Zahnzusatzversicherung im Vergleich
- Zahnzusatzversicherung – Leistungen im Überblick
- Erstattung & Kosten: Was die Kasse nicht zahlt
- Tarife vergleichen & optimal absichern
Update: aktualisiert 14.07.2025
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Zahnzusatzversicherung: Leistet für zusätzliche Kosten, die Krankenkassen nicht übernehmen, z. B. hochwertigen Zahnersatz oder Kieferorthopädie
Leistungshöhe: Erstattet in der Regel 70–100 % der Behandlungskosten, abhängig vom Tarif und Leistungsumfang
Sinnvolle Ergänzung: Für alle gesetzlich Versicherten, die Wert auf hochwertige Behandlung und Zahnersatz legen
Kosten: Beiträge liegen durchschnittlich zwischen 15 und 40 Euro monatlich – abhängig von Alter, Tarif und Leistungspaket
Abschlusszeitpunkt: Früher Abschluss sichert den Gesundheitszustand ab und verhindert spätere Ausschlüsse, allerdings steigen Beiträge meist mit zunehmendem Alter
Vergleichskriterien: Wichtig sind Erstattungshöhe, Wartezeiten, Leistungsbegrenzungen, Gesundheitsprüfung und Vertragsbedingungen
Top-Anbieter: Aktuell gehören Allianz, Münchener Verein, Württembergische, DFV, Gothaer und Nürnberger zu den besten Anbietern
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ergänzt. Sie übernimmt Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die die GKV nicht oder nur teilweise zahlt – je nach Tarif erstattet sie 70–100% der Behandlungskosten. Dabei schließt sie zuverlässig die Lücke zwischen dem Festzuschuss der GKV und den tatsächlichen Kosten einer Behandlung.
Eine Vollkeramik-Brücke im Seitenzahnbereich kostet rund 2.500 € – inkl. Honorar und Laborkosten. Der Festzuschuss der Krankenkassen beträgt 60% der Regelversorgung, 2025 sind das 529,97 €. Das bedeutet, du müsstest etwa 1.970 € aus eigener Tasche zahlen. Eine Zahnzusatzversicherung würde dich dabei entlasten, indem sie, je nach Tarif, 70–100% der Kosten übernimmt.
Der Versicherer rechnet dabei direkt mit dir ab. Du reichst die Zahnarztrechnung ein, und die Versicherung erstattet ihren Anteil. Voraussetzung ist, dass die Behandlung nach Vertragsbeginn begonnen wurde und keine Wartezeit oder Leistungsbegrenzung (siehe unten) mehr besteht.
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet im Bereich Zahnmedizin nur eine Grundversorgung. Bei Zahnersatz etwa zahlt die GKV nur einen befundbezogenen Festzuschuss, der sich an einer einfachen, medizinisch notwendigen Regelversorgung orientiert. Der Regelsatz liegt bei 60 %. Mithilfe eines lückenlos gefüllten Bonushefts kannst du den Festzuschuss um weitere 20–30% erhöhen.
Quelle: Januar 2025 | KZBV – Festzuschussbeträge: https://www.kzbv.de/zahnaerzte/rechtsgrundlagen/festzuschuesse/festzuschussbetraege-2025/
Gerade bei hochwertigeren Behandlungen wie Vollkeramik-Brücken, Implantaten oder unsichtbaren Zahnspangen bleiben trotz GKV-Festzuschuss hohe Eigenanteile von mehreren Tausend Euro, die nicht jeder alleine stemmen kann. Die Folge: Viele Patienten verzichten auf Behandlungen oder wählen nur die Grundversorgung.
Die wichtigste Leistung einer Zahnzusatzversicherung ist die Übernahme von Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse nicht abdeckt – insbesondere hochwertiger Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen. Je nach Tarif variieren Umfang und Erstattungshöhe. Üblich sind zwischen 70 und 100 % Erstattung für Zahnbehandlungen und / oder Zahnersatz.
Dabei beziehen sich die Erstattungen idealerweise auf den gesamten Rechnungsbetrag und decken auch Kosten bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Während günstigere Basistarife nur den Festzuschuss oder maximal bis zu 2,3-fachen GOZ-Satz erstatten und damit vor allem die Kosten für grundlegenden Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigungen abdecken, bieten Premiumpolicen umfangreiche Schutzpakete – inklusive hochwertiger Zahnbehandlungen, Implantaten und sogar kosmetischer Leistungen (z.B. Bleaching).
Die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für professionelle Zahnreinigungen (PZR). Diese Maßnahme ist entscheidend, um Zahnstein und Plaque zu entfernen und somit Erkrankungen vorzubeugen.
