten, Leistungen & Tipps zum Vertragsabschluss
Update: aktualisiert 19.03.2025
Individuelle Beratung
Ehrliche Empfehlungen
Kostenlos & ohne Verkaufsdruck

Schutz fürs Zuhause: Schutz vor finanziellen Folgen durch Schäden am Haus
Erstattung: Die Versicherung erstattet die Kosten zum Neuwert
Freiwillige Absicherung: Aber für Eigentümer oft empfohlen
Kosten: Durchschnittlich 200-300€ pro Jahr
Eine Wohngebäudeversicherung sichert das gesamte Gebäude als solches ab – inklusive aller fest eingebauter Gegenstände. Versichert sind damit also Dach, Mauern, Türen, Fenster und fest eingebaute Elemente wie Heizungen oder Rohre.
Nicht versichert sind hingegen Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte. Dafür brauchst du eine separate Hausratversicherung. Den Unterschied kann man sich ganz einfach merken: Alles, was du bei einem Umzug nicht mitnehmen kannst, weil es zum Gebäude gehört, fällt unter die Wohngebäudeversicherung.
Die Police übernimmt die Kosten, um dein Haus nach bestimmten unvorhergesehenen Ereignissen wieder instand zu setzen oder sogar komplett neu aufzubauen. Der Schutz ist besonders wichtig, weil Schäden am Haus oft enorm teuersind. Eine einzige defekte Wasserleitung kann Schäden von mehreren Tausend Euro verursachen – ohne Versicherung trägst du diese Kosten allein.
Wichtig ist: Diese Versicherung richtet sich nur an Eigentümer einer Immobilie. Wenn du in einer Eigentumswohnunglebst, ist das Gebäude oft über die Gemeinschaft versichert. Als Mieter musst du keine Wohngebäudeversicherung abschließen – das ist Sache des Vermieters. Allerdings kann der er die Prämie über die Nebenkosten anteilig auf die Mieter umlegen.
Eine Wohngebäudeversicherung kommt im Grundschutz für Schäden auf, die durch definierte Gefahren verursacht werden. Das sind typischerweise folgende Ereignisse:
Feuer: Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion. Auch Folgeschäden durch Löscharbeiten (z.B. Löschwasser, Ruß) sind mit abgedeckt.
Leitungswasser: Schäden durch austretendes Leitungswasser, z.B. infolge eines Rohrbruchs oder undichter Wasserleitungen.
Sturm und Hagel: Sturmschäden (meist ab Windstärke 8) und Schäden durch Hagelschlag. Beispielsweise wenn ein schwerer Sturm das Dach beschädigt.
Elementarschäden (optional): Gegen Aufpreis kannst du Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder Lawinen mitversichern.
Nicht versichert sind in der Regel alle Schäden, die nicht ausdrücklich als versicherte Gefahr im Vertrag stehen. Beispielsweise übernimmt die Wohngebäudeversicherung ohne Elementarbaustein keine Schäden durch Hochwasser oder drückendes Grundwasser.
Auch Vorsatz ist selbstverständlich ausgeschlossen – z.B. wenn jemand einen Brand absichtlich legt, zahlt die Versicherung nicht.
Grobe Fahrlässigkeit ist je nach Tarif entweder ausgeschlossen oder mitversichert. Hier lohnt ein Blick in die Bedingungen: Moderne Tarife schließen den Einwand der groben Fahrlässigkeit oft aus und zahlen auch, wenn dir ein grob fahrlässiger Fehler unterlaufen ist. Normale Fahrlässigkeit (also ein Versehen) ist aber grundsätzlich immer mit abgedeckt.
Es gibt aber einige zusätzliche Gefahrensituationen, die grundsätzlich immer vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Dazu zählen:
Krieg
Kernenergie
Schäden durch Bergbau
Sturmflut (nur über Spezialversicherungen)
Versicherungsschutz von Wärmepumpen (kann in bestimmten Tarifen gegen Aufpreis enthalten sein)