Häufig werden mindestens eine bis zwei Zahnreinigungen pro Jahr vollständig erstattet – bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, bis etwa 250 Euro jährlich. Einige Versicherer, wie die Allianz, Barmenia oder Continentale, bieten auch sogenannte PZR-Flatrates an. Sie erstatten die PZR-Kosten unbegrenzt.
So wird die regelmäßige Vorsorge finanziell attraktiv, was langfristig dazu beiträgt, teure Folgeschäden zu vermeiden. Manche Tarife koppeln den PZR-Schutz auch an Bonusprogramme, die bei konsequenter Vorsorge höhere Erstattungen ermöglichen.
Konservierende Zahnbehandlungen wie Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen oder Parodontosebehandlungen sind ebenfalls häufig Teil des Leistungsumfangs einer Zahnzusatzversicherung. Sie bietet sich besonders an, wenn hochwertige und zahnfarbene Materialien zum Einsatz kommen sollen, die über die einfache Kassenleistung hinausgehen.
Gute Tarife übernehmen bis zu 100 % der Behandlungskosten, inklusive Labor- und Materialkosten, und sorgen so für eine ästhetisch und medizinisch hochwertige Versorgung. Auch Schienen gegen Zähneknirschen (Aufbissschienen) oder Nachsorge bei Parodontose werden oft abgedeckt.
Zahnersatz ist meist der teuerste Bereich und ein Hauptgrund für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Hierzu zählen Kronen, Brücken, Prothesen sowie Implantate inklusive Laborkosten, Honorare und eventuellem Knochenaufbau.
Gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen hier oft zwischen 80 % und 100 % der Kosten, die über den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Dabei ist es wichtig, dass die Erstattung auch den 3,5-fachen GOZ-Höchstsatz berücksichtigt, da viele hochwertige Laborarbeiten und Materialien in dieser Höhe abgerechnet werden.
Manche Tarife begrenzen die Anzahl der erstatteten Implantate (z.B. auf sechs Stück), während andere unbegrenzte Implantatversorgung erlauben. Zudem sollten die sogenannten Leistungsstaffeln in den ersten Versicherungsjahren beachtet werden, die die maximale Erstattung temporär begrenzen.
Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist die Kostenübernahme kieferorthopädischer Behandlungen ein wichtiger Faktor. Eine gute Zahnzusatzversicherung deckt alle KIG-Stufen (1 bis 5) ab, also auch leichte Fehlstellungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung häufig nicht übernommen werden. Dies umfasst auch moderne Methoden wie transparente Schienen oder unsichtbare Brackets.
Für Erwachsene sind kieferorthopädische Leistungen meist nicht mitversichert oder nur bei Unfallfolgen. Das ist in der Regel auch ausreichend, da KFO bei Erwachsenen eher untypisch ist.
Manche hochwertige Tarife bieten weitere Zusatzleistungen, die über die klassische Zahnmedizin hinausgehen, zum Beispiel:
Bleaching: Zuschüsse für kosmetische Zahnaufhellungen, häufig bis ca. 150 Euro jährlich
Behandlungen bei Zahnarztangst: Kostenübernahme für Sedierung, Hypnose oder spezielle Betreuung, um Angstpatienten den Zahnarztbesuch zu erleichtern
Funktionsdiagnostik und Schienentherapie: Leistungen zur Diagnose und Behandlung von Kiefergelenksproblemen

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Grundsätzlich kann eine Zahnzusatzversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten sinnvoll sein, da die GKV nur die Regelversorgung übernimmt. Eine Zahnzusatzversicherung schützt dich daher vor hohen Kosten beim Zahnarzt, die du sonst komplett selbst tragen müsstest. So ist oft eine bessere und hochwertigere Behandlung möglich.
Dennoch ist jede Situation individuell – was für den einen absolut sinnvoll ist, ist für den anderen weniger empfehlenswert.
Eine Zahnzusatzversicherung bringt viele Vorteile, aber auch einige Nachteile mit sich. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, solltest du beide Seiten kennen und abwägen, was für deine persönliche Situation am besten passt.
Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist so früh wie möglich, und zwar bevor größere Zahnprobleme auftreten oder Behandlungen angeraten werden.
Denn sobald dein Zahnarzt eine Behandlung empfiehlt oder Zahnersatz geplant ist, ist es in den meisten Fällen nicht mehr möglich, dafür eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen (Ausnahme sind Soforttarife, wie der ERGO ZEK). Bestehende oder bereits angeratene Behandlungen führen häufig zur Ablehnung des Antrags oder zum Ausschluss entsprechender Leistungen.
Auf der anderen Seite solltest du nicht zu früh abschließen, wenn das Risiko für teuren Zahnersatz aktuell gering ist, etwa als junger Erwachsener oder Student. Dann kannst du kleinere Behandlungen und Vorsorge zunächst selbst finanzieren und die Zahnzusatzversicherung als langfristige Absicherung sehen.
Für Kinder ist ein möglichst früher Abschluss wichtig, um insbesondere die Kosten für Kieferorthopädie ohne Einschränkungen und Wartezeiten abzusichern. Da Zahnspangen häufig zwischen 8 und 12 Jahren eingesetzt werden, empfiehlt sich eine Versicherung bereits im Kindesalter.
Zusammengefasst:
Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss ist, solange du gesund bist und keine Zahnbehandlungen anstehen. So vermeidest du Ausschlüsse und sicherst dir den bestmöglichen Schutz.
Angeratene Behandlungen sind alle zahnärztlichen Maßnahmen, die dir von deinem Zahnarzt vor Vertragsabschluss empfohlen, geplant oder vorbereitet wurden.
Dazu zählen unter anderem:
Behandlungen, die erst nach Vertragsbeginn diagnostiziert und empfohlen werden, zählen nicht dazu und sind versichert – sofern keine Wartezeit mehr besteht.
Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung variieren je nach Alter, Leistungsumfang und Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Typische monatliche Beiträge liegen meist zwischen 15 und 40 Euro. Für Kinder sind die Beiträge in der Regel günstiger, oft zwischen 10 und 20 Euro, da hier vor allem die Kieferorthopädie abgesichert wird. Erwachsene zahlen je nach Tarif und Alter unterschiedliche Beiträge: So kann ein 30-Jähriger für einen umfassenden Tarif mit 90 % Erstattung rund 25 bis 35 Euro monatlich zahlen, während dieselbe Police für einen 50-Jährigen meist 40 Euro oder mehr kostet.
Allgemein gilt: Je jünger du bist, desto günstiger sind die Beiträge. Die meisten Versicherer berechnen die Prämien nach Altersgruppen, sodass die Beiträge mit steigendem Alter ansteigen. Bildet der Tarif allerdings sogenannte Altersrückstellungen musst du mit höheren Anfangsbeiträgen rechnen. Dafür bleiben die Kosten im Alter stabil und steigen nicht mehr an.
Auch der Leistungsumfang beeinflusst die Kosten stark. Tarife mit umfangreicher Kostenerstattung für Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie und Zusatzleistungen sind entsprechend teurer als Basistarife, die nur den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung verdoppeln.
Alter |
Beitrag |
|---|---|
0–20 |
17,47 € |
21-30 |
18,77 € |
31-40 |
29,88 € |
41-50 |
41,73 € |
51-60 |
56,93 € |
ab 61 |
65,63 € |
Alter |
Beitrag |
|---|---|
0–20 |
17,20 € |
21-30 |
21,20 € |
31-40 |
30,90 € |
41-50 |
39,90 € |
51-60 |
51,60 € |
ab 61 |
59,80 € |
Alter |
Beitrag |
|---|---|
0–20 |
22,64 € |
21-30 |
14,57 € |
31-40 |
29,28 € |
41-50 |
39,90 € |
51-60 |
52,02 € |
61-70 |
67,06 € |
ab 71 |
75,70 € |
Damit einem erfolgreichen Versicherungsabschluss nichts im Wege steht, solltest du im Vorfeld einige Dinge beachten:
Beim Antrag musst du Angaben zu deiner Zahngesundheit machen. Dabei sind Fragen zu fehlenden Zähnen, bestehendem Zahnersatz, geplanten Behandlungen und allgemeinen gesundheitlichen Problemen (z.B. nach Parodontose) üblich.
Sei ehrlich und antworte vollständig – falsche oder unvollständige Angaben können im Leistungsfall zu einer Ablehnung der Zahlung führen. Bestehende Schäden oder angeratene Behandlungen werden häufig ausgeschlossen oder führen zur Ablehnung des Antrags. Ist beispielsweise ein Zahnersatz bereits geplant, müsstest du diesen selbst zahlen – erst nach abgeschlossener Behandlung ist dieser Zahn wieder versicherbar.
Die Erstattungshöhe ist zentral: Ein guter Tarif erstattet einen hohen Anteil der tatsächlich anfallenden Kosten –idealerweise bis zu 100 % des Rechnungsbetrags. Allgemein sind Erstattungen von 70–100% üblich.