unabhängige Experten-Beratung
kostenlos & unverbindlich
mit vielen Spezial-Tipps
Für Hauseigentümer lautet die klare Antwort: Ja, absolut!
Vielleicht denkst du, so ein Unglück passiert dir nicht. Doch stell dir vor, ein Feuer zerstört in Minuten dein gesamtes Haus, oder ein Rohrbruch überflutet über Nacht das Mauerwerk. Der Schaden kostet schnell mehrere hunderttausend Euro – Beträge, die die meisten nicht mal eben zahlen können.
Eine Wohngebäudeversicherung bewahrt dich in so einem Fall vor dem finanziellen Ruin. Sie trägt die Kosten, damit du dein Zuhause wieder aufbauen kannst, selbst wenn es komplett zerstört wurde.
Deshalb ist sie eine der wichtigsten Versicherungen für Immobilienbesitzer. Zwar gibt es in Deutschland keine gesetzliche Pflicht eine solche Versicherung abzuschließen, aber in der Praxis kommt man oft nicht daran vorbei.
Wenn du dein Haus per Kredit finanzierst, verlangen viele Kreditinstitute nach einer Wohngebäudeversicherung. Insbesondere Feuerschäden musst du versichern, da da die Immobilie oft als Sicherheit für den Kredit dient. Die Bank möchte natürlich verhindern, dass ihr Sicherheitswert vernichtet wird, ohne dass Geld für den Wiederaufbau da ist.
Die Wohngebäudeversicherung kostet durchschnittlich etwa 200-300€ im Jahr. Für Top-Tarife oder besonders ausgestattete Häuser kannst du locker auch über 500€ jährlich zahlen.
Der genaue Beitrag hängt jedoch von mehreren Faktoren ab und ist je nach Immobilie individuell. Am entscheidendsten ist dafür die Höhe der Versicherungssumme.
Das ist die Entschädigungssumme, die dir die Versicherung für den Neubau zahlt. Sie sollte daher dem Neubauwert deines Hauses entsprechen. Damit das berechnet werden kann, verwenden Versicherungen den sog. gleitenden Neuwert (Wert 1914) um die Versicherungssumme an die Wertentwicklung eines Gebäudes anzupassen.
Der Wert 1914 ist dabei eine fiktive Rechengröße, die sich am Neubauwert des Jahres 1914 orientiert, als die Baupreise noch äußerst stabil und damit aussagekräftig waren. Dieser Neuwert wird anhand verschiedener Merkmale bestimmt:
Der ermittelte Neuwert wird nun mit dem Baupreisindex (Entwicklung der Baupreise) multipliziert und dann durch 100 dividiert – das Ergebnis ist der aktuelle Neuwert deines Hauses.
Da sich dieser Wert immer wieder ändert, passt die Versicherung deine Versicherungssumme regelmäßig an. So bist du immer top geschützt und kannst im Ernstfall dein Haus in seinem ursprünglichen Zustand wieder aufbauen.
Neben der Versicherungssumme spielen noch weitere Faktoren eine Rolle in der Berechnung des Beitrags. Zum einen der Standort: Wohnst du in einer Hochwasserregion oder kommt es oft zu Einbrüchen, zahlst du mehr als jemand, der in einer ruhigen Lage wohnt.
Auch der Leistungsumfang deines Tarifs, also ob und welche Zusatzbausteine (z.B. Elementarversicherung) du wählst oder eine Selbstbeteiligung können deinen Beitrag beeinflussen.
Bevor du eine Wohngebäudeversicherung abschließt, solltest du ein paar zentrale Punkte prüfen, damit dein Zuhause optimal geschützt ist und es im Schadenfall keine bösen Überraschungen gibt:
Eine Wohngebäudeversicherung mag wie ein weiterer Vertrag unter vielen klingen – doch für Hausbesitzer ist sie essenziell. Dein Eigenheim ist wahrscheinlich dein wertvollster Besitz. Mit einer Wohngebäudeversicherung schützt du dieses Vermögen vor unvorhersehbaren Schäden wie Feuer, Sturm oder Wassereinbruch.
Die jährlichen Kosten sind überschaubar, besonders im Vergleich zum möglichen Schaden. Dafür erhälst du eine enorme finanzielle Sicherheit: Im Ernstfall steht die Versicherungssumme bereit, um dein Zuhause neu aufzubauen.

unabhängige Experten-Beratung
kostenlos & unverbindlich
mit vielen Spezial-Tipps
Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht. Banken verlangen bei einer Finanzierung aber häufig eine Versicherung – zumindest gegen Feuerschäden.
Normale Fahrlässigkeit, also ein Versehen, ist grundsätzlich abgesichert. Grobe Fahrlässigkeit hängt jedoch vom Tarif ab.
Ja, die Versicherung gilt unabhängig davon, ob du dein Haus selbst nutzt oder es vermietest.
Oft ja, besonders wenn dein Haus in Regionen mit Hochwasser- oder Starkregenrisiko liegt. Sie deckt weitere Schäden ab, die sonst ausgeschlossen sind. Jedoch kann es sein, dass das Risiko für die Versicherung als zu hoch eingestuft wird. Dann kannst du keinen Schutz vor Extremwetter mitversichern.
Die Wohngebäudeversicherung sichert die festen Bestandteile deines Hauses ab, während die Hausratversicherung alles im Haus absichert, wie z.B. deine Möbel. Du kannst entweder eines von beiden haben oder sie kombinieren für den vollen Schutz deines Besitzes.
Ja, Nebengebäude wie Garagen, Carports oder Gartenhäuser sind normalerweise mitversichert. Prüfe jedoch genau die Vertragsbedingungen, denn manchmal musst du Nebengebäude explizit angeben.
Nein, Glasschäden wie etwa durch zerbrochene Fenster oder Türen sind meist nur über eine zusätzliche Glasbruchversicherung abgedeckt. Diese kannst du optional hinzu buchen.
Ja, wenn du dein Haus vermietest. Dann kannst du die Beiträge als Werbungskosten geltend machen. Nutzt du die Immobilie selbst, kannst du die Versicherungskosten nicht steuerlich absetzen, da es sich nicht um Sonderausgaben handelt.
Die Versicherung geht beim Hausverkauf zunächst automatisch auf den Käufer über. Dieser hat dann ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Grundbucheintrag. Informiere aber frühzeitig deine Versicherung über den Verkauf.
Ja, in der Regel kannst du deinen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf kündigen. Bei Beitragsanpassungen oder Schäden hast du zudem ein Sonderkündigungsrecht.
unabhängige Experten-Beratung
kostenlos & unverbindlich
mit vielen Spezial-Tipps