Wie viel du letztlich absichern willst, hängt von deinen Bedürfnissen ab: Es müssen nicht immer 100% sein, auch eine 90%-ige Erstattung ist bereits ein guter Schutz. Wichtig ist aber, dass sich die Erstattung nicht nur auf den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse bezieht, sondern auf den kompletten Rechnungsbetrag. Einige Soforttarife, etwa von der ERGO, verdoppeln beispielsweise nur den GKV-Anteil – bei sehr teurem Zahnersatzmaßnahmen ist das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Darüber hinaus sollte der Tarif mind. Leistungen bis zum 3,5-fachen GOZ-Höchstsatz abdecken, damit auch hochwertige Materialien und aufwendige Laborarbeiten erstattet werden. Manche Billigtarife leisten nur bis zum einfachen Satz oder verdoppeln lediglich den Kassenzuschuss, was bei teuren Versorgungen oft nicht ausreicht.
Einige Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit, in der noch keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden. Diese Wartezeit beträgt häufig zwischen 3 und 8 Monaten. Während dieser Zeit werden nur wenige Ausnahmen, wie z.B. Unfälle, erstattet.
Damit du bestens abgesichert bist, ist es wichtig, einen Tarif zu wählen, der keine oder sehr kurze Wartezeiten bietet. Das ist mittlerweile bei den meisten Top-Tarifen auch der Fall.
Einige Anbieter, z.B. die Bayerische oder ERGO, ermöglichen zudem einen Sofortschutz, sodass du ab Vertragsbeginn Leistungen auch für bereits angeratene Behandlungen beanspruchen kannst, was aber oft mit deutlich höheren Beiträgen verbunden ist. Gleichzeitig leisten sie nur sehr eingeschränkt, sodass sich ein Abschluss sehr selten lohnt.
Viele Versicherungen begrenzen die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren mit sogenannten Leistungsstaffeln. Sie legen fest, wieviel die Versicherung in den ersten 3–5 Versicherungsjahren übernimmt. Zum Beispiel können im ersten Jahr nur bis zu 1.000 Euro, im zweiten Jahr 2.500 Euro und danach unbegrenzt geleistet werden.
Achte darauf, dass diese Staffel möglichst kurz ist und die Erstattungssummen in den Anfangsjahren ausreichend hoch sind. Tarife ohne oder mit sehr kurzen Summenstaffeln bieten den besseren Schutz, gerade wenn du in den ersten Jahren größere Kosten hast.
Viele Versicherungen schließen bereits fehlende Zähne vom Versicherungsschutz aus. Manche Tarife bieten jedoch gegen einen Beitragszuschlag die Möglichkeit, fehlende Zähne mitzuversichern.
Wenn du bereits Zähne ersetzt hast oder Lücken hast, solltest du prüfen, ob dein Tarif diese mitversichert und zu welchen Bedingungen. Das kann im Leistungsfall entscheidend sein.
Fehlende Zähne sind Zähne, die dauerhaft nicht mehr vorhanden sind, weil sie z.B. gezogen wurden oder nach einem Unfall ausgefallen sind. Als fehlend gilt nur, was nicht durch Kronen, Brücken oder Implantate ersetzt wurde.
Entfernte Weisheitszähne zählen normalerweise nicht dazu, weil sie kaum gebraucht werden und Versicherer sie deshalb nicht mitrechnen. Locker sitzende oder kaputte Zähne gelten dagegen noch als vorhanden.
Wichtig ist, dass du vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung genau weißt, wie viele fehlende Zähne du hast, denn viele Versicherer akzeptieren nur eine bestimmte Anzahl und das kann Einfluss auf Annahme und Beitrag haben.
Tarife mit Altersrückstellungen kalkulieren von Anfang an die Beiträge höher, bilden dadurch aber Rücklagen, um Beitragsstabilität im Alter zu gewährleisten. Das bedeutet, deine Beiträge steigen im Alter nicht mehr an. Das kann im höheren Alter eine deutliche Entlastung sein.
Tarife ohne Altersrückstellungen hingegen starten oft günstiger, unterliegen aber regelmäßigen Beitragserhöhungen (meist alle 10 Jahre) und sind besonders ab etwa 50–60 Jahren besonders teuer. Hier solltest du abwägen, ob du auf lange Sicht stabile Beiträge oder niedrigere Anfangskosten bevorzugst.
Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Danach verlängert sich der Vertrag meist automatisch, oft mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Besonders bei Tarifen mit Leistungen im ersten Versicherungsjahr kann eine erneute Bindungsfrist nach einer Leistungsauszahlung eintreten. Informiere dich genau, wie flexibel du deinen Vertrag kündigen kannst.
Ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich möglich und wird von vielen Versicherten genutzt, um bessere Leistungen oder günstigere Beiträge zu erhalten. Allerdings gibt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten, um Nachteile wie Leistungslücken oder höhere Kosten zu vermeiden:
Was ist günstiger – eine Zahnzusatzversicherung oder monatlich selbst Geld für Zahnarztkosten zurücklegen? Diese Frage stellen sich viele. Die kurze Antwort: Selbst sparen kann theoretisch funktionieren, ist aber riskant. Eine Zahnzusatzversicherung bietet deutlich mehr Sicherheit – vor allem, wenn hohe Kosten plötzlich auftreten.
Ein einzelnes Implantat kostet schnell 2.500 bis 3.500 Euro. Wenn du über Monate oder Jahre nur kleinere Beträge angespart hast – etwa 20 bis 30 Euro monatlich – reicht das bei Weitem nicht aus. Die Folge: Du musst die Differenz selbst zahlen oder auf günstigere Behandlungen ausweichen.
Beim Selbst-Sparen behältst du zwar die volle Kontrolle über dein Geld und verlierst keine Beiträge, wenn nichts passiert – aber du trägst eben auch das komplette Kostenrisiko. Niemand kann vorhersagen, wann ein Zahn verloren geht oder mehrere Maßnahmen gleichzeitig nötig werden.
Eine clevere Lösung kann auch die Kombination sein: Du sicherst dich mit einer Zahnzusatzversicherung gegen hohe Zahnarztkosten ab und baust parallel ein Sparpolster für kleinere Eigenanteile oder laufende Vorsorge auf.
Es gibt viele sehr gute Zahnzusatzversicherungen auf dem Markt, die jeweils unterschiedliche Stärken bieten. Die „beste“ Zahnzusatzversicherung lässt sich kaum pauschal bestimmen, da die optimale Wahl immer von der individuellen Situation, den persönlichen Bedürfnissen und dem Gesundheitszustand abhängt.
Unsere langjährige Erfahrung und unabhängige Tests, etwa von Stiftung Warentest, zeigen jedoch, dass bestimmte Tarife wie die regelmäßig im Top-Bereich liegen. Sie überzeugen durch hohe Erstattungsquoten und faires Preis-Leistungsverhältnis:
Tarifname |
MeinZahnschutz 100 |
|---|---|
Zahnersatz |
100 % |
Zahnbehandlung |
100 % |
Prophylaxe / PZR |
100 % ohne Begrenzung (PZR-Flatrate) |
Wartezeit |
keine Wartezeit |
Beitrag (25 Jahre) |
18,77 € |
Beitrag (51 Jahre) |
56,93 € |
Besondere Merkmale |
mit oder ohne Altersrückstellung, bis zu 150 € für Bleaching, kurze Zahnstaffel (3 Jahre), 3 fehlende Zähne versicherbar |
Tarifname |
MeinZahnschutz 90 |
|---|---|
Zahnersatz |
90 % |
Zahnbehandlung |
100 % |
Prophylaxe / PZR |
100 % ohne Begrenzung (PZR-Flatrate) |
Wartezeit |
keine Wartezeit |
Beitrag (25 Jahre) |
15,89 € |
Beitrag (51 Jahre) |
41,89 € |
Besondere Merkmale |
mit oder ohne Altersrückstellung, bis zu 150 € für Bleaching, kurze Zahnstaffel (3 Jahre), 3 fehlende Zähne versicherbar |
Tarifname |
Dent100 |
|---|---|
Zahnersatz |
90–100 % |
Zahnbehandlung |
100 % |
Prophylaxe / PZR |
100 % / max. 2x pro Jahr bis 100 € je Bahndlung |
Wartezeit |
keine Wartezeit |
Beitrag (25 Jahre) |
37,36 € |
Beitrag (51 Jahre) |
69,13 € |
Besondere Merkmale |
keine GOZ-Begrenzun, bis zu 300 € für Bleaching in 2 Jahren |
Tarifname |
CEZE |
|---|---|
Zahnersatz |
100 % |
Zahnbehandlung |
100 % |
Prophylaxe / PZR |
100 % – max. 250 € pro Jahr |
Wartezeit |
keine Wartezeit |
Beitrag (25 Jahre) |
31,72 € |
Beitrag (51 Jahre) |
43,62 € |
Besondere Merkmale |
mit Altersrückstellung, bis zu 250 € für Bleaching, bis zu 250 € pro Jahr für Narkose, verkürzte Summenstaffel bei Tarifwechsel |
Tarifname |
MehrZahn 100 + Zahnvorsorge D |
|---|---|
Zahnersatz |
100 % |
Zahnbehandlung |
100 % |
Prophylaxe / PZR |
100 % – max. 200 € pro Jahr |
Wartezeit |
keine Wartezeit |
Beitrag (25Jahre) |
23,60 € |
Beitrag (51Jahre) |
64,50 € |
Besondere Merkmale |
bis zu 200 € für Bleaching, 1 fehlender Zahn ohne Zuschlag versicherbar (2–3 Zähne mit eingeschränkter Summenstaffel), verkürzte Summenstaffel bei Wechsel |
Tarifname |
MehrZahn 90 + Zahnvorsorge D |
|---|---|
Zahnersatz |
90 % |
Zahnbehandlung |
100 % |
Prophylaxe / PZR |
100 % – max. 200 € pro Jahr |
Wartezeit |
keine Wartezeit |
Beitrag (25Jahre) |
21,20 € |
Beitrag (51Jahre) |
51,60 € |
Besondere Merkmale |
bis zu 200 € für Bleaching, 1 fehlender Zahn ohne Zuschlag versicherbar (2–3 Zähne mit eingeschränkter Summenstaffel), verkürzte Summenstaffel bei Wechsel |
Tarifname |
Zahnschutz Exklusiv 100 |
|---|---|
Zahnersatz |
100 % |
Zahnbehandlung |
100 % |
Prophylaxe / PZR |
100 % – max. 200 € im Jahr |
Wartezeit |
keine Wartezeit |
Beitrag (25 Jahre) |
26,50 € |
Beitrag (51 Jahre) |
54,00 € |
Besondere Merkmale |
ohne Gesundheitsfragen, bis zu 200 € in 3 Jahren für Bleaching |
Tarifname |
ZAHN Prestige |
|---|---|
Zahnersatz |
100 % |
Zahnbehandlung |
100 % |
Prophylaxe / PZR |
100 % – max. 200 € pro Jahr |
Wartezeit |
keine Wartezeit |
Beitrag (25 Jahre) |
18,80 € |
Beitrag (51 Jahre) |
52,40 € |
Besondere Merkmale |
niedrigere Beiträge auf dem Land, auch mit Sofort-Baustein buchbar, bis zu 200 € Bleaching pro Jahr |
Tarifname |
Dentalschutz 100 + Dental-Vorsorge Premium |
|---|---|
Zahnersatz |
100 % |
Zahnbehandlung |
100 % |
Prophylaxe / PZR |
100 % – ohne Begrenzung (PZR-Flatrate) |
Wartezeit |
keine Wartezeit |
Beitrag (25Jahre) |
24,30 € |
Beitrag (51Jahre) |
66,70 € |
Besondere Merkmale |
100 % für Narkose und Fahrtkostenpauschale, Leistung bis zum 5-fachen GOZ-Satz, bis zu 250 € alle 2 Jahre für Bleaching |
Tarifname |
ZahnGesund 100 |
|---|---|
Zahnersatz |
100 % |
Zahnbehandlung |
100 % |
Prophylaxe / PZR |
100 % – bis 200 € pro Jahr |
Wartezeit |
keine Wartezeit |
Beitrag (25 Jahre) |
16,60 € |
Beitrag (51 Jahre) |
54,40 € |
Besondere Merkmale |
bis zu 200 € für Bleaching in 2 Jahren, 1 fehlender Zahn ohne Risikozuschlag versicherbar, Wechsel-Bonus |
Tarifname |
MediZ Duo 100 |
|---|---|
Zahnersatz |
100 % |
Zahnbehandlung |
80–100 % |
Prophylaxe / PZR |
100 % – bis 200 € pro Jahr |
Wartezeit |
keine Wartezeit |
Beitrag (25 Jahre) |
29,20 € |
Beitrag (51 Jahre) |
51,95 € |
Besondere Merkmale |
200 € für Bleaching, 1 fehlender Zahn ohne Zuschlag versicherbar |
Tarifname |
MediZ Duo 90 |
|---|---|
Zahnersatz |
90 % |
Zahnbehandlung |
80–100 % |
Prophylaxe / PZR |
100 % – bis 200 € pro Jahr |
Wartezeit |
keine Wartezeit |
Beitrag (25 Jahre) |
21,45 € |
Beitrag (51 Jahre) |
38,50 € |
Besondere Merkmale |
200 € für Bleaching, 1 fehlender Zahn ohne Zuschlag versicherbar, bereits nach 3 Jahren volle Leistung, Wechsel-Bonus |
Tarifname |
Z100 |
|---|---|
Zahnersatz |
100 % |
Zahnbehandlung |
100 % |
Prophylaxe / PZR |
100 % – max. 200 € pro Jahr |
Wartezeit |
keine Wartezeit |
Beitrag (25 Jahre) |
23,50 € |
Beitrag (51 Jahre) |
58,50 € |
Besondere Merkmale |
keine GOZ-Begrenzung, 200 € für Bleaching in 2 Jahren, keine anfängliche Begrenzung für KFO |
Tarifname |
V1 |
|---|---|
Zahnersatz |
90 % |
Zahnbehandlung |
100 % |
Prophylaxe / PZR |
100 % – ohne Begrenzung |
Wartezeit |
keine Wartezeit |
Beitrag (25 Jahre) |
50,94 € |
Beitrag (51 Jahre) |
63,18 € |
Besondere Merkmale |
Tarif mit Altersrückstellung, bis zu 4 fehlende Zähne ohne Mehrbeitrag, zusätzlich bis zu 125 € für Brillen / Sehhilfen |
Tarifname |
Zahn100 (ZP1) |
|---|---|
Zahnersatz |
100 % |
Zahnbehandlung |
100 % |
Prophylaxe / PZR |
100 % – max. 200 € im Jahr |
Wartezeit |
keine Wartezeit |
Beitrag (25 Jahre) |
14,57 € |
Beitrag (51 Jahre) |
52,02 € |
Besondere Merkmale |
bis zu 200 € im Jahr für Narkose |
Tarifname |
MediZ Duo 90 |
|---|---|
Zahnersatz |
90 % |
Zahnbehandlung |
80–100 % |
Prophylaxe / PZR |
100 % – bis 200 € pro Jahr |
Wartezeit |
keine Wartezeit |
Beitrag (25 Jahre) |
21,45 € |
Beitrag (51 Jahre) |
38,50 € |
Besondere Merkmale |
200 € für Bleaching, 1 fehlender Zahn ohne Zuschlag versicherbar, bereits nach 3 Jahren volle Leistung, Wechsel-Bonus |
Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll und schützt dich vor hohen Zahnarztkosten. Sie ermöglicht dir hochwertige Behandlungen – von der Zahnreinigung bis zu Implantaten – und sorgt für finanzielle Entlastung.
Vor dem Abschluss solltest du verschiedene Tarife vergleichen und auf wichtige Punkte wie Erstattungshöhe, Wartezeiten und Gesundheitsprüfung achten. Der richtige Zeitpunkt ist, wenn deine Zähne noch gesund sind und keine Behandlungen anstehen. Für Kinder ist eine frühe Absicherung besonders wichtig, vor allem wegen der Kieferorthopädie.
Da es viele gute Tarife gibt, ist die beste Zahnzusatzversicherung immer eine individuelle Entscheidung. Nutze Vergleichsportale und Expertenrat, um den passenden Tarif für deine Bedürfnisse zu finden und langfristig optimal versorgt zu sein.

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mit vielen Spezial-Tipps
Die Beiträge liegen durchschnittlich zwischen 15 und 40 Euro monatlich, abhängig von Alter, Tarif und Leistungsumfang. Für Kinder sind sie oft günstiger, etwa 10 bis 20 Euro.
Ja, vor allem wegen der günstigen Beiträge und dem langfristigen Schutz. Auch wenn größere Behandlungen oft erst später nötig sind, lohnt sich die Versicherung schon früh – viele Tarife übernehmen die Kosten für professionelle Zahnreinigung und andere Vorsorgemaßnahmen. So bleibt dein Gebiss nicht nur abgesichert, sondern auch dauerhaft gesund.
Beim Antrag zur Zahnzusatzversicherung wirst du in der Regel nach deinem aktuellen Zahnstatus gefragt. Typische Fragen betreffen z. B. fehlende Zähne, laufende oder angeratene Behandlungen, bestehenden Zahnersatz oder Parodontose. Du musst diese Angaben wahrheitsgemäß machen – falsche oder unvollständige Antworten können später zum Leistungsausschluss oder zur Vertragskündigung führen.
Je nach Tarif kann die Gesundheitsprüfung nur wenige Fragen umfassen oder detaillierter ausfallen. Manche Versicherer lehnen Anträge bei bestimmten Vorerkrankungen ganz ab oder schließen einzelne Zähne vom Versicherungsschutz aus.
Ja, viele Zahnzusatzversicherungen kommen ohne Gesundheitsfragen aus – vor allem im Basis- und Komfortbereich. Stattdessen sichern sich die Versicherer über Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren ab. Bei hochwertigen Premium-Tarifen wird hingegen häufiger eine Gesundheitsprüfung verlangt. Laufende oder bereits angeratene Behandlungen sind auch ohne Gesundheitsprüfung grundsätzlich ausgeschlossen.
Das ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Manche Anbieter versichern fehlende Zähne (max. 3–5) gegen einen Beitragszuschlag mit. Dazu gehören z.B. Tarife von Ergo, UKV, Nürnberger, Württembergische, Concordia, Allianz, DKV oder Gothaer. Andere Tarife schließen sie aus.
Das hängt vom Tarif ab. Tarife ohne Altersrückstellungen haben meist Beitragserhöhungen mit steigendem Alter. Tarife mit Rückstellungen sind anfangs teurer, bleiben aber im Alter stabil. Jedoch kann es grundsätzlich bei beiden Arten von Tarifen zu generellen Beitragsanpassungen kommen.
Ja, grundsätzlich kannst du die Beiträge als Vorsorgeaufwand in deiner Steuererklärung angeben. In der Praxis wirkt sich das aber oft nicht aus, weil die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits den steuerlichen Höchstbetrag ausschöpfen – das sind 1.900 € für Angestellte und 2.800 € für Selbstständige. Nur wenn diese Grenze noch nicht erreicht ist, kannst du die Zahnzusatzversicherung steuerlich geltend machen.
Ja, auch im höheren Alter kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein, um teure Zahnersatzkosten abzusichern. Allerdings sind die Beiträge höher, und es gibt teilweise Altersgrenzen für den Eintritt. Auch spezielle Senioren-Tarife sind nicht immer sinnvoll, da sie oft nur eingeschränkte Leistungen bieten.
Einen Familientarif wie in der GKV gibt es bei der Zahnzusatzversicherung nicht. Jedes Familienmitglied braucht seinen eigenen Vertrag. Man kann zwar die gesamte Familie bei einem Anbieter versichern – dann läuft alles unter einer Vertragsnummer – aber das bringt keine Kostenvorteile.
In der Wartezeit übernimmt die Versicherung keine Kosten für Zahnersatz – es sei denn, es liegt ein Unfall vor. Erst nach der Wartezeit stehen dir Leistungen zu. Es ist daher sinnvoll möglichst einen Tarif ohne oder nur mit kurzer Wartezeit zu wählen.
Ja, man kann eine Zahnzusatzversicherung wechseln, aber das birgt auch Risiken. Beim Wechsel gelten neue Gesundheitsprüfungen, Wartezeiten und Leistungsstaffeln. Daher sollte ein Wechsel nur bei gutem Zahnzustand gemacht werden.
Tipp: Manche Versicherungen , z.B. Barmenia, Münchener Verein, Concordia oder LKH bieten eine verkürzte Leistungsstaffel, wenn du bereits davor eine Zahnzusatzversicherung hattest.
Nach der Kündigung erlischt der Versicherungsschutz sofort zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Es gibt keine Rückzahlung der bereits gezahlten Beiträge.
Die Laufzeit ist meist unbegrenzt, der Vertrag verlängert sich automatisch um ein neues Jahr. Du kannst ihn mit der vereinbarten Kündigungsfrist beenden – sofern deine Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist.
Kosmetische Behandlungen sind keine Standardleistung. Die meisten Tarife übernehmen die Kosten für Bleaching und ähnliche Behandlungen nur beschränkt und in bestimmten Zeitrahmen, z.B. 200 € alle 2 Jahre.
Nur wenige Zahnzusatz-Tarife (z.B. Barmenia, Astra, Allianz oder UKV) übernehmen auch die Kosten für Narkose, z.B. Lachgase, Dämmerschlaf oder Hypnose – oft jedoch begrenzt auf 200–500 € pro Jahr. Achtung: Manche Tarife, z.B. von R+V oder Münchener Verein, leisten nur bei medizinischer Notwendigkeit.
Grundsätzlich leisten Zahnzusatzversicherungen weltweit, jedoch gibt es häufig Einschränkungen, die zu beachten sind. Innerhalb der EU gilt sie meist uneingeschränkt, im außereuropäischen Ausland jedoch zeitlich begrenzt. Wer sich dauerhaft im Ausland aufhält muss in der Regel weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland haben bzw. in einer deutschen Krankenkasse versichert sein.
Viele Tarife übernehmen Implantate inklusive des Implantatkörpers, der Krone und eventuellem Knochenaufbau – teilweise begrenzt auf eine bestimmte Anzahl.
Ja, viele Versicherer bieten Online-Abschlüsse mit schnellen Prüfungen und digitaler Verwaltung an.
Ein vollständiges Bonusheft erhöht den Festzuschuss der GKV und kann von Zusatzversicherungen anerkannt werden, was die Erstattung verbessert.
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